Dem detaillierten Beitrag von
@bagotrix ist fast vollständig zuzustimmen, bis auf
die angebliche Gibson leider keine ist
Die Gitarre ist genaugenommen Null Euro wert, da Du sie in der Form gar nicht verkaufen darfst. Der gefälschte Markenname müsste ebenso wie der "Les Paul"-Schriftzug erst enfernt werden, danach kannst Du sie für einen Betrag um die 150-250 € loswerden.
Da zu folgende "patentanwaltliche Aufklärung": Der Markenschutz beschränkt sich auf den so genannten "geschäftlichen Verkehr", der bei privaten Veräußerungen nicht vorliegt. D.h., dass man als Privatperson bei nicht gewerblichen Verkäufen grundsätzlich keinen Markenschutz verletzen kann. Wenn man natürlich 40 gefälschte Rolex-Uhren einführen und am Zoll vorbei schmuggeln will, ist nicht mehr von privater Nutzung auszugehen und die Vermutung, dass Geschäfte gemacht werden sollen, ist begründet, mit der Folge der Beschlagnahme und Strafanzeige wegen Steuerbetrug sowie Zivilklage wegen Markenverletzung. Eine Rolexfälschung - am besten von vorneherein angegeben - muss der Zoll aber durchlassen, wobei in Abhängigkeit vom Kaufpreis eventuell Gebühren (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) fällig werden. Aber letztere Umstände betreffen ja einen reinen Inlandsprivatbesitz und -verkauf nicht.
Leider verhalten sich Markeninhaber nicht immer korrekt. Selbst habe ich mit Rickenbacker schlechte Erfahrungen gemacht, weil die mir den privaten Verkauf einer Kopie mit der markengeschützten "Schweifabdeckung" auf der Kopfplatte verbieten wollten. Die wussten natürlich nicht, dass sie einen Patentanwalt "anschießen". Bei einem Laien wären sie vielleicht erfolgreich gewesen

. Aber nur Rickenbacker aus dem Weg zu räumen, reicht bei ebay halt nicht, da die über ein spezielles Programm ohne weiteren Nachweis des Antragstellers Angebote stoppen und nicht wieder zulassen, einfach um sich eventuellen Ärger vom Hals zu halten, so dass auch unberechtigte Anträge von Markeninhabern ein eigenes Angebot auf ebay unmöglich machen (wegen den von jedem "Mitglied" bei ebay akzeptierten AGBs und sonstigen automatisch beim Anmelden akzeptierten Regeln gibt es keine Maßnahmen gegen die ebay Vorgehensweise).
Gibson ist jetzt nicht so aggressiv - ich kenne die Kollegen, die Gibson in Europa markenrechtlich vertreten, und die haben einfach keinen Auftrag. Aber das kann sich ja von heute auf morgen ändern.
Was aber unbedingt beim Anbieten der Gitarre gemacht werden muss, ist, darauf hinzuweisen, dass es sich NICHT um eine Gitarre des Herstellers Gibson handelt, weil man sonst einen möglichen Käufer betrügen würde, da mit dem Hersteller eine beachtliche Wertvermutung einhergeht. Dazu jetzt die Grundlagen "abzuarbeiten", würde viel zu weit gehen. Also bitte einfach glauben und beherzigen!!!
Da es sich bei dem Plagiat um unbestimmte Herkunft handelt, ist sie wertmäßig sicher deutlich unter Epiphone- und Harley-Benton-Exemplaren anzusiedeln, was auch auf einen möglichen Verkaufspreis in dem genannten Bereich von 150 - 250 € hinauslaufen wird. Womöglich hat auch gerade durch den falschen Gibson-Schriftzug jemand Interesse, der sich "mit falschen federn schmücken" möchte, ohne selbst Aufwand zu haben. Was so jemand mit der Gitarre macht, kann
@Drachenlady dann wieder egal sein, auch wenn es nicht schön ist, dass solche Plagiate kursieren.
Ansonsten sehe ich eine Verkaufschance am ehesten an jemanden, der die Gitarre besichtigt und anspielt und sich - warum auch immer - genau in dieses Exemplar verliebt. Ob man ihren Klang als gut oder schlecht einstuft, ist ja individuell und daher hier nicht zu diskutieren.
Also, bei jedem Angebot (Kleinanzeigen, ebay, Musikgeschäft/Kommission, etc.) deutlich und unmissverständlich auf die falsche Markenbezeichnung hinweisen und halt abwarten, was passiert. Wenn das zu aufwendig erscheint, halt vielleicht spenden (auf jeden Fall "Gibson" überkleben; an z.B. Musikschule oder an eine Aktivität, die z.B. Flüchtlinge mit Instrumenten versorgt - hängt wohl vom Wohnort von
@Drachenlady ab und vielleicht kann das Musikhaus helfen).
Toi toi toi!