Wertschätzung von E-Gitarren

Was meint ihr könnte man für diese alte Höfner verlangen:
Keine Seriennummer, kein Zettel drin, ich schätze 60er, funktioniert 1a
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Es ist eine Höfner 4575 verythin.
Es gibt einige Angebote, die kann man leicht selbst googeln.
LG, Anderl
 
In meinem Nachbarort gibt es gerade eine Fender Mexiko Standard von Ende 2017. sehr guter Zustand.
Was würdet ihr sagen kann man dafür noch zahlen? Der Verkäufer ruft 800 auf. Kommt mir etwas viel vor.
 
Würde 500,- versuchen, uns wenn ihr euch auf 600,-einigt geht das auch
 
Da bekommst Du ja eine Neue günstiger, auch wenn die aus Indonesien kommt. Warum sollte sie schlechter sein?
Realistischer: Statistische 670 Euro.
 
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Mehr als 600 würde ich auch nicht zahlen wollen. Für 800€ schau dir lieber die Player II Serie von Fender an.

Oder sind andere PUs etc verbaut?
 
[...]Was würdet ihr sagen kann man dafür noch zahlen?[...]
Bzgl. Wertschätzung im Sinne dieses Threads verweise ich wieder einmal auf dessen Startpost und zitiere weiterhin aus dem u.a. dort verlinkten Beitrag:
Dies ist -auch wenn immer wieder mal dazu genutzt- nicht ein Sammelthread, in dem mit z.T. wenigen bis kaum gegebenen Infos aktuelle Angebotspreise gecheckt werden sollen (überspitzt: "Guckst/liest Du - soll ich kaufen?" / "Was wäre letzter Preis?" usw.). Hier sollte wirklich ein Maximum an Infos gegeben werden, insbesondere bei schon etwas älteren und/oder nicht inflationär auf dem Markt befindlichen Modellen, um einen Wert abschätzen zu können. Bei "gängigen/jüngeren/noch neu angebotenen" Modellen müsste im Prinzip eine Durchsicht der üblichen Angebotsplattformen bzw. Online-Shops hinreichend sein - nichts anderes würden die fleissigen Helferlein hier auch machen, sie nehmen Fragestellern nur diese Recherchearbeit ab (sicherlich machen's einige auch aus Spass an der Freude ;)). Schwieriger wird es mit solchen Exemplaren, wenn sie sich nicht mehr im Auslieferungszustand (Hinweis auf Umbauten/Modifikationen) befinden oder mit starken Abnutzungen oder gar Beschädigungen versehen sind. Und auch da wäre eine detalliertere Info (Beschreibung/Fotos etc.) angebracht.
Über Anfragen wie die aktuelle kann in zugehörigen Userthreads diskutiert werden.

LG Lenny (für die Moderation)
 
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Hallo zusammen, habe eine Framus Diablo Seymor Duncan Honeyburst geerbt, D-092111-02 und eine weiße Gibson I09855112. Auch wenn es mir schwer fällt, von einer der beiden muss ich mich nun mindestens trennen. Habe aber zu wenig Ahnung davon, was man dafür nehmen kann und bitte deshalb um Eure Bewertungshilfe. Eine Weller Westerngitarre habe ich auch noch. Von keiner weiß ich das Baujahr, habe auch keine Kaufquittungen dazu finden können. Die Framus hatte ich in einem Musikladen in Kommission gegeben, die wussten aber gar nicht, was so was kostet und haben sich da auch Ebay verlassen. Aber was ich da bei Ebay gefunden habe, ist so unterschiedlich, dass ich einfach nicht weiß, was ich denken soll. Leider ging in dem Laden das Etikett mit der Typenbezeichnung auch noch verloren, ich weiß aber noch, dass da Honeyburst drauf stand. Ich bin gespannt, was Ihr dazu meint und danke Euch schon mal sehr. Gruß, Drachenlady
 

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Die "Gibson" ist ein Plagiat, da könnte der Verkauf wohlmöglich rechtliche Probleme mit sich bringen.
 
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Die Gibson ist zumindest ungewöhnlich. Es könnte eine Neulackierung gegeben haben. Es fehlt "made in USA" unter der Seriennummer, wenn es eine 8-stellige ist. Eventuell wurde die Nummer dann raufgemalt zuzüglich dem I. Die wäre dann von 2005. Die Bilder sind nicht sehr aussagekräftig finde ich.

Die Framus ist gebaut am 16.05.2002
CO Diablo Custom, 6-string
Almond Sunburst finish
Swamp Ash / A Flamed Maple top body
Flamed Maple neck
Chrome hardware
Made in Germany

Schöne Gitarre, wird imo weit unter Wert gehandelt. Man bekommt mit Glück 800-1000 €.
 
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Ne, bei der "Gibson" stimmen ja schon Kopfplattenform und Trussrodcover nicht
 
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Hi und willkommen im Musiker-Board!

Nun, zuerstmal ist festzuhalten, dass die angebliche Gibson leider keine ist. Die Kopfplatte wurde in dieser Form nie von Gibson verwendet, und auch wenn auf die Abdeckung des Trussrods nochmal ganz frech "Gibson" geschrieben wurde, zeigt schon die Befestigung mit drei statt zwei Schrauben, dass es sich um einen Fake handelt. Ich hoffe mal, der Erblasser hat dafür nicht den Preis einer echten Gibson bezahlt.

Die Gitarre ist genaugenommen Null Euro wert, da Du sie in der Form gar nicht verkaufen darfst. Der gefälschte Markenname müsste ebenso wie der "Les Paul"-Schriftzug erst enfernt werden, danach kannst Du sie für einen Betrag um die 150-250 € loswerden. Online eher 150 €, auf einem gut besuchten Musikerflohmarkt aber vielleicht für etwas mehr, wenn sie sich z.B. sehr gut spielt. Dann könnte sich jemand finden, der sie wirklich nach der Substanz beurteilt und dem/der sie das wert ist. Online zählt vor allem der Markenname, und diese Gitarre hat halt keinen bzw. keinen echten. Obwohl mir schon viel begegnet ist, gibt mir die Kopfplatte leider auch keinen Hinweis auf eine mögliche Marke, die mal drauf war. Von der professionellen Ausführung her nehme ich stark an, dass die falschen Logos schon in einer Fabrik aufgebracht wurden, die zu 99% irgendwo in Asien stand. Ich muss sagen, dass sie ansonsten einen ganz ordentlichen Eindruck macht, immerhin mit eingeleimtem Hals. Qualitativ können solche Fake-Waren als Einsteiger- oder Zweitinstrument mitunter ganz tauglich sein, mehr allerdings halt auch nicht.

Die Framus ist dagegen - soweit sie keine nicht sichtbaren defekte hat - eine richtig gute, in Deutschland gebaute E-Gitarre mit sehr guten Komponenten, wie z.B. den Seymour Duncan-Tonabnehmern aus den USA. Anhand des Ahornhalses, der Beschriftung der Tonabnehmer und des Tremolos kann man sagen, dass sie aus der ersten Baureihe stammen dürfte, die mWn um die Mitte der 90er rauskam. Ziemlich exotisch ist allerdings, dass der Korpus der einer Diablo Custom ist, zu erkennen an der massiven, gewölbten Riegelahorndecke, während der Hals mit den einfachen Punkteinlagen eigentlich nur bei der Diablo Pro zu finden war. Entweder ein Einzelstück, oder der frühere Besitzer hat den Hals einer Pro drangeschraubt, weil der ihm vielleicht besser lag. Sicher ist, dass auch der von einer Framus stammt, denn die anderer Hersteller sind nicht kompatibel.

Ich würde die Gitarre so um die 600-750 € einschätzen, wobei sie von der Qualität her aus meiner Sicht eigentlich mindestens eine Klasse drüber spielt. Der MArkt gibt aber nbicht viel mehr her.

Gruß, bagotrix
 
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Nun, zuerstmal ist festzuhalten, dass die angebliche Gibson leider keine ist.
Nach genauem Betrachten scheint mir das auch so.
Die Kopfplatte wurde in dieser Form nie von Gibson verwendet, und auch wenn auf die Abdeckung des Trussrods nochmal ganz frech "Gibson" geschrieben wurde, zeigt schon die Befestigung mit drei statt zwei Schrauben, dass es sich um einen Fake handelt.
Dass es nur 2 Schrauben bei der Trussrodabdeckung gibt kann ich auf den Fotos bei mir nicht erkennen. Wenn das so ist, ist das schlecht nachgemacht.
Die Kopfplattenform ist an den Rändern zu stark gekrümmt. Die Ecken zu spitz.
Für mich sieht auch das Korpushorn nicht richtig aus, zu stumpf.
... während der Hals mit den einfachen Punkteinlagen eigentlich nur bei der Diablo Pro zu finden war. Entweder ein Einzelstück, oder der frühere Besitzer hat den Hals einer Pro drangeschraubt, weil der ihm vielleicht besser lag. Sicher ist, dass auch der von einer Framus stammt, denn die anderer Hersteller sind nicht kompatibel.
Interessant, gut gesehen. Aber hat die Pro nicht eher gemustertere Griffbretter, Zebraebenholz oder so etwas? Hier scheint es dunkles gleichmäßige Ebenholz zu sein. Jedenfalls ungewöhnlich.
 
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eine weiße Gibson I09855112

Das ist eine "Seriennummer", die wahrscheinlich nicht nur einmal vergeben wurde, sondern immer auf dieser Gitarre steht! Auch prominente Musiker wie Chris Cross von Ultravox kaufen offensichtlich solche Gitarren. Bei einer Auktion seiner Gitarren wurde jüngst (Dezember 2024) so eine Gitarre in Sunburst-Finish für realistische 100 - 200 britische Pfund angeboten und wohl für £580 verkauft. Das war sicher der Promi-Aufpreis.

Chris Cross Ultravox.png


Chris Cross (Ultravox) - Les Paul style electric guitar, numbered I09855112, cherry sunburst finish, 'Gibson USA' pickups, within fitted hard case *One of many guitars from Chris Cross' personal collection More Information This is a Chinese made Gibson copy and logo'd accordingly. (Epiphone quality) The pickups appear to be Gibson USA. See images for guidance. The guitar is missing its pickguard and there is some rusting to smaller metal parts. Otherwise it appears to be in good condition.

https://auctions.gardinerhoulgate.c...99077/the-guitar-auction-four-day-sale-lot-4/
 
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Dass es nur 2 Schrauben bei der Trussrodabdeckung gibt kann ich auf den Fotos bei mir nicht erkennen.
Auf dem Bild mit der Nummer "141539" (mit Vergrößerung) kann man das doch gut sehen, das Trussrod Cover hat 3 Schrauben! ;)
 
Grund: Rechtschreibung
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Die Gibson ist definitiv eine Fälschung, diese Kopfplatte gibt es bei Gibson nicht habe selbst eine weiße Les Paul Custom
 
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Dem detaillierten Beitrag von @bagotrix ist fast vollständig zuzustimmen, bis auf

die angebliche Gibson leider keine ist

Die Gitarre ist genaugenommen Null Euro wert, da Du sie in der Form gar nicht verkaufen darfst. Der gefälschte Markenname müsste ebenso wie der "Les Paul"-Schriftzug erst enfernt werden, danach kannst Du sie für einen Betrag um die 150-250 € loswerden.

Da zu folgende "patentanwaltliche Aufklärung": Der Markenschutz beschränkt sich auf den so genannten "geschäftlichen Verkehr", der bei privaten Veräußerungen nicht vorliegt. D.h., dass man als Privatperson bei nicht gewerblichen Verkäufen grundsätzlich keinen Markenschutz verletzen kann. Wenn man natürlich 40 gefälschte Rolex-Uhren einführen und am Zoll vorbei schmuggeln will, ist nicht mehr von privater Nutzung auszugehen und die Vermutung, dass Geschäfte gemacht werden sollen, ist begründet, mit der Folge der Beschlagnahme und Strafanzeige wegen Steuerbetrug sowie Zivilklage wegen Markenverletzung. Eine Rolexfälschung - am besten von vorneherein angegeben - muss der Zoll aber durchlassen, wobei in Abhängigkeit vom Kaufpreis eventuell Gebühren (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) fällig werden. Aber letztere Umstände betreffen ja einen reinen Inlandsprivatbesitz und -verkauf nicht.

Leider verhalten sich Markeninhaber nicht immer korrekt. Selbst habe ich mit Rickenbacker schlechte Erfahrungen gemacht, weil die mir den privaten Verkauf einer Kopie mit der markengeschützten "Schweifabdeckung" auf der Kopfplatte verbieten wollten. Die wussten natürlich nicht, dass sie einen Patentanwalt "anschießen". Bei einem Laien wären sie vielleicht erfolgreich gewesen ;) . Aber nur Rickenbacker aus dem Weg zu räumen, reicht bei ebay halt nicht, da die über ein spezielles Programm ohne weiteren Nachweis des Antragstellers Angebote stoppen und nicht wieder zulassen, einfach um sich eventuellen Ärger vom Hals zu halten, so dass auch unberechtigte Anträge von Markeninhabern ein eigenes Angebot auf ebay unmöglich machen (wegen den von jedem "Mitglied" bei ebay akzeptierten AGBs und sonstigen automatisch beim Anmelden akzeptierten Regeln gibt es keine Maßnahmen gegen die ebay Vorgehensweise).

Gibson ist jetzt nicht so aggressiv - ich kenne die Kollegen, die Gibson in Europa markenrechtlich vertreten, und die haben einfach keinen Auftrag. Aber das kann sich ja von heute auf morgen ändern.

Was aber unbedingt beim Anbieten der Gitarre gemacht werden muss, ist, darauf hinzuweisen, dass es sich NICHT um eine Gitarre des Herstellers Gibson handelt, weil man sonst einen möglichen Käufer betrügen würde, da mit dem Hersteller eine beachtliche Wertvermutung einhergeht. Dazu jetzt die Grundlagen "abzuarbeiten", würde viel zu weit gehen. Also bitte einfach glauben und beherzigen!!!

Da es sich bei dem Plagiat um unbestimmte Herkunft handelt, ist sie wertmäßig sicher deutlich unter Epiphone- und Harley-Benton-Exemplaren anzusiedeln, was auch auf einen möglichen Verkaufspreis in dem genannten Bereich von 150 - 250 € hinauslaufen wird. Womöglich hat auch gerade durch den falschen Gibson-Schriftzug jemand Interesse, der sich "mit falschen federn schmücken" möchte, ohne selbst Aufwand zu haben. Was so jemand mit der Gitarre macht, kann @Drachenlady dann wieder egal sein, auch wenn es nicht schön ist, dass solche Plagiate kursieren.

Ansonsten sehe ich eine Verkaufschance am ehesten an jemanden, der die Gitarre besichtigt und anspielt und sich - warum auch immer - genau in dieses Exemplar verliebt. Ob man ihren Klang als gut oder schlecht einstuft, ist ja individuell und daher hier nicht zu diskutieren.

Also, bei jedem Angebot (Kleinanzeigen, ebay, Musikgeschäft/Kommission, etc.) deutlich und unmissverständlich auf die falsche Markenbezeichnung hinweisen und halt abwarten, was passiert. Wenn das zu aufwendig erscheint, halt vielleicht spenden (auf jeden Fall "Gibson" überkleben; an z.B. Musikschule oder an eine Aktivität, die z.B. Flüchtlinge mit Instrumenten versorgt - hängt wohl vom Wohnort von @Drachenlady ab und vielleicht kann das Musikhaus helfen).

Toi toi toi!
 
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Der Markenschutz beschränkt sich auf den so genannten "geschäftlichen Verkehr", der bei privaten Veräußerungen nicht vorliegt. D.h., dass man als Privatperson bei nicht gewerblichen Verkäufen grundsätzlich keinen Markenschutz verletzen kann.
Völlig korrekt, so tief wollte ich jetzt nur nicht in die fachliche Seite reingehen. Tatsache ist eben auch, dass weder der BGH noch der EuGH die genauen Grenzen des "geschäftlichen Verkehrs" so trennscharf bestimmt haben, dass man sich da sicher sein kann. Wenn der Verkäufer vielleicht gerade erst ein paar Handtaschen von Schanell vertickt hat, könnte ein Gericht da schon auf böse Gedanken kommen...

Ist natürlich etwas beruhigend, dass Gibson sich (jedenfalls zur Zeit) lieber mit anderem beschäftigt als mit der Verfolgung privater Gelegenheitsverkäufer. Da habe ich auch ehrlich gesagt keinen Überblick, allerdings weiß man halt auch nie, wann die mal auf solche Gedanken kommen. Das Problem ist in solchen Fällen dann allerdings auch nicht mal nur das juristische, sondern eher das finanzielle. Denn wenn dann mal ein Brief ins Haus flattert, wird bei allem in diesem Bereich ja immer gleich mit horrenden Streitwerten operiert - und entsprechenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, und das ist gerade für den Laien etwas, das einem schon mal das Frühstück versauen kann.

Von daher habe ich mich auch beschränkt auf die Empfehlung: Finger weg vom Verkauf ohne Entfernung der falschen Markenzeichen. Die Dinger zu überkleben und drauf hinzuweisen ist zugegeben der etwas weniger aufwendige Weg, hätte ich auch mal dran denken können. Dem kann ich mich also anschließen.
Was aber unbedingt beim Anbieten der Gitarre gemacht werden muss, ist, darauf hinzuweisen, dass es sich NICHT um eine Gitarre des Herstellers Gibson handelt, weil man sonst einen möglichen Käufer betrügen würde, da mit dem Hersteller eine beachtliche Wertvermutung einhergeht.
Ganz klar, das ist wohl das wichtigste. Denn wenn einem der Käufer dann quer kommt, ist man in der Realität der Gerichte ganz schnell der, der beweisen muss, alles offen gelegt zu haben. Von daher sollte man diese Hinweise immer auch gut dokumentieren.

Gruß, bagotrix
 
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