HerzMusik
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Eigentlich nicht, denn:
Da es bei der Petition um die Umsatzsteuer geht, spielt die Einkommenssteuer und damit der Sptzensteuersatz hier in der Diskussion keine Rolle. Bis auf die Tatsache, dass die Verwechselung bereits mehrfach passierte.
Der Mediziner zahlt keine Umsatzsteuer, dafür eine Einkommenssteuer und das Honorar bei dem Lehrer ist ein "Einkommen". Wenn man ein Honorar bekommt, zählt das als Umsatz. Erzielt man einen Umsatz, zahlt man Umsatzsteuer.
In meinem Kopf spielte sich das offensichtlich falsch und kompliziert ab. Danke für Deine Aufklärung!
LG