der dührssen
Mod Emeritus
Moin Forum!
Dieser Beitrag richtet sich speziell an Musiklehrer:innen, die derzeit freischaffend bzw. auf Honorarbasis tätig sind, sowie Leitungen von Musikschulen (städtisch wie privat), sofern hier welche mitlesen.
Es gab 2022 ein Urteil, das vermutlich wegweisend für die Zukunft der deutschen Musikschullandschaft sein dürfte. Hier gab ein Gericht einer klagenden Lehrerin Recht, die sich als Honorarkraft in einem abhängigen Arbeitsverhältnis gesehen hatte.
Dieses Urteil dürfte nun als Präzenzfall für viele Einzelfallentscheidungen herangezogen werden und auch die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Merkmale, die für ein Angestelltenverhältnis sprechen, daraufhin noch mal präzisiert - in den meisten Fällen dürfte das also nun dazu führen, dass eine Honorartätigkeit als Lehrkraft an einer Musikschule rechtlich ungültig ist.
Es dürfte also nun darauf hinauslaufen, dass die Musikschulen schnellstmöglich sämtliche Lehrkräfte festanstellen müssen (und darüber hinaus mit jahrelangen Nachzahlungen der Sozialversicherungsabgaben rechnen müssen).
Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie das finanziell hinhauen soll, ohne dass viele Musikschulen schließen und Lehrkräfte ihren Job verlieren. Wenngleich ich es grundsätzlich richtig finde, dass die oft schlechten Arbeitsbedingungen der Musiklehrkräfte endlich angegangen werden.
Allerdings sehe ich hier ein großes Problem darin, dass die Folgen dieses Urteils sehr undifferenziert auch die treffen, die bisher eigentlich gut mit einer Honorartätigkeit leben konnten; z.B. wenn sie bei mehreren Auftraggebern tätig waren oder von sich aus nicht mehr als 1-2 Tage unterrichten möchten, bzw. flexibel sein müssen weil sie z.B. hauptsächlich touren und kurzfristig anderweitig unterwegs sind.
Daher meine Frage an alle, die das hier betrifft: Habt ihr das Urteil auf dem Schirm? Wie geht ihr als Arbeitnehmer bzw. -geber damit um?
Gibt es unter euch Leitungen kleiner, privater Musikschulen, die sich nicht leisten können, von jetzt auf gleich sämtliche Lehrkräfte nach TvöD o.Ä. zu bezahlen? Hab ihr Lösungen hierzu erarbeitet?
Euch ein schönes Wochenende.
Dieser Beitrag richtet sich speziell an Musiklehrer:innen, die derzeit freischaffend bzw. auf Honorarbasis tätig sind, sowie Leitungen von Musikschulen (städtisch wie privat), sofern hier welche mitlesen.
Es gab 2022 ein Urteil, das vermutlich wegweisend für die Zukunft der deutschen Musikschullandschaft sein dürfte. Hier gab ein Gericht einer klagenden Lehrerin Recht, die sich als Honorarkraft in einem abhängigen Arbeitsverhältnis gesehen hatte.
Dieses Urteil dürfte nun als Präzenzfall für viele Einzelfallentscheidungen herangezogen werden und auch die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Merkmale, die für ein Angestelltenverhältnis sprechen, daraufhin noch mal präzisiert - in den meisten Fällen dürfte das also nun dazu führen, dass eine Honorartätigkeit als Lehrkraft an einer Musikschule rechtlich ungültig ist.
Nach „Herrenberg-Urteil“:
Im Sommer 2022 sprach das Bundessozialgericht (BSG) ein wegweisendes Urteil, das die Situation von freischaffenden Lehrkräften an Musikschulen – sogenannten Honorarkräften – betrifft. Das Gericht stellte fest, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbstständigkeit an einer...
www.nmz.de
Es dürfte also nun darauf hinauslaufen, dass die Musikschulen schnellstmöglich sämtliche Lehrkräfte festanstellen müssen (und darüber hinaus mit jahrelangen Nachzahlungen der Sozialversicherungsabgaben rechnen müssen).
Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie das finanziell hinhauen soll, ohne dass viele Musikschulen schließen und Lehrkräfte ihren Job verlieren. Wenngleich ich es grundsätzlich richtig finde, dass die oft schlechten Arbeitsbedingungen der Musiklehrkräfte endlich angegangen werden.
Allerdings sehe ich hier ein großes Problem darin, dass die Folgen dieses Urteils sehr undifferenziert auch die treffen, die bisher eigentlich gut mit einer Honorartätigkeit leben konnten; z.B. wenn sie bei mehreren Auftraggebern tätig waren oder von sich aus nicht mehr als 1-2 Tage unterrichten möchten, bzw. flexibel sein müssen weil sie z.B. hauptsächlich touren und kurzfristig anderweitig unterwegs sind.
Daher meine Frage an alle, die das hier betrifft: Habt ihr das Urteil auf dem Schirm? Wie geht ihr als Arbeitnehmer bzw. -geber damit um?
Gibt es unter euch Leitungen kleiner, privater Musikschulen, die sich nicht leisten können, von jetzt auf gleich sämtliche Lehrkräfte nach TvöD o.Ä. zu bezahlen? Hab ihr Lösungen hierzu erarbeitet?
Euch ein schönes Wochenende.