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Darf ich dieses Cover so veröffentlichen?

Stricker
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Hallo zusammen!

Ich hätte mal eine Frage, die mir im Magen liegt.

Zuerst einmal ein Beispiel, welches ähnlich ist wie mein Anliegen: Nino de Angelo hatte in den 80er Jahren den Song "Und ein Engel fliegt in die Nacht" veröffentlicht. Der Song war eine Coverversion des Songs "Souvenir" von "OMD". Nur hat hier Nino de Angelo einen eigenen deutschen Text zum Original "Souvenir" geschrieben.

Ich habe jetzt eigentlich genau das selbe vor. Ich habe zu einem englichen Song eine deutsche Coverversion (mit eigenem Text) geschrieben. Genau wie Nino de Angelo damals.

Darf ich das jetzt auch veröffentlichen, oder benötige ich trotzdem eine Genehmigung des Künstlers, der das Original auf Englich veröffentlicht hat???

LG Stricker
 
Hallo!

Darf ich das jetzt auch veröffentlichen, oder benötige ich trotzdem eine Genehmigung des Künstlers, der das Original auf Englich veröffentlicht hat???

Die Antwort gibt Dir die GEMA:

Ja. Daher müssen für die Nutzung einer Coverversion die notwendigen Rechte erworben werden. Meistens erfolgt das über uns, die GEMA. Ein Cover ist eine neue Einspielung eines bestehenden Musikstücks, möglicherweise auch mit anderen Instrumenten. Wenn Text oder Komposition aber bearbeitet, also verändert werden, kann es sein, dass noch weitere Rechte eingeholt werden müssen, z. B. direkt beim Urheber oder dessen Musikverlag. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Hilfecenter-Artikel zur Bearbeitung.
 
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An die GEMA :)

Live aufführen darfst du, soweit ich weiß.

Aufnahme veröffentlichen aber nur wie oben beschrieben.
 
...
Werde mich dann mal an die ĜEMA wenden!
...
Und wie ist das, wenn ich das Stück lediglich als Werbung NUR auf meinem YouTube-Kanal stellen würde? Ist das auch nicht erlaubt?
 
von welchem Künstler?

Vom Urheber! Solange Du das Stück nur nachspielst, kann die GEMA nichts dagegen sagen, sie kassiert nur die Tantiemen für den Urheber. Wenn Du aber eine eigene Version planst, die das Stück verändert, also eine Bearbeitung, muss der Urheber seine Zustimmung geben, sonst geht nichts. Falls der Verfasser der Coverversion, also einer Bearbeitung, als zusätzlicher Urheber auch etwas abbekommen würde, dann regelt das auch die GEMA.

auf meinem YouTube-Kanal

Wenn das YouTube durchgehen lässt, stört es vielleicht niemand. Sicher ist es aber nur, wenn Du bei der GEMA nachfragst.
 
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Wer der Urheber ist, dass weiß ich. Ich weiß nur nicht, wie ich an ihn rankommen kann - bzw. wie ich Kontakt mit ihm aufnehmen kann.
 
Er hat doch bestimmt eine Plattenfirma oder ein Management oder irgendeine Seite im Internet?
 
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Werde mich dann mal an die ĜEMA wenden!
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Und wie ist das, wenn ich das Stück lediglich als Werbung NUR auf meinem YouTube-Kanal stellen würde? Ist das auch nicht erlaubt?
Die GEMA ist übrigens sehr nett, wenn man sie kontaktiert. Ich habe das jetzt schon ein paarmal gemacht, weil ich auch sehr gern alte Songs umtexte, um sie aufzunehmen. Sie sagen dir, wer die Rechte an den betreffenden Song hat, wenn du das nicht weißt. Und dann musst du dich an diesen Verlag/Rechteinhaber wenden, meistens wollen die dann auch eine Probe von deiner Version haben. Und dann kriegst du die Genehmigung - oder auch nicht, ist vermutlich verschieden.

Wenn du den Musikverlag oder sonstigen Rechteinhaber eh weißt, brauchst du auch die GEMA nicht - die erteilen keine Genehmigungen, das kann nur derjenige, der die Rechte hat. Sie sagen dir nur im Fall des Falles, WER das ist.
Und wenn es ein Musikverlag ist, dann findest du die Kontaktdaten ganz leicht im Internet.

Du darfst keinen fremden Song VERÄNDERN und dann veröffentlichen. Und wenn du das auf Youtube machst, ist es ja öffentlich - und du kriegst womöglich Ärger wegen einer Urheberrechtsverletzung.
 
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Ich kenne eine live Aufführung mit einem witzigen deutschen Text zu einem englischen Original.

Es gab keine Genehmigung zur Veröffentlichung einer Aufnahme.

Eine Live-Performance im Rahmen eines Konzerts war aber möglich. Danach dann am besten auch noch fragen.
 
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GEMA - Orchestral Manoeuvres in the Dark - Souvenir.png
 
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Ich kenne eine live Aufführung mit einem witzigen deutschen Text zu einem englischen Original.

Es gab keine Genehmigung zur Veröffentlichung einer Aufnahme.

Eine Live-Performance im Rahmen eines Konzerts war aber möglich. Danach dann am besten auch noch fragen.
Ich denke, wenn das EINMAL gemacht wird, ist es dann ja auch gleich wieder "weg" - wie das allerdings ist, wenn ich es im Rahmen irgendeines Programms mache, das ich zigmal auf der Bühne präsentiere, weiß ich auch nicht.
Denn es werden ja ständig irgendwo alte Hadern mit neuen humorigen Texten versehen und gesungen...
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Dazu eine ganz aktuelle Geschichte:
Am vergangenen Samstag wurde im Rahmen der "Abschieds-Show" für Jürgen Drews im deutschen öfftl.-rechtlichen TV ein "Ballermann-Song" von Beatrice Egli und Florian Silbereisen gesungen - und da gibt es eine Textzeile, in der INDIANER vorkommen.
Und das wurde pflichtschuldigst im Sinne einer P.C. irgendwie umgetextet - und jetzt hat sich der Texter dieses Liedes dagegen gewandt und geklagt.
Weil das eine Urheberrechtsverletzung war.

Find ich total cool.
Nicht wegen der Urheberrechtsverletzung - sondern weil sich endlich einmal jemand gegen diesen woken Unsinn gewandt hat.
 
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An die GEMA :)

Live aufführen darfst du, soweit ich weiß.
Nur, wenn man auf dem GEMA-Bogen das Original angibt. Aber auch dann ist das nur geduldet, allerdings dürfte kaum jemand den "Betrug" entdecken.

Ich kenne eine live Aufführung mit einem witzigen deutschen Text zu einem englischen Original.

Es gab keine Genehmigung zur Veröffentlichung einer Aufnahme.

Eine Live-Performance im Rahmen eines Konzerts war aber möglich. Danach dann am besten auch noch fragen.
Im Prinzip ist alles verboten, wonach man fragt. Die Urheber haben ja nur ein Interesse an einer genehmigten Übersetzung, wenn damit ein neues zahlendes Publikum erreicht wird (Tonträger, Verbreitung in dsen Massenmedien). Ansonsten wird einach das Original abgegolten, da haben sie mehr davon.

Ich kenn ein paar Leute, die wegen Übersetzung angefragt haben und keine Genehmigung bekamen. Einfach, weil es schon eine Übersetzung (teilweise schauderhafte Übersetzung) gab. Die Sachen findet man deshalb auf keinem Tonträger.

Es ist aber durchaus üblich, dass Leute Übersetzungen gegen Bezahlung durch den/die Interpreten anfertigen. Bezahlung eben auch deswegen, weil über die GEMA kein Geld reinkommt. Die Urheber hätten aber immer wie im von GloriaThomas genannten Beispiel die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.
 
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Nur, wenn man auf dem GEMA-Bogen das Original angibt. Auch auch dann ist das nur geduldet, allerdings dürfte kaum jemand den "Betrug" entdecken.
Er hat wohl die Live Aufführung Genehmigung, das Konzert war im internen Bereich für Newsletterabonennten noch ein Jahr abrufbar.
 
Nur weil was irgendwo abrufbar ist, heißt das nicht, dass es genehmigt wurde. Und was war in welcher Form wo abrufbar?
 
Ich kenn ein paar Leute, die wegen Übersetzung angefragt haben und keine Genehmigung bekamen. Einfach, weil es schon eine Übersetzung (teilweise schauderhafte Übersetzung) gab.

Mir wurde berichtet, dass gerade bei den "Großen" Anfragen quasi systematisch abschlägig beantwortet werden. Ob das damit zu tun hat, dass Manche Rechte pauschal verkauft haben? I.d.R. wurden wohl nur , evtl. auch Veröffentlichungsrechte verkauft...

Nicht wegen der Urheberrechtsverletzung - sondern weil sich endlich einmal jemand gegen diesen woken Unsinn gewandt hat.
Es gibt Hunderte von Leuten, die das Wort woke im Mund führen und sich über alles Mögliche ereifern. Z.B. darüber, dass ein Lied von Paul Simon umgetextet vorgetragen wurde, u.A. von einer afroamerikanischen Sängerin.

Nun hatte aber Paul Simon selbst die Initiative zur "Bearbeitung" - dem Umtexten - ergriffen...

Wobei mir nicht klar ist, bei wem evtl. nachgefragt werden kann, wenn das eigene Werk umgetextet werden soll, nachdem die Rechte verkauft wurden.
 
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Wobei mir nicht klar ist, bei wem evtl. nachgefragt werden kann, wenn das eigene Werk umgetextet werden soll, nachdem die Rechte verkauft wurden.
Wenn das eigene Werk umgetextet werden soll, fragt man am besten sich selber.
Und im Grunde muss immer der Urheber entscheiden, denn es geht da nicht ums Nutzungsrecht (bei dem der Musikverlag mitreden kann).

Dazu eine ganz aktuelle Geschichte:
Am vergangenen Samstag wurde im Rahmen der "Abschieds-Show" für Jürgen Drews im deutschen öfftl.-rechtlichen TV ein "Ballermann-Song" von Beatrice Egli und Florian Silbereisen gesungen - und da gibt es eine Textzeile, in der INDIANER vorkommen.
Und das wurde pflichtschuldigst im Sinne einer P.C. irgendwie umgetextet - und jetzt hat sich der Texter dieses Liedes dagegen gewandt und geklagt.
Weil das eine Urheberrechtsverletzung war.
Einerseits verständlich (auch wenn die Umdichtung minimal war), andererseits war es Diether Dehm, der ja Gott und die Welt wegen Nichtigkeiten verklagt.
 
Genau, es ging nicht um "Cowboy und Indianer", sondern um "1000 x berührt".

Für die Hauptaussage im Refrain macht es keinen Unterschied, man kann auch "wir ha'm zusammen gespielt" singen.

Ich war selbst schon dabei, wenn Künstler live einzelne Zeilen abgeändert haben.

Daher wird die Klage auch keinen Erfolg haben. Dehm, der sich als Putinversteher betitelt und der in der Vergangenheit Nähe zu Querdenkern und Reichsbürgern gezeigt hat, wird insoweit dann auch nicht mehr als Künstler in der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Es ist schon dreist, das Urheberrecht als Vorwand zu nehmen, um mit seiner wahren Gesinnung mal wieder in die Schlagzeilen zu geraten.

Da muss man sich schon fragen, welchen Auftrag "Kunst" hat. War also die Hauptaussage des Liedes nicht, zu beschreiben, wie nach Jahren der ehemaligen Kinderfreundschaft es sich dahin entwickelte, dass ein hormonelles Intermezzo möglich wurde.

Ja, die "Künstler". Ein Gerichtsurteil zugunsten der Künstlersozialkasse (gegen RTL) verleitete die taz.die tageszeitung zu folgender Satire, als man sich also ausmalte, wie wohl der Prozess gelaufen sei:

https://taz.de/die-wahrheit/!5191631/

Vllt verläuft Dehms Prozess ja ähnlich, dann wird auch sein Lied noch als großartige Kunst gewürdigt, auf dass dem Urheber stets Folge zu leisten ist, was Live-Performances angeht.
 
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Für die Hauptaussage im Refrain macht es keinen Unterschied, man kann auch "wir ha'm zusammen gespielt" singen.
Ich kann da nicht folgen. Wenn ich mich nicht irre, ist die geänderte Zeile nicht Teil des Refrains. Vor allem aber halte ich den Ausdruck "Hauptaussage" für problematisch - nicht zuletzt deshalb, weil ein Liedtext (wie auch Literatur generell) nicht unbedingt eine eindeutige "Aussage" bzw. "Hauptaussage" hat. Und selbst wenn das so wäre, wäre m.E. fraglich, ob und ggf. in welchen Fällen andere als die UrheberInnen festlegen können, was Hauptaussage ist und welche Auslassungen und Ersetzungen die Hauptaussage verfälschen (oder auch nicht).
War also die Hauptaussage des Liedes nicht, zu beschreiben, wie nach Jahren der ehemaligen Kinderfreundschaft es sich dahin entwickelte, dass ein hormonelles Intermezzo möglich wurde.
Der Satz ist für mich nicht ganz deutlich, lässt aber das Problem erkennen: Eine andere Lesart, in der der Text in erster Linie so verstanden wird, dass er die Verunsicherung des LI aufgrund der Entwicklung beschreibt, ist aus meiner Sicht (mindestens) genau so plausibel.

Aber noch eins zum konkreten Fall: Indianer spielen ist was anderes als Doktor spielen. Wenn ich nur "zusammen gespielt" sage, werden Interpretationen möglich, die der Originaltext weitgehend ausschließt.
Wenn das eigene Werk umgetextet werden soll, fragt man am besten sich selber. Und im Grunde muss immer der Urheber entscheiden, denn es geht da nicht ums Nutzungsrecht (bei dem der Musikverlag mitreden kann).
Paul Simon hat m.W. (nur) die "publishing rights" verkauft, insofern dürfte das auf seinen Fall zutreffen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das immer und überall so gehandhabt wurde.
 
Nur, wenn man auf dem GEMA-Bogen das Original angibt. Aber auch dann ist das nur geduldet, allerdings dürfte kaum jemand den "Betrug" entdecken.


Im Prinzip ist alles verboten, wonach man fragt. Die Urheber haben ja nur ein Interesse an einer genehmigten Übersetzung, wenn damit ein neues zahlendes Publikum erreicht wird (Tonträger, Verbreitung in dsen Massenmedien). Ansonsten wird einach das Original abgegolten, da haben sie mehr davon.

Ich kenn ein paar Leute, die wegen Übersetzung angefragt haben und keine Genehmigung bekamen. Einfach, weil es schon eine Übersetzung (teilweise schauderhafte Übersetzung) gab. Die Sachen findet man deshalb auf keinem Tonträger.

Es ist aber durchaus üblich, dass Leute Übersetzungen gegen Bezahlung durch den/die Interpreten anfertigen. Bezahlung eben auch deswegen, weil über die GEMA kein Geld reinkommt. Die Urheber hätten aber immer wie im von GloriaThomas genannten Beispiel die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.
Echt?
Ich hab das anders erlebt - ich hab für DREAM A LITTLE DREAM OF ME einen Text im Wiener Dialekt geschrieben - und das wurde ohne Probleme genehmigt.
Und es hat auch nix gekostet.
Natürlich bleiben die Rechte beim Verlag, aber das ist mir ja egal. Ich darf es veröffentlichen.

Ich hab übrigens vom Verlag vor ein paar Tagen erfahren (weil ich was nachgefragt hatte), dass die Genehmigung mit '22 ausgelaufen ist - würd ich also heute noch einmal anfragen, würd ich sie nicht mehr bekommen...

Und ich bin grad an einem anderen Song dran, da wart ich noch...

Bezahlen würd ich für einen Text nie - ich mach das nämlich sehr gern. Und ich bilde mir auch ein, dass ich es gut kann.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Genau, es ging nicht um "Cowboy und Indianer", sondern um "1000 x berührt".

Für die Hauptaussage im Refrain macht es keinen Unterschied, man kann auch "wir ha'm zusammen gespielt" singen.

Ich war selbst schon dabei, wenn Künstler live einzelne Zeilen abgeändert haben.

Daher wird die Klage auch keinen Erfolg haben. Dehm, der sich als Putinversteher betitelt und der in der Vergangenheit Nähe zu Querdenkern und Reichsbürgern gezeigt hat, wird insoweit dann auch nicht mehr als Künstler in der Öffentlichkeit wahrgenommen.

Es ist schon dreist, das Urheberrecht als Vorwand zu nehmen, um mit seiner wahren Gesinnung mal wieder in die Schlagzeilen zu geraten.

Da muss man sich schon fragen, welchen Auftrag "Kunst" hat. War also die Hauptaussage des Liedes nicht, zu beschreiben, wie nach Jahren der ehemaligen Kinderfreundschaft es sich dahin entwickelte, dass ein hormonelles Intermezzo möglich wurde.

Ja, die "Künstler". Ein Gerichtsurteil zugunsten der Künstlersozialkasse (gegen RTL) verleitete die taz.die tageszeitung zu folgender Satire, als man sich also ausmalte, wie wohl der Prozess gelaufen sei:

https://taz.de/die-wahrheit/!5191631/

Vllt verläuft Dehms Prozess ja ähnlich, dann wird auch sein Lied noch als großartige Kunst gewürdigt, auf dass dem Urheber stets Folge zu leisten ist, was Live-Performances angeht.

Ich meinte damit auch nicht den Liedtitel, sondern das Textzitat, das da kritisiert wurde. Ich hab die Sendung nicht gesehen und wusste nicht, um welches Lied es ging, nur um die Erwähnung von INDIANERN, die eigenmächtig geändert wurde. Der Song ist ja auch kein Ballermann-Song, wenn man es ganz genau nimmt.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Mir wurde berichtet, dass gerade bei den "Großen" Anfragen quasi systematisch abschlägig beantwortet werden. Ob das damit zu tun hat, dass Manche Rechte pauschal verkauft haben? I.d.R. wurden wohl nur , evtl. auch Veröffentlichungsrechte verkauft...


Es gibt Hunderte von Leuten, die das Wort woke im Mund führen und sich über alles Mögliche ereifern. Z.B. darüber, dass ein Lied von Paul Simon umgetextet vorgetragen wurde, u.A. von einer afroamerikanischen Sängerin.

Nun hatte aber Paul Simon selbst die Initiative zur "Bearbeitung" - dem Umtexten - ergriffen...

Wobei mir nicht klar ist, bei wem evtl. nachgefragt werden kann, wenn das eigene Werk umgetextet werden soll, nachdem die Rechte verkauft wurden.
Mir ist es völlig schnurz, WER nun meint, politisch besonders korrekt sein zu müssen - ich halte es trotzdem für Unsinn.

Das ist ganz einfach - du musst IMMER bei dem, bei dem die Rechte liegen, anfragen. Wenn du deine eigenen Rechte verkauft hast, Pech gehabt.
Auch wenn das seltsam anmutet, weil es ja "dein" geistiges Eigentum ist. Bzw. rechtlich gesehen WAR.
 
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