Bruce_911
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1. Ein Rechtsanwalt, der bei dir etwas kauft ist eine natürliche Person und als solche dir gleichgestellt. Basta.
2. Bzgl des Pickup-Austausches ist es hier fraglich, ob ein Werkvertrag vorliegt, da dieser ein Entgelt bedingt. Ich würde das eher als Gefälligkeitshandlung ansehen, bei der der Erfolg nicht zu garantieren ist, also bei einem Mangel auch kein Anspruch gegeben ist.
3. "der 57+ wäre gar kein Gibson, sondern ein billig noname Humbucker." Lass ihn das ruhig meinen. Er ist in der Beweispflicht. Ergo: Kalte Schulter zeigen. Dasselbe gilt für die Potis.
4. 150 Euro Minderung wegen nicht bewiesener Schäden bzw. nicht geschuldetem Erfolg? No way.
5. Für einen Rücktritt sehe ich keinen juristischen Grund, ausser ihr einigt euch auf diesen. Nur warum solltest DU? Du musst ja nicht.
Ich an Deiner Stelle würde den Kontakt abbrechen und ihm die kalte Schulter zeigen. Wen er mit Klage droht, sage ihm, Du wirst den Fall der Anwaltskammer berichten. Die werden zwar nicht einschreiten, sind aber um die Integrität ihrer Mitglieder bemüht.
2. Bzgl des Pickup-Austausches ist es hier fraglich, ob ein Werkvertrag vorliegt, da dieser ein Entgelt bedingt. Ich würde das eher als Gefälligkeitshandlung ansehen, bei der der Erfolg nicht zu garantieren ist, also bei einem Mangel auch kein Anspruch gegeben ist.
3. "der 57+ wäre gar kein Gibson, sondern ein billig noname Humbucker." Lass ihn das ruhig meinen. Er ist in der Beweispflicht. Ergo: Kalte Schulter zeigen. Dasselbe gilt für die Potis.
4. 150 Euro Minderung wegen nicht bewiesener Schäden bzw. nicht geschuldetem Erfolg? No way.
5. Für einen Rücktritt sehe ich keinen juristischen Grund, ausser ihr einigt euch auf diesen. Nur warum solltest DU? Du musst ja nicht.
Ich an Deiner Stelle würde den Kontakt abbrechen und ihm die kalte Schulter zeigen. Wen er mit Klage droht, sage ihm, Du wirst den Fall der Anwaltskammer berichten. Die werden zwar nicht einschreiten, sind aber um die Integrität ihrer Mitglieder bemüht.