Ärger beim Verkauf einer gebrauchten Gitarre an einen Anwalt

  • Ersteller makkohille
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1. Ein Rechtsanwalt, der bei dir etwas kauft ist eine natürliche Person und als solche dir gleichgestellt. Basta.
2. Bzgl des Pickup-Austausches ist es hier fraglich, ob ein Werkvertrag vorliegt, da dieser ein Entgelt bedingt. Ich würde das eher als Gefälligkeitshandlung ansehen, bei der der Erfolg nicht zu garantieren ist, also bei einem Mangel auch kein Anspruch gegeben ist.
3. "der 57+ wäre gar kein Gibson, sondern ein billig noname Humbucker." Lass ihn das ruhig meinen. Er ist in der Beweispflicht. Ergo: Kalte Schulter zeigen. Dasselbe gilt für die Potis.
4. 150 Euro Minderung wegen nicht bewiesener Schäden bzw. nicht geschuldetem Erfolg? No way.
5. Für einen Rücktritt sehe ich keinen juristischen Grund, ausser ihr einigt euch auf diesen. Nur warum solltest DU? Du musst ja nicht.
Ich an Deiner Stelle würde den Kontakt abbrechen und ihm die kalte Schulter zeigen. Wen er mit Klage droht, sage ihm, Du wirst den Fall der Anwaltskammer berichten. Die werden zwar nicht einschreiten, sind aber um die Integrität ihrer Mitglieder bemüht.
 
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Mein Vorredner irrt leider in sämtlichen Punkten bis auf Nr. 1.

Und nur mal an Rande, das letzte wovor ein Anwalt zurückschreckt, ist eine Klage einzureichen. Das dauert nicht mal 30 Minuten und es ist ein anhängiger Rechtsstreit entstanden.

Der von makko eingeschlagene Weg ist hier der mMn absolut richtige.
 
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Abholung und Geld mitnehmen.

Das ist der sinnvollste und sicherste Weg. Also Gitarre abholen, Geld bei Übergabe (korrekt: Rückabwicklung) zurückzahlen (Quittung oder Zeugen nicht vergessen), und gut isses.

Ärger kann man mit jedem Käufer / Verkäufer bekommen, wenn einer von beiden ein Ar.... ähm, Tschuldigung, schwieriger Mensch ist, dann ist das meistens berufsunabhängig.

Mann muss übrigens nicht unbedingt "Anwalt" sein, um sich im Gewährleistungsrecht auszukennen - blöd rumtun und nerven (das scheint es mir hier nämlich zu sein) kann fast jeder, auch ohne fachliche Vorbildung. Aber es passt halt mit dem Anwalt gerade so schon ins Klischee (Lehrer sollen ja angeblich auch alles besser wissen...) Ach ja: "Anwalt" darf sich jeder nennen, nur der "Rechtsanwalt" ist eine geschützte Berufsbezeichnung.
 
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Naja, wenn jemand wie geschildert "einen Basar eröffnet" wegen realer oder fantasierter Mängel ...
Mit so jemand kannst du keine Geschäfte machen, denn das Geschäft ist von der anderen Seite, Dich über den Tisch zu ziehen - ob Anwalt oder nicht ist dabei egal.
Wandlung scheint mir hier auch die einzig vernünftige Vorgehensweise zu sein.
Und Du kannst Deine Kosten ja auch mal in Rechnung stellen. Denn Du hast in Treu und Glauben gehandelt.
 
Das Problem ist zwar doof, ich würde euch aber empfehlen die juristischen Beratungen im Forum einzustellen, dafür ist dies hier die falsche Plattform.
Die Boardregeln sind diesbezüglich eindeutig.

Gruß,

Thorsten
 
Der 57+ hat ja kein eingraviertes Gibson Logo und keinen Aufkleber auf der backplate

Ist das so?? Es fällt schwer, einen 57+ ohne Aufkleber in der Internet-Bildersuche zu finden .... Da wäre ich als Käufer ebenfalls misstrauisch geworden.
 
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hai, wie kann man sich nur so verrückt machen lassen, nur weil der käufer anwalt ist? bei meinen ebay-geschäften steht in der anzeige "privatverkauf ohne garantie und rücknahme". wenn dann nach dem kauf jemand etwas zu meckern hat, ist mir auch egal, wenn der polizeipräsident ist.

keep on
 
Ja, solche Geschichten kenne ich leider zur Genüge. Da hilft nur Hintern zusammen kneifen und durch.
 
Hab jetzt alles mal durchgelesen und eine Frage hat sich mir immer mehr und mehr auf getan
Lieber TS ich habe bis jetzt schon viele Privat käufe/verkäufe gemacht aber bevor ich nägel mit köpfen (was den Deal angeht) gemacht habe,hab ich immer zuerst den ver/käufer gegoogelt um zu wissen mit wemm ichs zu tun habe in der regel findet sich immer irgendwas im internet über die betreffende Person

Grüsse
 
Ich meine, ist ja klar, der Anwalt kennt alle Rechte und nutzt dieses natürlich auch aus,...
Ja natürlich, was denn sonst?
wenn der etwas finden will, findet der es, garantiert!
Weil es etwas zu finden gab! Wenn du mir eine Gitarre mit einem PU, der nicht richtig funktioniert, geschickt hättest, wäre ich auch misstrauisch geworden. Wenn ich dann beim Öffnen des PU Fachs sehe, dass der 57er keinen Aufkleber hat und die PUs unkonventionell verbunden sind, fühle ich mich in meinem Misstrauen bestätigt. Kannst du das denn nicht nachvollziehen?
Deshal für mich keine Geschäfte mit Anwälten...
Das kann ich nicht nachvollziehen. Der einzige Grund, der mir einfällt, damit ich so eine Entscheidung träfe, wäre: "Kann gut sein, dass mit der Ware etwas nicht stimmt, deswegen verkaufe ich nur an Leute die sich nicht auskennen oder es nicht wagen, ihre Rechte geltend zu machen."
Ich sage nicht, dass du das absichtlich so machst, aber als Verkäufer ist es halt deine Verantwortung, dass alles mit der Gitarre ok ist.
Auf eine Anzeige, in der steht: "Ich verkaufe nicht an Anwälte!", würde sicher kaum jemand antworten - mit gutem Grund ;-)
 
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Auf eine Anzeige, in der steht: "Ich verkaufe nicht an Anwälte!", würde sicher kaum jemand antworten - mit gutem Grund ;-)

oder gerade - ist das nicht evtl schon ein Grund für ne anwaltliche Abmahnung ......? :cool:
 
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@revolverband absolute Zustimmung. Warum sollte er nicht von seinem Recht gebrauch machen wenn mit der Klampfe etwas nicht stimmt. Das ist doch unabhängig davon ob der Anwalt oder Fensterputzer ist. Vielleicht sollte man sich zuerst mal hinterfragen bevor man andere Verteufelt.

Nicht dass du noch Ärger kriegst wegen übler Nachrede ;) @makkohille
 
Nu is aber mal gut - hier werden keine Namen genannt und es sind keine konkreten Personen erkennbar - manche Leute malen sich wirklich seltsame Sachen aus.

Der TE hat dem Käufer das Recht zur Rückgabe eingeräumt und ist sogar bereit, die Gitarre selber wieder abzuholen - also ich als Käufer würde das grosszügig nennen, wenn ich denn nicht schlicht die Absicht hätte noch ein bisschen "Rabatt" aus dem Verkäufer rauszuholen.
 
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@Minor Tom was ist denn gut? Was ist denn der Sinn dieses Threads? Sollen ihn alle bemitleiden weil ein angeblicher Anwalt irgendwelche Sachen bemängelt.....Das Augenzwinkern hast Du aber schon wahrgenommen?
 
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Wie ist es denn jetzt ausgegangen?
 
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Er sitzt im Gefängnis und kann hier nicht mehr antworten. :great::ugly:
 
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So entstehen Vorurteile. :rolleyes::cool:
 
Na zum Glück will hier ja niemand jemanden diskriminieren :rolleyes:.

Nicht funktionierende Ware zu verschicken, ist ja auch ein NoGo. Wenn der Käufer sich dann aber nicht auf eine Rückabwicklung einlässt, scheint er ja doch zufrieden zu sein. Case closed :cool:.

(Und meiner Erfahrung nach ziehen Anwälte privat genauso gern unnötig vors Gericht, wie alle anderen "normalen" Menschen auch. Ist dann nämlich Lebenszeit, die verloren geht. Allerdings nutzen manche Anwälte gerne offiziell klingende Wörter, um Fluchtmechanismen auszulösen. Wer sich im Recht sieht, muss meiner Meinung nach dann halt durch, ist ne Frage der Emotionen und Verhandlungstaktik.)

Tipp für das nächste Mal ... nicht zu viel an der Ware rumfummeln.
 
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Tipp für das nächste Mal ... nicht zu viel an der Ware rumfummeln.
Vor allem jeden Schritt dokumentieren und dem potentiellen Käufer mitteilen. Möglicherweise hätten ein paar Vorher- Nachher Photos schon viel gebracht, um dem Anwalt den Wind aus den Segeln zu nehmen. Genauso ein Photo des Pickup, vor dem Einbau, damit er sieht, dass hier kein Gibson Aufdruck drauf ist.

Wie das ganze ausgegangen ist, würd mich auch interessieren.
 
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