hack_meck
Lounge .&. Backstage
Hallo,
Bereits seit ein paar Wochen bin ich immer wieder mal am Sammeln von Informationen zu den neuen CITES Regeln die ab 02.01.2017 in Kraft treten.
DISCLAIMER - die Aussagen sind nicht verbindlich und spiegeln im Zweifel auch nicht wieder, wie die Sache ab Jan tatsächlich gelebt wird.
CITES worum geht es.
Im Ramen con CITES werden auf internationalen Konferenzen Bestandsaufnahmen gemacht die feststellen, wie es um die Artenvielfalt (Tier + Pflanze) bestellt ist ... und wie diese bedroht die Arten sind. Im wesentlichen Relevant sind die Anhang 1 und 2. ... In der EU Verordnung dann A B C D ...
Anhang I enthält Arten, die wegen ihrer bereits geringen Bestände oder wegen des starken Handelsdrucks akut vom Aussterben bedroht sind. Internationaler - d.h. grenzüberschreitender - Handel mit diesen Arten für kommerzielle Zwecke ist verboten.
Im Gitarrenbau im wesentlichen Elfenbein, Schildkröte und Rio-Palisander)
Anhang II Die hier verzeichneten Arten sind, obwohl handelsrelevant, noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht. Die Bedrohung ist durch die Nachfrage aber akut vorhanden, da es einige Großverbraucher gibt - z.B: Möbel in China. (Ich habe eine von mir nicht verifizierte Zahl von 300 Stämmen ......... täglich ... aus berufenem Munde gehört. Hier geht es im wesentlichen darum den Handel zu regulieren und zu kontrollieren. Dies erfolgt über Ein- / Ausfuhrgenehmigungen basierend auf einem wissenschaftlichem Unbedenklichkeitsattest.
Im Gitarrenbau ab 02.01.2017 neu hinzu gekommen ist Palisander der Art Dalbergia.
Vielleicht habt ihr ja schon von den Problemen gehört RIO Palisander sauber von den anderen Arten zu unterscheiden. Noch schwieriger ist dies bei den vielfältigen anderen Quellen für das Holz. Daher hat man sich auf der letzten Sitzung dazu entschlossen alle Unterarten Palisander mit in die Gruppe 2 aufzunehmen.
Im Sinne dieser Zuordnungen gilt es jedoch zu unterscheiden in Besitz/Benutzung ... und Handel.
Hier aus der Sicht des Musikers.
Mittlerweile durchgängig so gesehen ist, dass der Auftritt mit einem Instrument welches legal Rio Palisander besitzt nicht als kommerzielle (und damit untersagte) Vermarktung des Instrumentes angesehen wird - sofern nicht das Instrument im Vordergrund steht und den "Wert" der Veranstaltung ausmacht. Also sollte dies für die "schwächer geschützte Gruppe II" auch gelten. Insofern haben wir im Sinne der Nutzung für unsere Gigs kein Problem. Jetzt müssen wir nur noch zum Gig kommen ...
In der EU scheint es, wenn man die EG-VO 338/97 interpretiert, auf tote Gegenstände keine Restriktionen in der Bewegungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft zu geben. Sehr wohl erscheint mir aber ein Instrumenten-Pass sinnvoll.
Geht es ausserhalb der EU weiter, so besteht die Möglichkeit ohne Aus-/Einfuhrdokumente zu Reisen unter dem Aspekt des "persönlichen Gebrauchs".
Die grundsätzliche Aussage des BfN:
Die Grenzen unter erleichterten Bedingungen überschritten werden bedeutet - ohne eine aufwendig zu beantragende Aus- / Einfuhrgenehmigung zu besitzen ... Man investiert mit dem Instrumenten-Pass nur 1 x die Zeit und kann dann recht flexibel auf Reisen gehen.
Persönlicher Gebrauch.
https://www.bfn.de/0305_pers_gebrauch+M54a708de802.html
WICHTIG: Nicht jedes Land akzeptiert aus jedem anderen Land den Gegenstand zum persönlichen Gebrauch. Und falls ja, nicht notwendiger Weise in der gleichen Anzahl. Hier im Text wurde von 1-4 Stück geredet, in den USA offensichtlich von 1 (persönliches Gepäck).
Immer noch ganz schön viele Fragezeichen ... ... geht es jetzt gerade aus, oder muss ich noch eine Kurve nehmen ...
Ein wirkliches ToDo konnte ich nicht finden - vielleicht habt ihr mehr Glück.
Machen wir noch ein wenig weiter:
Musikinstrumentenbescheinigung:
Musikinstrumentenbescheinigungen werden für Musikinstrumente erteilt, die der Besitzer im Reisegepäck mitführt. Also "persönlicher Gebrauch".
BfN:
- Bisher für Rio-Palisander war die Bescheinigung nur möglich, wenn ein Nachweis über den "Vorerwerb" geführt werden konnte - sofern das Instrument nicht als Antiquität* eingestuft wurde. Mit anderen Worten das Instrument wurde gebaut und zuletzt "gehandelt/eingeführt" vor der Inkraftsetzung (1992). Für alle Instrumente in unserem Besitz für die Rechnungen existieren, sollte genau dieser Nachweis, in Bezug auf den Startpunkt 2017 (In Kraft treten des Schutzes der restlichen Palisander Arten), leicht fallen.
*Antiquitäten, die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr.338/97 (03.03.1997) erworben wurden, können innerhalb der Europäische Union ohne Befreiung vom Vermarktungsverbot vermarktet werden
Einschub: Konnte dies bei RIO nicht über einen Kaufbeleg nachgewiesen werden, so oblag es der (Länder-)Behörde auch andere glaubhafte Nachweise zu akzeptieren. Ein Bekannter hat eine RIO Board Strat, die mit ihm auf einem Album Cover abgebildet ist. Das Album stammt von 1990. Vielleicht macht es Sinn sich so ein "glaubhaft Arsenal" an Bildern o.ä. vor 02.01.2017 anzulegen.
- ??? Für Instrumente die ab 02.01.2017 in die EU gelangt sind, wäre dann der Beleg über die "rechtmäßige Einfuhr" die Basis. Da die rechtmäßige Einfuhr dem Vertrieb obliegt, bin ich mir nicht sicher, wie dieser Nachweis an den Kunden durchgereicht wird & ob dieser ihn überhaupt benötigt. Es könnte auch die Rechnung reichen unter der Annahme, dass man für Schmuggelware keine Rechnung bekommen würde . Da müssen wir uns wohl noch ein wenig gedulden. ????
- Noch mehr Fragezeichen bei mir ???? für Instrumente die bis 2016 in die EU gekommen sind, aber erst ab 2017 dem Kunden verkauft werden.
Der erste Satz ist klar, der letzte Satz "sowie zum Verbringen innerhalb der EU" widerspricht für mich der Aussage von oben, dass die Bewegungsfreiheit nur für "lebende Gegenstände" eingeschränkt ist.
Recht genau ist aber noch mal beschrieben, wie ich das Instrument dann nutzen darf.
Hier steht vieles von diesem Passus, auch wie man an das Formular kommt. http://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html
Wichtig vielleicht auch diese Information:
Der Absatz auf der BfN Seite ist übrigens von 2015 und ich persönlich kann mir alles mögliche vorstellen, aber wenn jeder eine Bescheinigung beantragen würde der ein Instrument mit Palisander besitzt und nutzen möchte, dann "platzt" die Behörde. Aus einer Quelle aus den USA geht man auch von deutlich höheren Antwortzeiten des Fish & Wildlife Departments aus als bisher.
Zu USA vielleicht noch ein Nebensatz: Fish & Wildlife Ausfuhrgenehmigung dauert bis zu 45 Tage und kostet für ein Instrument 75 $ (Für Hersteller und Händler gibt es Volumentarife). Sie ist Voraussetzung um in die EU einzuführen. Instrument mal schnell schicken lassen ... ist nicht.
Noch mal der ==> DISCLAIMER ==> die Aussagen sind nicht verbindlich und spiegeln im Zweifel auch nicht wieder, wie die Sache ab Jan tatsächlich gelebt wird. Es ist nicht mehr als meine persönliche Bestandsaufnahme.
Ihr dürft hier gerne Informationen und Aspekte anfügen. Aber bitte nicht .... über Sinn und Unsinn von CITES Regeln debattieren.
Die NAMM hat ein recht umfangreiches Thema dazu für die Show 2017 angekündigt. Daher werde ich auch weiter am Thema bleiben und versuchen auch mal die Händler, Hersteller und Vertriebsseite zu beschreiben. Da mag ich aber nicht spekulieren - daher erst mal schauen wie das in der Praxis gehandhabt wird.
Gruß
Martin
P.S. Zum Versand noch was: I use FedEx for my guitar shipments and it has express instructions re: CITES forms here. The UPS website contains similar info here.
Bereits seit ein paar Wochen bin ich immer wieder mal am Sammeln von Informationen zu den neuen CITES Regeln die ab 02.01.2017 in Kraft treten.
DISCLAIMER - die Aussagen sind nicht verbindlich und spiegeln im Zweifel auch nicht wieder, wie die Sache ab Jan tatsächlich gelebt wird.
CITES worum geht es.
Im Ramen con CITES werden auf internationalen Konferenzen Bestandsaufnahmen gemacht die feststellen, wie es um die Artenvielfalt (Tier + Pflanze) bestellt ist ... und wie diese bedroht die Arten sind. Im wesentlichen Relevant sind die Anhang 1 und 2. ... In der EU Verordnung dann A B C D ...
Anhang I enthält Arten, die wegen ihrer bereits geringen Bestände oder wegen des starken Handelsdrucks akut vom Aussterben bedroht sind. Internationaler - d.h. grenzüberschreitender - Handel mit diesen Arten für kommerzielle Zwecke ist verboten.
Im Gitarrenbau im wesentlichen Elfenbein, Schildkröte und Rio-Palisander)
Anhang II Die hier verzeichneten Arten sind, obwohl handelsrelevant, noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht. Die Bedrohung ist durch die Nachfrage aber akut vorhanden, da es einige Großverbraucher gibt - z.B: Möbel in China. (Ich habe eine von mir nicht verifizierte Zahl von 300 Stämmen ......... täglich ... aus berufenem Munde gehört. Hier geht es im wesentlichen darum den Handel zu regulieren und zu kontrollieren. Dies erfolgt über Ein- / Ausfuhrgenehmigungen basierend auf einem wissenschaftlichem Unbedenklichkeitsattest.
Im Gitarrenbau ab 02.01.2017 neu hinzu gekommen ist Palisander der Art Dalbergia.
BfN (Bundesamt für Naturschutz) - Besonders hervorzuheben sind aus Sicht des BfN die beschlossenen Listungen von tropischen Bäumen, die wertvolle Hölzer liefern, im Anhang II des Übereinkommens. Dazu gehören alle Palisanderhölzer der Gattung Dalbergia sowie eine weitere Palisanderart (Pterocarpus erinaceus) aus West- und drei Bubinga-Arten der Gattung Guibourtia aus Zentralafrika.
Vielleicht habt ihr ja schon von den Problemen gehört RIO Palisander sauber von den anderen Arten zu unterscheiden. Noch schwieriger ist dies bei den vielfältigen anderen Quellen für das Holz. Daher hat man sich auf der letzten Sitzung dazu entschlossen alle Unterarten Palisander mit in die Gruppe 2 aufzunehmen.
Im Sinne dieser Zuordnungen gilt es jedoch zu unterscheiden in Besitz/Benutzung ... und Handel.
Hier aus der Sicht des Musikers.
Mittlerweile durchgängig so gesehen ist, dass der Auftritt mit einem Instrument welches legal Rio Palisander besitzt nicht als kommerzielle (und damit untersagte) Vermarktung des Instrumentes angesehen wird - sofern nicht das Instrument im Vordergrund steht und den "Wert" der Veranstaltung ausmacht. Also sollte dies für die "schwächer geschützte Gruppe II" auch gelten. Insofern haben wir im Sinne der Nutzung für unsere Gigs kein Problem. Jetzt müssen wir nur noch zum Gig kommen ...
In der EU scheint es, wenn man die EG-VO 338/97 interpretiert, auf tote Gegenstände keine Restriktionen in der Bewegungsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft zu geben. Sehr wohl erscheint mir aber ein Instrumenten-Pass sinnvoll.
In manchen Punkten sind EU-Gesetze restriktiver als die von CITES. So fordern, z.B., EU Gesetze eine Einfuhrgenehmigung nicht nur für Exemplare des Anhangs A (hohe Aussterbebedrohung) sondern auch für Anhang B Exemplare, mit dem Zusatz, dass eine Einfuhr nur möglich ist, wenn sie der in der Natur vorkommenden Populationen nicht abträglich ist (Gutachten der wissenschaftlichen Behörde). Ergänzend dazu können für lebende Exemplare auf Gemeinschaftsebene auch der Besitz oder die Beförderung in der Gemeinschaft eingeschränkt werden.
Geht es ausserhalb der EU weiter, so besteht die Möglichkeit ohne Aus-/Einfuhrdokumente zu Reisen unter dem Aspekt des "persönlichen Gebrauchs".
Die grundsätzliche Aussage des BfN:
Zahlreiche insbesondere hochwertige Musikinstrumente bestehen zu mehr oder weniger großen Anteilen aus CITES-gelisteten Arten. In solchen Fällen müssen Musiker bei Tourneen die Legalität nachweisen. Zu diesem Zweck wird von der Vollzugsbehörde z.B. eine Musikinstrumentenbescheinigung erteilt. Damit dürfen Grenzen unter erleichterten Bedingungen passiert werden. Die Konferenz bekräftigte diese Form der einfachen, in bestimmten Fällen auch dokumentenfreien Kontrolle, in der Hoffnung, dass diese Ausnahmen angewendet und so die Belastung für Musiker verhältnismäßig bleibt.
Die Grenzen unter erleichterten Bedingungen überschritten werden bedeutet - ohne eine aufwendig zu beantragende Aus- / Einfuhrgenehmigung zu besitzen ... Man investiert mit dem Instrumenten-Pass nur 1 x die Zeit und kann dann recht flexibel auf Reisen gehen.
Persönlicher Gebrauch.
https://www.bfn.de/0305_pers_gebrauch+M54a708de802.html
Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten Bevor Sie sich mit den Regelungen zum persönlichen Gebrauch vertraut machen, beachten Sie bitte die im folgenden aufgeführten allgemeinen Hinweise.
Wichtig: Die Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch können ausschließlich für tote Tiere/Pflanzen oder Teile bzw. Erzeugnisse daraus angewandt werden. Für lebende Tiere oder Pflanzen gelten diese Ausnahmen nicht.
Was zählt zum persönlichen Gebrauch ?
Die Stückzahl ist dabei nicht gesetzlich geregelt, sollte sich aber im Rahmen von 1 bis 4 Stück pro Art bewegen. Andererseits könnte zumindest der Eindruck erweckt werden, dass mit dem Verbringen kommerzielle Absichten verbunden sind, für die die hier beschriebenen Ausnahmen nicht gelten.
- Sämtliche toten Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die im Rahmen eines Umzuges mit dem gesamten Hausrat in die Europäische Gemeinschaft ein- oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden.
- Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die ohne kommerzielle Absichten für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft ein- oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden. Die Exemplare müssen im Besitz einer Privatperson und Teil deren normalen Hab und Guts sein und sich in deren Reisegepäck befinden.
Was zählt nicht zum persönlichen Gebrauch ?
Regelungen zum persönlichen Gebrauch
- Postsendungen mit in Versandhäusern oder bei Privatpersonen bestellten toten Tieren/Pflanzen, Teilen oder Erzeugnissen daraus (ausgenommen sind selbst erjagte Jagdtrophäen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden)
- Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die als Geschenk für eine andere Person bestimmt sind
- Lebende Tiere oder Pflanzen
Bei der Ein- oder Ausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen bestehen Sonderregelungen (1), die zum Teil dazu führen, dass Erleichterungen bestehen und von den ansonsten grundsätzlich einzuhaltenden Genehmigungspflichten abgewichen wird. Dokumentenfrei können z.B. bis zu 125 g Kaviar in einzeln und vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern , bis zu drei Rainsticks, bis zu drei Fechterschnecken sowie bis zu vier Erzeugnisse von toten Krokodilen (ausgenommen Fleisch und Jagdtrophäen) von Arten des Anhangs B der VO(EG) Nr. 338/97 ein- oder ausgeführt werden. Im Übrigen entfallen zum Teil Ausfuhrgenehmigungspflichten bzw. können Einfuhrgenehmigungen in besonderen Ausnahmefällen erteilt werden, ohne dass Ausfuhrdokumente vorzulegen sind. Die einzelnen Fallvarianten werden im folgenden näher dargestellt.
(1) gemäß Artikel 7 (3) Verordnung (EG) Nr. 338/97 und Artikel 57 und 58 Verordnung (EG) Nr. 865/2006.
WICHTIG: Nicht jedes Land akzeptiert aus jedem anderen Land den Gegenstand zum persönlichen Gebrauch. Und falls ja, nicht notwendiger Weise in der gleichen Anzahl. Hier im Text wurde von 1-4 Stück geredet, in den USA offensichtlich von 1 (persönliches Gepäck).
Immer noch ganz schön viele Fragezeichen ... ... geht es jetzt gerade aus, oder muss ich noch eine Kurve nehmen ...
Ein wirkliches ToDo konnte ich nicht finden - vielleicht habt ihr mehr Glück.
Machen wir noch ein wenig weiter:
Musikinstrumentenbescheinigung:
Musikinstrumentenbescheinigungen werden für Musikinstrumente erteilt, die der Besitzer im Reisegepäck mitführt. Also "persönlicher Gebrauch".
BfN:
Die Musikinstrumentenbescheinigung kann für Musikinstrumente, zu deren Bau Exemplare von Arten der Anhänge A, B oder C der Verordnung (EG) 338/97 genutzt wurden, ausgestellt werden, wenn ein Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs oder der rechtmäßigen Einfuhr vorliegt.
- Bisher für Rio-Palisander war die Bescheinigung nur möglich, wenn ein Nachweis über den "Vorerwerb" geführt werden konnte - sofern das Instrument nicht als Antiquität* eingestuft wurde. Mit anderen Worten das Instrument wurde gebaut und zuletzt "gehandelt/eingeführt" vor der Inkraftsetzung (1992). Für alle Instrumente in unserem Besitz für die Rechnungen existieren, sollte genau dieser Nachweis, in Bezug auf den Startpunkt 2017 (In Kraft treten des Schutzes der restlichen Palisander Arten), leicht fallen.
*Antiquitäten, die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr.338/97 (03.03.1997) erworben wurden, können innerhalb der Europäische Union ohne Befreiung vom Vermarktungsverbot vermarktet werden
Einschub: Konnte dies bei RIO nicht über einen Kaufbeleg nachgewiesen werden, so oblag es der (Länder-)Behörde auch andere glaubhafte Nachweise zu akzeptieren. Ein Bekannter hat eine RIO Board Strat, die mit ihm auf einem Album Cover abgebildet ist. Das Album stammt von 1990. Vielleicht macht es Sinn sich so ein "glaubhaft Arsenal" an Bildern o.ä. vor 02.01.2017 anzulegen.
- ??? Für Instrumente die ab 02.01.2017 in die EU gelangt sind, wäre dann der Beleg über die "rechtmäßige Einfuhr" die Basis. Da die rechtmäßige Einfuhr dem Vertrieb obliegt, bin ich mir nicht sicher, wie dieser Nachweis an den Kunden durchgereicht wird & ob dieser ihn überhaupt benötigt. Es könnte auch die Rechnung reichen unter der Annahme, dass man für Schmuggelware keine Rechnung bekommen würde . Da müssen wir uns wohl noch ein wenig gedulden. ????
- Noch mehr Fragezeichen bei mir ???? für Instrumente die bis 2016 in die EU gekommen sind, aber erst ab 2017 dem Kunden verkauft werden.
Die Musikinstrumentenbescheinigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren ausgestellt. Im Gültigkeitszeitraum berechtigt dieses Dokument zur mehrfachen Ein- und Wiederausfuhr der aufgeführten Instrumente im Reisegepäck des Besitzers/der Besitzerin in alle und aus allen CITES-Vertragsstaaten sowie zum Verbringen innerhalb der EU.
Der erste Satz ist klar, der letzte Satz "sowie zum Verbringen innerhalb der EU" widerspricht für mich der Aussage von oben, dass die Bewegungsfreiheit nur für "lebende Gegenstände" eingeschränkt ist.
Recht genau ist aber noch mal beschrieben, wie ich das Instrument dann nutzen darf.
Auf dem Dokument werden als Sonderbedingungen die Nutzung ausschließlich für den persönlichen Gebrauch, für Aufführungen auf Musikveranstaltungen, für Aufnahmen/Sendungen, für Unterrichtszwecke oder Musikwettbewerbe sowie ein Verkaufsverbot und ein Verbot der Besitzübertragung an andere Personen deklariert. Jegliche kommerzielle Nutzung ist somit ausgeschlossen. Honorare/Gagen für Auftritte gelten im Kontext mit den artenschutzrechtlichen Vermarktungsbestimmungen nicht als kommerzielle Nutzung.
Hier steht vieles von diesem Passus, auch wie man an das Formular kommt. http://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html
Aufgrund der eventuell erforderlichen Prüfungen sollten Erstanträge bei uns mindestens 3 Monate vor einer geplanten Konzerttournee eingereicht werden
Der Absatz auf der BfN Seite ist übrigens von 2015 und ich persönlich kann mir alles mögliche vorstellen, aber wenn jeder eine Bescheinigung beantragen würde der ein Instrument mit Palisander besitzt und nutzen möchte, dann "platzt" die Behörde. Aus einer Quelle aus den USA geht man auch von deutlich höheren Antwortzeiten des Fish & Wildlife Departments aus als bisher.
Zu USA vielleicht noch ein Nebensatz: Fish & Wildlife Ausfuhrgenehmigung dauert bis zu 45 Tage und kostet für ein Instrument 75 $ (Für Hersteller und Händler gibt es Volumentarife). Sie ist Voraussetzung um in die EU einzuführen. Instrument mal schnell schicken lassen ... ist nicht.
Noch mal der ==> DISCLAIMER ==> die Aussagen sind nicht verbindlich und spiegeln im Zweifel auch nicht wieder, wie die Sache ab Jan tatsächlich gelebt wird. Es ist nicht mehr als meine persönliche Bestandsaufnahme.
Ihr dürft hier gerne Informationen und Aspekte anfügen. Aber bitte nicht .... über Sinn und Unsinn von CITES Regeln debattieren.
Die NAMM hat ein recht umfangreiches Thema dazu für die Show 2017 angekündigt. Daher werde ich auch weiter am Thema bleiben und versuchen auch mal die Händler, Hersteller und Vertriebsseite zu beschreiben. Da mag ich aber nicht spekulieren - daher erst mal schauen wie das in der Praxis gehandhabt wird.
Gruß
Martin
P.S. Zum Versand noch was: I use FedEx for my guitar shipments and it has express instructions re: CITES forms here. The UPS website contains similar info here.
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