dubbel
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Hi,
ich hab ne Frage, die halb zum Thema passt bzw. komplett zur weiterführenden Diskussion.
Es geht um die Frage, ob der Käufer überempfindlich ist, oder der Verkäufer bei den Angaben zu oberflächlich.
Eine Gitarre wird folgendermassen beschrieben:
"Die Gitarre ist von 2011 und wurde viel, aber fast nur zu Haus gespielt. Unverbastelter Originalzustand [...] mit Gebrauchsspuren aber ohne größere Macken [...]."
Auf Nachfrage zum Zustand der Bundstäbchen:
"Die Bundstäbchen haben erste Abnutzungen, die aber das Spiel nicht beeinträchtigen. Kann sein, dass die irgendwann abgerichtet werden müssten, damit kenne ich mich nicht so gut aus."
So sieht das fretboard aus:
. . .
(Fotos wurden vom Käufer gemacht um ggf. bei ebay eine Rückgabe zu beantragen)
Käufer will Rückgabe, weil die Beschreibung angeblich nicht dem Artikel entspricht,
Verkäufer ist der Meinung, dass die Bünde dem beschriebenen Zustand entsprechen.
Was meint ihr?
ich hab ne Frage, die halb zum Thema passt bzw. komplett zur weiterführenden Diskussion.
Es geht um die Frage, ob der Käufer überempfindlich ist, oder der Verkäufer bei den Angaben zu oberflächlich.
Eine Gitarre wird folgendermassen beschrieben:
"Die Gitarre ist von 2011 und wurde viel, aber fast nur zu Haus gespielt. Unverbastelter Originalzustand [...] mit Gebrauchsspuren aber ohne größere Macken [...]."
Auf Nachfrage zum Zustand der Bundstäbchen:
"Die Bundstäbchen haben erste Abnutzungen, die aber das Spiel nicht beeinträchtigen. Kann sein, dass die irgendwann abgerichtet werden müssten, damit kenne ich mich nicht so gut aus."
So sieht das fretboard aus:
. . .
(Fotos wurden vom Käufer gemacht um ggf. bei ebay eine Rückgabe zu beantragen)
Käufer will Rückgabe, weil die Beschreibung angeblich nicht dem Artikel entspricht,
Verkäufer ist der Meinung, dass die Bünde dem beschriebenen Zustand entsprechen.
Was meint ihr?
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