Be-3
Mod Emeritus
- Zuletzt hier
- 13.01.24
- Registriert
- 28.05.08
- Beiträge
- 5.824
- Kekse
- 63.210
Neben Haltebögen gibt es ja auch Bindebögen. Die sind optisch nicht zu unterscheiden.
Hallo Lisa,
in gutem Notensatz sind Halte- und Bindebögen durchaus zu unterscheiden. Wenn auch nicht im Eifer des Gefechts, das muß ich zugeben...
Haltebögen stehen viel enger an den Notenköpfen als Bindebögen. Insbesondere beginnen und enden Haltebögen immer an den Notenköpfen, wogegen Bindebögen auch an den Hälsen stehen können.
Dass andere Handhabungen in der Praxis anzutreffen sind, macht eine mE falsche Notation nicht dadurch richtiger, dass sie auch gedruckt wird. Und wenn derartige Fehler in eine Software übernommen werden, werden sie dadurch auch nicht richtig. Es zeigt mE nur, dass manche Fehler einfach nicht auszurotten sind.
[...]
Die Regel heißt nun mal: Versetzungszeichen gelten vom ersten Erscheinen an bis zum nachfolgenden Taktstrich und Vorzeichen gelten das gesamte Stück.
schon, aber das sagt doch nichts über Bindebögen aus. Wenn man ganz schlicht von einer Note ausgeht, die über den Takt hinaus gehalten wird, dann behält sie ihr Versetzungszeichen, genau wie ein weiterklingender Klavier- oder Orgelton seine Tonhöhe beibehält.
Schlimm finde ich, wenn verbreitete Notenschreibprogramme durch fehlerhafte Programmierung dem Unwissenden noch sugerieren, es sei richtig und dadurch die Fehler weiter manifestieren.
guter Notensatz richtet sich nach den gängigen Konventionen, die sich allerdings im Laufe der Zeit und vor allem von Genre zu Genre ändern können.
Und ich muß für die Software "Finale" eine Lanze brechen: sie macht es in zonqers Beispiel genau so, wie es sich gehört! Das entspricht der (guten und etablierten) gängigen Praxis.
Ein Versetzungszeichen/Auflösungszeichen zu Beginn eines neuen Taktes suggeriert einerseits, daß der Ton neu angesetzt werden soll und außerdem klingt die Note ja einfach über das Taktende hinaus, da ist es doch naheliegend, daß kein erneutes Versetzungszeichen benötigt wird.
Nachfolgende Noten brauchen dann wieder ein "frisches" Versetzungszeichen. Falls nicht, setzt man sicherheitshalber ein Auflösungszeichen.
Ausnahmen: Bei Zeilenumbruch ist es üblich (aber auch nicht zwingend), trotz Überbindung das Versetzungszeichen am Zeilenanfang zu wiederholen.
Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Einzelstimmen und Partituren, weil in beiden Anwendungsfällen unterschiedliche Kriterien betrachtet werden:
Der Instrumentalist wird seine Stimme verfolgen, der Dirigent in der Partitur auch vertikal lesen, weshalb man dort üblicherweise Versetzungszeichen nach Überbindung wiederholt.
Ein und derselbe Notenstecher wird also ein und dieselbe Stimme in Stimmauszug und Partitur unterschiedlich notieren - und das nicht aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit.
Meines Erachtens gibt es jedenfalls nicht "genau eine feste, umumstößliche Regel" und die Notenstecher haben (früher zumindest ) ihren Beruf gelernt und wußten, was sie taten. Es kommt halt immer auch ein wenig "darauf an".
Man unterscheidet beim Thema "Gültigkeit von Versetzungszeichen" schließlich auch zwischen Klaviermusik, polyphoner Musik, Zwölftonmusik usw...
Viele Grüße
Torsten
- Eigenschaft