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Hi@all...
Die Frage nach Titelschutz habe ich nun schon sehr oft gehört und gelesen (auch auf diesem Board, zuletzt hier), deswegen möchte ich hier gern dieses Tutorial veröffentlichen, dass ich mir mal zusammengeschrieben habe. Ich hoffe, dass ich dem einen oder andern Musiker damit ein wenig helfen kann.
Logisch, der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt lediglich (unverbindlich) meine persönlichen Erfahrungen wieder. Viel Spass.
Los geht`s:
Um es hier mal gleich auf den Punkt zu bringen, möchte ich einen Freund zitieren, der ziemlich erfolgreich im Business arbeitet und mit dem ich über genau dieses Problem gesprochen habe: "Titel-/Songschutz? Vergiss es, gaar nich..." war seine spontane Aussage und damit hat er leider verdammt Recht.
Aus diesem Grund ist die Frage nach Titelschutz auch eine gute Frage, denn einerseits ist sie natürlich gut zu beantworten, andererseits könnte man sich das alles aber auch sparen, aber dazu später mehr.
Jetzt möchte ich aber erst einmal die vielen verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, damit man wenigstens mit einem guten Gewissen einschlafen kann, wenn man seine Produktion durch die Weltgeschichte bläst.
Vorweg aber noch n bißchen juristisches Material, muss leider sein:
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."
Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Ok, soviel erst mal zu den Möglichkeiten, sein Werk zu schützen...
Ich möchte jetzt aber noch einmal auf die erste Äußerung meines Freundes zurückkommen, der dies alles als Quatsch betrachtet...
Wie ich schon sagte, der Mann hat leider, leider Recht.
Bei allen vorgestellten Praktiken ist doch immer nur der Beweis erbracht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in Besitz des Werkes gewesen, nicht aber der Urheber zu sein!!! Theoretisch hätte man den Titel ja selbst geklaut haben können, um dann schnell damit zu Notar zu rennen. Nee, nee. Im Ernstfall sieht das dann schon ganz anders aus.
Apropos Ernstfall... Ich möchte auch nur einen kleinen Mucker sehen, der im Falle einer Klage gegen z.B. einer Plattenfirma nicht klein beigibt. Man überlege: Ist ein Werk von einem Musiker geklaut worden und ein Label hat da schon Promo, Pressung, Videodreh usw. investiert, fahren die natürlich alle Anwaltsspezialisten im Urheberrecht auf. Der kleine Mucker muss im Gegensatz dazu erst mal Gerichtskostenbeihilfe-Formulare ausfüllen um einen Pflichtverteidiger, der sein Magister in der privaten Fernuni erworben hat, zu bekommen.
Dazu kommt, dass die Anwälte der Gegenpartei den Streitwert oft künstlich in die Höhe treiben. Denn so`n Song von dem Künstler Chartbreaker Muckeklau, schon ewig erfolgreich im Geschäft und milliardenschwer, ist natürlich eh schon Gold wert und damit beläuft sich der Streitwert dann schon mal in den Hunderttausender-Bereich. Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten werden prozentual nach dem Streitwert berechnet und im Falle eines verlorenen Rechtsstreits wünsche ich dann noch eine angenehme Nachtruhe
Trotzdem. Nach meiner Meinung sollte man alles Mögliche tun, um einen solchen Fall zu verhindern. Und wenn es auch nur darum geht, mit gutem Gewissen seine Kunst möglichen Partner vorzustellen ohne vom Gedanken aufgefressen zu werden jetzt Mist gebaut zu haben.
Deshalb empfehle ich einen Misch aus allen Vorschlägen:
Schickt ein Demo an Euch und Eure Freunde/Verwanten, schaltet eine Titelschutzanzeige, versucht einen kooperativen und preiswerten Notar zu finden und (wenn Ihr es braucht, empfehle ich aber nicht!) meldet Eure Werke bei der GEMA an. Dann ist schon mal einiges auf der sicheren Seite.
Am sichersten und erstrebenswertesten ist es natürlich, das Werk so schnell wie möglich auf den Markt zu bringen und seinen eigenen Namen mit diesem Werk in Verbindung zu bringen. Hierfür reicht auch schon eine kleine Auflage in Eigenproduktion. Macht nebenher auch n gutes Bild bei Auftritten, wo man die CD mit drei bis vier Stücken dann zu Promozwecken verkaufen kann...
Zum Schluss sei aber noch gesagt, dass die Hysterie und die Horrorgeschichten aus dem Biz oft auch nur an den Haaren herbeigezogen sind. Sicher gab und gibt es hier und da den einen oder anderen Fall in diesem Bereich, aber nicht alle sind schwarze Schafe.
Man überlege sich die Flut von Demos, die tagtäglich bei den Plattenfirmen, Verlagen, Studios usw aufschlagen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da einer die Zeit und den Nerv hat, einen Song für seinen bekannten Akt zu klauen.
Und kleinere Läden können es sich gar nicht leisten ein so hohes Risiko einzugehen, wie gesagt liegt der Streitwert oft sehr hoch und diese Unternehmen wären im Falle einer Niederlage schlicht und ergreifend pleite.
Deshalb.... macht Euch weiterhin locker, konzentriert Euch lieber mehr auf originelle, neue und individuelle Musik/Produktionen, auf dass sie von vorneherein einen hohen Wiedererkennungswert besitzen und sichert Euch ein wenig ab. Denn ich bin mir ziemlich sicher: Jeder kriegt, was er verdient. Wenn auch nicht Heute, dann eben Morgen
Alles klar, ich hoffe mit meinem Workshop ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Euch allen da draußen weiterhin viel Spaß.
Keep on rockin`
Martin
Ach ja, ich vergaß...
Wenn Ihr die Übersicht darüber verliert, wer, wem, wann, welches Demo oder Material von Euch in die Hand gedrückt bekommen hat und vor allem was dann damit geschieht, empfehle ich Demos an Freunde, Familie, Bekannte, Veranstalter oder sonstige möglichen Partner nur als Tape weiterzugeben!!!
Um Deinen Song anderen Leuten vorzustellen ist es in jedem Fall sicherer ihnen ein Tape zu überlassen, damit ist wenigsten gewährleiste, daß der Song in rel. schlechter Qualität kaum kopierbar ist. Man müßte sich dann schon dransetzen und alles neu einspielen. Anders als von CD... Da können die Daten locker weiterbearbeitet werden ohne einen Qualitätsverlußt zu beklagen.
Außerdem sind Tapes auch noch suuuperbillig und es gibt sie in jeder möglichen Länge, also auch passend für nur einen oder zwei Songs...
Solltet Ihr allerdings mit dem Gedanken spielen, Euer Material einer Plattenfirma vorzustellen, dann empfiehlt sich natürlich eine CD. Die A&Rs haben i.d.R. kaum Zeit, Nerv oder Motivation sich zum nächsten Song vorzuspulen. Da fliegt das Tape schneller in den "Bearbeitet- und Absagekasten" als Du es neu eintüten kannst
Alles klar? Denn mal noch viel Spaß weiterhin und
viele Grüße....Martin
Die Frage nach Titelschutz habe ich nun schon sehr oft gehört und gelesen (auch auf diesem Board, zuletzt hier), deswegen möchte ich hier gern dieses Tutorial veröffentlichen, dass ich mir mal zusammengeschrieben habe. Ich hoffe, dass ich dem einen oder andern Musiker damit ein wenig helfen kann.
Logisch, der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt lediglich (unverbindlich) meine persönlichen Erfahrungen wieder. Viel Spass.
Los geht`s:
Um es hier mal gleich auf den Punkt zu bringen, möchte ich einen Freund zitieren, der ziemlich erfolgreich im Business arbeitet und mit dem ich über genau dieses Problem gesprochen habe: "Titel-/Songschutz? Vergiss es, gaar nich..." war seine spontane Aussage und damit hat er leider verdammt Recht.
Aus diesem Grund ist die Frage nach Titelschutz auch eine gute Frage, denn einerseits ist sie natürlich gut zu beantworten, andererseits könnte man sich das alles aber auch sparen, aber dazu später mehr.
Jetzt möchte ich aber erst einmal die vielen verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, damit man wenigstens mit einem guten Gewissen einschlafen kann, wenn man seine Produktion durch die Weltgeschichte bläst.
Vorweg aber noch n bißchen juristisches Material, muss leider sein:
Im Urhebergesetz heißt es im §10
"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zu Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."
Auf Deutsch: Ist jemanden erst einmal ein Titel geklaut worden, so ist er in der Beweispflicht. Schon allein deshalb ist es schlau sich präventiv um solche Beweise zu kümmern.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Demo an sich selbst schicken
Wie hier schon sehr oft angerissen und empfohlen, die billigste und schnellste Methode ist ganz klar das Einschreiben an sich selbst.
Das Material (Demo, Manuskripte, Noten, vielleicht auch die einzelnen Instrumentierungs- und Gesangsspuren als Daten, etc.) mit einem Anschreiben (was das hier soll, mitwirkende Musiker also Zeugen, wann das Werk entstanden, produziert und vervielfältigt wurde und alles was sonst noch alles wichtig erscheint) eintüten, Aufkleber mit dem Copyright-Zeichen über den Klebeverschluss (Siegelersatz) und per Einschreiben und (wichtig!) Rückschein an sich selbst adressiert der Post überlassen.
Dank unserer ausgefeilten Beamten-Bürokratie muss der Postbote den Empfang des Poststückes vom Empfänger per Unterschrift betätigen lassen und somit ist mit dem Datumsstempel klar, dass es das Stück zu diesem Zeitpunkt schon gibt (aber auch nur das).
Den (natürlich verschlossen,
Noch effektiver ist es dasselbe mit Personen Eures Vertrauens durchzuziehen (Familie, Freunde, Muckerkollegen etc.), denn doppelt hält besser. Außerdem steigert es die Zeugenanzahl bei einer Verhandlung.
- Titelschutzanzeige
Die zweite, auch gar nicht so kompliziert Art sein Werk vor Missbrauch zu schützen, ist eine sog. Titelschutzanzeige.
Unter einer Titelschutzanzeige versteht man die öffentliche Ankündigung eines Werkes vor Veröffentlichung. Ausreichend ist auch eine Sammel-Titelschutzanzeige (mehrere Titel werden gleichzeitig angekündigt).
Titelschutzanzeigen kann man in branchenüblichen Zeitschriften schalten, welche genau, kann ich nicht sagen weil nie gemacht. (Sollte jemand einen Tipp haben, bitte hier posten!!)
Allerdings ist dies sicher mit einem Kostenaufwand verbunden, deshalb empfehle ich die neuen Medien. Sicher gibt es die eine oder andere Homepage, auf der Titelschutzanzeigen möglich sind. Am besten, Billigsten und Einfachsten ist es aber sicher, die Titelschutzanzeige auf der eigenen Page zu veröffentlichen. Fast jeder Mucker, Produzent, Band usw. hat heute seine eigene Homepage, warum nicht eine kleine Seite für den Titelschutz reservieren??
Eine Titelschutzanzeige könnte z.B. so lauten:
(wie gesagt, nicht nur Mucke sondern auch Namen können/müssen geschützt sein...)
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
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Gliesmaroderstraße 9
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17.Juni 2004
- GEMA?
Eine weitere, sehr verbreitete und immer wieder empfohlene Maßnahme seine Werke zu schützen, ist die Titel bei der GEMA anzumelden...
Sicher, die Schlussfolgerung anzunehmen "wenn der Titel bei der GEMA gemeldet ist, dann ist klar, dass er von mir komponiert wurde" liegt sehr nah, die GEMA selbst sieht das allerdings anders:
Werke können bei der GEMA nur angemeldet werden, wenn sie veröffentlicht wurden, bzw. kurz davor stehen. Also müssen Daten zur Veröffentlichung her (Plattenfirma, VÖ-Datum, Verlag, Verlags-Nr. usw.), sonst ist keine Mitgliedschaft möglich. Du z.B. aber willst ja Deine Werke möglichen Partnern vorstellen um eine VÖ zu erreichen. Also ein Teufelskreis.
Außerdem ist die GEMA ein Inkassogesellschaft und keine Urheber-Rechtschutz-Firma. Auf die Frage nach Titelschutz reagieren die GEMA Mitarbeiter in der Regel relativ empfindlich. Denn natürlich wird sie sich im Falle eines Streits kaum zwischen zwei zahlenden Mitgliedern stellen...
Allerdings kann die GEMA nach §5 III des Verteilerplans die Auszahlung so lange verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der Parteien (oder ein Urteil) vorliegt.
Ob es aber nun unbedingt Sinn macht, sich zum Ziel zu machen, GEMA-Mitglied zu werden, lasse ich hier mal unkommentiert. Wäre nicht nur Offtopic, sondern auch zu konfrontativ, denn auf die GEMA hat von uns hier keiner Bock. Aber wie gesagt, ist`n anderes Thema...
- Notarhinterlegung
Die letzte Möglichkeit der Sicherung von Werken ist von allen die Sicherste: Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder (besser) beim Notar.
Demo, Noten und/oder Manuskripte werden dort hinterlegt, versiegelt und weggeschlossen. Der Zeitpunkt der Übergabe wird dokumentiert und bestätigt. Somit kann man später beweisen, zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Werkexemplars gewesen zu sein (wie gesagt, mehr aber auch nicht).
Diese Art der Beweissicherung ist nach eigener Erfahrung recht problematisch, ich konnte fast ums verrecken keinen Notar in der Region bei uns finden, der diese Aufgabe übernehmen wollte.
Hintergrund: Früher haben die Amtsgerichte diesen "Hinterlegungs-Verwaltungsakt" durchgeführt. Da man für diese "leichte" Dienstleistung natürlich Geld verlangen kann, haben sich die Herren Notare zusammengesetzt und beantragt, diese Aufgabe zu übernehmen. Hin und her, die Gerichte (mit ihren großen Kellern) haben den Notaren diese Aufgabe überlassen und diese haben schnell gemerkt, dass sie ja gar nicht so große Keller oder Tresore haben, wie dann Anfragen kamen.
Immerhin wird das Material teilweise über Jahrzehnte eingelagert und nimmt Platz weg.
Dazu kommt das man für diesen relativ kleinen Verwahrungsaufwand keine Tausende von Euros berechnen kann und somit rechnete sich das auf einmal nicht mehr.
Laut Gesetz aber haben die Notare nun eine Verwahrungspflicht und müssen diese auch praktizieren.
Wie oft aber habe ich gehört:"..kenne ich gar nicht, machen wir nicht, habe ich keine Erfahrung/rechtliche Grundlage...usw, usw.) Trotzdem: Nicht aufgeben und nerven.
Nach meinem letzten Info-Stand kostet ein solcher Verwaltungsakt keine 100,- pro Aktion.
Ok, soviel erst mal zu den Möglichkeiten, sein Werk zu schützen...
Ich möchte jetzt aber noch einmal auf die erste Äußerung meines Freundes zurückkommen, der dies alles als Quatsch betrachtet...
Wie ich schon sagte, der Mann hat leider, leider Recht.
Bei allen vorgestellten Praktiken ist doch immer nur der Beweis erbracht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in Besitz des Werkes gewesen, nicht aber der Urheber zu sein!!! Theoretisch hätte man den Titel ja selbst geklaut haben können, um dann schnell damit zu Notar zu rennen. Nee, nee. Im Ernstfall sieht das dann schon ganz anders aus.
Apropos Ernstfall... Ich möchte auch nur einen kleinen Mucker sehen, der im Falle einer Klage gegen z.B. einer Plattenfirma nicht klein beigibt. Man überlege: Ist ein Werk von einem Musiker geklaut worden und ein Label hat da schon Promo, Pressung, Videodreh usw. investiert, fahren die natürlich alle Anwaltsspezialisten im Urheberrecht auf. Der kleine Mucker muss im Gegensatz dazu erst mal Gerichtskostenbeihilfe-Formulare ausfüllen um einen Pflichtverteidiger, der sein Magister in der privaten Fernuni erworben hat, zu bekommen.
Dazu kommt, dass die Anwälte der Gegenpartei den Streitwert oft künstlich in die Höhe treiben. Denn so`n Song von dem Künstler Chartbreaker Muckeklau, schon ewig erfolgreich im Geschäft und milliardenschwer, ist natürlich eh schon Gold wert und damit beläuft sich der Streitwert dann schon mal in den Hunderttausender-Bereich. Anwalts-, Gerichts- und sonstige Kosten werden prozentual nach dem Streitwert berechnet und im Falle eines verlorenen Rechtsstreits wünsche ich dann noch eine angenehme Nachtruhe
Trotzdem. Nach meiner Meinung sollte man alles Mögliche tun, um einen solchen Fall zu verhindern. Und wenn es auch nur darum geht, mit gutem Gewissen seine Kunst möglichen Partner vorzustellen ohne vom Gedanken aufgefressen zu werden jetzt Mist gebaut zu haben.
Deshalb empfehle ich einen Misch aus allen Vorschlägen:
Schickt ein Demo an Euch und Eure Freunde/Verwanten, schaltet eine Titelschutzanzeige, versucht einen kooperativen und preiswerten Notar zu finden und (wenn Ihr es braucht, empfehle ich aber nicht!) meldet Eure Werke bei der GEMA an. Dann ist schon mal einiges auf der sicheren Seite.
Am sichersten und erstrebenswertesten ist es natürlich, das Werk so schnell wie möglich auf den Markt zu bringen und seinen eigenen Namen mit diesem Werk in Verbindung zu bringen. Hierfür reicht auch schon eine kleine Auflage in Eigenproduktion. Macht nebenher auch n gutes Bild bei Auftritten, wo man die CD mit drei bis vier Stücken dann zu Promozwecken verkaufen kann...
Zum Schluss sei aber noch gesagt, dass die Hysterie und die Horrorgeschichten aus dem Biz oft auch nur an den Haaren herbeigezogen sind. Sicher gab und gibt es hier und da den einen oder anderen Fall in diesem Bereich, aber nicht alle sind schwarze Schafe.
Man überlege sich die Flut von Demos, die tagtäglich bei den Plattenfirmen, Verlagen, Studios usw aufschlagen, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da einer die Zeit und den Nerv hat, einen Song für seinen bekannten Akt zu klauen.
Und kleinere Läden können es sich gar nicht leisten ein so hohes Risiko einzugehen, wie gesagt liegt der Streitwert oft sehr hoch und diese Unternehmen wären im Falle einer Niederlage schlicht und ergreifend pleite.
Deshalb.... macht Euch weiterhin locker, konzentriert Euch lieber mehr auf originelle, neue und individuelle Musik/Produktionen, auf dass sie von vorneherein einen hohen Wiedererkennungswert besitzen und sichert Euch ein wenig ab. Denn ich bin mir ziemlich sicher: Jeder kriegt, was er verdient. Wenn auch nicht Heute, dann eben Morgen
Alles klar, ich hoffe mit meinem Workshop ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Euch allen da draußen weiterhin viel Spaß.
Keep on rockin`
Ach ja, ich vergaß...
Wenn Ihr die Übersicht darüber verliert, wer, wem, wann, welches Demo oder Material von Euch in die Hand gedrückt bekommen hat und vor allem was dann damit geschieht, empfehle ich Demos an Freunde, Familie, Bekannte, Veranstalter oder sonstige möglichen Partner nur als Tape weiterzugeben!!!
Um Deinen Song anderen Leuten vorzustellen ist es in jedem Fall sicherer ihnen ein Tape zu überlassen, damit ist wenigsten gewährleiste, daß der Song in rel. schlechter Qualität kaum kopierbar ist. Man müßte sich dann schon dransetzen und alles neu einspielen. Anders als von CD... Da können die Daten locker weiterbearbeitet werden ohne einen Qualitätsverlußt zu beklagen.
Außerdem sind Tapes auch noch suuuperbillig und es gibt sie in jeder möglichen Länge, also auch passend für nur einen oder zwei Songs...
Solltet Ihr allerdings mit dem Gedanken spielen, Euer Material einer Plattenfirma vorzustellen, dann empfiehlt sich natürlich eine CD. Die A&Rs haben i.d.R. kaum Zeit, Nerv oder Motivation sich zum nächsten Song vorzuspulen. Da fliegt das Tape schneller in den "Bearbeitet- und Absagekasten" als Du es neu eintüten kannst
Alles klar? Denn mal noch viel Spaß weiterhin und
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