zur Info: Akkordeonbesitzkarte und Akkordeonschein

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Jetzt bin ich endlich auch dazu gekommen, mich einmal kundig zu machen, wie das eigentlich hier bei uns im Freistaat Allgäu gehandhabt wird. Mir wurde erklärt, dass durch die Blöderalismusreform die Zuständigkeit für die Umsetzung des nationalen Akkordeonrechts (siehe erster Beitrag von Balgseele) auf die kommunalen Behörden (Landratsämter, Stadtverwaltungen) in Marktoberdorf (Ostallgäu), Sonthofen (Oberallgäu), Mindelheim (Unterallgäu) sowie den kreisfreien Städten Kaufbeuren, Kempten und Memmingen übertragen wurde. Es hat mir bisher die Zeit gefehlt, überall dort nachzufragen - meine Recherchen blieben leider bislang auf den Landkreis Ostallgäu und die kreisfreie Stadt Kaufbeuren begrenzt. Dennoch erhielt ich nicht uninteressante Informationen:
Zuständig im Ostallgäu ist Frau Knöterich vom Amt für Subkulturförderung, Spielsuchtprophylaxe und öffentliche Unordnung im Landratsamt Marktoberdorf. Zum Thema Akkordeonbesitzkarte erklärte sie mir, dass im Allgäu zwar nicht zwischen Standardbass-, Melodiebass und Kompressorakkordeons unterschieden werde, dass jedoch Ende 2010 zusätzlich zur grünen, gelben und roten ABK noch die blaue ABK für zugereiste Akkordeonist/-innen und Touristen-Akkordeonisten bzw. Touristinnen-Akkordeonistinnen eingeführt wurde. Grund hierfür sei die Tatsache gewesen, dass es wiederholt zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem genannten Personenkreis und Allgäuer Braunvieh bezüglich der Lautstärke der emittierten Klangfülle gekommen sei. Um die (- im Übrigen nur für je eine Saison gültige -) blaue ABK zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
a) Nachweis eines gültigen Akkordeonscheins (Bedingungen kann ich Euch gerne auf Wunsch nachreichen).
b) Ständiges Mitführen einer mindestens 38 Zoll großen Kuh- bzw. Schumpen-(=Jungvieh)-Glocke, um beim Tragen eines Akkordeon-Gigbags auf dem Rücken ein frontales Gegengewicht sicherzustellen und so die Gefahr eines Stürzens auf den Hinterkopf zu vermeiden, vor allem jedoch um nach jedem gespielten Stück die verstörten Tiere durch vertrautere Geräuschemissionen wieder beruhigen zu können.
c) Fehlerfreies Vorspiel des brandneuen von der Allgäu Regionalvermarkter Marketing GmbH herausgegebenen Voralpenhymne "Wo d'Kuahglock' klingt, d'r Kuahpflada schdinkt, jo do sen mir dahoe…" vor einer Jury, bestehend aus je einem Allgäuer Abbeter (zur Behandlung linguistischer Fehltritte), einer Allgäuer Jungbäuerin mit Konfektionsgröße > 46 und Frau Knöterich persönlich, die für eine perkussive Begleitung ständig zwei Suppenlöffel und einen Wanderstock mit Neuschwanstein-Knauf vorhält.
d) Letztendlich darf ausschließlich mit blauen "Griaß-Di…"-T-Shirts und entweder in Lederhosen oder Jeans gespielt werden, wobei im letzteren Falle zur Identifikation des / der Zureise- bzw. Touri-Akkordeonisten / -in ein weithin sichtbares, weißblaues, mittels Reißnägeln am Balg befestigtes Schnupftuch oder ein Hut mit Gamsbart und mindestens silberner Akkordeonspange getragen werden muss.
Fortsetzung folgt, wenn gewünscht. Vor allem in der kreisfreien Stadt Kaufbeuren ergaben sich noch weitere hochinteressante spezifische Aspekte, die insbesondere mit der Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem hier ansässigen Bezirkskrankenhaus (Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Hörschädigungen) zu tun haben.
Liebe Grüße einstweilen vom Markus!
 
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:rofl::rofl: ja ja die Allgäuer , die sind ja ganz besonders schlau
ich hab doch gewusst , dass mir in Österreich etwas gefehlt hat beim Akkordeon Transport , es war das Gegengewicht !!! natürlich die Kuhglocke , hätte ich ja auch gleich draufkommen müssen
 
Das stimmt so nicht, soweit mir bekannt. Das schweizer Waffengesetz kennt seit seiner Revision vom 12. Dezember 2008 "gefährliche Gegenstände". Zitat: "Diese Gegenstände dürfen nur mitgeführt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Mitführen auf Grund von bestimmungsgemässer Nutzung gerechtfertigt ist. Schweizer Taschenmesser sind hier explizit ausgenommen" ...nicht jedoch Handzuginstrumente.

Im Detail: "Schweizer Bürgern ist der Erwerb [..] gestattet, sofern sie einen Waffenerwerbsschein vorweisen können. Dieser wird in der Regel vom Kanton abgegeben, sofern die Person mindestens 18 Jahre alt und nicht entmündigt ist und keine Einträge im Strafregister hat."

Ist also eine Kantonalangelegenheit und nicht im Gemeinderecht verankert.

Soweit meine Recherche. Aber möglicherweise wird das nicht so gehandhabt, dass musst du ja dann besser wissen :cool:

Ja, Leute, das ist nicht soo einfach. Ich bin ja so ein Zugezogener aus dem Grossen Kanton, ich muss das wissen (das tun die Zugezogenen aus dem Grossen Kanton ja sowieso am liebsten, etwas besser wissen). Also. Was Leonhard sagt, stimmt nur für Schweizer Staatsbürger. Da ist dann tatsächlich das Waffengesetz einschlägig. Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz, für den Vollzug ist der Kanton zuständig, und die Kantone haben die Ausführung an die Gemeinden delegiert. Für Ausländer wird aber das Waffengesetz durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) modifiziert. Für die gibt es spezielle Handharmonikaausweise (Kategorien B, C und L). Diese Kategorien entsprechen den Kategorien der normalen Ausländerausweise. Für Ausländer der Kategorie A (Asylsuchende) werden keine Handharmonikaausweise vergeben, weil die sonst auf der Strasse spielen, das mag man hier nicht.

Ich hab das dann mal in Zürich durchexerziert. Die Formulare gibt es für Ausländer nur im Stadthaus, EG, Zimmer 19A. Man muss dazu erstmal nur den Ausländerausweis mitbringen. Die Dame fragt nach Beruf, Zivilstand, Kindern. Wenn man Kinder hat, kann man gleich wieder gehen und erhält einen Ficheneintrag wegen Verdachts auf Kindsmisshandlung. Wenn man verheiratet ist, kommt bald darauf ein Kantonspolizist, weil der Verdacht auf Scheinehe besteht. Problemlos geht es also nur für Ledige, Geschiedene und Verwitwete (im letzteren Fall erhält man von der Dame gratis einen mitleidigen Blick). Sobald sich die Dame davon überzeugt hat, dass keine absoluten Hindernisse für die Erteilung bestehen, bekommt man ein rotes Merkblatt sowie einige Formulare ausgehändigt. Die Formulare sind eigenhändig auszufüllen. Darunter befindet sich ein Lebenslauf, in dem das Feld "musikalische Ausbildungen" schon vorher durchgestrichen wurde. Man muss dann eine Geburtsurkunde beschaffen (im Heimatstaat, bei mir kostete das 10 EUR), eine Wohnsitzbescheinigung, die belegt, dass man seit mindestens 6 Jahren konfliktfrei mit seinen Nachbarn zusammenlebt (30 Fr.; daran scheitert es bei den meisten, weil 97% der Antragsteller mal einen Streit wegen der Nutzung der Waschküche hatten, denn in der Schweiz sind private Waschmaschinen in Mietshäusern nicht üblich), einen Strafregisterauszug (geht übers Internet, 30 Fr.; meistens unproblematisch, denn zu lautes Spielen wird meist im anonymen Ordnungsbussenverfahren erledigt, ohne Strafregistereintrag), einen Betreibungsregisterauszug (25 Fr., falls Ihr Nichtschweizer nicht wisst, was das ist: diese Betreibungsauskunft belegt, dass man seine Rechnungen immer schön bezahlt; braucht man auch immer bei der Wohnungssuche, "ohne Auszug kein Einzug") sowie eine Bescheinigung der Steuerbehörden, dass die letzten fünf Steuerrechnungen ordnungsgemäss bezahlt wurden (70 Fr.). Aber Achtung, es darf nicht die normale Bescheinigung sein, die man für Zwecke der Einbürgerung erhält, sondern es muss eine Bescheinigung Typ "Hh" sein, die ausdrücklich bestätigt, dass auch die Handharmonikasteuer entrichtet wurde. Das reicht man dann alles beim kantonalen (!) Musikalienamt ein. Achtung: Dabei darf keine Bescheinigung älter als drei Monate sein!

Glücklicherweise lässt Deutschland inzwischen die doppelte Akkordeoneigentümerschaft zu, d.h. man muss seinen deutschen Akkordeonbesitzschein nicht mehr abgeben, wenn man einen schweizerischen Handharmonikaausweis erwirbt. Früher war das noch anders, da musste man vor Antragstellung in der Schweiz bei der deutschen Botschaft in Bern persönlich (!) einen Akkordeonbesitzkartenbeibehaltungsantrag (AkkBKBbAtr) stellen. Das ging nur, wenn man nachweisen konnte, dass man es sich durch Akkordeonspielen nicht mit sämtlichen deutschen Verwandten und Freunden verdorben hatte.

Nach Antragstellung dauert das Verfahren dann ca. 2-3 Jahre. Irgendwann kommt mal ein freundlicher Handharmonikakontrollbeamter vorbei (in der Regel ein Kantonspolizist mit Gehörschädigung), um zu kontrollieren, ob die Angaben in den diversen Anträgen auch stimmen oder ob man nicht doch vielleicht inzwischen Kinder bekommen hat. Dann erteilt irgendwann der Bund die Handharmonikabewilligung, die es dem Kanton ermöglicht, die Gemeinde zu ermächtigen, einen Handharmonikaausweis auszustellen. Kosten: ca. 2'000-3'000 Fr. (wenn man eine echte Schweizer Record spielt, die noch bei Achermann in Zürich gefertigt wurde, sind es 600 Fr. im "erleichterten Verfahren", bei einem Schwyzerörgeli nur 50 Fr.).

So, ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen. Ich habe übrigens inzwischen den Handharmonikaausweis C, Kontrollfrist 5 Jahre, der kann nur bei Spielen über 120 dB wieder entzogen werden.

Gruss
holzkiste
 
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Herzlichen Dank an Balgseele und alle Mitschreiber für die Informationen. Was aber bis jetzt unerwähnt blieb: ABK bzw. AS berechtigen (zumindest in Deutschland) zum Besitz und Mitführen eines Akkordeons, nicht aber zum Spielen desselben. Dazu bedarf es eines ASS (Akkordeonspielscheins)!

Ein Akkordeonspielschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Spielen eines Akkordeons auf öffentlichem Grund zum Ausdruck bringt. Der Akkordeonspielschein beinhaltet Informationen über die Erteilung einer Akkordeonspielerlaubnis. Die Akkordeonspielerlaubnis ist ein Dauer-Verwaltungsakt, das heißt, die behördliche Erlaubnis zum Spielen eines Akkordeons auf öffentlichem Gebiet. Wer ohne die dafür erforderliche Spielerlaubnis öffentlich Akkordeon spielt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbestandsmerkmale strafbar (Akkordeon spieloen ohne Spielerlaubnis).

Die Akkordeonspielerlaubnis ist eine Zulassung von Personen zum öffentlichen Akkordeonspiel und wird durch die zuständige Akkordeonspielerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Spieleignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Spielprüfung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Akkordeonspielerlaubnisverordnung (AseV) geknüpft.
 
Nach umfangreicher Recherche hab ich nun endlich ein Teil des Kleingedruckten ausfindig machen können :confused: - ich ließ mir gleich einen kurzfristigen Besuch bei einem Juristen geben.

Hier mal in deutschem Deutsch das Nötigste zusammengefasst:
Um in den Besitz eines ABKs zu gelangen, ist das Instrument bei der Bundesprüfstelle für verstimmte Handzuginstrumente BuPrüStefvHZI in Bamberg vorzustellen.
(Der oberste Bundeshandzuginstrumentenstimmungsprüfer BHZISP ist übrigens ein uns bekannter Boarduser mit krankhaftem Zerlegedrang. Zitat:"Dann wolln wir doch mal reinschauen..." Dies ist allerdings eine vertrauliche Information, daher bitte vertraulich behandeln! Zu seinem eigenen Schutz wird der Name nicht in der Öffentlichkeit bekannt gegeben, um eventuelle Anschläge = Vorspielen von verstimmten Instrumenten mit Abweichungen von +/- 5 Cent vorzubeugen.)

Bei der Vorstellung werden alle Töne im Bass und Diskant auf Zug und Druck geprüft und bei Abweichungen von über +/- 1 Cent muss bei einer Handzuginstrumentenmachermeisterwerkstatt eine Stimmung vollzogen werden. Des weiteren werden klapprige Mechaniken auch als Mangel eingetragen, wenn sie eine gewisse Dezibelzahl überschreiten (eine mir bekannte Gola eines hiesigen Mods würde in ihrem momentanen Zustand die Prüfung nicht bestehen:eek:), allerdings ist dies Ermessenssache des BHZISP. Falls dies nicht vor Ort geklärt werden kann, wird das Instrument an die technische Abteilung für die Weiterentwicklung von Handzuginstrumenten weitergeleitet (Der zuständige Herr dafür ist übrigens auch im Board unter dem Namen eines Handzuginstrumententeils zu finden).
Ausnahmen werden nur gemacht, wenn Percussion :rock:für den Musikstil benötigt wird (dieses Proceder zu erläutern würde den Rahmen sprengen, bei Bedarf bitte googeln) oder der zuständige Herr auf Geschäftsreise ist.
 
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Na, jetzt frag' ich mich ja schon, ob dieser Beitrag wirklich hilfreich ist!? Gottseidank lebe ich im Allgäu und bin nicht auf irgendwelche Bundesprüfstellen angewiesen! Hier lässt man / frau alles abbeten! Warzen, Verstimmungen - einfach alles! Und das hilft! Übrigens: als ich bei der Kaufbeurer Fachstelle für öffentliche Ärgernisse vorsprechen musste und mitteilte, dass ich eine Scandalli spiele, rannte ich nur noch offene Türen ein! I, endlich wieder einmal ein Scandall in Kaufbeuren!
 
Zuletzt bearbeitet:
Soeben erreichte mich eine Nachricht von der Bundesprüfstelle für Handzugsinstrumente

Betreff: Sicherheitsüberprüfung Ihres Akkordeons


Sehr geehrte Frau echse,

unserer Prüfstelle wurde zugetragen, daß Sie im Besitz eines Akkordeons sind, dessen Straßen- und Öffentlichkeitszulassung bereits seit einigen Jahren veraltet zu sein scheint, sowie Sie dieses in der Öffentlichkeit ausgiebig in Verkehr gebracht, sprich "gespielt", haben.

Bitte bedenken Sie, daß ein altes Akkordeon, das nicht regelmäßig geprüft und gewartet wird, ein großes Sicherheitsrisiko beim Gebrauch darstellt. So können sich während unsachgemäßen Spieles Ventile oder sogar Stimmplatten lösen und größere Schäden an Balg und im schlimmsten Fall bei desolatem Balg sogar Schäden beim Publikum anrichten. Bedenken Sie bitte, wenn so eine spitze Stimmplatte ins Auge eines Zuhörers fliegt! Desweiteren muß auch das Profil Ihrer Tastatur geprüft werden, ob es noch ausreichend glatt für Glissandi ist oder sich auch da bereits Abnutzungserscheinungen eingestellt haben. Unabhängig davon wird natürlich auch die Stimmung geprüft, denn das Ohr des Zuhörers ist sehr feinfühlig und eine durch schlechte Stimmung hervorgerufene Mittelohrentzündung sorgt für unfreiwilligen Arbeitsausfall. Bedenken Sie bitte, daß der Verlust von Arbeitskraft auch unserem Lande schadet. Gleichzeitig muß die Dichtigkeit des Druckkörpers und die Funktionalität der Register geprü
ft werden, um auch hier unnötige Balgarbeit sowie Ausfall von Chören zu verhindern.

In Ihrem eigenen Sinne bitte ich Sie also, mit Ihrem Akkordeon baldigst vorstellig zu werden, so daß wir gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten können. Bei Nichtbeachtung der Fristen für die Überprüfung müssen wir Ihr Akkordeon zum Wohle der Menschheit aus dem Verkehr ziehen. Bitte ersparen Sie uns und Sich Unannehmlichkeiten und melden Sie Sich noch heute für einen Untersuchungstermin an.

Hochachtungsvoll

Friedrich Freiherr von Ippenstein
 
Wenn ich so die Erklärungen lese bin ich wirklich erschrocken, dass mir da noch nichts passiert ist. Ganz besonders hat mich zwangsläufig das Foto von Balgseele geschockt - Ordnungshüter mit Musikantin und Akkordeon im Liegendtransport. An Land kann man sich ja noch zur Not verstecken, verkriechen oder verkleiden und sein Akkordeon als Heizkörper deklarieren. Aber wie ist das bei der christlichen Seefahrt? Da geht das alles nicht. Wird man ohne die Scheine, oder Pappe, Kiel geholt? Ihr wisst, das ist wenn man von einer Relingseite zur anderen gezogen wird, aber nicht auf dem kurzen Weg über Deck, sondern den langen und nassen Weg unter dem Schiff, also dem Kiel, hindurch. Da muss man sich nicht nur vor dem Kapitain, sondern auch vor den fürs Akkordeonspielen zuständigen Klaubautermänner fürchten.

Euer Shanty
 
Gibt es eigentlich ein rechtlich geprüftes Musterschreiben, mit welchem man erfolgreichen Widerspruch einlegen kann?

Bitte um baldige Bekanntmachung!
 
Hallo, Shanty,

außerhalb der nationalen Gewässer gillt internationales Seerecht, da kannst Du das Akkordeon durchaus als Ersatz fürs Nebelhorn deklarieren. Aber das wissen die Allgeier, Schweizer und Österreicher natürlich nicht.

Reini2
 
gut zu wissen! Danke für die Info! Werde nun direkt nach meinem Urlaub bei unserer städt. Behörde einen Antrag auf ein Antragsformular für die Erlaubnis der Unterhaltung mittels eines 72er Akkordeons auf einem Ausflugsschiff des Schiedersees beantragen. Ob es bis zum 14. September klappt, bleibt offen...
Oh je, vorher brauch ich noch die Genehmigung für den Rhein. Das wird in der Kürze der Zeit schwierig. Wobei ich den AS für mein Rucksackinstrument mit 40 Bässen sicher schnell bekäme, denn mein Führungszeugnis hat noch keine Einträge.....
 
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Für mich wirft sich jetzt die Frage auf, ob ich für meinen über 30 Jahre alten Weltmeister-80-Bässer noch irgendwoher vom Schwarzmarkt eine Geburtsurkunde bekomme. Auch kann ich keine Musikschule-Stunden nachweisen, hab mir die Spieltechnik selber ausgedacht und auch keine praktische Prüfung abgelegt. Die Probleme werden immer größer. Eventuell muss ich mich ins Ausland absetzen ....:gruebel:
 
Sehr geehrte Forenteilnehmer,

da es müßig ist, Mahnungen zu schreiben, möchte ich noch einmal allgemein auf Ihre Pflicht hinweisen, Ihr Akkordeon in regelmäßigen Abständen prüfen und warten zu lassen. Der Gesetzgeber hat genauso wie bei der Gurtpflicht aufgrund von zahlreichen Unfällen im öffentlichen Verkehr ebendies auch für Akkordeons geregelt. Was Sie zuhause privat machen, ist Ihre alleinige Sache. Sobald Sie Sich aber in der Öffentlichkeit mit Ihrem Akkordeon bewegen, müssen die Vorschriften, die Sie auch schon selbst hier aufgelistet haben, eingehalten werden.

Die Inbetriebnahme eines Akkordeons birgt sowohl bei unsachgemäßen Gebrauch wie auch bei nicht ordnungsgemäßem Zustand des Instrumentes erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Wer unter Rückenschmerzen leidet, hat hier schon gravierendes im Vorfeld falsch gemacht, was ihm mit einem entsprechenden Schein und dem damit verbundenen Wissen nicht passiert wäre. Auch ist es schon vorgekommen, daß einem Spieler die Gurte gerissen sind und das Akkordeon beinahe das Hündchen, das darunter kauerte, getroffen hätte, wenn sich dieses nicht mit einem Satz aus der Gefahrenzone gestürzt hätte. Über den Schaden, der hernach am Akkordeon, am neuen Parkett und durch umherfliegende Teile verursacht worden war, wollen wir gar nicht reden.

Ich erinnere auch an verpatztes Vorspielen, das durch ungleichmäßigen Tastenstand sowie abgearbeiteten Tastenbelägen hervorgerufen wird. Eine Überholung tut da für Ihr eigenes und auch das Wohl der Zuhörer Not! Um ebenso eine gleichmäßige Ansprache der Tonzungen, Tonschönheit und Vermeidung von Ventilploppen zu erreichen, wurden die amtlichen Prüfstellen eingerichtet, um Ihnen ein unfallfreies und erfreuliches Spielen zu ermöglichen.

Bitte bedenken Sie, daß diese ganzen Vorschriften der Unfallverhütung und Ihrer Spielfreude dienen. Bitte suchen Sie die amtlichen Prüfstellen auf und genießen Sie das Wissen um die Sicherheit Ihres geprüften Instrumentes.

Hochachtungsvoll

Friedrich Freiherr von Ippenstein
Technischer Leiter der Bundesprüfstelle
für Handzuginstrumente Bamberg
 
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Sehr geehrter Herr Friedrich Freiherr von Ippenstein von Bamberg zu Bamberg

ich möchte höflichst anfragen, ob ihre Prüfungstelle auch für diese Art von Akkordeons zuständig ist, sollte dies nicht der Fall sein, wäre ich Ihnen sehr dankbar , wenn sie mir die dafür zuständige Bundesprüfungsstelle nennen könnten.

Für alle E Akkordeon Besitzer
hier noch eine kleine Ergänzung , die bisher ausser Betracht gelassen worden ist.
Mit Beschluss vom 1.04.2011 hat der oberste untere Bundesgerichtshof entschieden, dass zum Führen eines elekrischen Akkordeons eine zusätzliche Bescheinigung notwendig ist. Die sogenannte EAV, sprich elekrische Akkordeon Verfügung. Um diese Verfügung zu erhalten, muss ein dreitägiger Fortbildungskurs in einer anerkannten Universität mit Schwerpunkt Elektronic gemacht werden. Der Kurs ( mein E-Akkordeon, das unbekannte Wesen ) vermittelt Wissen über elektronische Akkordeons, über die Funktionen des eingebauten Blitzableiters, Schutzkleidung und Personenschutz.
Nachdem ich den Kurs mit suhma kumm laude, oder so, bestanden habe, kann ich mein Wissen nach gutem Gewissen weitergeben.

1. BLITZABLEITER: das E Akkordeon muss mit einem Blitzableiter nachgerüstet werden, dies ist aus zwingenden Gründen erforderlich. z.B. um bei aufziehenden Gewitterwolken einen Kabelbrand zu vermeiden.
2.SCHUTZKLEIDUNG: der Spieler eines E Akkordeons ist verpflichtet während einer regnerischen Vorstellung im Freien spezielle Schutzkleidung zu tragen, um einen Stromschlag zu vermeiden. Die Schutzkleidung ähnelt der unserer Feuerwehr und ist daher äusserst erprobt, lediglich die Handschuhe sind für den Akkordeonspieler noch etwas ungewohnt, da Fäustlinge.
3 PERSONENSCHUTZ: der AkkordeonSpieler hat das Recht Zuhörern die Anweisung zu geben, sich flach auf den Boden zu legen um überspringenden Funkenflug, welcher durch rasantes Spielen entstehen können, zu entgehen.
 
Also, so langsam reicht es mir mit der Reglementierungswut und Gängelei.

Ich spiele wann und wo und was ich will. Mit oder ohne Prüfplakette, Blitzableiter oder Sicheheitsgurt, laut oder leise, egal.
Wenn das irgendeinem nicht passt, kann er oder sie ja versuchen mich daran zu hindern. Notfalls blase ich den Dudelsack(oh, das ist ja OT), dann wird er wohl sehr bald froh sein, wenn ich wieder zum Akkordeon greife.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr geehrte Frau Tauberspatz,

wie Sie sicherlich in diesem Kurs erfahren haben, handelt es sich bei elektronischen Akkordeons, auch Roland V-Akkordeon genannt, nicht um Akkordeons, wenngleich sie genauso aussehen und so gespielt werden. Diesen V-Akkordeons fehlen alle Belange, um die sich die Bundesprüfstelle kümmert: Clavishebel, Baßmechaniken, Registermechaniken, Tonerzeugung durch Stimmzungen. Es handelt sich also um Möchtegernakkordeons und schlechte Kopien des Originals für Leute, die die Klang-Schönheit eines echten Instrumentes mit all seinen Vorzügen und Nachteilen nicht erkannt haben.

Bitte wenden Sie Sich daher an die zuständige

Prüfstelle für elektronische Handzuginstrumente (V-Akkordeons)
Herrn Klangbutter

Ich weiß gerade die Adresse nicht, aber Sie werden in Sachsen-Anhalt sicherlich fündig werden, denn da wohnt sonst niemand.

Hochachtungsvoll

Friedrich Freiherr von Ippenstein
 
herzlichen Dank Herr von und zu Ippenstein
wenn da sonst niemand wohnt:rofl: werd ich ihn sicherlich ausfindig machen.

moevejutta
alles meine Quelle !!!

reini2
das kann aber gefährlich werden, nachher kommen die Leute in den weissen Kitteln und nehmen dich mit...
 
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