zur Info: Akkordeonbesitzkarte und Akkordeonschein

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Balgseele
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Da hierzu allgemein ziemliche Unwissenheit herrscht, das wichtigste kurz mal zusammengefasst (ohne rechtliche Gewähr):

Wer in Deutschland legal ein Akkordeon kaufen oder erwerben möchte der benötigt eine Akkordeonbesitzkarte (ABK) oder einen gültgen Akkordeonschein.
Diese Vorschrift wird durch das nationale Akkordeonrecht * geregelt, und umgesetzt.

AKKORDEONBESITZKARTE

Drei verschiedene ABK gibt es:
Die grüne ABK berechtigt zum Besitz von MII-Akkordeon bis 72Bass max 3Chör im Diskant.
Die gelbe ABK mehr als 72bässige oder mehr als 4Chörige Instrumente, oder sogenannte MIII mit Melodiebass.
die rote ABK brauchen Akkordeonsammler. Sie erlaubt den Besitz einer unbegrenzten Zahl von Akkordoenen, etwa aus einer bestimmten Zeit oder bestimmten Gattung mit einem berechtigtem Interesse.
In jedem Fall berechtigt die Akkordeonbesitzkarte nur zum Spielen von Akkordeons innerhalb von Wohnungen oder Grundstücken und zugelassenen Musizierstätten **.

AKKORDEONSCHEIN

Akkordeonschen - Einen kleinen oder großen Akkordeonschein erwerben bzw. beantragen und erhalten!
Dazu benötigt man in Deutschland eine amtliche Genehmigung, um ein Akkordeon in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, das heißt, es außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums offen oder verdeckt zu tragen unabhängig davon, ob das Akkordeon gespielt werden kann oder nicht.

Info zur Erlaubnis
Sie wird für höchstens drei Jahre erteilt. Danach ist sie erneut zu beantragen bzw. zu verlängern. Zu den erlaubnispflichtigen Akkordeonen gehören insbesondere alle Handzuginstrumente (Knöpfe oder Tasten) mit durchschlagenden Zungen, bei denen Geräusche (sogenannte Töne) durch Muskelkraft mit einem Balg erzeugt werden.
Zum Transport des Akkordoens, beispielsweise zum Akkordeonhändler oder zur Musizierstätte, ist kein Akkordeonschein erforderlich, sofern das Akkordeon verpackt und nicht spielbereit ist genügt die Akkordeonbesitzkarte.

Voraussetzungen zum erwerb eines Akkordeonscheins:
- keine Vorstrafen
- einwandfreies Führungszeugnis
- fachgerechte Aufbewahrung der Akkordeone
- Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
- Keine Geisteskrankheiten
- Ein Sachkundenachweis

Ausstellung
Der Akkordeonschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Übrigens auch eine Alkoholfahrt bzw. eine MPU Anordnung kann den verlust des Akkordeonscheins begründen.

mfg Balgseele :D
 
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Und welchen ABK braucht man, um bei You Tube was einzustellen?
Fragt akkotue
 
hallo Balgseele, hast Du eine WBK beantragt? Der Text kommt mit doch irgendwie bekannt vor...:D
 
Maddina
  • Gelöscht von Wil_Riker
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Hallo Balgseele,

leider kommt Deine Info etwas spät, denn letzte Woche trug ich mein Akkordeon verdeckt in der Öffentlichkeit und wurde natürlich prompt von einem Beamten gestellt. Da ich aber zum damaligen Zeitpunkt noch keine ABK besaß, wurde ich verdonnert, meine Qualifikation durch Vorspielen auf der hiesigen Polizeiwache zu beweisen. Einigen Polizisten waren derartige Vergehen schon häufiger aufgefallen, also spielte ich vor einer gnadenlosen Jury, bestehend aus 14 Polizisten und einem zufällig anwesenden Hausmeister. Mein erster Auftritt vor Publikum!

Ciao,
milky.
 
Hallo Balgseele,

vielen herzlichen Dank für die wichtigen Informationen!
Wäre es möglich, die diesbezügliche Gesetzeslage im EU-Ausland ebenfalls zu ermitteln?

Mir ist bekannt, dass z.B. die niederländischen und belgischen Gesetze diesbezüglich erheblich schärfer sind. :rofl:

VLG
Accord
 
Hallo Balgseele,

vielen herzlichen Dank für die wichtigen Informationen!
Wäre es möglich, die diesbezügliche Gesetzeslage im EU-Ausland ebenfalls zu ermitteln?

Mir ist bekannt, dass z.B. die niederländischen und belgischen Gesetze diesbezüglich erheblich schärfer sind. :rofl:

VLG
Accord

... bitte behalte Dein Wissen nicht für Dich. Die Niederlande sind nur 3 km von mir entfernt ... :confused: welche Papiere brauche ich?: ... am Ende nehmen die mir noch das Akkordeon weg.:eek:
 
@accord, nein nein, in Belgien ist es nicht so streng, die Regelung ist mehr so, wie hier beim Tüv. Die staatliche belgische Akkordeonaufsichtsbehörde unterhält in den größeren Kommunen Akkordeonprüfstellen, bei denen man das Instrument anmelden muß. Alle drei Jahre ist eine Überprüfung fällig und man bekommt gegen geringes Entgeld eine Plakette, die auf das Instrument aufzubringen ist. Bei Beanstandungen müssen die Mängel zuerst in Ordnung gebracht werden, bevor die Plakette ausgegeben wird.
Richtig teuer wird es nur, wenn man keine Plakette hat: Dann greift das sogenannte "Akkordeon-Knöllchen" und je nach Größe des Instrumentes kann das seeehr teuer werden. Akkordeon-Politessen überprüfen auf der Straße und im Zugverkehr - man erkennt sie an den rosa-grün gestreiften Uniformen in der Wallonie, in Flandern wiederum sind sie hellblau-lila gepunktet.
 
Achtung! Manchmal greifen die Ordnungsämter auch rigoros durch:

walzen.jpg
 
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Mir haben sie einfach das Bassteil weggenommen.
faltenbalg.JPG
 
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Hallo Balgseele,

das wichtigste, nämlich die Fußnoten * und **, hast Du uns leider vorenthalten :gruebel:...
 
Nach fleißigem Forschen bei den in Frage kommenden Behörden stelle ich fest, dass es nach Honnecker offenbar niemand mehr verhindert, dass halbgebildete Musiker auf die Menschheit losgelassen werden. Es bleibt also jedem selbst überlassen sich zu prüfen, ob er die strengen Anforderungen zu dem Erwerb des Akkordeonscheins erfüllen würde.
 
ich mache jetzt in der Volkshochschule einen Kurs mit, dann hab ich das rote , gelbe und grüne AKB oder ABK:confused: wie auch immer , man weiss ja nie was später mal so ist !?! :gruebel: sicher ist sicher;)
Da hat man doch was, da ist man doch wer:great:
 
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... bitte behalte Dein Wissen nicht für Dich. Die Niederlande sind nur 3 km von mir entfernt ... :confused: welche Papiere brauche ich?: ... am Ende nehmen die mir noch das Akkordeon weg.:eek:

Hallo Mey!

Ich wohne auch bereits länger an der niederländischen Grenze -- eigentlich schon immer ...

Mir ist zu Ohren gekommen, dass deutschen Akkordeon-Trägern in den Niederlanden - trotz gültiger ABK bzw. gültigem AS - das Instrument weggenommen und es an Ort und Stelle "verbrannt" wurde!
Den Niederländern ist dann allerdings nach einiger Zeit aufgefallen, dass Akkordeone wesentlich kürzer als z.B. Klaviere, Flügel oder Kontrabässe brennen.
[edit]Weitergehende Recherchen haben außerdem ergeben, dass der CO2-Ausstoß eines brennenden Akkordeons erheblich höher liegt, als der eines "nicht-brennenden".[/edit]
Daraufhin wurden die diesbezüglichen historischen Verfahrensweisen geändert und man darf heute (konform mit der EU Gesetzgebung) an Ort und Stelle einen Befähigungsnachweis nachholen, der dann für ein Jahr seine Gültigkeit behält.
Wird man heutzutage "mehrfach" ohne einen gültigen Befähigungsnachweis erwischt, gelten die historischen Gesetze wieder...

VLG Accord
 
:great: ... vielen Dank für diese ausführliche Erklärung ... puuuuuuh jetzt bin ich aber beruhigt ... Befähigungsnachweis an Ort und Stelle nachholen ist kein Problem. :D

 
Weiß einer von Euch zufällig, wie das in Österreich aussieht? Ich habe da noch nie was von gehört.
Für mich ist das noch nicht so wichtig, ich spiele momentan sowieso nur zu Hause oder in der Musikschule. Aber wer weiß, wo mich das noch hinführt. Wenn ich dann mal ausgehtauglich spielen kann.
 
Es freut mich das das Thema so großen Anklang findet! :D

Werde weiter recherchieren und hier berichten.

Anbei ein Foto das zeigt das die Exekutive empfindlich reagiert wenn man ohne gültigen Akkordeonschein ein Akkordeon bei öffentlichen Versammlungen führt.
Das ist der rechtliche "worst case" was man mit C-Dur-Kompessor anstellen kann. :rofl:

Die diversen Bestimmungen ausserhalb BRD hatte ich auch keine Ahnung :redface: schön das das hier zusammengetragen wird, toll was so ein Forum zu leisten vermag! ;)

Und immer schön euren Akkordeonschrank absperren - ihr haftet sonst voll wenn Minderjährige was damit anstellen. :rolleyes:
 

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  • ohne_Akkordeonschein_erwischt.jpg
    ohne_Akkordeonschein_erwischt.jpg
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Bei uns in der Schweiz unterliegen Anträge dieser Art der Gemeindehoheit, d.h. es existieren ca. 3000 Formulare zu diesem Zweck, publiziert in allen 4 Landessprachen:rofl:. Allerdings kenne ich keine(n) einzige(n) Gemeindeangestellte(n), der (die) solch ein Papier je ausfüllen musste.

Wahrscheinlich wusste niemand von ihnen, dass es das überhaupt gibt...

Gruss, chnöpfleri
 
chnöpfleri;5498516 schrieb:
Bei uns in der Schweiz unterliegen Anträge dieser Art der Gemeindehoheit
Das stimmt so nicht, soweit mir bekannt. Das schweizer Waffengesetz kennt seit seiner Revision vom 12. Dezember 2008 "gefährliche Gegenstände". Zitat: "Diese Gegenstände dürfen nur mitgeführt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Mitführen auf Grund von bestimmungsgemässer Nutzung gerechtfertigt ist. Schweizer Taschenmesser sind hier explizit ausgenommen" ...nicht jedoch Handzuginstrumente.

Im Detail: "Schweizer Bürgern ist der Erwerb [..] gestattet, sofern sie einen Waffenerwerbsschein vorweisen können. Dieser wird in der Regel vom Kanton abgegeben, sofern die Person mindestens 18 Jahre alt und nicht entmündigt ist und keine Einträge im Strafregister hat."

Ist also eine Kantonalangelegenheit und nicht im Gemeinderecht verankert.

Soweit meine Recherche. Aber möglicherweise wird das nicht so gehandhabt, dass musst du ja dann besser wissen :cool:
 
Ich habe mal eben gegoogelt für Österreich, da habe ich nichts gefunden. Ich werde mal meinen Lehrer fragen, wenn er seine endlos Ferien beendet hat. Ich werde dann berichten.
 
Hallo grollimolli
in Österreich war ich mal mit meinem Akkordeon zu Fuss unterweges, ich wollte zu Pianotasten Ede, weil der nämlich die neuesten Regentasten hat... die haben mehr Grip wenn man im Freien bei schlechtem Wetter spielt, jedenfalls hatte ich es eilig und so hab ich leider zu spät gesehen, dass Hauptkommisar IchFangJeden mich mit seiner neuesten Webcam im Visier hatte, er stand ziemlich getarnt zwischen den Zypressen. Jedenfalls hat er mich rausgewunken und ich bekam drei Punkte in Hohner City und 50 Euro Strafe !!! für zu schnelles gehen mit dem Akkordeon , ausserdem musste ich auf Anordnung mein Akkordeon ab sofort auf den Rücken schnallen und es mit Gurten befestigen, da , so wurde mir von Hauptkommisar IchFangJeden gesagt, die "Ladung" bei abruptem Bremsen meinerseits, z.B. an der Ampel , verrutschen kann. Ich bekam dann noch ein rotes Fähnchen ans Akkordeon, damit überholende Fussgänger
rechtzeitig das Hindernis, sprich mein Akkordeon, bemerken konnten, ein kleiner Trost zum Schluss... wenn ich 15 Punkte in HohnerCity habe, bekomme ich als Bonus einen Toaster
 
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