Tja, was soll man dazu nun sagen. Erschreckend trifft es nicht wirklich. Aber der Reihe nach.
Wir haben hier mal wieder ein Produkt von irgendwo aus der Welt mit wenigen bis keinen Auflagen was Betriebssicherheit und Sicherheit des Nutzers angeht.
Es gibt anscheinend keine Sicherheitshinweise oder Gefahrenhinweise. Wenn hier wirklich ein Laser arbeitet, dann muss dies auf dem Gehäuse kenntlich gemacht werden. Ich sehe jetzt bei der Amazonbebilderung keinen einzigen Hinweis. Vielleicht kann der Käufer und TS ein paar Bilder vom Gehäuse einstellen ob vielleicht doch irgendwo ein Hinweis angebracht ist. Ich vermute aber mal nicht.
Hat dieser Kasten überhaupt ein CE Zeichen?
Nach TÜV oder sonstigen Zertifikaten frag ich erst gar nicht.
Das ist minimum Klasse 3b, sofern da wirklich ein Laser drin ist. Das ist eben die Frage. Bei 3b ist nicht nur die dirkte Bestrahlung für das Auge dauerhaft schädlich sondern auch Reflexionen von Spigeln oder spiegelden Oberflächen.
Kurz: Wenn die Laserleistung wirklich wie angegeben stimmt (und das bei dem Preis) dann ist das eine Waffe und gehört unter Verschluß und nicht an die Zimmerdecke von Laien. Punkt.
Seit dem 1. Juni 2021 sind nur noch Laserpointer der Klasse 1 erlaubt. Zudem dürfen diese Laserpointer nur noch in Innenräumen zu Zeigezwecken verwendet werden. Verboten sind demnach Ein- und Durchfuhr, Anbieten, Abgabe sowie Besitz von Laserpointern der Klassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4.
So zumindest in der Schweiz.
In den letzten Jahren sind vermehrt gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, die zu Augen- und Hautschäden führen können. Besonders über das Internet werden solche Laser, die in Europa und in der Schweiz nicht zugelassen sind, angeboten.
www.bag.admin.ch
Das ist nun kein Laserpointer doch letztendlich ist das in diesem Fall eher sekundär.
150 (was, denn Kartoffelsäcke?) - ich nehme an mW - in Blau sind für das Auge ganz einfach tödlich. Auch 200 mW Rot machen definitiv nicht nur vorübergehend blind.
Was ist mit dem IR Anteil, denn es handelt sich vermutlich um diodengepumpte Festkörperlaser. Wenn das nicht weggefiltert wird, dann ist auch alleine aufgrund der Abfallstrahlung im IR Bereich das Augenlicht maßgeblich gefährdet.
Grundsätzlich bist du beim Einsatz des Gerätes für alle Schäden haftbar und musst in jedem Fall nachweisen, dass ein entstandener Schaden nicht von deinem Gerät ausging und dass du alle erforderlichen Sicherheitsauflagen nachgekommen bist. Ich wette die Kiste hat keine Abschaltung, wenn der Scanner stehen bleibt. Es gibt keine Energiemessungen. Auf den Bildern sind das schon recht scharf gebündelte Strahlen.
Kurz und knapp: Gib die Kiste zurück in der Hoffnung dass du dein Geld wieder bekommst. Das Ding ist kein Spielzeug und darf so gar nicht in Betrieb gehen. Weder auf einer privaten Party und noch viel weniger im öffentlich Publikumsbereich oder bei Dienstleistungen wie z.B. Hochzeits DJ oder ähnlichem.