Europäische Union
Irland plante als erster Staat der EU, den Verkauf von Glühlampen ab Januar 2009 zu verbieten und sie durch Energiesparlampen zu ersetzen.[11] Die Kommission der Europäischen Union gab im Dezember 2008 bekannt, dass auf der Basis der Ökodesign Richtlinie 2005/32/EG ein Stufenplan für Verkaufsverbote von Glühlampen in den Mitgliedsländern umgesetzt werden soll.[12]
Lampen mit mattiertem Glas müssen demnach ab September 2009 die Energieeffizienzklasse A haben, um weiter verkauft werden zu dürfen. Das bedeutet praktisch ein Verkaufsverbot für mattierte Glühlampen. Da mattierte Lampen keine Punktlichtquelle wie die klaren Lampen darstellen, lassen sie sich in ihrer Funktion nach Auffassung der EU Kommission durch verfügbare Energiesparlampen direkt ersetzen.
Für Glühlampen mit klarem Glas und konventionelle Halogenlampen mit klarem Glas gelten in Abhängigkeit von ihrer Leistungsaufnahme folgende Mindestanforderungen für ihre weitere Verkaufszulassung:
ab September 2009: ab 100 Watt Energieeffizienzklasse C, andere: Energieeffizienzklasse E
ab September 2010: ab 75 Watt Energieeffizienzklasse C, andere: Energieeffizienzklasse E
ab September 2011: ab 60 Watt Energieeffizienzklasse C, andere: Energieeffizienzklasse E
ab September 2012: Energieeffizienzklasse C für alle
ab September 2016: Energieeffizienzklasse B für alle, Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C
Herkömmliche Glühlampen haben die Effizienzklassen D, E und F. Halogenlampen für 230 Volt gibt es ebenfalls in den Effizienzklassen C (Xenon), D, E und F. Halogenlampen für 12 Volt haben Energieeffizienzklasse C.
Spezielle Glühlampen wie beispielsweise zur Verwendung in Kühlschränken und Backöfen sind nicht vom Verkaufsverbot betroffen. Diverse spezielle Bauformen von Glühlampen, wie z.B. stabförmige Halogenlampen, sind vorerst auch nicht betroffen.
Ebenfalls nicht betroffen sind Reflektorlampen, die einen gerichteten Lichtstrahl abgeben, bei dem mindestens 80 % des Lichtes in einem Öffnungswinkel von maximal 120° austreten. Dies ist dadurch begründet, dass es zu diesen Lampen bisher keine ausreichend verbreiteten Alternativen gibt.
Wegen umfangreicher Kritik wurde das Glühlampenverbot erneut beraten. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments beschloss am 17. Februar 2009 mit 44:14 Stimmen, daran festzuhalten.[13]