• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Was passiert, wenn das Finanzamt die Abrechnung als Liebhaberei einstuft.

  • Ersteller fpmusic22
  • Erstellt am
Professionelle Auftraggeber arbeiten aber nur unter dieser Voraussetzung, sonst gibt`s keine Zusammenarbeit !!!
Das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe noch nie USt ausgewiesen. Würde ich dem Kollegen auch nicht empfehlen.

Was für Auftraggeber meinst Du denn??

In meiner Steuerbescheinigung wurden meine Einkünfte als vorläufig eingestuft, weil das Finanzamt wohl Zweifel an meinen Gewinnerzielungsabsichten hat.
Steht das als Begründung da? Das könnte auch andere Gründe haben ...

Bei Künstlern sollte die Frist bis zum Erzielen von Gewinnen auch länger sein, 3 Jahre sind da mMn zu wenig. Gerade wenn Du investiert hast. Ich glaube, da waren 5..10 Jahre Standard. Zwischendurch mal ein Jahr mit Gewinn hilft natürlich.

Notfalls die Gewinnerzielungsabsicht in einem Schreiben erläutern, dass in den nächsten x Jahren keine weiteren großen Ausgaben geplant sind.

Mal ein kurzes Gespräch mit Steuerberater sollte nicht so teuer sein und gibt Dir Klarheit, was zu tun ist .
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Einmal durch das FA in die "Liebhaberei" versetzt, kommt man da nicht mehr 'raus und die Existenz ist ruiniert!
Was Du hier mit "ruiniert" meinst, würde mich ja auch mal interessieren.
Auch wenn man als Liebhaberei eingestuft ist, kann man doch ganz normal weiter Rechnungen stellen. Nur die Verluste nicht geltend machen, dafür die Gewinne auch nicht versteuern.
Und eine "Existenz" dürfte auch nicht vorliegen, wenn man über > 5 Jahre Verluste schreibt. ;)

Im Übrigen wen's weiter interessiert, hier zur eventuellen Einstufung als Liebhaberei und deren Folgen sowie zur Anlaufzeit
Haufe
Kanzlei Mauss
lexware
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Bei Künstlern sollte die Frist bis zum Erzielen von Gewinnen auch länger sein, 3 Jahre sind da mMn zu wenig.
Bei den 3 Jahren handelt es sich nur um den Zeitraum, ab dem das FA frühestens nachfragt wenn es feststellt, dass es in diesem Zeitraum nur Verluste gab.
Entschieden wird erst mal noch gar nichts, sondern immer erst um eine Stellungnahme gebeten.
Wenn dann eine gut begründete Antwort gegeben wird, ist die Sache erst mal vom Tisch. Vor allem, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass und wann die Verlustphase voraussichtlich enden wird. Die Verlustphase kann also auch länger als 3 Jahre dauern, das FA hat da durchaus Entscheidungsspielräume.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Räusper...

"Businessplan!"

Damit könnte man über mehrere Jahre in der Vorausschau darlegen, wann man mit Gewinnen rechnet, welche Maßnahmen man ergreift, wie der Markt aussieht etc.

Mit einem belastbaren Businessplan, am besten zusammen mit einer Wirtschaftskanzlei erstellt, hat man erstmal Ruhe.

Wenn man das denn will.

Also: auf zum StBer!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
  • Haha
Reaktionen: 4 Benutzer
Was heißt übertreiben?

Entweder es ist ein Hobby, dann gibt es mit der Einstufung als Liebhaberei keine Probleme.

Oder man möchte das Ganze mindestens semiprofessionell betreiben, dann muss man sich ohnehin Gedanken machen, wie das gehen soll. Und wenn man den Zöllner auf diese Weise glücklich machen kann, ist das sicherlich eine gute Vorgehensweise.

Und Wirtschaftskanzleien gibt es auch schon in ganz klein.
 
Und Wirtschaftskanzleien gibt es auch schon in ganz klein.
Sicher, nur frag ich mich, was der Businessplan hier bringen soll und was die Kanzlei da für ihr Geld tun soll.

Die Investitionen liegen so wie er das geschrieben hat in der Vergangenheit.
Die Einnahmen kann er einfach fortschreiben, wird ja einen Plan haben, ob das so weitergeht.
Sonstige Ausgaben werden im Wesentlichen Fahrtkosten sein, hier und da ein Kabel. Und schon sind wir fertig.

Also ich will es keinem ausreden, wer damit zu einer Kanzlei gehen möchte, kann das gerne tun.

Ich habe das 20 Jahre nicht gemacht und kein Finanzamt hat sich je dafür interessiert. Gründerförderung oder ähnliches will er ja auch nicht beantragen.
Die AfA für Invest dürfte über ca 5 Jahre laufen, solange hat er ohnehin Anlaufzeit. Wozu sich also Arbeit machen und Geld ausgeben, wenn man es nicht braucht?

Wäre jedenfalls mein Ansatz.

Und wenn man den Zöllner auf diese Weise glücklich machen kann, ist das sicherlich eine gute Vorgehensweise.
Ich sehe meine Aufgabe eigentlich nicht darin, das Finanzamt glücklich zu machen ;) genausowenig wie sie das mit mir machen.
Ich erfülle meine steuerlichen Pflichten, sie kontrollieren das und gut is.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Eine Gewinnerzielungsabsicht lässt sich u.a. auch damit nachweisen, dass man dokumentiert, welche Werbung man gemacht hat/macht und wie viel (auch ein Internetauftritt gehört dazu). Defizite können auch damit erklärt werden, dass es zwar potentielle Kunden gab mit denen man auch kommuniziert hat, die dann aber doch keine Aufträge erteilt haben (bzw. einen doch nicht engagiert haben). Oder auch andere Gründe, warum erwartete Einnahmen nicht geflossen sind, wie z.B. Auftritte, die wegen Erkrankung (eigene oder eines Bandmitglieds) nicht stattfinden konnten. Da hat dann z.B. eine andere Band gespielt und der Job war futsch (kann z.B. passieren, wenn man für eine Feier engagiert wurde, die wird ein Auftraggeber nur sehr selten verschieben, wenn eine schon engagierte Band absagen muss).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
Eine Gewinnerzielungsabsicht lässt sich u.a. auch damit nachweisen, dass man dokumentiert, welche Werbung man gemacht hat/macht ***

Guter Vorschlag, der aber leider vom "Zöllner" nicht grundsätzlich akzeptiert wird!

In meiner Fabel -> CLICK hatte der Troubadour auch diverse hochwertige Bandprojekte, deren Gigs - die mittels 4-Farbpostern in DIN A 0 und legal plakatiert ! (= Zusatzkosten) - beworben wurden (und daher auch sehr teuer waren), durchaus Gewinn erzielten.

Dem "Zöllner" war es dann dennoch eine Steuerprüfung wert und schickte seinen "Büttel".

Hängt aber -nach der Erfahrung des Troubadours- durchaus vom jeweiligen Finanzbezirk (in D) ab, ganz abgesehen von allen Tätigkeiten im Ausland (Westeuropa & Kanada).

(hier kann's u.U. dann richtig duster werden, wenn man sich nicht auskennt...)


Aber wir sind ja hier im Bereich D ...

RJJC
 
Zuletzt bearbeitet:
Steuerprüfung ist doch aber schon wieder etwas anderes ... mir scheint, das geht hier alles etwas durcheinander ...
 
  • Interessant
Reaktionen: 1 Benutzer
Guter Vorschlag, der aber leider vom "Zöllner" nicht grundsätzlich akzeptiert wird!
...
Dem "Zöllner" war es dann dennoch eine Steuerprüfung wert und schickte seinen "Büttel".

Hängt aber -nach der Erfahrung des Troubadours- durchaus vom jeweiligen Finanzbezirk (in D) ab,
Ja, das hängt sehr davon ab. Ich war auch mal eine Zeitlang einer ´bösen´ Zöllner-Fee zugeordnet, da wurde jede Steuererklärung fast zu einer waschechten Steuerprüfung. Noch jede kleinste Kritzel-Rechnung wollten ihre stechenden Augen sehen, jedes Jahr musste ich kleiner Steuer-Zwerg dieser beamteten Hexe mein (gar nicht sonderlich) dickes Buch mit allen meinen mühsam aufgelesenen und verschenkten Erbsen, ähm, meinen Ein- und Ausgaben-Belegen vorlegen. Streng waren ihre Worte und bedrohlich ihre sorgfältig hinter ihr aufgereihten Paragraphen-Ruten.
Doch niemals konnte sie mich in ihrem Ofen glühen, zu sorgfältig und korrekt waren meine magischen Blätter in dem Ordner aufgelistet und boten mir den wundersamen Schutz, der nur den guten Steuerzwergen zuteil wird, die stets korrekt den Steuerdrachen füttern mit dem was er verlangt.

Die Jahre dieser bösen Fee währten erfreulicherweise nicht allzu lange, und danach war ich bis zu seinem (Dienst-)Ende viele Jahre einem wahrhaft freundlichen Finanz-Behörden-Geist zugeteilt, der stets seine schützende Hand über meine zauberhaften Erklärungen hielt, so dass (fast) jedes Jahr mal mehr, mal etwas weniger Taler vom - nunmehr friedlichen - Finanzdrachen über mich ausgeschüttet wurden.

Seit dem Weggang dieses freundlichen Behörden-Geist ist meine Verbindung zum Finanzdrachen-Reich nur noch ein digitaler Draht ("on-Leine" genannt), da gibt es keine Kritzel-Ordner mehr und überhaupt auch keine Fragen, keine Büttel oder sonstige Finanz-Wichtel, die grimmig an meine Konto-Tür klopfen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
  • Haha
Reaktionen: 8 Benutzer
In meinen Anfängen als selbstständig Erwerbstätiger ging es mit ziemlich ähnlich. Da wurde recht schnell mein Gewerbebetrieb von meiner Musikertätigkeit getrennt,sprich ich musste für beide getrennte Gewinnermittlungen machen und dann auch speziell bei der Musikergeschichte auch einen „Business Plan“ abgeben, der aufzeigte dass ich in drei Jahren aus der reinen Verlustzone raus komme.
Ich habe mit dem Nachweis einer Gewinnabsicht, also dass man am Ende mit dieser Tätigkeit wirklich so viele Einnahmen lukriert, dass man damit nicht nur die Verluste abdeckt, für eine akzeptable Forderung. Denn Abschreibungen, MwSt Befreiung usw. Ist halt für gewinnorientierte Tätigkeiten reserviert. Wenn man aber nur für Freunde und Familie für lau musiziert, dann ist das reines Hobby und Liebhaberei, genau so wie einer, der Eisenbahnen sammelt, die Ausgaben dafür auch nicht bei der Finanz geltend machen kann.

Und ja, ich kenne auch das Phänomen der unterschiedlichen Interpretationen, je nach dem welches FA aktuell zuständig ist und wer dort meine Erklärungen prüft. Ich war mal wegen einer UST Prüfung am FA und da hat der Sachbearbeiter gemeint dass ich nicht unterschiedliche UST (20% für meine IT Jobs und damals noch 10% für Musikergagen) ausweisen darf. Na das war aber plötzlich ein Ramba Zamba. Die anderen anwesenden Sachbearbeiter waren da durchaus anderer Meinung und auf einmal kam jeder mit einer anderen Quelle, warum das genau so sein muss wie er es sagte. Ich war ganz ruhig und wartete ab.am ende einigten sie sich darauf dass ich zumindest nichts falsches gemacht habe. Puh.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Ich war auch mal eine Zeitlang einer ´bösen´ Zöllner-Fee zugeordnet
So eine habe ich jetzt auch ... nach über 20 Jahren freiberuflicher Tätigkeit, vollumfänglich vom FA akzeptiert, ist sie der Meinung, das sei eventuell gewerblich und will alle möglichen Zettel sehen ;)
Fleißig, aber an der falschen Stelle.
Haben die da auch irgendein Soll an Nervkram zu erfüllen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Haben die da auch irgendein Soll an Nervkram zu erfüllen?
Nein, sie müssen nur ihre Arbeit gewissenhaft erledigen.
Aber nach Aussagen mehrerer, befreundeter Finanzbeamter gibt es leider auch in diesem Beruf „Kollegen“ die , sagen wir mal „speziell“ sind. Trotz aller Paragraphen haben Finanzbeamte einen Ermessensspielraum und wie der von einigen genutzt wird oder eben auch nicht, wird von den meisten Finanzämtlern auch eher kritisch gesehen. Letzten Endes sind auch Finanzbeamte nur Menschen und es gibt nunmal Solche und Solche. Wobei man Solche nicht haben möchte 😉
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ja, ist ja im Grunde genommen auch klar. Steuer ist halt an sich kein Thema, mit dem man sich gern beschäftigt ;) da lässt man sich gern mal zum Meckern hinreißen.

es gibt nunmal Solche und Solche.
"... und denn jibt et noch janz andere, det sin die Schlimmsten." ;)

Gewisse Prüfungen kriegen die Bearbeiter da auch vom Computer vorgegeben, wenn bestimmte Prüfungen auffallen, Beträge deutlich anders sind als in den Jahren davor, oder einfach nur per Zufall.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
... nach über 20 Jahren freiberuflicher Tätigkeit, vollumfänglich vom FA akzeptiert, ist sie der Meinung, das sei eventuell gewerblich und will alle möglichen Zettel sehen ;)
Wenn ich richtig informiert bin, hast du doch einen künstlerischen Abschluss eines Musikstudiums vorzuweisen?
So etwas kann sehr hilfreich sein, sich einem solchen Ansinnen einer Einschätzung in Richtung Gewerbe zu erwehren. Denn als "studierter Klassiker", der ich bin, kann ich ohne weiteres argumentieren, dass ich gerade dann als Musiker engagiert werde, wenn es sich um künstlerisch ausgerichtete Auftritte und Projekte handelt - und so habe ich auch schon mal argumentiert. Die Abgrenzung ist zwar in der Praxis nicht immer ganz leicht, aber dabei ist eben der Nachweis eines oder sogar mehrerer diesbezüglicher Studiengänge wirklich hilfreich.
Finanzler denken meiner Erfahrung nach eher kategorisch, und wenn du bei ihnen in der Kategorie "klassischer Künstler" landest, sind beide Seiten zufrieden.

Letzten Endes sind auch Finanzbeamte nur Menschen und es gibt nunmal Solche und Solche.
Der Kontrast zwischen den von mir im Post weiter oben karikierten Finanzbeamtlern hätte nicht größer sein können. Die "böse Fee" habe ich natürlich überzeichnet. Ich habe sie zwar als übertrieben streng und pingelig in Erinnerung, aber nicht per se als unfreundlich oder unsachlich. Im Rückblick habe ich eher die Vermutung, dass sie "Künstlern" einfach nicht zutraute, ordentliche und korrekte Steuererklärungen anfertigen und abgeben zu können. Vielleicht hatte sie auch einfach nur schlechte Erfahrungen gemacht. Dennoch empfand ich den Gang zum Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung damals immer als sehr unangenehm, weil ich einfach trotz aller Sorgfalt nicht abschätzen konnte, ob die Frau nicht doch irgendwo in ihrer Pingeligkeit eine minimale Unschärfe suchen und eventuell auch finden würde.

Der "freundliche Finanz-Behörden-Geist" der dann später für mich zuständig war, war von seiner ganzen Erscheinung her deutlich erkennbar ein "68-er Typ".
Bei meiner ersten Abgabe meiner Steuererklärung bei ihm hatte ich wie gewohnt meine Ordner mit allen Rechnungen dabei um sie ihm vorzulegen bzw. da zu lassen damit er sich alles anschauen kann. Nie werde ich sein Erstaunen, ja fast schon seine Entrüstung darüber vergessen als er meinte, was er denn mit all den Papieren anfangen sollte. Er würde meine Steuererklärung prüfen und sich melden, wenn sich Fragen ergäben. Für eine eigentliche Steuerprüfung sei er nicht (!) zuständig, dazu habe er auch keine Zeit mit den vielen Anträgen, die er stets auf dem Tisch hätte.
Gerne nahm er sich dann aber immer mal etwas Zeit, um mit mir über das Radfahren am Niederrhein zu plauschen.
Auf meinen Gang zum Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung habe ich mich in dieser Zeit durchaus gefreut - das meine ich wirklich ganz ohne Ironie.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
wenn das Finanzamt Liebhaberei feststellt, sind auch die Einnahmen aus diesem Hobby schlicht nicht mehr relevant für die Steuer. Rechnungen kann man weiter schreiben, aber die Einkünfte müssen nirgends mehr angegeben werden.
Dazu hätte ich gerne mal einen Paragraphen mit dem genauen Wortlaut gelinkt! (?)

Wenn jemand Rechnungen schreibt, dann kann der Empfänger die mutmaßlich absetzen und dann wird kein FA der Welt das auf Dauer einfach ohne eine EÜR abtun. Man muss zumindest glaubhaft machen, dass da keine Gewinne erwirtschaftet werden, also seine Investitionen gegenrechnen und weitgehend auf Null kommen. Nur kleine Gewinne sind nicht steuerbar, insbesondere wenn die Person einen Hauptberuf hat und Steuern zahlt, also den Lebensunterhalt anderweitig bestreitet.

Der Status "Liebhaberei" ist definitiv nicht nur aus der einen Sicht ein Problem, dass man seine Kosten nicht wegbekommt, ohne Gewinne zu machen -sondern eben auch anders herum: Der Status kann auch verfallen und damit anders herum greifen: Sobald Einnahmen da sind, werden die ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig. Wo genau die Grenze ist, weiss ich nicht auswändig. Bei privaten Geschäften ist die Gewinngrenze 600,- im Jahr. Die Verdienstgrenze war vor 20 Jahren mal 400,-. Müsste man sich schlau machen. Hinzu kommt, dass Einnahmen auch krankenkassenpflichtig werden! Noch interessanter ist es, wenn die Person keinen Hauptberuf hat, der sie ernährt: Dann ist diese Einnahme nämlich relevant, die Grenze liegt glaube ich tiefer oder entfällt und spätestens dann braucht es eine Aufstellung der Einnahmen und Kosten.

Die meisten Hobby-Bands und Musiker haben da eher keine Probleme, wenn sie einfach mal Anschaffungen, regelmäßige Kosten und Benzin, sowie anteilige Raumkosten zusammen addieren und den paar Kröten entgegen halten, die ihnen als Gage zugesteckt wird. Solange da ein Minus rauskommt, passiert da gar nichts. Und falls doch am Jahresende zuviel verdient wurde, investiert man das Geld einfach in einen neuen Synthi, eine Gitarre oder in eine Demoaufnahme in einem Tonstudio ;-)

Rechnungen schreiben würde ich gar nicht. Wenn da wörtlich "Rechungen" auftauchen, kann das FA nämlich eine gewerbliche Tätigkeit vermuten, besonders, wenn das öfters passiert - und ich finde auch zurecht!

Nötig ist das auch nicht: Bei Veräußerungsgeschäften gibt es Verträge mit VK-Summen und bei Auftritten einfach schriftliche Gagenabreden - heute eben per mail. Was man machen kann, sind händische oder schriftliche Empfangs-Quittungen oder man lässt sich die Einnahmen einfach formlos überweisen. So das abzugsfähig ist, reicht dem Auftraggeber die ÜW und die Quittung, als Beleg. Natürlich nichts mit MWST machen.

Dann ist das für beide Seiten sauber. Der AG kanns absetzen und der Mindereinnehmer muss nichts versteuern.

Aber jetzt mal konkret: Wenn es hier um 1000,- geht dann macht der TE was falsch. Steuerberechnungen, Abschreibungen , Einnahmen und Ausgaben auflisten, um sich was Dreistelliges einzusparen, ist genau so daneben, wie die Idee, für den Posten einen Steuerberater zu nehmen. Wenn man Pech hat, nimmt der nämlich Gebühren in der Größenordnung der Gesamteinnahmen und rechnet dann das Gehalt mit rein. Alles schon erlebt mit der Fraktion!

Dem FA gegenüber als Gewinnstrebender aufzutreten und Kosten absetzen zu wollen, macht nur Sinn, wenn da wenigstens 1-2k Steuern IM JAHR gespart werden, weil es sonst den Aufwand nicht lohnt. Da ist es besser, die ganze Rechnerei zu lassen und die Zeit in die Musik zu investieren. Für die Meisten ist es eh praktischer, im Hauptberuf ein paar bezahlte Überstunden zu machen und sich das Musikequipment damit zu finanzieren. Aber wem sage ich das .... :gruebel:
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ich war mal wegen einer UST Prüfung am FA und da hat der Sachbearbeiter gemeint dass ich nicht unterschiedliche UST (20% für meine IT Jobs und damals noch 10% für Musikergagen
Rückfrage: Meinst Du Gagen als Musiker für dich als Empfänger oder Gagen von dir an andere Musiker? Und woher kommen die 10%?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst Du Gagen als Musiker für dich als Empfänger
Ja, Gagen, die ich eingenommen habe.
Und woher kommen die 10%?
Österreichisches Finanzrecht. Künstler hatten mal 10% Umsatzsteuer für ihre Gagen zu erheben und auch abzuführen. Das ist inzwischen auf 13% angehoben worden.

Der Status "Liebhaberei" ist definitiv nicht nur aus der einen Sicht ein Problem, dass man seine Kosten nicht wegbekommt, ohne Gewinne zu machen -sondern eben auch anders herum: Der Status kann auch verfallen und damit anders herum greifen: Sobald Einnahmen da sind, werden die ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig.
Das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Da muss man genau aufpassen, wenn sich die musikalische Tätigkeit auswächst und man dann doch wieder mehr Einnahmen hat, dann ist das ganz gut wenn man die Rechnungen, Honorarnoten oder was auch immer, trotz "Liebhaberei"-Status sammelt und regelmäßig für sich eine Gewinnermittlung macht. Übersieht man das, dann es schnell recht teuer werden. Ich kenne da einige Fälle hier bei uns, wo das FA über den Umweg von anderen Prüfungen festgestellt hat, dass da manch ein Künstler seine Einnahmen nicht korrekt deklariert hat.
 
Dazu hätte ich gerne mal einen Paragraphen mit dem genauen Wortlaut gelinkt! (?)
Dafür gibt es keinen einzelnen Paragrafen. Das ergibt sich schlicht daraus, dass Einnahmen aus einem Hobby keine steuerpflichtige Einkommensart nach §2 oder §22 Einkommensteuergesetz sind. Es ist zum Beispiel kein Gewerbe und mangels Gewinnerzielungsabsicht auch keine Selbständigkeit.

Hier sind die Rechtsfolgen etwas genauer beschrieben:
Es gibt Tätigkeiten, bei denen die Finanzverwaltung von Beginn an von einer Liebhaberei ausgeht. Dann sind weder Einnahmen noch Ausgaben relevant und müssen nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.

Wenn jemand Rechnungen schreibt, dann kann der Empfänger die mutmaßlich absetzen und dann wird kein FA der Welt das auf Dauer einfach ohne eine EÜR abtun.
Das ist doch die Seite des Leistungsempfängers, also zum Beispiel des Veranstalters. Klar nimmt der die Rechnung als Beleg und macht eine EÜR, eben um die Ausgabe von der Steuer abzusetzen.

Das hat aber nichts damit zu tun, ob die Band Steuern zahlt oder nicht. Der Veranstalter ist Unternehmer und für ihn ist das eine betriebswirtschaftliche Ausgabe, Musik auf die Bühne zu bringen, auch wenn es für die Band ein Minusgeschäft ist.

Sobald Einnahmen da sind, werden die ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig.
Das stimmt eben so pauschal für die Einkommensteuer nicht, sondern es muss sich wie gesagt um eine bestimmte Einkommensart nach §2 handeln. (Bei der Umsatzsteuer gibt's diesen Automatismus ab einer bestimmten Summe, das hatte ich ja oben beschrieben)
Rechnungen schreiben würde ich gar nicht. Wenn da wörtlich "Rechungen" auftauchen, kann das FA nämlich eine gewerbliche Tätigkeit vermuten, besonders, wenn das öfters passiert - und ich finde auch zurecht!
Nein. Eine Rechnung sagt so etwas nicht aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ergibt sich schlicht daraus, dass Einnahmen aus einem Hobby keine steuerpflichtige Einkommensart nach §2 Einkommensteuergesetz sind.

Mein Eindruck ist, dass hier einiges durcheinandergewürfelt wird. Schon mal "Einnahmen" und "Einkommen".
Meine Kenntnisse sind:

"Einnahmen aus einem Hobby" sind in EStG nicht ausgenommen, weder in §2 noch anderswo.
Wenn Du Einkommen erzielst, ist es eben kein Hobby mehr (bzw. ein Hobby, mit dem man Geld verdient). Dh. wenn Einnahmen minus Ausgaben positiv sind.

Es ist zum Beispiel kein Gewerbe ...

Ob es Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit ist, ist eine völlig andere Frage und hängt davon ab, ob Deine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt.

und mangels Gewinnerzielungsabsicht auch keine Selbständigkeit.

Wieso "mangels Gewinnerzielungsabsicht"? Wenn Du Gewinn erzielst *, ist die vorhanden.
* EDIT: ... oder wenn mit den Einnahmen in den kommenden Jahren insgesamt ein Gewinn zu erwarten ist, wie ich den Fragesteller verstanden habe ...

Nur wenn Du keinen Gewinn erzielst, kannst Du Dir überlegen, ob Du es als Hobby einstufen möchtest, oder ob Du irgendwann in ein paar Jahren Gewinn erzielen wirst und dann kannst Du jetzt die Verluste aus Deiner Tätigkeit steuermindernd berücksichtigen.

Rechnungen schreiben würde ich gar nicht.
Dann kriegst Du aber von vielen Auftraggebern kein Geld ... ;)

Wenn da wörtlich "Rechungen" auftauchen, kann das FA nämlich eine gewerbliche Tätigkeit vermuten
Siehe oben, die Frage gewerblich oder freiberuflich hängt von ganz anderen Kriterien ab
besonders, wenn das öfters passiert
... egal wie oft das passiert. Du wirst auch mit einer Rechnung pro Jahr steuerpflichtig, natürlich nur wenn die Höhe so ist, dass Du Gewinn erzielst oder die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist.

Was man machen kann, sind händische oder schriftliche Empfangs-Quittungen oder man lässt sich die Einnahmen einfach formlos überweisen.
Das kann man machen, wenn Dein AG das so mitmacht.
Die Einnahmen sind aber unabhängig davon zu versteuern, welche Art von Vertrag (Mail, mündlich, Papier) vorliegt, ob eine Rechnung geschrieben wird und wie die Zahlung erfolgt.
Von daher verstehe ich Deine Einwände nicht.
Steuerberechnungen, Abschreibungen , Einnahmen und Ausgaben auflisten, um sich was Dreistelliges einzusparen, ist genau so daneben
Wieso soll das daneben sein? Du bist sogar verpflichtet dazu, Deine Einnahmen aufzulisten. Und die Ausgaben sowie AfA pauschal nicht gegenzurechnen ... kann man machen, wenn man das Geld nicht braucht ;)
Dem FA gegenüber als Gewinnstrebender aufzutreten und Kosten absetzen zu wollen, macht nur Sinn, wenn da wenigstens 1-2k Steuern IM JAHR gespart werden, weil es sonst den Aufwand nicht lohnt.
Siehe oben. Ob ich Gewinn erziele oder erzielen möchte, hängt von ganz anderen Kriterien abn.
Und ob ich Kosten absetze, hat was mit dem zeitlichen Aufwand zu tun. 1-2k pro Jahr ist doch völlig aus der Luft gegriffen.
Wenn ich zB einen Beleg erfasse über 30 Euro, spare ich bei einem Steuersatz von zB 20% 6 Euro (0,2 * 30). Brauche ich dafür 10 Minuten, ergibt das einen Stundensatz von 36 Euro. So rechne ich das.
Kaufe ich was Größeres zB für 300 Euro, ist der Stundensatz entsprechend höher.

Bei Parkscheinen über 0,50 EUR zB kann man überlegen, ob es den Aufwand lohnt und entsprechend effizient arbeiten.
Dagegen die AfA für ein Instrument über zB 3000 Euro über 10 Jahre dauert in der Steuererklärung vielleicht eine Minute, wenn überhaupt und bringt Dir 300 Euro mal Steuersatz.

Gibt man die Belege natürlich an den Steuerberater, muss man dessen Kosten berücksichtigen. Das muss man dann mal mit dem durchsprechen.

Für die Meisten ist es eh praktischer, im Hauptberuf ein paar bezahlte Überstunden zu machen und sich das Musikequipment damit zu finanzieren.
Das ist genau die Frage nach dem Stundensatz, aber natürlich auch die Frage, was mehr Spaß macht. Für manche mag es auch befriedigend sein, dem FA nur soviel zukommen zu lassen, wie man muss ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben