Das ergibt sich schlicht daraus, dass Einnahmen aus einem Hobby keine steuerpflichtige Einkommensart nach §2 Einkommensteuergesetz sind.
Mein Eindruck ist, dass hier einiges durcheinandergewürfelt wird. Schon mal "Einnahmen" und "Einkommen".
Meine Kenntnisse sind:
"Einnahmen aus einem Hobby" sind in EStG nicht ausgenommen, weder in §2 noch anderswo.
Wenn Du Einkommen erzielst, ist es eben kein Hobby mehr (bzw. ein Hobby, mit dem man Geld verdient). Dh. wenn Einnahmen minus Ausgaben positiv sind.
Es ist zum Beispiel kein Gewerbe ...
Ob es Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit ist, ist eine völlig andere Frage und hängt davon ab, ob Deine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt.
und mangels Gewinnerzielungsabsicht auch keine Selbständigkeit.
Wieso "mangels Gewinnerzielungsabsicht"? Wenn Du Gewinn erzielst *, ist die vorhanden.
* EDIT: ... oder wenn mit den Einnahmen in den kommenden Jahren insgesamt ein Gewinn zu erwarten ist, wie ich den Fragesteller verstanden habe ...
Nur wenn Du keinen Gewinn erzielst, kannst Du Dir überlegen, ob Du es als Hobby einstufen möchtest, oder ob Du irgendwann in ein paar Jahren Gewinn erzielen wirst und dann kannst Du jetzt die Verluste aus Deiner Tätigkeit steuermindernd berücksichtigen.
Rechnungen schreiben würde ich gar nicht.
Dann kriegst Du aber von vielen Auftraggebern kein Geld ...
Wenn da wörtlich "Rechungen" auftauchen, kann das FA nämlich eine gewerbliche Tätigkeit vermuten
Siehe oben, die Frage gewerblich oder freiberuflich hängt von ganz anderen Kriterien ab
besonders, wenn das öfters passiert
... egal wie oft das passiert. Du wirst auch mit einer Rechnung pro Jahr steuerpflichtig, natürlich nur wenn die Höhe so ist, dass Du Gewinn erzielst oder die Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist.
Was man machen kann, sind händische oder schriftliche Empfangs-Quittungen oder man lässt sich die Einnahmen einfach formlos überweisen.
Das kann man machen, wenn Dein AG das so mitmacht.
Die Einnahmen sind aber unabhängig davon zu versteuern, welche Art von Vertrag (Mail, mündlich, Papier) vorliegt, ob eine Rechnung geschrieben wird und wie die Zahlung erfolgt.
Von daher verstehe ich Deine Einwände nicht.
Steuerberechnungen, Abschreibungen , Einnahmen und Ausgaben auflisten, um sich was Dreistelliges einzusparen, ist genau so daneben
Wieso soll das daneben sein? Du bist sogar verpflichtet dazu, Deine Einnahmen aufzulisten. Und die Ausgaben sowie AfA pauschal nicht gegenzurechnen ... kann man machen, wenn man das Geld nicht braucht
Dem FA gegenüber als Gewinnstrebender aufzutreten und Kosten absetzen zu wollen, macht nur Sinn, wenn da wenigstens 1-2k Steuern IM JAHR gespart werden, weil es sonst den Aufwand nicht lohnt.
Siehe oben. Ob ich Gewinn erziele oder erzielen möchte, hängt von ganz anderen Kriterien abn.
Und ob ich Kosten absetze, hat was mit dem zeitlichen Aufwand zu tun. 1-2k pro Jahr ist doch völlig aus der Luft gegriffen.
Wenn ich zB einen Beleg erfasse über 30 Euro, spare ich bei einem Steuersatz von zB 20% 6 Euro (0,2 * 30). Brauche ich dafür 10 Minuten, ergibt das einen Stundensatz von 36 Euro. So rechne ich das.
Kaufe ich was Größeres zB für 300 Euro, ist der Stundensatz entsprechend höher.
Bei Parkscheinen über 0,50 EUR zB kann man überlegen, ob es den Aufwand lohnt und entsprechend effizient arbeiten.
Dagegen die AfA für ein Instrument über zB 3000 Euro über 10 Jahre dauert in der Steuererklärung vielleicht eine Minute, wenn überhaupt und bringt Dir 300 Euro mal Steuersatz.
Gibt man die Belege natürlich an den Steuerberater, muss man dessen Kosten berücksichtigen. Das muss man dann mal mit dem durchsprechen.
Für die Meisten ist es eh praktischer, im Hauptberuf ein paar bezahlte Überstunden zu machen und sich das Musikequipment damit zu finanzieren.
Das ist genau die Frage nach dem Stundensatz, aber natürlich auch die Frage, was mehr Spaß macht. Für manche mag es auch befriedigend sein, dem FA nur soviel zukommen zu lassen, wie man muss