was ist das für ein traversensystem?

  • Ersteller JacobderHelle
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Wenn es öffentlich ist ja, wenn privat im Partykelelr nein, aber wenn jemand zu schaden kommt dann bist du schuld.
Kommt natürlich drauf an was, wenn du da dranhängen möchtest jetzt nen PAR Scheinwerfer oder nen ground support(nur and er decke)
 
hi fans, ich habe ne antwort von der bauaufsichtsbehörde bekommen:

"Sehr geehrter Herr . . .
wenn Ihnen die Sicherheit "unserer Kinder" am Herzen liegt, können Sie ja auch Ihren Namen nennen. Anonyme Anzeige etc. sind hierfür nicht geeignet!
Mit freundlichen Grüßen
Bereich Bauordnung"

also das kannst doch nicht sein, wenn ich meinen namen nicht nenne dann werde ich nicht ernst genommen oder was?
bombendrohungen gehen bei der polizei auch immer anonym rein (glaube ich zumindest) und da wird gleich himmel und hölle in bewegung gesetzt!
soll ich das so akzeptieren?
ich habe auch keine bock meinen namen zu nennen.
 
Ruf da mal persönlich an und sage folgendes:

Können sie mir bitte den Paragraphen nenne, in dem steht, dass Hinweise auf AKUTE GEFAHREN(das ding kann theoretisch sofort runterstürzen wenn jemand dran springt etc.) erst rechtlich ernstgenommen werden wen der Name genannt wird?

Falls trotzdem nicht reagiert wird erwähne rechtliche schritte einzuleiten.

Und noch: Wofür wird hier der name benötit Ehr der name des Clubbesitzers, sag du möchtest anonym bleiben und die sollen das bitteschön aktzeptieren.
 
Diese Kabelkanäle sind für genau das gebaut worden, wie sie auch heißen... Für Kabel.
Die Statik wurde ehemals so berechnet (weil öffentlich muss Statik vorliegen), damit dieser Kabelschacht die Kabel trägt und NICHT zusätzliche Scheinwerfer etc.
Man kann sich ranhängen und es wird nicht abfallen, was aber bei weitem NICHT heißt, dass es Scheinwerfer tragen DARF!!!

Wir leben in Zeiten der Gefahrenanalyse. Es kann nicht jedes kleinste Etwas in jede Verordnung mitaufgenommen werden. Ansonsten würde alles was nicht drinsteht automatisch nicht verboten sein. Daher gibt es allgemeine Vorschriften. Ob diese eingehalten wurden entscheidet der Sachverständige. Und ich kann mir sehr gut vorstellen das diese Konstruktion keine (größere) Beanstandung erfährt. Da der Stein aber schon ins Rollen gebracht wurde, interessiert mich der Ausgang natürlich auch :)

Für Scheinwerfer und alles andere an Licht und Tontechnik gibt es Statisch berechnete Traversensysteme. Diese haben ihren sinn, sowohl on Road als auch in der Festinstallation!!!

Traversen sind ein tolles System schnell, einfach und vor allem mit sehr wenig Gewicht ein Tragwerk zu errichten das hohe Kräfte aufnehmen kann. Wegen ein paar kleine Scheinwerfer zieht niemand ein komplettes Rigg in eine kleine Kellerdisko. Das ist eine Frage des Budget.
Traversen sind nicht zwingend vorgeschrieben.

[...] allerdings ist davon auszugehen, dass er als Firmenarbeiter die Vorschriften kennt und sie sinngemäß zitieren kann, ohne sie gleich mit den Paragraphenabschnitten belegen zu müssen.

Aber ich muss auch nicht alles glauben was im Internet geschrieben wird. Und wenn ich eine Aussage nicht nachvollziehen kann und auch sonst keine Indizien für die Richtigkeit finde, frage ich nach. Wo soll denn da das Problem sein?

Das ist keinerlei Aufhetzung oder oder oder...
Diese kontrollen passieren im allg. Spontan, daher ist das nicht weiter auffällig.

Ich sehe es ja ganz genau so wie ihr, das bei Mißständen nachgebessert werden muss. Und da darf man dann auch nicht wegsehen. Allerdings müssen diese auch begründet werden. Sonst hat das etwas von einer öffentlichen Steinigung ;)
 
Ich sehe es ja ganz genau so wie ihr, das bei Mißständen nachgebessert werden muss. Und da darf man dann auch nicht wegsehen. Allerdings müssen diese auch begründet werden. Sonst hat das etwas von einer öffentlichen Steinigung ;)

Es reicht als Begründung, dass du starke zweifel hegst und es ist keineswegs eine "öffentliche Steinigung"!!!
1. Dein name wird nicht genannt
2. Der Club besitzer wird außerhalb der Geschäftszeiten von der Behörde besucht und nicht während eines Gig's, daher wird das auch keiner erfahren!!!

Es gibt auch 1-punkt Trusses etc. die kosten nicht viel und wenn es um sicherheit geht darf man einfach nicht sparen!!!
Dazu gibt es auch zugelassene Wandhalterungen und und und...

mfg
 
jap, schlimm genug!!!
Hier ganz extrem, die dinger mit Kabelbindern angehangen und die kurz abgeschnitten.
Allgemein komplett verboten und die kurz geschnittenen Kabelbinder gehen auch leichter von selbst auf, als wenn man ihnen nen cm Luft lässt!!!
Bloß nicht nachmachen, ihr spielt mit Menschenleben!!!
 
was droht einem club bestizer wenn bei ihm solche mängel festgestellt werden?
wie z.b. bei dem link von fucu.
wird dem gleich die konzetion entzogen oder erst ne geld strafe und wenn wieviel?
 
Ich glaube, der Besitzer hat eine gewisse Frist, in der er den Mangel beheben muss.
Sollte er das in dieser Zeit nicht tun, muss er mit einem Bußgeld rechnen ...
 
Die Mängel müssen sofort beseitigt werden, ne frist einräumen wäre ja sinnlos, wenn der scheiß jeden augenblick runterkommen kann!!!
Also Laden wird Dicht gemacht, Mängel behoben und dann von Fachpersonal abgenommen.
Erst dann, darf der Club den Betrieb wieder aufnehmen.

mfg
 
dem kann ich nur zustimmen!!!
würde jeder x-beliebige der glaubt ahnung zu haben sowas zusammenbasteln (was leider zu oft der Fall ist), würden Firmen die so etwas Professionell machen noch weniger Arbeit haben...
Außerdem ist das Unverantwortlich!!!
 
Wie bei Lebensmittelkontrollen inetwa, club wird gesperrt und der mängel muss ca. 1 monat später behoben sein, damit wieder eröffnet werden darf.

Soweit ich weiß.
 
Ich finde es sehr gut, dass so etwas hier angesprochen wird. Ebenfalls das ihr versucht die Gefahren einzuschätzen, und vor allem das schon etwas unternommen wurde, auch wenn das wie so oft nicht ernst genommen wird.

An Jacobs Stelle würde ich mich beim nächsten Besuch dort einfach mal an den Clubbesitzer wenden, und ihn ansprechen. Man muss ja noch nicht einmal unbedingt mit dem Amt drohen, bei den weniger aroganten Clubbesitzern wird man vermutlich auch so etwas erreichen können. Manchmal ist es eben doch bloße Unkenntnis...
Ob es notwendig ist, ohne eine genaue Analyse der Konstruktion schon beim Amt Bescheid zu geben, möchte ich doch stark bezweifeln.
Wie auch highQ schon sagte ist es sehr schwer, das alles über ein solches Foto mit den Lichtverhältnissen zu deuten. Da müsste sich das wirklich mal jemand mit der entsprechenden Sachkunde vor Ort umsehen.

EDIT: Mensch ist hier was los, sind ja schon wieder neue Posts :p
Abnehmen lassen muss man solche Riggs doch erst ab einer bestimmten Größe oder bei einer Festinstallation, oder irre ich mich da?
 
Trusses abnehmen selber musste sogesehen nicht.
Bei größeren Bühnen musste einen Statischen Bauplan anfertigen und den prüfen lassen, bei Festinstallation muss sowieso immer geprüft werden, sobald es Öffentlich ist.(meines Wissens)
Kleiner Truss Systeme muss man allg. nicht abnehmen lassen, solange man sich an die vorgegebene Statik hält und keine Stative etc. Zweckentfremdet.

mfg
 
Hallo,

Ob es notwendig ist, ohne eine genaue Analyse der Konstruktion schon beim Amt Bescheid zu geben, möchte ich doch stark bezweifeln.

Na wozu ist denn das Amt mit seinen "amtlichen" Prüfern da?! Zum eierschaukeln ganz sicher nicht!

Abnehmen lassen muss man solche Riggs doch erst ab einer bestimmten Größe oder bei einer Festinstallation, oder irre ich mich da?

Gut, dass bei dir ein Fragezeichen steht....
Es handelt sich hierbei um eine Festinstallation(!) und diese sollte immer abgenommen werden.
Es gibt Baubücher für Bühnen, wenn diese eingehalten werden, ist das sozusagen "abgenommen", ok, falls du was veränderst musst du es nochmals abnehmen lassen.
...solange man sich an die vorgegebene Statik hält ...
richtig


Beste Grüße
Tino
 
TechTino schrieb:
Na wozu ist denn das Amt mit seinen "amtlichen" Prüfern da?! Zum eierschaukeln ganz sicher nicht!
Die Jungs haben ja auch ansonsten nichts zu tun... :rolleyes:
Im konkreten Fall gebe ich dir allerdings recht, sollte die Konstruktion nicht ordnungsgemäß verbaut sein besteht eine erhöhte Gefahr.

jw-lighting schrieb:
Abnehmen lassen muss man solche Riggs doch erst ab einer bestimmten Größe oder bei einer Festinstallation
Gut, dass bei dir ein Fragezeichen steht....
Es handelt sich hierbei um eine Festinstallation(!) und diese sollte immer abgenommen werden.

Steht doch da...

Ich versteh sowieso nicht warum hier im Thread alles zig mal durchgekaut werden muss... getreu dem Motto "Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem".
 
Ich denke der Eigentümer wird ziemlich angepisst sein, wenn man ihn ohne einen Hinweis und ohne selbst die nötige Sachkunde zu haben gleich beim Amt meldet.
man sollte zumindest vorher mal einen Hinweis geben, und nicht mit der Tür ins Haus fallen. Sonst kann man da auch vom Amt schnell Probleme bekommen.

Das da u.U. richtig Gefahren sind, bezweifel ich nicht, und ich schätze es - wie gesagt sehr, dass ihr ein Auge für sowas habt und euch drum kümmert.

@TechTino:
Schön, dass du dich hier noch mal zu Wort meldest :) [im Ernst!]
ich kann als Schultechniker nicht alles wissen, und werde ja noch mit einer Vermutung nachfragen dürfen. Es war eine allgemeine Frage, sonst nichts.
Dreh doch mal wieder ein bisschen runter... ;)
Ich - und alle anderen doch auch - greifen dich hier nicht persönlich an. Also lass uns die Sache doch sachlich angehen, dann kommen wir auch schneller zu besseren Ergebnissen :)


LG
 
Es ist ehrlich gesagt egal, ob der Eigentümer Inkontinent ist oder nicht...
Man sollte definitiv direkt zum Amt gehen.
Was bringt es den Eigentümer darauf hinzuweisen, wenn er die Mängel sowieso sofort beheben muss, und nicht erst nach 2-3 Wochen...
Warum sollte man deshalb probleme mit dem Amt bekommen? Eine Kontrolle kann zufällig jedem jederzeit passieren, theoretisch auch in der Schule!
 
Ihr habt eindeutig das bessere Fachwissen auf dem Bereich ;)
Auch wenn ich eigentlich immer erst den undiplomatischen Weg probieren möchte.

In unserer Schule können die gerne auch mal vorbeikommen, zum kontrollieren :p
 
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