Warwick gewinnt Prozess gegen Gibson

Genau so wird es sein. Nach meiner Kenntnis geht es allein um Markenrechte. Aus der Entscheidung der EUIPO (Zweite Beschwerdekammer) vom 08.03.2018 - R 415/2017-2:

By an application filed on 16 June 2010, Gibson Guitar Corp. (‘the EUTM proprietor’) sought to register the 3D mark

1634032819584.png

for the following list of goods and services, as amended:
.....
Class 15 - Musical instruments; Bass drum sticks; Batons (Conductors' -); Bellows for musical instruments; Bow nuts for musical instruments; Bows for musical instruments; Bridges for musical instruments; Cases for musical instruments; Catgut for musical instruments; Chin rests for violins; Conductors' batons; Dampers for musical instruments; Drumheads; Drumsticks; Harp strings; Horsehair for bows for musical instruments; Intensity regulators for mechanical pianos; Kettledrum frames; Keyboards for musical instruments; Keys for musical instruments; Mouthpieces for musical instruments; Music rolls [piano]; Music stands; Mutes for musical instruments; Pedals for musical instruments; Pegs for musical instruments; Perforated music rolls; Piano keyboards; Piano keys; Piano strings; Picks for stringed instruments; Plectrums; Reeds; Rolls (Perforated music -); Sheet music (Turning apparatus for -); Skins for drums; Stands (Music -); Stands for musical instruments; Sticks (Drum -); Sticks for bows for musical instruments; Strings for musical instruments; Tuning forks; Tuning hammers; Turning apparatus for sheet music; Valves for musical instruments; Wind pipes for organs;
.....
The application was published on 20 July 2010 and the mark was registered on 26 November 2010.
On 13 September 2013, the Office registered the EUTM proprietor’s change of name to ‘Gibson Brands, Inc.’
On 7 October 2014, Hans-Peter Wilfer (‘the cancellation applicant’) filed a request for a declaration of invalidity of the registered mark for part of the goods and services, namely:
Class 15 - Musical instruments.

Kurz gesagt, Gibson wollte das Shaping der Flying V als 3D Marke schützen lassen, wie es z.B. Haribo mit dem Goldbären getan hat, Toblerone, Colaflasche usw.:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dreidimensionale_Marke
Markenrecht kann unendlich bestehen. Mit Patent hat das nichts zu tun.

Gegen die Eintragung hat sich Hans-Peter Wilfer gewehrt und gewonnnen, auch in der nächsten Instanz (EuG (Zweite Kammer), Urteil vom 28.06.2019 - EUG Aktenzeichen T-340/18)
 
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Na ja, das ist jetzt wieder mal ein "Nicht-Fach"-Artikel von einem juristischen und wirtschaftlichen Laien für's Volk geschrieben. Bestes Futter für Bashing. Journalismus, soweit man ihn überhaupt noch als solchen bezeichnen kann, begnügt sich nicht mit Fakten, sondern will...

Wo ist der Artikel jetzt eigentlich nicht-fachlich, reißerisch, auf Auflage getrimmt? Was ist an dem Artikel Meinungsmache, was ist falsch und was gefährlich? Momentan sehe ich eher, dass Du eine Meinung äußerst aber nicht der Ausgangsartikel.

Was mir nur sauer aufstösst ist, dass Du versuchst hier einen Artikel zu diskreditieren, der jetzt weit davon weg ist, allgemeines Bashing zu machen. Nicht, dass Du vielleicht eine andere Meinung zu dem Verfahren hast, das ist ja OK. Aber zum Artikel: Sowohl die Bewertung der Reaktionen auf dieses "Play Authentic" Video als auch die Bewertung eines "aggressiven Gebahrens" werden ausreichend erläutert. Es wird nur die eine Seite der Anwälte interviewt und damit kommt vielleicht eine bestimmte Sichtweise weniger zum Ausdruck, aber damit ist ein Artikel doch weitab von nicht-fachlich oder reißerisch.

Also wo wird so ein Artikel nun falsch, unzulässig oder gefährlich?
 
Grund: Vollzitat reduziert
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finds echt schade, dass Gibson ständig andere Firmen verklagen muss wegen solcher Geschichten.

Hätte mir gewünscht, dass sie das mit JC als neuem CEO mal sein lassen und sich wieder mehr auf das Bauen guter Gitarren konzentrieren.
Und mal mehr Nachwuchstalente fördern, so wie Fender das macht.
Es ist für den Wert einer Marke extrem wichtig, dass die Markenrechte geschützt und verfolgt werden. Der Kunde verbindet mit seiner Marke ja etwas. Diese Kundenerwartung stellt den Wert einer Marke her.

Wenn man da als Konzern/Firma nicht aufpasst, klebt der Name Gibson halt an jedem gitarrenähnlichen Produkt aus China oder sonstwo auf der Welt. Nicht nur der Markenname selber, sondern auch Töne, Formen, Bilder können eine Marke sein. Wenn z.B. Tempo nicht pingelichst darauf achten würde, dass andere Papiertaschentücher nicht Tempo heißen dürfen, gäbe es kein Markenrecht mehr für den Namen "Tempo".

Das macht nicht nur Gibson so, sondern auch Fender und viele andere Hersteller. Bei Fender sind z.B. die Kopfplattenformen markenrechtlich geschützt. Es wäre für Fender sehr geschäftsschädigend, wenn jeder die Kopfplatten von Fender benutzen könnte, oder sogar die Schrift. Hohner wurde z.B. wegen der "the Prinz" in den 80ern verklagt, da die Kopfplatte der Telecaster kopiert wurde.

So überwacht jedes Unternehmen, dass Mitbewerber nicht zu dicht an der eigenen Marke produzieren, um die eigene Marke unterscheidbar zu machen.

Bei der 3D-Marke Flying V war die Form schon zu wenig mit Gibson verknüpft. Die Marke erst 2010 anzumelden und entsprechende Rechte zu verfolgen war wohl zu spät. Inzwischen gab es zahlreiche andere Hersteller, die ähnliche Gitarren bauten, Dean, Warwick usw.. In der juristischen Sprache sagt man dazu Verwässerung der Marke. Dies kann dazu führen, dass eben jeder diese Form benutzen kann.
 
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Wenn man da als Konzern/Firma nicht aufpasst, klebt der Name Gibson halt an jedem gitarrenähnlichen Produkt aus China oder sonstwo auf der Welt.

Ich habe doch geschrieben, dass ich dafür Verständnis habe, wenn Gibson gegen diese "Chibson" Kopien vorgeht. Hast du wahrscheinlich überlesen.

Im Falle der Framus V kann ich es aber nicht wirklich nachvollziehen, das ist halt meine Meinung dazu.
 
Mist, wer hat eigentlich diesen Thread eröffnet. Naja, jedenfalls ist jetzt eine Flying V unterwegs zu mir.
Ich war auch nicht in Gefahr von Framus getäuscht zu werden.
 
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Ich habe doch geschrieben, dass ich dafür Verständnis habe, wenn Gibson gegen diese "Chibson" Kopien vorgeht. Hast du wahrscheinlich überlesen.

Im Falle der Framus V kann ich es aber nicht wirklich nachvollziehen, das ist halt meine Meinung dazu.
Es geht bei so etwas nicht nur um Billigkopien. Auch teure Kopien sind Kopien und führen zu einer Verwässerung. Siehe Fall Haribo ./. Lindt (Goldbären): kaum Preisunterschiede aber trotzdem Streit.
Grundsätzlich hat die V schon Alleinstellung gehabt, bevor es die Zahlreichen Kopien gab. Das Design der V erklärt sich auch nicht aus der üblichen Gitarrenform selbst, wie z.B die Les Paul, deren Korpusform es sehr ähnlich auch vorher von anderen gab.
Insofern habe ich Verständnis das schützen zu wollen, es war halt nur wohl schon zu spät. Es war bereits lange von anderen verbreitet und nicht mehr eindeutig Gibson zuzuordnen, obwohl die das zuerst hatten.
 
selbst d&b Audio, damals noch als AG firmierend, hat gegen Peugeot verloren mit einer Zahlenkombination mit einer Null als 402 der späteren C 4 Lautsprecher. Peugeot hatte die 307 Versionen des Autos etc.

Ich habe weniger hochpreisige Gitarren von LTD, die der Gibson Explorer ähnlich sehen. Sind die nebst Flying "V" auch in der Form geschützt ?
 
Ich habe weniger hochpreisige Gitarren von LTD, die der Gibson Explorer ähnlich sehen. Sind die nebst Flying "V" auch in der Form geschützt ?
Weder die Flying V noch (meines Wissens nach) die Les Paul Korpusform ist geschützt. Bei der V siehe meine letzten Postings, bei der LP Form ist das einfach eine nicht schützbare traditionelle Korpusform.
Man darf sie allerdings nicht Les Paul nennen, weswegen in den meißten Shops solche Gitarren als Singlecut beworben werden.

Anders ist es bei der Kopfplatte von Gibson (und auch Fender und und und). Die sollte man nicht nachmachen, wenn man keinen Ärger möchte.
 
Man darf sie allerdings nicht Les Paul nennen, weswegen in den meißten Shops solche Gitarren als Singlecut beworben werden.

Finde ich richtig so.

Anders ist es bei der Kopfplatte von Gibson (...). Die sollte man nicht nachmachen, wenn man keinen Ärger möchte.

Auch das finde ich richtig so.

Wenn ich zum ersten mal was designen / erfinden / etc. würde, würde ich auch nicht wollen, dass man mein Produkt ganz schnell und einfach plagiieren kann.
 
Letzten Endes geht's doch (zumindest juristisch) um die Unterscheidbarkeit, richtig?
Eine Dean V oder Z mit einer Gibson zu verwechseln ist aufgrund der marginal differierenden Kopfplatte (Riesenpommespieker vs. Schnauzer) nur schwerlich möglich; die Framus Hoffmann ist da schon sehr sehr viel näher am Original - ob man das nun wirklich so machen musste oder ob da nicht doch ein wenig Provokation dabei war bleibt dahingestellt.

Ich seh's wie der eine oder andere Vorredner:
Wenn eine 1:1 Kopie ohne sofort augenfällige Identifikationsmöglichkeit wie z.B. über die Kopfplatte vorliegt, kann ich die Klagen seitens Gibson et al. durchaus nachvollziehen, insbesondere wenn die Kopie auch noch Billigschrott ist.
Bei der unerlaubten Verwendung von Markennamen, Logos etc. sind wir ja dann sowieso im strafrechtlichen Bereich (Fälschung etc.).
In allen anderen Fällen aber schadet die Klagerei mMn nur dem Firmenimage und ist der Marke an sich abträglicher wie die "Nachahmer".
 
Eine Dean V oder Z mit einer Gibson zu verwechseln ist aufgrund der marginal differierenden Kopfplatte (Riesenpommespieker vs. Schnauzer) nur schwerlich möglich; die Framus Hoffmann ist da schon sehr sehr viel näher am Original - ob man das nun wirklich so machen musste oder ob da nicht doch ein wenig Provokation dabei war bleibt dahingestellt.
So einfach ist das nicht, Kopfplatte oder Body, wo ist der Unterschied? AUßerdem hatte Gibson doch den Pommespieker zuerst. Wie wäre es mit einem Stratbody mit Les Paul Kopfplatte? Eine Hohner Tele mit Fender Kopfplatte (und deutlichem Hohner-Logo)? Klar kann der Fachmann oft erkennen, dass das es kein Original sein kann, aber trotzdem ist halt immer schwer genau abzugrenzen ob die Nachahmung schon zu dicht dran ist und so den Ruf des Originals unlauter ausnutzt, oder nicht. Daher wehrt man sich als Originalhersteller möglichst bei der kleinsten Kleinigkeit. Das ist nicht allein Gibson-spezifisch.
Wenn eine 1:1 Kopie ohne sofort augenfällige Identifikationsmöglichkeit wie z.B. über die Kopfplatte vorliegt, kann ich die Klagen seitens Gibson et al. durchaus nachvollziehen, insbesondere wenn die Kopie auch noch Billigschrott ist.
Wie gesagt, mit Billigschrott allein hat das wenig zu tun, es geht um die Ausnutzung des fremden Images. Das kann auch mit einem Luxusprodukt geschehen.
Bei der unerlaubten Verwendung von Markennamen, Logos etc. sind wir ja dann sowieso im strafrechtlichen Bereich (Fälschung etc.).
Strafrechtlich läuft da eher selten etwas, da hat der Rechteinhaber auch weniger Einfluss drauf. Oft wird so etwas auch noch eingestellt. Wirksamer (und einträglicher) sind da Vertragsstrafen in Unterlassungsverfahren. Das ist allgemein üblich.
In allen anderen Fällen aber schadet die Klagerei mMn nur dem Firmenimage und ist der Marke an sich abträglicher wie die "Nachahmer".
Man bekommt ja den allergrößten Teil der rechtlichen Maßnahmen nicht mit, der oft schon außergerichtlich endet. Aber trotzdem ist jeder juristische Streit ein (Image)Risiko. Da muss man halt abwägen.

Ich finde schon, dass der Flying V Body eine Alleinstellung hatte (egal mit welcher Kopfplatte). Da kommt man nicht von Natur aus drauf. Er wäre also grundsätzlich imo schützenswert. Nur hat Gibson das eben verschlafen rechtzeitig zu schützen, als es noch nicht so viele Nachahmer gab. Da finde ich die Gibson Kopfplatte (open Book) weniger schützenswert, wenn auch sicher erfolgreicher. So etwas gab es schon bevor Gibson es genutzt hat.
 
Ich denke mal, dass die Abmessungen des V style Bodys bei der Framus etwas anders sind als bei der Gibson.
Ebenso ist der Korpus nicht plan, sondern zum Rand hin abfallend.

Und ich bin nicht der Meinung, dass alles, was wie ein V aussieht, über einen Kamm geschoren werden und Gibson dafür irgendwelche Exklusivrechte eingeräumt werden sollte.

Gibson baut auch mit der Les Paul eine Gitarre, deren äußere Body Konturen aussehen wie eine 8 (wenn man mal das Cutaway außen vor lässt) - das gabs auch vorher schon und ist keine Erfindung von Gibson.
 
Ich denke mal, dass die Abmessungen des V style Bodys bei der Framus etwas anders sind als bei der Gibson.
Ebenso ist der Korpus nicht plan, sondern zum Rand hin abfallend.

Und ich bin nicht der Meinung, dass alles, was wie ein V aussieht, über einen Kamm geschoren werden und Gibson dafür irgendwelche Exklusivrechte eingeräumt werden sollte.
Das sieht das Gericht ja auch so, allerdings aus anderem Grund. Auf die Größe oder Dimension eines Markenzeichens kommt es nicht an. Auch kleine Änderungen sind meist unerheblich, wobei das sehr praxisrelevant ist und unterschiedlich gesehen werden kann. Die meisten Nachahmer versuchen ja so dicht wie Möglich an das ursprüngliche Design zu kommen, Beispiel Cola, immer rot und weiß.
Gibson baut auch mit der Les Paul eine Gitarre, deren äußere Body Konturen aussehen wie eine 8 (wenn man mal das Cutaway außen vor lässt) - das gabs auch vorher schon und ist keine Erfindung von Gibson.
Das ist auch allgemein so akzeptiert, auch von den Gerichten. Hatte ich bereits gesagt.
Wo wäre denn für dich die Grenze die du als Rechteinhaber akzeptieren würdest? Kopfplatte? Welche Größe, an welchem Body?
 
Wo wäre denn für dich die Grenze die du als Rechteinhaber akzeptieren würdest? Kopfplatte? Welche Größe, an welchem Body?

Ich sags mal so - die Framus V ist für mein ästhetisches Empfinden noch weiter von einer Gibson V entfernt als z.B. die FGN LS10 (im für den EU Markt geänderten Design mit spitzem Cutaway und der runden Oberseite der Kopfplatte) von einer Gibson Les Paul Standard - und im Falle von FGN wurde es ja extra so geändert, dass es keine Probleme mit Gibson gibt.

Falls das irgendwie nicht verständlich rübergekommen ist:
Natürlich kann ich es nachvollziehen, wenn jemand seine eigenen Entwicklungen/Designs schützen möchte, das ist auch gut und richtig so.

Man kann es aber auch übertreiben, wie Gibson das beizeiten macht, s. z.B. auch diese Sache mit dem "Mister O" PEdal von Mojo Hand FX - ging zwar nicht vor Gericht, so wie ich das mitbekommen habe, herumgegschaftelt hat Gibson aber trotzdem wieder mal... https://www.gearnews.com/gibson-serves-mojo-hand-fx-with-cease-and-desist-over-mister-o-pedal-name/
 
"Warwick beute den guten Ruf der Gibson-Gitarren unlauter aus" :rofl::claphands:

Die Firma hat's nicht so mit Ausbeutung.

*flashback von 2009/2021*

https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...-warwick-und-es-hat-wumm-gemacht/7341972.html

Oh wait..

b2t
Man mag von dem Urteil halten, was man möchte, man muss nur bedenken, dass unser europäischer Rechtssprecher manchmal einfach gar keine Ahnung von Gitarren hat:

https://www.gearnews.de/gibson-verliert-firebird-trademark-in-der-eu/

Wer das Ding mit ner Strat verwechselt erkennt auch nicht den Unterschied zwischen nem LKW und nem Smart.
Bin echt kein Gibson Freund, aber das Urteil hat mich echt stutzig gemacht. Da schwingt mehr Politik als faire Rechtsprechung mit. Vielleicht spielt der Richter ja ne ESP Phoenix?
 

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