dubbel
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wo liegt da der Vorteil für dich?Wie gut, daß ich weder Fender noch Gibson habe, auch nicht Yamaha, aber Roland.
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wo liegt da der Vorteil für dich?Wie gut, daß ich weder Fender noch Gibson habe, auch nicht Yamaha, aber Roland.
Nein! Ein Patent kann maximal 20 Jahre laufen, wenn ab dem 3. Jahr jährlich die höher werdende Jahresgebühr bezahlt wird. In einer einmal eingereichten Patentanmeldung kann man nichts nachreichen. Innerhalb eines Jahres kann man international und national nochmal dasselbe anmelden (laienhaft ausgedrückt), kommt dann quasi auf eine Laufzeit von 21 Jahren. Dann ist Schluss. Nur bei Arzneimitteln (und da sind wir jetzt bei Gibson nicht) kann man 5 Jahre mit einem so genannten ergänzenden Schutzzertifikat hinzufügen, womit Zeiten ausgeglichen werden sollen, die man für die Zulassung eines Arzneimittels benötigt.Die grundsätzliche Laufzeit eines Patentes ist 20 Jahre, aber wenn man die Einreichung geschickt macht und z.B. Sachen nachmeldet, kann man eine Erfindung schon länger schützen…
Da hast Du natürlich Recht - danke für das aufmerksame Lesen . Ich hab da im Eifer schneller getippt als gedacht, sorry. Hab's korrigiert.Designs sind 25 Jahre geschützt… nur damit sich keine Fehler einschleichen….
Na ja, das ist jetzt wieder mal ein "Nicht-Fach"-Artikel von einem juristischen und wirtschaftlichen Laien für's Volk geschrieben.
Nein!
…
Natürlich kann man immer wieder neue Verbesserungen einreichen, die auch die "alte Technik" mit abdecken, die aber für sich alleine darüber keinen Schutz hat. Konkret wird also etwas, was früher schon mal selbst angemeldet wurde, nennen wir das mal eine "erste Erfindung", und in einer späteren Anmeldung mit neuen Merkmalen (nennen wir das "zweite Erfindung") ergänzt wird in der späteren Anmeldung (der zweiten Erfindung) für sich (als erste Erfindung) nicht geschützt.
Nein, das darf ich schon mal deshalb nicht, weil ich Moog Music Inc. auf dem Gebiet gewerblicher Rechtschutz in Europa als Patentanwalt vertrete, was zu Interessenskollisionen führen könnte und was auch recherchierbar ist, weshalb ich es hier auch schon öfter geschrieben habe und schreiben darf. Außerdem sind Patentanwälte bei Verletzungsverfahren nicht vertretungsberechtigt, sondern nur beigeordnet.Kann es sein, dass Du bei dieser juristischen Auseinandersetzung die Firma Gibson vertreten hast?
Patentschutz für ein und dieselbe Sache über maximal 20 Jahre hinaus ist nicht möglich. Punkt. Was man darüber hinaus schützen würde wären "nur" Weiterentwicklungen, aber die ursprüngliche Sache wird spätestens nach 20 Jahren oder früher bei Aufgabe des Patents (also z.B. Nichtzahlung einer Jahresgebühr) freie Technik (wenn man die Weiterentwicklung nicht nutzt). Die Weiterentwicklung muss bei Anmeldung ABSOLUT (= weltweit und egal wie/wo eventuell schriftlich oder mündlich veröffentlicht) neu sein.Ja was nun? Letzteres ist gängige Praxis, um den Patentschutz möglichst zu verlängern. Ist sehr teuer und unbedingt wasserdicht, aber möglich.
Warum bin ich so einsam damit, aus diesem Grund Tokai und dergleichen zu verabscheuen? Warum kommen die mit diesem unglaublich armseligen Kopieren durch? Oder Burny?Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass ich es absolut nachvollziehen kann, wenn Gibson gegen irgendwelche asiatischen "Chibson" Anbieter vorgeht, die wirklich 1:1 Kopien herstellen und unters Volk bringen. Dafür habe ich absolut Verständnis und diese Gitarren braucht es wirklich nicht - vor allem nicht, wenn nach dem Kauf noch Schindluder in den Kleinanzeigen damit getrieben wird.
Aber mein lieber Tremar! "Only a gibson is good enough", das bestätigen uns die vielen Fotos welche die User in dieses Forum reinstellen wenn sie sich eine gibson haben liefern lassen. Daher ist es unerklärlich, dass Tokai auch nur eine einzige Gitarre verkauft. Oder gibt es ein paar Spinner die diese trotzdem kaufen?Warum kommen die mit diesem unglaublich armseligen Kopieren durch? Oder Burny?
Gerade diese Frage ist doch den Juristen absolut "wurscht"... da geht's ja nicht darum, ob etwas moralisch falsch oder richtig ist, sondern ob es gesetzeskonform ist.Was ist falsch daran, wenn man sein Eigentum, seine Investitionen und sein Geschäft schützt? Wieso müssen andere nachahmen, wenn sie sich damit keinen wirtschaftlichen Erfolg versprechen?
Ick schon die würde ich dann mit meiner 1982er Gibson vergleichen und die Bessere behaltenDas mögen tolle Gitarren sein. Ich nähme keine geschenkt.
Und was machst Du dann mit der Gibson?und die Bessere behalten