Dwarf_berserk
Registrierter Benutzer
wer weiß. jemanden namentlich und öffentlich anzuprangern kann auf jeden fall zu ner anzeige führen. und dafür muss in diesem fall der forumsbetreiber grade stehen.
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gegenfrage:
WIE schützt man sich denn optimal bei nem privatkauf? reicht nen kaufvertrag (also richtig schwarz-auf-weiß, nicht digital) als rechtliches beweismittel? oder gibt es noch andere/bessere möglichkeiten (ja, ebay, aber dann wirds wirklich aufwendig) um den kauf zu sichern?
Nein, denn bei ebay sprichst du keine allgemeine Warnung gegen den User aus, sondern bewertest einzig und allein deinen konkreten Zahlungsvorgang
Siehe Posting #35 von pat.lane.Mhh, hat der Threatersteller doch hier auch gemacht. Also den nicht so ganz korrekt abgelaufenden Zahlungsvorgang bewertet. [...]
gegenfrage:
WIE schützt man sich denn optimal bei nem privatkauf?
den anwalt zahlt er aber selber!
Musiker-Board ist NICHT eBay!
In Zeiten wo man (der Boardbetreiber) wegen jedem Schice abgemahnt oder verklagt wird, ist so eine "lockere" Auslegung des Themas Bewertung, Warnung, etc. nicht (mehr) drinn.
Hab einfach nach etwa nem Monat ohne Zahlungseingang, teilweise unbeantworteter Emails und ICQ messages etwas panik bekommen!