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Verknackt wegen des gleichen "Funks": Pharell & Robin Thicke

  • Ersteller BonedoRalf
  • Erstellt am
Najaa lieber @ColdDayMemory, hier geht es aber ja um was ganz anderes. Nuerlich ist das Gitarrenspiel von z.B. John Frusciante von Hendrix beiinflusst, natuerlich haben heutige Bands viel von vorherigen "gelernt". Das macht diese Grauzohne hier doch gerade so spannend: Es ist nicht klassisch abgekupfert (dafuer ist zu viel Eigenleistung drin), es ist aber auch mehr als "beeinflusst" (dafuer ist es eben zu nah dran).

Es ist ja nicht so, dass es keine durchaus aehnlich gelagerten Faelle gegeben hatte.

Stevie Nicks - "Edge of Seventeen": das Riff bildet die Basis fuer "Bootylicious" von Destiny's Child. Writers Bootylicious: Beyoncé Knowles,Rob Fusari, Falonte Moore, Stevie Nicks

andererseits

Lady Gaga - "Bad Romance": klingt sehr nach "Express Yourself" von Madonna, und hat Elemente von anderen Madonna-Songs... ist aber ein Gaga Song (http://en.wikipedia.org/wiki/Born_This_Way_(song) - schaut Euch mal den Abschnitt "critical reception" an ider noch besser - sucht mal nach "Madonna" in dem Artikel).

Und so weiter.

Von daher ist das schon spannend, wie sich das entwickelt und wo die Grenze gezogen wird. Gerade das angloamerikanische Recht, das viel mehr auf Praezedenzfaellen beruht als auf "Gesetze + Auslegung durch Urteile" bei uns in DE, kann von ein paar Entscheidungen so- oder andersum schon in eine gewisse Richtung getrieben werden. Bei dem Klagewillen in den USA kann das schon heftig werden, wenn jeder mit solchen "Anlehnungen" rechnen muss, verklagt zu werden. Dann muesste man aus Sicherheit wohl jeden Kuenstler, den man gut findet, als Miturheber auffuehren und koennte selbst nicht mehr kreativ sein.

Vor allem, weil das ja eben auch unter- / unbewusst passieren kann - beruehmtestes Beispiel ist da fuer mich immer noch das hier:
http://en.wikipedia.org/wiki/My_Sweet_Lord#Copyright_infringement_suit

Also: Auch, wenn man sich "anlehnt", kann man sehr wohl originell sein. Und wenn man sich zu dolle anlehnt, dann ist man irgendwann am Klauen oder Covern. Spannende Frage ist hier, ab wann man sich so doll "anlehnt", das die Wand, an der man sich gerade anlehnt, umfaellt.
 
Lady Gaga - "Bad Romance": klingt sehr nach "Express Yourself" von Madonna, und hat Elemente von anderen Madonna-Songs... ist aber ein Gaga Song (http://en.wikipedia.org/wiki/Born_This_Way_(song) - schaut Euch mal den Abschnitt "critical reception" an ider noch besser - sucht mal nach "Madonna" in dem Artikel)
Oah krass, ist mir noch nie aufgefallen, passt man das Tempo an kann man die beiden Songs sogar parallel laufen lassen:


Puh, das würde ich nicht entscheiden wollen, da wurde ja mit Melodie, Harmonie und Songstruktur noch deutlich mehr übernommen als bei "Blurred Lines", auch wenn dieser Disco-Pop-Beat natürlich viel verbreiteter ist als Funk-Patterns.
 
Aktuelles zum diskutierten Fall:

Offenbar können sich die Kontrahenten nicht einigen und gehen abermals vor Gericht.

Thicke/Williams legten Berufung ein. Die Entscheidungsfindung der Jury wäre fehlerhaft gewesen. Falls nicht, so wäre nur eine Strafe von unter $680 000 statt der $7,4 Millionen gerechtfertigt gewesen.
Am 29. Juni entscheidet sich, ob die Revision zugelassen wird.

Die Gaye-Familie verlangt unterdessen, daß der Vertrieb des Songs gestoppt wird, möchte weitere "Universal Music"-Plattenfirmen in Haftung nehmen und Strafen erreichen, welche $7,4 Millionen deutlich übersteigen.

"Rolling Stone" bezeichnet den Thicke/Williams-Song unterdessen als "dreisten Lied-Klau" und Rocker Brandon Flowers stimmt dem Urteil der Jury "zu 150 Prozent" zu. Er hasst die vielen Bands, die klauen, würde aber aus Angst keine Namen nennen. Die angehimmelten Promis seien "fake".

Siehe "Bang" in: Brandon Flowers fällt Pharrell Williams und Robin Thicke in den Rücken
RS in: Robin Thicke und Pharrell Williams legen Berufung gegen ‘Blurred Lines’-Urteil ein
siehe auch: http://www.hollywoodreporter.com/thr-esq/blurred-lines-judge-asked-grant-792999

Viele Grüße
Klaus
 
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@klaus111:

Danke für das Update!

Was für ein Hauen und Stechen oder? Da sieht man, dass es einfach um Kohle und nicht die Sache an sich geht, finde ich. Vor allem der Anwaltskultur in den USA ist das IMHO mit geschuldet – die verdienen halt bei diesen unfassbar hohen Summen mehr. Yak.
 
Ein erst kürzlich aufgehobenes Urteil zum Fall Bushido verschafft uns womöglich bald Klarheit, was die deutsche Rechtslage angeht: Bushido, der „Goldrapper“, gewinnt beim BGH

Wie bekannt ist, hat sich Bushido für seine Songs bei einer französischen Band bedient und von dort Passagen entnommen, die er in seinen Tracks gesamplet und geloopt hat. Mal abgesehen davon, dass die Sache leistungsschutzrechtlich eindeutig sein dürfte und die Musiker offenbar Fehler bei der Anklage gemacht haben, wurde bei dem damaligen Prozess anscheinend darauf verzichtet, zu prüfen, ob hier wirklich eine urheberrechtliche Verletzung vorliegt. Ganz konkret geht es wie auch im Fall von Pharell/Thicke/Gaye darum, ob das Sample die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Das soll nun überprüft und von Sachverständigen und Richtern festgestellt werden.

Wir dürfen also gespannt sein wie es in der Sache weiter geht.
 
Ich bin gespannt, wie das mit Bushido weitergeht, betrachtet man vor allen Dingen das BGH Urteil zu Sabrina Setlur/Moses Pelham und Kraftwerk.
http://www.laut.de/News/BGH-Urteil-PelhamSetlur-beklauten-Kraftwerk-14-12-2012-9263

Topo :cool:
Im Fall Kraftwerk-MosesP ging es aber rein um die leistungsschutzrechtliche Seite, also die Rechte an den Aufnahmen, nicht die Urheberrechte. Dass Bushido Leistungsschutzrechte verletzt hat ist ja unstrittig. Interessant ist die Frage wo urheberrechtlicher Schutz beginnt.
 

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