Das Thema ist etwas komplexer.
Zur Zeit gibt es nur eine Software für beide UAD-1 und UAD-2 in der Version 5.1. (Unter prozessualen Gesichtspunkten nicht gut für Uaudio. Aber das können sie ja nicht mehr ändern.) Das ist in der Gesamtheit ein Stück Software, was man runterladen kann. Egal was in dieser Software passiert - es ist ersteinmal
eine Software, die der Hersteller anbietet. Je nach Lizensierungsgrad der Plugins ist sind nun in dieser Software die einzelnen plugins freigeschaltet. Man muss jetzt ganz genau betrachten, was man an Nutzungsrechten dazu kauft, wenn man eine plugin zusätzlich lizensiert und bezahlt.
Drillt man nun diese Sache etwas auf, so stellt man fest, dass die plugins als solche (also z.B. der LA 2A Compressor) nicht angetastet werden. Sondern es wird bei der UAD-2 eine Schnittstelle der Hardware mit den neuen Chips zu den plugins programiert. UA muss 3 Schnittstellen (3 oder mehr) programieren, da sie verschiedene pluginarten (teilweise Fremdhersteller) bedienen muss. Das plugin bleibt unberührt.
D.h. ohne diese Hardware Schnittstelle ist die UAD-2 vollkommen sinnlos.
Lizenztechnisch in den Bedingungen abgebildet ist das so: dass man mit der Karte die Hardware Schnittstelle zu den plugins kauft. Diese Hardware Schnittstellen müssen Bestandteil der Karte sein, da sie sonst total sinnlos wäre. Lizenztechnisch kommen nun die plugins dazu, die man einzeln erweben kann. Wo die Nullen und Einsen in der Software stehen, ist eigentlich nicht so wichtig. Sondern fast ausschlieslich, wie von der Technologie her so etwas abgebildet ist (Hardware-Schnittstellen) und noch wichtiger, wie so etwas in den Lizenzbedingungen steht - und was davon nach deutschen Recht hier zulässig ist.
Schauen wir uns aber an, was faktisch im Markt passiert. UAD-1 Anwender werden gedrängt auf die UAD-2 abzugraden, da sie nächstes Jahr 25,- US$ pro plugin (max. 250,- US$) für das hochgraden bezahlen müssen. Damit bricht der Gebrauchtmarkt für die UAD-1 in 2009 komplett ein. Der Preis einer gebrauchten Karte UAD-1 Karte wird gegen Null gehen, da alle für spätere die Portierung der plugins eben die 25,- $ bezahlen müssen. Warum sollte sich also jemand die eine Karte kaufen, wo das plugin in Zukunft 25,-US$ teuerer ist, als bei einer UAD-2?
Bisher verkaufte man die UAD-1(e) und konnte an den neuen Käufer die plugins kostenlos bei Uaudio übertragen lassen.
Das Thema ist unter juristischen Aspekten noch viel komplexer aber zumindest aus deutscher Sicht für Anwender unter dem Gesichtspunkt des Erschöpungsgrundsatzes wesentlich aussichtsreicher, wenn man mal die Gerichte bemühen würde.
Nur dazu müssen ersteinmal die 25,-$ fällig werden, dann kann man auch klagen.
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