Umgang mit Nutzungsrechten von Beiträgen im MB?

  • Ersteller socccero
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Denn ein Hinweis auf den Urheber ist ja eigentlich gesetzlich vorgeschrieben.
Ich lerne ja auch in meinem ausgeübten Beruf gerne dazu: Poste doch mal bitte die gesetzliche Quelle.

BTW: Was heißt "eigentlich"? Gesetze kennen entweder "ja" oder "nein".
 
Nur ich persönlich wäre unsagbar traurig, wenn du mit uns mit Wissen und Expertise nicht mehr zur Verfügung stehen würdest.
Das ehrt Dich, aber @x-Riff hat es schon gut ausgedrückt:
Tja - genau das kann aber die Konsequenz sein, wenn man sich auf den Standpunkt stellt "Friß oder stirb" bzw. "Unterschreib halt oder lass es bleiben" und wenn man als MB-Board nicht deutlich macht (in welcher Form auch immer), dass man sowieso die von user*innen selbst hochgeladene Musik nicht bearbeiten und für Zwecke nutzen will, die über das Musiker-Board hinausgehen.
Wer hier schon war und weiter schreiben möchte, muss wohl schon zustimmen, sonst kann er/sie ja nicht mehr schreiben.
und redet damit an dem, auf das er angeblich antwortet, vorbei.
Das sehe ich ein bisschen anders.
Auch wir Moderatoren rollen mit den Augen, was man als Boardbetreiber (und deren Mitarbeiter) so alles nach aussen als vom Gesetzgeber erlassen präsentieren muss, um hier gemeinsam mit den Usern Spaß an der und rund um die Musik zu haben.
Da bin ich jetzt wieder bei denen, die sagen, eine Erklärung direkt bei den neuen Nutzerregeln hätte viel Wind aus den Segeln genommen.
 
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Da bin ich jetzt wieder bei denen, die sagen, eine Erklärung direkt bei den neuen Nutzerregeln hätte viel Wind aus den Segeln genommen.
DAS ist exakt mein Punkt.
Es geht mir nicht darum, die Regeln zu ändern, sondern sie zu erläutern. Für die gefühlt 90% der MB-user*innen, die nicht Jura studiert haben und den gefühlt 70%, bei denen auch AGBs und das Kleingedruckte darin nicht ankommen (aus welchen Gründen auch immer).

Das ist doch absolut nichts Neues hier auf dem Board.
"Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen."
Erläuterung zu Rechtsberatung und was das für das MB und die user*innen bedeutet

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass jede/r wissen können sollte oder muss, was Rechtsberatung eigentlich meint oder dass dafür Onkel Googel zuständig wäre oder dass man ja mit der Anerkennung der AGB schon in die Regeln eingewilligt hat. Aber man kann eben auch sagen - wie hier in diesem Bereich geschehen: Für die, die es nicht wissen, erläutern wir hier mal, was Rechtsberatung im Rahmen unseres Boards meint. Was gleichzeitig den Vorteil hat, dass man es nicht hundert mal tun muss und auch nicht individuell und dass andere user darauf verweisen können.

Das ist das, was ich in einem post, den @fabianb zitierte, mit "in welcher Form auch immer" meinte. Ehrlicherweise: nicht gleich zu Anfang, da ich noch davon ausging, eine Änderung der Formulierung in den Regeln wäre möglich und sinnvoll. Davon bin ich aber spätestens im post, in dem "in welcher Form auch immer" steht, abgekommen. Man könnte das auch als einen Lernprozess verstehen - dazu ist ein Austausch in einem thread ja schließlich da bzw. wenn er das bewirkt, dann bestens.

Ich sehe das auch in keinster Weise als persönliche Auseinandersetzung und unterstelle das auch niemandem. Und dass ich das MB sehr schätze und sowohl weiß als auch ahne, wie viel Arbeit dahinter und darin steckt und dass wir hier höchstens die Spitze des Eisberges sehen, möchte ich weder weiter ausführen noch betonen. Dass die meiste Arbeit hier ehrenamtlich geleistet wird und zwar von Leuten, die in der gleichen Zeit genau so gut an oder hinter ihrem Instrument sitzen könnten, weiß ich ebenfalls und dieser Tatsache begegne ich mit viel Respekt.

Ich möchte noch hinzufügen, dass für mich die Sache erledigt ist. Ich gehe davon aus, dass ich das verständlich vorgebracht habe, was ich meine. Das ist ein Vorschlag und ihr könnt damit machen, was ihr wollt. Das ist okay für mich. Wenn ihr denkt, es ist sinnvoll, dass ich mit an einer solchen Erklärung beteilige, schickt mir eine PN.

x-Riff
 
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Ich lerne ja auch in meinem ausgeübten Beruf gerne dazu: Poste doch mal bitte die gesetzliche Quelle.

Und weniger verklausuliert:

Das Recht auf Namensnennung ist im Urheberrecht ein zentraler Bestandteil der Urheberpersönlichkeitsrechte und kennzeichnet die Verbindung zwischen Schöpfer und Werk.

FAQ: Recht auf Namensnennung​

Was ist das Recht auf Namensnennung?
Das Recht auf Namensnennung bezeichnet im Urheberrecht ein sogenanntes Urheberpersönlichkeitsrecht. Der Schöpfer eines Werkes kann demnach darüber entscheiden, ob und wie dieses mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist

Wie muss eine Urheberbezeichnung aussehen?
Gesetzliche Vorgaben zur Urheberbezeichnung gibt es nicht. Stattdessen kann jeder Schöpfer laut Urheberrecht über sein Recht auf Namensnennung bestimmen. Dies beinhaltet unter anderem auch die Entscheidung, wo am Werk ein entsprechender Hinweis angebracht werden muss.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Namensnennungsrecht?
Fehlt die Urheberbezeichnung oder entspricht diese nicht den Vorgaben des Urhebers, kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen. Mit dieser kann der Geschädigte unter anderem seine Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, ich denke mal, dass die ursprüngliche Intention erledigt ist.

Man kann das schön finden oder nicht oder (ev. durchaus zu recht) einwenden, dass wir die in diesem Thread bereits ausgiebig durch Betreiber, Mods und einzelne User (danke dafür) erklärte Rechtslage mit ein paar vermittelnden Worten den Interessierten schon bei der Mitteilung der Regeln hätten kurz darlegen können, das hätte ev. allen hier etwas Zeit erspart.
Aber das Ergebnis steht fest: Das Board muss und wird die von Fachanwälten formulierte und schlicht erforderliche Formulierung verwenden. Es geht hier nicht um unseren persönlichen Geschmack oder gar um Willkür, sondern allein um eine den Gesetzen geschuldete Notwendigkeit, um nicht sehenden Auges in eine eventuelle Haftung zu springen.

Die anschließende Diskussion ist zwar spannend zu lesen und zeigt schon auf, wer sich mit dieser Materie schon länger befasst (und wer nicht), aber ein juristisches Forum für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht werden wir hier nicht mehr, dafür gibt es genau hierauf spezialisierte Fachanwälte, die diese Diskussion gern (und noch lieber an anderer Stelle) weiterführen können.

Ich denke mal, dass die wesentlichen Argumente inzwischen (mehrfach) genannt sind.
Wenn eurerseits keine gewichtigen Argumente dagegen sprechen schlage ich vor diesen Thread gelegentlich zu schließen.
 
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Mal nicht als Admin, sondern als User … also nicht in der offiziellen Position.

Reicht der Link, oder hätte die Quelle explizit genannt werden müssen, um dem Urheberrecht gerecht zu werden?

Stelle ich mir zurecht die Frage, ob der Beitrag 2 über mir dem Recht genügt?

Ihr seht vielleicht das Dilemma? Für „meine Schöpfungen“ bin ich streng. Wenn ich aber mal schnell ein Bild/Text/xyz/Information kopiere, usw … sieht das anders aus.

Bevor die Nutzungsbedingungen zu unserer „Verwertung“ greifen, ist auf der User Seite schon soooo viel passiert …

Nicht umsonst habe ich die Frage nach der Upload Kontrolle gestellt. Und am Thema KI - die nichts anderes macht als andere „Schöpfungen“ heran zu ziehen - sind wir noch gar nicht dran.

ICH werde weiter posten, was mir und euch Spaß macht. Auch wenn ich z.B. Bilder, die ich von der NANM gepostet habe, an ganz anderen Stellen im Netz (ohne Zutun der Remise3) auftauchen.

Gruß
User hack_meck

P.S. als Admin - legt man Regeln und Nutzungsbedingungen nebeneinander, so haben sie beide praktisch identische Inhalte. Eigentlich waren die Regeln des MB ihrer Zeit weit voraus.
 
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Und weniger verklausuliert:
Du kannst schon lesen, oder? Ein Recht auf Nennung ist in keiner Weise eine per se verpflichtende Vorschrift zur Nennung.
Denn ein Hinweis auf den Urheber ist ja eigentlich gesetzlich vorgeschrieben. Nur halt nicht bei Beiträgen ohne die erforderliche Schöpfungshöhe. Die dürften aber bei den hochgeladenen Soundfiles die Ausnahme sein.
Solches Laien-Verständnis, wie Deines verwirrt und verunsichert andere Leser und ist einfach schlichtweg falsch, weshalb ich - trotzdem ich hier eigentlich nichts mehr dazu scheiben wollte - eben zur Richtigstellung und Aufklärung der Allgemeinheit doch nochmal zu den Tasten greifen musste.

Auch hat das Recht auf Nennung überhaupt nichts mit der Schöpfungshöhe zu tun - das auch als Korrektur für die Allgemeinheit.

Hier im Board wird unter Pseudonymen veröffentlicht. Wer für seinen Kram als Urheber klar angegeben sein möchte (also sein Recht in Anspruch nehmen möchte), kann das jederzeit selbst tun, ohne dass das Board dafür verantwortlich wäre und tätig werden müsste. Nicht das Board veröffentlicht, sondern jeder User selbst, der damit sein Recht selbst ausüben kann!

So, nun magst Du gerne nochmal Deine falsche Ansicht als berechtigt darstellen, um das letzte Wort zu haben (das dadurch auch nicht richtiger wird ...). Deine und andere Beiträge befassen sich eh nicht mehr mit dem Thema und daher an alle Verunsicherten: Lasst Euch bei Bedarf fachlich qualifiziert beraten, statt unbegründeten und falschen Vermutungen nachzuhängen.

THX und good luck.
 
Grund: Tippfehler korrigiert
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@soundmunich
immer wieder ein grosses Dankeschön für deine Zeit die du hier investierst um fachlich zu unterstützen!(y)
Es ist manchmal schon lustig was anonym Weltweit (www) rausposaunt wird :)
 
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Nicht das Board veröffentlicht, sondern jeder User selbst, der damit sein Recht selbst ausüben kann!
Bitte unterziehe diese Deine Aussage nochmal einer Nachprüfung.

Nach meinem Wissensstand übergibt jeder User seinen Beitrag mit dem Absenden an "das Board" (genauer: an die für das Forum rechtlich Verantwortlichen), welche selbst dann als Veröffentlicher (Verleger) der Information fungieren. Denn die Betreiber haften für alle Inhalte des Forums und sind auch handlungsverpflichtet, wenn es berechtigte Ansprüche gibt, Inhalte wieder zu entfernen. Einzige Ausnahme: Künstlerische Inhalte oberhalb der Schöpfungshöhe (welche im Einzelfall nachgewiesen werden muss).

Wenn es dagegen so wäre wie Du es dargestellt hast, müsste "das Board" einen User um Erlaubnis fragen, um einen Beitrag zu verändern oder zu entfernen. Und das nicht nur bei rein moderativen Eingriffen zum Ordnunghalten im Forum, sondern auch wenn eine verbindliche Aufforderung zur Löschung vorliegt, z.B. bei Rechtsverstößen. Stimmt der User einer Löschung eines seiner Inhalte nicht zu, oder ist er garnicht erreichbar, wären die Forumsverantwortlichen nicht mehr Herr des Lage. Kann irgendwie nicht recht sein, oder?
 
An das Musikerboard:
Wenn ihr mit meinen Sound files und Videos die ich hier hochgeladen habe zig Tausende verdient, hoffe ich auf einen gewissen % Anteil :evil: :evil: :evil:

Denkt bitte alle daran, es ist ein Forum, alles mal etwas entspannter angehen😉😉
 
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wie ist das generell, wenn man seine Musik auf Portalen veröffentlicht, also auch hier, wenn man unter User Veröffentlichung Musik, bzw einen Song reinstellt.

In einem Fotoforum wird explizit gesagt, dass sämtliche Copyright bei dem User bleiben, die Rechte am Bild. Das Bild wird zwar "genutzt" im Forum, dahingehend, dass andere User das Bild sehen dürfen. Wenn ich das alles richtig gelesen habe, ist es hier auch so.

Meine Frage ist aber eine andere. Wenn man irgendwo ein Musikstück-Titel veröffentlicht, hat man automatisch Copyright, oder muss man das extra schützen lassen? Wo kann ich das nachlesen? Eine kurze Antwort würde mir auch schon helfen.
Führt vllt etwas vom eigentlichen Thema ab, sorry
 
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Vorweg: ich bin kein Jurist, habe mich aber schon seit langem immer mal wieder damit beschäftigt (kann aber natürlich auch falsch liegen). Also: Meines Wissens ...
... gibt es in Deutschland kein Copyright, auch wenn der Ausdruck oft verwendet wird. In den USA gibt es das Copyright, das muss extra beantragt werden. In Deutschland gibt es das Urheberrecht, das jedem Urheber (bei ausreichender Schöpfungshöhe) grundsätzlich zusteht. Es kann weder verloren, noch verkauft oder verschenkt werden. Was verkauft oder verschenkt werden kann, ist das Nutzungsrecht und/oder Verwertungsrecht (ob es zwischen den beiden einen Unterschied gibt und wenn ja, worin der liegt, weiß ich nicht), um das es bei diesem Thread auch geht.
Screenshot_20240910_105158_WhatsApp.jpg
es verliert durchs Posten im Musiker-Board oder Veröffentlichen einer Hörprobe also niemand sein "Copyright" oder sein Urheberrecht, verleiht dem Musiker-Board auch kein exclusives Nutzungsrecht, so dass er (m/w/d) alles auch anderweitig veröffentlichen oder verwenden darf.
 
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Danke sehr, ich spreche also von Urheberrechten, war mir soweit nicht klar.
so dass er (m/w/d) alles auch anderweitig veröffentlichen oder verwenden darf.
das hatte ich soweit auch angenommen, bzw schon gelesen (Bezug auf deinen Link). Nur, wenn ich auf einem anderen Portal, wie zB Youtube, ein Stück reinstellen würde, habe ich automatisch Rechte an meinem Stück? Oder muss ich das anders absichern?

Kann ich mich gegebenenfalls darauf beziehen, oder stützen, dass das Stück von mir an einem Datum XY "veröffentlicht" wurde? Ich bin nicht sicher, ob das schon zu sehr in Details geht, die ein Anwalt beantworten müsste, oder ob es eine gemeingültige rechtliche Formulierung gibt.

Gibt es dazu schon einen Thread?
 
habe ich automatisch Rechte an meinem Stück?

YouTube kennt den Creator … beim Upload wird geprüft, ob der Inhalt - im Sinne Verwertung - bereits bei einem Creator liegt. Z.B. lief bei einem NAMM Interview im Hintergrund Pink Floyd. Ich dürfte dieses Video nicht „zu Geld“ machen.

Lädt man viel zu YouTube und hat entsprechende Klicks (meine lohnen eh nicht), dann kann man von der vorgeschalteten Werbung profitieren.

Das Stück selbst bleibt aber dir! Auch dort werden nur die Verwertungsrechte innerhalb des YouTube Werbekosmos abgegeben …

Gruß
Martin
 
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Außerdem gibt es natürlich Verwertungsgesellschaften (wie etwa die GEMA), die Nutzungsrechte der Autoren monetarisieren, vor allem wenn es sich um Aufführungen handelt (YouTube zahlt für die Nutzung zwar viel zu wenig, aber wenigstens zahlt es mittlerweile überhaupt). Jeder, der die Gebühren zahlt, kann bei der GEMA registrierte Werke aufführen. Das gilt allerdings nicht für die musikalische Untermalung von Filmen und Videos, dafür muss der Nutzer direkt mit den Rechteinhabern verhandeln.
 

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