Drummerle
Helpful & Friendly User
Wer hat schon Lust sich mit Ordnungsbehörde oder gar Polizei auseinander zu setzen, wenn z. B. ein "böser Nachbar" diese rufen!
Wir haben es jetzt so gemacht: Wir haben bei unserem zuständigen Gesundheitsamt per email nachgefragt und die antwort erhalten, dass die Regelungen (NRW) hauptsächlich für den öffentlichen Raum gelten. Zu fünft werden wir erstmal noch nicht proben, aber evtl. mal zu zweit oder zu dritt unseren großen Proberaum nutzen. Sollten nette nachbarn uns anschwärzen, können wir den entsprechenden Beamten die Email zeigen, inder die Probe nicht verboten wurde:
Für den privaten Raum gibt es demgegenüber den dringenden Appell, soziale Kontakte auf das notwendigste Maß zu reduzieren. Es gibt demnach keine gesetzlich festgelegte Begrenzung der Personenzahl für Treffen im privaten Bereich. Sie sollten jedoch die Personenzahl in eigener Verantwortung auf das notwendigste Maß reduzieren oder die Proben auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Falls Sie die Proben trotzdem durchführen möchten, sollten Sie in jedem Fall die aktuellen Verhaltensempfehlungen zu einer Minimierung des Übertragungsrisikos von Covid-19 beachten (insbesondere Einhaltung von Abständen und Vermeidung von Körperkontakt).