Rostl
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niemand, es ist ein FlickenteppichWer versteht das denn noch?
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niemand, es ist ein FlickenteppichWer versteht das denn noch?
Letztlich wird es bei diesen Grenzfällen auf die eigene Verantwortung ankommen.
Das mit den zwei Hausständen und überhaupt den KontaktVERBOTEN gilt ja meines Wissens nur für öffentliche Bereiche. Nach meinem Verständnis (ich bin aber kein Jurist) ist ein angemieteter Proberaum kein öffentlicher sondern ein privater Raum, so dass man eigentlich proben dürfen müsste - man SOLL es nur nicht...Letztlich wird es bei diesen Grenzfällen auf die eigene Verantwortung ankommen. Bei den privaten Proberäumen, insbesondere in größeren Gebäuden mit vielen davon, kann das so oder so nicht vernünftig kontrolliert werden.
Wir haben es gestern zu dritt (von fünf) probiert. Wobei das auch nur zwei verschiedene Haushalte waren. Aber ich denke wir werden, sofern alle zustimmen, bald wieder zu fünft proben. Platz ist auch bei uns genug vorhanden.
Wenn ich das richtig gelesen habe, dürfen sich im öffentlichen Raum Angehörige zweier Haushalte treffen.Ich bin wieder verunsichert: Darf ich mich zur Zeit in NRW iim Keller meines Hauses mit anderen Musikern zum Musikmachen treffen oder fällt das auch unter das Kontaktverbot? Mal losgelöst davon was sinnvoll ist und was nicht.
Wer weiß das genau?
lg
sind gewerblichMusikschulen
Stichwort: mündige Bürger im Sinne von, ich weiss, was ich tue.ob das Kontaktverbot für uns überhaupt gilt.
ok, stimmt...Wenn du mich schon zitierst dann doch bitte so
Nur zur Info: Ich (wir) gehe(n) davon aus, dass es das tut.
Genau das ist falsch, das Kontaktverbot gilt NICHT GRUNDSÄTZLICH für Privaträume. Privaträume werden in der aktuellen CoronaSchVO überhaupt nicht geregelt.Das Kontaktverbot in NRW gilt auch für Privaträume, also auch private Übungsräume, Gärten, Wohnzimmer!