Übungsräume nutzen

  • Ersteller wlfried
  • Erstellt am
Letztlich wird es bei diesen Grenzfällen auf die eigene Verantwortung ankommen. Bei den privaten Proberäumen, insbesondere in größeren Gebäuden mit vielen davon, kann das so oder so nicht vernünftig kontrolliert werden.

Wir haben es gestern zu dritt (von fünf) probiert. Wobei das auch nur zwei verschiedene Haushalte waren. Aber ich denke wir werden, sofern alle zustimmen, bald wieder zu fünft proben. Platz ist auch bei uns genug vorhanden.
 
Letztlich wird es bei diesen Grenzfällen auf die eigene Verantwortung ankommen.

Eben. Der Flickenteppich von Verordnungen ist nicht das Problem, sondern immer noch der Virus. Und der schläft nicht, schert sich nicht um Regeln und bleibt deshalb brandgefährlich.

Das HAuptproblem sind halt die Aerosole, also per Atemluft (auch aus einfachen Masken) verstreute winzigste Teilchen, die noch stundenlang in der Luft existieren können. Auch ohne Mindestabstand. Deshalb ist der längere Aufenthalt in Innenräumen halt gefährlich. Das ist z.B. in Restaurants der Fall. Oder halt auch in Ü-Räumen.

Nur mal als Beispiel: Ich selbst habe anscheinend ein überdurchschnittliches Immunsystem, seit 40 Jahren kein Fieber, keine Grippen etc, gehabt. D.h., ich gehöre evtl. zur Gruppe derer, die den Covid haben könnten ohne Symptome. Wäre ich jetzt Sänger, statt Gitarrist, würde ich in einer 3stündigen Probe auf 40 qm soviel virenbehaftete Aerosole im Raum verteilen, dass ich die ganze Band anstecken kann. Daher sind Proben für mich zurzeit ein No-Go, völlig unabhängig von sogenannten "Flickenteppichregeln", denn der Virus und die Kenntnisse darüber machen für mich die Regeln. Dafür muss ich nicht in andere Länder, Bundesländer oder Landkreise schielen und jammern, was die einen oder anderen erlauben oder verbieten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Letztlich wird es bei diesen Grenzfällen auf die eigene Verantwortung ankommen. Bei den privaten Proberäumen, insbesondere in größeren Gebäuden mit vielen davon, kann das so oder so nicht vernünftig kontrolliert werden.

Wir haben es gestern zu dritt (von fünf) probiert. Wobei das auch nur zwei verschiedene Haushalte waren. Aber ich denke wir werden, sofern alle zustimmen, bald wieder zu fünft proben. Platz ist auch bei uns genug vorhanden.
Das mit den zwei Hausständen und überhaupt den KontaktVERBOTEN gilt ja meines Wissens nur für öffentliche Bereiche. Nach meinem Verständnis (ich bin aber kein Jurist) ist ein angemieteter Proberaum kein öffentlicher sondern ein privater Raum, so dass man eigentlich proben dürfen müsste - man SOLL es nur nicht...

Die o.g. Grillparty wurde möglicherweise deshalb sanktioniert, weil sie als private Veranstaltung angesehen wurde (keine Ahnung, wie private Veranstaltung juristisch definiert ist) - und diese ist derzeit verboten.
 
Hier in BW wäre es, wenn ich das richtig verstanden habe, theoretisch auch wieder möglich mit maximal 5 Personen eine Probe zu machen, wenn man den nötigen Abstand halten kann. Die Bandkollegen haben schon wegen Probe angeklopft. Aber ich bin da auch noch ein wenig zurückhaltend, 2-3 Stunden in so nem unbelüfteten Bandproberaum auf wenigen Quadratmetern ist denke ich nicht gerade ideal. Anderereseits ändert sich daran die nächsten Monate vermutlich nicht viel....
Ich werde denke ich die nächsten Wochen noch abwarten, welchen Einfluss die Lockerungen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Nun, ich denke die Argumentation von @Hans_3 ist sehr schlüssig...
Und bitte, wir reden immer noch von einem Virus, der tödlich sein kann und nicht von einfacher Erkältung und der ggf. nach der Probe unwissentlich in das eigene Umfeld weitergegeben wird.
Somit sollte schon zugunsten der möglichen Weitergabe bis auf Weiteres auf diesen puren Luxus verzichtet werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Das blöde an den nicht genutzten Proberäumen ist leider auch, dass sie nicht gerade billig sind. Den Raum deswegen zu kündigen, ist natürlich genau so wenig eine Option, wie die Miete auszusetzen, wie das diverse Firmen mit gewerblich angemieteten Räumlichkeiten gemacht haben, woraufhin ja die Immobilienbranche betroffen wurde. Daher sind zumindest die Vermieter von Proberäumen von dieser Krise nicht in der Form betroffen, wie der Rest der Musikbranche. Und selbst wenn einige wegen finanzieller Schwierigkeiten den Raum kündigen müssten, wären diese Räume aufgrunddessen, dass sie eh rar sind, sicher schnell wieder vermietet.
 
Ich bin wieder verunsichert: Darf ich mich zur Zeit in NRW iim Keller meines Hauses mit anderen Musikern zum Musikmachen treffen oder fällt das auch unter das Kontaktverbot? Mal losgelöst davon was sinnvoll ist und was nicht.
Wer weiß das genau?
lg
 
Ich bin wieder verunsichert: Darf ich mich zur Zeit in NRW iim Keller meines Hauses mit anderen Musikern zum Musikmachen treffen oder fällt das auch unter das Kontaktverbot? Mal losgelöst davon was sinnvoll ist und was nicht.
Wer weiß das genau?
lg
Wenn ich das richtig gelesen habe, dürfen sich im öffentlichen Raum Angehörige zweier Haushalte treffen.

Wie man jedoch einen Proberaum einordnet, ist natürlich eine andere Sache. Insgesamt alles sehr vage, leider.
 
Grad in der Zeitung von morgen gelesen (Lokalteil am Vorabend im Digitalabo), dass ab morgen Musikschulen wieder unterrichten dürfen in Gruppen bis zu 6 Personen. Wir sind 6 in der Band und überlegen jetzt, ob das auch für uns gilt.
 
Das stimmt. Aber im Kontext dieses Threads könnte man sich fragen, ob das Kontaktverbot für uns überhaupt gilt.

Nur zur Info: Ich (wir) gehe(n) davon aus, dass es das tut.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
ob das Kontaktverbot für uns überhaupt gilt.
Stichwort: mündige Bürger im Sinne von, ich weiss, was ich tue.
Es wird vermutlich keiner kontrollieren, falls es noch verboten wäre, hier sollte der gesunde Menschenverstand die Entscheidung treffen...
Und nochmal (Wiederholung) m.E. Nein zu Proben in typischen Proberäumen aus hier schon ausgeführten Gründen.
Bsp.
meine Frau war (hat sich durch Testung im Nachhinein herausgestellt) positiv (Krankenschwester), vollkommen symptomfrei, ergo ich mit höchster Wahrscheinlichkeit auch.
Wäre ich in dieser Zeit Proben gegangen (auch ich habe diese Diskussion), hätte ich potentiell mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit die Mitmusiker angesteckt, diese dann...
Also probe, geh auf die "Grundrechte Demos", aber lauf mir nicht über den Weg....
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Wenn du mich schon zitierst dann doch bitte so, dass meine Aussage nicht aus dem Kontext gerissen wird! Danke.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Unfassbar ist doch, dass halbwegs intelligente Menschen unterschiedliche Meinungen zu den Vorschriften haben, welche nun richtig sind und welche nicht. Die einen sagen, im Privatraum konnte und kann ich mich treffen mit wem ich will, die anderen verneinen das. Das Kontaktverbot in NRW gilt auch für Privaträume, also auch private Übungsräume, Gärten, Wohnzimmer!
Anrufe beim Gesundheitsamt meiner Stadt brachten keine Lösung zu der Frage, ob ich mich im privaten Keller/Übungsraum pp. nun mit 4 anderen Musikern treffen darf oder nicht. Oder z.B. im Garten mit Freunden grillen darf.
Wie ich nun verbindlich erfuhr, sitzen beim Gesundheitsamt am sog. Coronatelefon u. a. auch Hilfskräfte und geben Auskunft. Das sind andere Angestellte der Stadt, die im Moment wegen der Coronapandemie nichts zu tun haben, z. B. Erzieherinnen. Nichts gegen diesen ehrbaren, verantwortungsvollen Beruf, man muss einfach nur wissen, mit wem man da am Telefon spricht.
 
Mir würde schon reichen, wenn mal jemand definieren könnte, was denn "der öffentliche Raum" ist, bzw. was eben nicht öffentlicher Raum ist. In Niedersachsen geht es jedenfalls immer genau darum. Aber das scheint auch so zu sein, wie bei den Handwerkern. Da ist auch nur definiert, wer Handwerker ist (Handwerksrolle, Handwerkskammer). Was man denn ist, wenn man da nicht aufgeführt ist, sagt einem auch niemand.
 
Eigentlich ist doch jedem klar was geht und was nicht.

Brauchen wir da einen Winkeladvokaten, der die Vorschriften zerpflückt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Das Kontaktverbot in NRW gilt auch für Privaträume, also auch private Übungsräume, Gärten, Wohnzimmer!
Genau das ist falsch, das Kontaktverbot gilt NICHT GRUNDSÄTZLICH für Privaträume. Privaträume werden in der aktuellen CoronaSchVO überhaupt nicht geregelt.
Nur wenn das Ereignis in Privaten Bereichen als Veranstaltung oder Versammlung (nach §13 CoronaSchVO) bewertet wird, dann gelten die dort angegebenen Beschränkungen.

In der aktuellen Fassung der VO wird übrigens konkret auf Proberäume eingegangen, nämlich in §8 (2):
Bei Proben in den in Absatz 1 genannten Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (bei Sprechtheater: 2 Meter) sicherzustellen; Zuschauern ist der Zutritt zu den Proberäumen zu verwehren. Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstrumente) dürfen bis auf weiteres nicht in Gruppen (Chor, Ensemble, Orchester) durchgeführt werden.
Wobei auf der aktuellen FAQ-Seite des Landes NRW wiederum etwas leicht anderes steht
Für Proben gelten die Hygieneregeln und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Bei atmungsaktiven Proben (insbesondere Sprechtheater, Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
 
Winkeladvokaten? Ne, jedem klar ist das überhaupt nicht! Denn: Es gibt da gegensätzliche Auffassungen, die einen üben in ihrem privaten Übungsraum nach dem Motto "is mir doch egal" und die anderen nicht. Wer hat schon Lust sich mit Ordnungsbehörde oder gar Polizei auseinander zu setzen, wenn z. B. ein "böser Nachbar" diese rufen!
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben