Überbegriff gesucht: automativ realisierte Musik aus fixem Medium

  • Ersteller Klängeräuschreiber
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Ich habe das so geregelt: Aus meinen Werken bekommt
  • meine Frau alle Töne c, cis, d und dis sowie die entsprechend enharmonisch verwechselten.
  • meine Tochter alle Töne e, f, fis und g sowie die entsprechend enharmonisch verwechselten.
  • mein Sohn alle Töne gis, a, h und b (deutsche Schreibweise) sowie die entsprechend enharmonisch verwechselten.

Wenn du den Quatsch mit der Enharmonik lassen würdest, könntest du deinen Lieben unendlich viele Töne vermachen und nicht nur 12. Außerdem würde ich die Töne zu Akkorden bündeln, damit wenigstens die Testamentseröffnung harmonisch verläuft ... :unsure:
 
Ich habe es so gemacht und folgendes testamentarisch festgelegt, was durch eine kompetente Fachjury bei der Testamentseröffnung überprüft wird: Wer erfolgreich fünfzehn Terzschichtungen betreiben, nachweisen und begründen (!) kann, spontan enharmonische Verwechslungen korrekt zuordnet sowie mit dem Quintenzirkel drei 12-Tonmusik-Kompositionen in unter 10 Minuten hinbekommt, braucht mein Erbe nicht, weil er sich mit diesem Wissen auf dem Gebiet der Musik alleine durchschlagen kann.
Wer die Aufgaben nicht löst, hat keine Erbschaft verdient.
 
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Ich fange Mal an: 15 Terzschichten ergeben einen Unisono Tredezimakkord. Begründung: Terzschichtung 7 und 13 führt wieder zum Grundton und dann geht's von vorne los. Das Unisono bezeichnet lediglich die daraus resultierende (verpflichtende!) Tondopplung.


Reicht das für einen Pflichtteilsanspruch?:D
 
Ich fange Mal an: 15 Terzschichten ergeben einen Unisono Tredezimakkord.

Aha, noch ein Enharmoniker, der seine Bontempi-Orgel mit beiden Händen und den Zehen des rechten Fußes bearbeitet. :giggle:
 
Schön, dass der Thread nun doch noch sinnvolle Inhalte bekommt.
 
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