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Tutorial: GEMA-Gebühren für Band-Websites mit Hörbeispielen

  • Ersteller rockbuerosued
  • Erstellt am
Sorry, bin vor einer Woche operiert worden und erst seit gestern Abend wieder on-board. Die KollegInnen haben Dir das in Deinem speziellen Thread ja schon aufgedröselt.

Trotzdem EINE BITTE: Könntest Du mir den GEMA-Brief mal einscannen und an meine Mailadresse schicken oder per Fax ins Büro beamen (Fax 09453 / 310622).

Danke im voraus!

lg.
 
ich habe ein kleines Problem und zwar fordert die GEMA von meiner Band 74,90€ pro Jahr dafür, dass wir unsere eigene und von uns komponierte Musik auf unsere Homepage als MP3 und Video anbieten (2proud2die.de). Ich habe denen jetzt erstmal einen Widerspruch geschickt, weil wir kein GEMA-Mitglied sind und das auch nicht wollen. Dadurch hat die GEMA keinerlei Recht uns irgendwelche Forderungen zu stellen, es sei denn, sie wollen von uns wegen Urheberrechtsverletzung verklagt werden.
Das sehe ich doch richtig?
Grüße
Mitsch

Zur Ergänzung des Turorials und aufgrund der aktuellen Situation, dass die GEMA derzeit wohl eine Briefaktion laufen hat, wurden diesbezüglich in zwei Threads sehr ausführlich darüber diskutiert:

https://www.musiker-board.de/vb/mus...en-nicht-gema-songs-auf-eigenen-webseite.html
https://www.musiker-board.de/vb/musik-recht/186735-gema-gebuehr-fuer-eigene-musik-auf-webseite.html

Darin enthalten sind m.E. sehr konstruktive Beiträge.

Weil uns im Rock.Büro SÜD das Thema auch telefonisch überrollte, haben wir die Fakten nochmals in einem Beitrag gebündelt, damit Bands/Interpreten vorbereitet sind, falls sie von der GEMA auch einen solchen Brief wg. Musikeinbindung auf der Website bekommen sollten: Popinformationszentrum www.allmusic.de - EILMELDUNG zum GEMA-Brief "Musik auf Ihrer Internetseite"

lg.
 
Gerne: die Frage bezog sich auf die technische Realisation eines Streams von einer Website. Wie macht man das? Im Netz findet sich dazu so einiges (Shoutcast Server, Streamer etc.), aber das bezieht sich hauptsächlich auf Webradios. Auch hier im Board hat mir die Sufu nicht weitergeholfen.

Wie veröffentliche ich Demosongs (mp3s) auf eine Bandwebsite (kein eigener Server sondern gemieteter Webspace, wahrscheinlich nur eingeschränkte Scripts) und stelle sicher, daß die Files GEMA konform nur anzuhören, aber nicht herunterzuladen sind?

Grüsse,
skymaster
Du erstellst eine Datei z. B. play.m3u
schreibst in diese Datei den Pfad der abzuspielenden Datei, also hier: dein_lied.mp3
SONST NICHTS!
dann bettest du wie folgt in deiner HTML-Seite folgendes ein:



<object id="musik" width="240" height="16" classid="clsid:02BF25D5-8C17-4B23-BC80-D3488ABDDC6B" codebase="http://www.apple.com/qtactivex/qtplugin.cab#version=6,0,2,0">
<param name="SRC" value="play.m3u">
<param name="autoplay" value="false">
<param name="controller" value ="true">
<param name="type" value="video/quicktime">
<param name="pluginspage" value="http://www.apple.com/quicktime/download/index.html">
<embed name="musik" width="240" height="16" src="play.m3u" type="video/quicktime" autoplay="true" controller="true" enablejavascript="true" pluginspage="http://www.apple.com/quicktime/download/index.html">
</embed>
</OBJECT>

hier wird dann dein mp3 abgespielt, ohne das erstmal ein direkter Link existiert.
Eine Möglichkeit des Herunterladens wird dadurch natürlich nicht ausgeschlossen, es ist auch kein echtes Streaming, aber es sieht so aus ;-)

Helmut
http://www.u2-2u.de
 
hallo,

bin ganz neu hier und hab gleich mal ne frickelige frage:
soweit ich das in einigen anderen beiträgen gelesen habe, ist das entscheidende kriterium dafür, ob es sich um gema-pflichtiges material handelt, die 'identifizierbarkeit' desselben. meine situation ist die, daß ich von meiner jazz-combo einige hörbeispiele auf der website als hintergrund einbinden möchte. ich habe dafür einige clips hergestellt, in denen nur ganz kurze ausschnitte aus improvisationen und keine songmelodien zu hören sind, wobei die stücke anhand der harmonien im hintergrund auch für 'echte auskenner' nur schwer bis gar nicht zu ermitteln sein sollten (weil sich zu viele standars zu ähnlich sind). beispielsweise so ein typischer schluss-vamp aus zwei akkorden, wie man ihn bei vielen bossas immer wieder hört, bei dem aber nicht zu erkennen ist, ob das vorangegangene stück 'wave' oder 'the chega from ipafinado' oder sonstwas war. was meint ihr, kommt man mit diesem kniff bei der gema durch, oder handelt man sich da nur ärger ein, der die paar kröten nicht wert ist...?

bin für jeden tip dankbar, beste grüße,

ron
 
Hi Ron,

im Internet gibt es die sog. GEMA-Vermutung nicht. Diese besagt nach BGH Urteil, dass bei öffentlicher Wiedergabe von Unterhaltungsmusik (im Gegensatz zu klassischer, ernster Musik) das Repertoire der GEMA, also geschützte Musik, wiedergegeben wird, es sei denn, der Verwertende belegt das Gegenteil. Wie gesagt jgibt es für's Netz eine solche Rechtssprechung (noch) nicht.

Insofern handelt es sich bei Jazzstandards tatsächlich häufig um nicht identifizierbare Tonabfolgen, die geschützt sein könnten, oder eben auch nicht.

Es dürfte schwierig sein, die GEMA-PFLICHT nachzuweisen. Alles Weitere würde in Rechtsberatung ausufern, aber ich denke, Du weisst, was ich damit sagen möchte... :)

Grüße
Marc
 
hey marc,

vielen dank für deine schnelle antwort, auf dich hatte ich gehofft ;-).
ich hatte die gleiche frage schon mal an die gema selbst geschickt und (natürlich?) keine antwort bekommen. dann werde ich das mal online stellen und abwarten, ob ich demnächste einen bösen brief bekomme...

beste grüße,
ron
 
[...]

ÄNDERUNG seit 01. Juli 2006
Die GEMA-Generalversammlung hat am 30. Juni 2006 beschlossen, dass das Streaming für GEMA-Mitglieder zur "Eigenpräsentation" KOSTENLOS sei.
Diese Sonderregelung ist ab sofort gültig und zunächst bis 31. Dezember 2007 befristet. Ab 01. Januar 2008 will die GEMA ein neues Tarifmodell präsentieren.

Voraussetzung für die KOSTENLOSE PROMO durch Streaming ist aber, dass der Künstler/die Band auf seiner Website "keinen e-commerce betreibt" oder in keiner Verbindung mit anderen Websites steht, über die e-commerce abgewickelt wird.

Das ist eigentlich Quatsch, weil ein Künstler damit auf seiner Seite nicht einmal mehr T-Shirts oder Aufkleber anbieten dürfte. Deshalb bin ich schon mal gespannt, wie sich die GEMA das in der Praxis vorstellt. Denn selbst ein Link zu Amazon wäre dadurch schon untersagt. Weltfremder Bürokratismus!


ZUDEM müssen GEMA-Mitglieder, die diesen kostenlosen Service in Anspruch nehmen, auf ihrer Website folgenden Vermerk einbinden: "Es gelten die Vorschrifften des deutschen Urheberrechts in seiner jeweiligen Fassung. Alle Rechte der Urheber an den geschützten Werken, die auf der Website enthalten sind, bleiben vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung dirch die GEMA darf eine weitergehende Nutzung der Werke, über das Anhören der eingestellten Musikwerke hinaus, nicht erfolgen".

Bitte weiterhin beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt!



[...]

Als kleine Ergänzung zu dem Tutorial: Laut http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/informationen/gema_eigenpraesentation.pdf hat sich auch nach dem 1.1.08 bisher nichts geändert. Die Werke von GEMA-Mitgliedern können auf deren eigenen Homepages demnach ohne Lizenzgebühren gestreamt werden.

Vorher anmelden nicht vergessen...

Grusz,
 
hi.... :)
(weil der andere threat geclosed, schreib ichs mal hier rein - notfalls verschieben bitte )
in einem anderem threat stand (und ich hab hier viel gelesen und blicks immer noch nich ganz) , als musiker mit EIGENEN kompositionen hat, kann man das bedenkenlos auf die EIGENE hp stellen , ohne daß die gema was verlangen kann ... so hab ichs jedenfalls verstanden ....
nun die frage : darf das eigene materail auch nich länger als 45 sekunden sein ? ich hatte bis vor kurzem ne eigene hp und hab meine kompletten songs drauf abgestellt, wohlgemerkt alles eigens komponiert und erstellt ....

gruß
 
nun die frage : darf das eigene materail auch nich länger als 45 sekunden sein ? ich hatte bis vor kurzem ne eigene hp und hab meine kompletten songs drauf abgestellt, wohlgemerkt alles eigens komponiert und erstellt ....

Wenn Du Deine eigenen Werke nicht an die GEMA abgetreten hast, kannst Du damit machen was Du willst.

Online heißt dies, dass Du auch ein 20-Minuten-Werk komplett einstellen darfst. Du unterliegst hier keinen verwertungsrechtlichen Reglementierungen!

lg.
 
danke für die schnelle antwort :)
 
Morgen :)
Hoffe dass ich in dem Thread noch posten darf (der letzte Post ist ja auch schon etwas her)
Hätte hierzu eine kleine Frage:

BEISPIEL 2 / Coverbands:
Keiner von Euch ist bei der GEMA, aber Ihr seid eine Coverband, die aus dem Live-Programm auch zu Promotionzwecken Hörbeispiele von geschützten Songs in die Band-Website eingebunden hat.

Hier werden explizit Hörbeispiele aus dem Live-Programm erwähnt.
Wie sieht das aber nun aus, wen eine Coverband eine Demo (also Studio) aufnimmt und will diese als Stream online stellen?
Greift hier auch die Jahrespauschale von 100€? (Bzw besteht diese Regelung noch?)

MfG
BlackDragon
 
Morgen :)Hier werden explizit Hörbeispiele aus dem Live-Programm erwähnt.
Wie sieht das aber nun aus, wen eine Coverband eine Demo (also Studio) aufnimmt und will diese als Stream online stellen?
Greift hier auch die Jahrespauschale von 100€? (Bzw besteht diese Regelung noch?)

Das gilt genauso bei Coverversionen, die im Studio produziert wurden und/oder von einer CD stammen. Entscheidend ist einzig und alleine, dass verwertungsrechtlich geschütztes Material, für das die Rechte bei der GEMA liegen (i.d.R. auch von internationalen Künstlern), verwendet (verwertet) wird.

lg.
 
Dankeschön für die schnelle Antwort; dann dürfte ja alles klar sein :)
 
Hallo liebe Commu

(*GefaselÜberErstenBeitragUndSo*)

Wie sieht es eigentlich aktuell mit der "Eigenpräsentation" aus?
WIll nämlich in Kürze meine Rechte an die GEMA abtreten, aber trotzdem auf meiner Homepage, bzw diversen Portalen zwecks eigenpräsentation MP3-Ausschnitte (30 sek.) anbieten.
 
Hallo liebe Commu

(*GefaselÜberErstenBeitragUndSo*)

Wie sieht es eigentlich aktuell mit der "Eigenpräsentation" aus?
WIll nämlich in Kürze meine Rechte an die GEMA abtreten, aber trotzdem auf meiner Homepage, bzw diversen Portalen zwecks eigenpräsentation MP3-Ausschnitte (30 sek.) anbieten.

Guckst Du hier: http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/nutzungsformen/eigenprasentation-mitglieder00/

Die Bedingungen dafür, dass das ganze GEMA-frei bleibt, sind allerdings meiner Meinung nach hammerhart...
 
Hallihallo,

ich habe jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, also verzeiht, falls meine Frage schon einmal gestellt wurde.

Also, folgendes Problem:

Ich bin Sängerin und werde demnächst mit eigener Homepage online gehen.
Ich hatte mir das so überlegt, dass ich eine "persönliche Homepage" unter meinem Namen als Sängerin einrichte und dann verschiedene Unterrubriken für unterschiedliche Projekte anlege.
Diese Unterprojekte haben jeweils wieder eigene Namen und sind auch unter unterschiedlichen Domainnamen zu erreichen. (Alle Domains sind aber auf mich angemeldet und laufen teilweise über das gleiche Webhosting-Paket).

Mit zwei unterschiedlichen Projekten (einmal Gitarrenduo, einmal Jazzband) möchte ich kommerziell tätig werden, sprich Veranstaltungen aquirieren, und zu diesem Zwecke natürlich auch Hörproben online stellen.

Ich falle also unter die im Eingangsposting erwähnte Kategorie 2, Coverbands, die für 100 € Pauschale im Jahr
mehrere Songs (je nach Länge) zum Streaming bereitstellen darf.

Nun dachte ich mir, dass ich auf meiner persönlichen Homepage den Player platziere und in den "Audio" Sections der jeweiligen Coverprojekte dann einfach nur zum Player auf der Hauptseite verlinke. (öhm... das sage ich jetzt mal so, ich habe noch nicht so recht den Plan, wie das dann technisch alles funktioniert.... muss mich erst noch in die Materie einarbeiten)

Wäre das dann okay für die GEMA oder muss ich pro Projekt, welches einen unterschiedlichen Webauftritt bekommt, einen eigenen Player haben und dann für jedes Projekt separat die 100 € zahlen???

Ich hoffe, jemand weiss da Bescheid.

Vielen Dank im Voraus,

Luna
 
Sobald die öffentliche Zugänglichmachung nur an EINER Stelle passiert (das kannst Du natürlich selbst entscheiden) ist auch nur einmal eine Vergütung zu entrichten. Wie oft auf diese Stelle verlinkt wird, ist dabei irrelevant.

Im Übrigen hat die GEMA im April die Tarife für die Online-Musiknutzungen umgestellt.

Das Negative: Der Tarif, über den wir hier reden, hat sich auf 150 EUR im Jahr erhöht.

Das Positive: Man kann bei einer Zugriffszahl auf die Musiknutzung von bis zu 120.000 im Jahr jetzt soviel Hörproben streamen, wie man lustig ist :)

http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf (siehe Abschnitt II. Kategorie 3)

Grüße
Marc
 
Hallo Marc,

vielen Dank für die schnelle Auskunft :)
 
Ähm die Dame von der Gema mit der ich eben gesprochen habe sagte das eine Bandseite einer Coverband eher unter:

Produktpräsentation und Information, Verkaufsförderung, An-gebots- oder Leistungspräsentation; der Kauf von Waren und Dienstleistungen über diese Internetseite ist nicht möglich.
Das kostet dann 360€ im Jahr

Da sogut wie jede Coverband sich auf der Homepage präsentiert zu Werbezwecken und eine Hörprobe ganz klar eine Leistungspräsentation ist.

So far.
 
In NRW wird es definitiv anders gemacht. Mir ist auch aus ziemlich sicherer Quelle bekannt, dass bei ausübenden Künstlern eine Einstufung in Kategorie 3 erfolgen soll, weil es sich bei der Musik um einen integralen Bestandteil der Site handelt, d.h. dass die Darstellung ohne Musik unvollständig wäre. Offenbar wissen das bei der GEMA noch nicht alle. :D

Grüße
Marc
 

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