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ÄNDERUNG seit 01. Juli 2006
Die GEMA-Generalversammlung hat am 30. Juni 2006 beschlossen, dass das Streaming für GEMA-Mitglieder zur "Eigenpräsentation" KOSTENLOS sei.
Diese Sonderregelung ist ab sofort gültig und zunächst bis 31. Dezember 2007 befristet. Ab 01. Januar 2008 will die GEMA ein neues Tarifmodell präsentieren.
Voraussetzung für die KOSTENLOSE PROMO durch Streaming ist aber, dass der Künstler/die Band auf seiner Website "keinen e-commerce betreibt" oder in keiner Verbindung mit anderen Websites steht, über die e-commerce abgewickelt wird.
Das ist eigentlich Quatsch, weil ein Künstler damit auf seiner Seite nicht einmal mehr T-Shirts oder Aufkleber anbieten dürfte. Deshalb bin ich schon mal gespannt, wie sich die GEMA das in der Praxis vorstellt. Denn selbst ein Link zu Amazon wäre dadurch schon untersagt. Weltfremder Bürokratismus!
ZUDEM müssen GEMA-Mitglieder, die diesen kostenlosen Service in Anspruch nehmen, auf ihrer Website folgenden Vermerk einbinden: "Es gelten die Vorschrifften des deutschen Urheberrechts in seiner jeweiligen Fassung. Alle Rechte der Urheber an den geschützten Werken, die auf der Website enthalten sind, bleiben vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung dirch die GEMA darf eine weitergehende Nutzung der Werke, über das Anhören der eingestellten Musikwerke hinaus, nicht erfolgen".
Bitte weiterhin beachten: Man muss die GEMA immer informieren BEVOR man die Streams online stellt!
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