Booma schrieb:
... wenn ich melodien dieser lieder nachspiele und auf meine webseite lade müste ich dann damit rechen dass die gemo von mir geld will?
was machen dann portale wie
http://remix.kwed.org/ oder
http://www.ocremix.org ?
oder handelt es sich hierbei um keine cover ?
Prinzipiell gilt: sind Komponist oder Textdichter eines Werkes Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, dann ist die GEMA mit im Boot und hat das REcht eine Lizenzgebühr für die Online-Verwertung zu kassieren! (Edit: das gilt auch für fast alle Länder dieser Erde, mit denen die GEMA über so genannte "Gegenseitigkeitsvereinbarungen" verbunden ist und in deren Namen Lizenzgebühren für die Nutzung einkassieren darf!!!)
Will heißen: ist eines der in den genannten Portale eingestellten Stücke von einem Komponisten der z.B. in Deutschland Mitglied der GEMA oder von einem Österreicher, der AKM-Mitglied ist, dann wäre die GEMA mit im Boot.
Dann hätten aber auch die Portalbetreiber ein Problem bzw. hätten an die jeweilige Verwertungsgesellschaft eine Lizenz zu bezahlen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Komposition z.B. als eines Werk bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet ist (also eine Werknummer hat). Denn nach GEMA-Berechtitungsvertrag ist es z.B. so, dass alle WErke, die von einem GEMA-Mitglied während der Laufzeit eines Berechtigungsvertrages geschaffen werden, dem Verwertungsvertrag unterliegen.
Ich habe mal ein paar der als "Komponisten" aufgeführten Personen von den genannten Portalen mit der GEMA-Werkdatenbank abgeglichen. Ergebnis: keine Treffer, also auch nicht GEMA-pflichtig.
Das waren aber nur Stichproben und lässt keinen Rückschluß auf Allgemeingültigkeit zu.
Wenn Du dennoch eine Cover-Version findest und diese auf Deiner Website einbinden möchtest, dann gilt das, was im Eingangstutorial genannt wurde.
lg.
*************** / Rock.Büro SÜD