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Tutorial: GEMA-Gebühren für Band-Websites mit Hörbeispielen

  • Ersteller rockbuerosued
  • Erstellt am
rockbuerosued schrieb:
Also: helfe Dir gerne. Aber poste doch konkret, welche Fragestellung Du meinst, weil ich kaum Zeit habe!
Gerne: die Frage bezog sich auf die technische Realisation eines Streams von einer Website. Wie macht man das? Im Netz findet sich dazu so einiges (Shoutcast Server, Streamer etc.), aber das bezieht sich hauptsächlich auf Webradios. Auch hier im Board hat mir die Sufu nicht weitergeholfen.

Wie veröffentliche ich Demosongs (mp3s) auf eine Bandwebsite (kein eigener Server sondern gemieteter Webspace, wahrscheinlich nur eingeschränkte Scripts) und stelle sicher, daß die Files GEMA konform nur anzuhören, aber nicht herunterzuladen sind?

Grüsse,
skymaster
 
du kannst einfach ne m3u file erstellen (syntax musste googlen). das is dann ne winamp-playlist - wenn man den link klickt dann oeffnet sich die playlist direkt im winamp und man kann den song hoeren, laedt ihn aber nich direkt runter (dazu muesst man die playlist runterladen statt zu oeffnen und dann den song der drin steht direkt mim browser saugen...).

is sicher noch nicht optimum aber ich meine es sollt ausreichen. Kannste auf unserer homepage (sig.) testen...

wenn da jemand anders noch ne andere loesung hat, dann bin ich seeeeehr interessiert :-D
 
Xytras schrieb:
(syntax musste googlen).... ist sicher noch nicht optimum aber ich meine es sollt ausreichen. Kannste auf unserer homepage (sig.) testen...
Danke! Das ist ja einfacher als ich dachte. :great:
Die Syntax ist unkompliziert: im Editor ein leeres file aufmachen, den URL des mp3 reinschreiben, als z.B. demo.m3u speichern und verlinken. Fertig.

Ob es allerdings den GEMA Anforderungen genügt, weiß ich auch nicht. Meinungen? :confused:

Grüsse,
skymaster
 
Ich wusst noch dass die syntax simpel war - aber ich wusst nimmer genau wie :) freut mich dass es funktioniert hat!
 
Man kann anhand eines m3u die MP3s lokalisieren und saugen. Habe ich schon mal ausprobiert.
 
habsch ja auch schon geschrieben, dass das der Nachteil ist - aber wie geht s anders???
 
mich würde jetzt auch mal interessieren, ob man bei mir die Songs ohne weiteres saugen kann. Guckt mal hier

Wenn das sicher ist, suche ich den Link nochmal, wo man das bekommt. (habs auch nur mal von jemandem bekommen)
 
Ich komme an die Files nicht ran, was aber nicht heisst, daß es jemand mit mehr Ahnung nicht doch schaffen könnte. So einfach wie bei der WinAmp Playlist geht's auf alle Fälle nicht.

Woher hast Du den Player und wie integriert man sowas kostengünstig in eine Webseite?

skymaster
 
was ist schon sicher. Zumindest kann man beruhigt davon ausgehen, dass dem Durchschnittsuser bzw. der breiten Masse ein download nicht möglich ist.

Wenn sich ein Hacker die Songs besorgt, solle er es tun. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, das Stück einfach beim Hören aufzunehmen. Deshalb würde ich es vorsichtshalber nicht komplett veröffentlichen, wenn niemand das Original haben soll.

Hier gibt es den Player:

http://www.flashhilfe.de/suche.html?action=suchen&such=mp+3&action=suchen&k
 
hat halt den nachteil dass es flash is und deshalb u.U. bei manchen usern (mir z.B.) nich tun koennte... Ich hab versucht bei uns moeglichst ohne javascript/flash etc. auszukommen, damit nach moeglichkeit alles auf jedem browser funktioniert... (hab unsere homepage sogar mal auf lynx (=textbrowser) gestestet...)
 
Ich hätte da eine frage.
Im netz gibt es recht viele seiten mit covern von alten c64,atari st und amiga spielen wenn ich melodien dieser lieder nachspiele und auf meine webseite lade müste ich dann damit rechen dass die gemo von mir geld will?
was machen dann portale wie http://remix.kwed.org/ oder http://www.ocremix.org ?
oder handelt es sich hierbei um keine cover ?
 
Booma schrieb:
... wenn ich melodien dieser lieder nachspiele und auf meine webseite lade müste ich dann damit rechen dass die gemo von mir geld will?
was machen dann portale wie http://remix.kwed.org/ oder http://www.ocremix.org ?
oder handelt es sich hierbei um keine cover ?

Prinzipiell gilt: sind Komponist oder Textdichter eines Werkes Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, dann ist die GEMA mit im Boot und hat das REcht eine Lizenzgebühr für die Online-Verwertung zu kassieren! (Edit: das gilt auch für fast alle Länder dieser Erde, mit denen die GEMA über so genannte "Gegenseitigkeitsvereinbarungen" verbunden ist und in deren Namen Lizenzgebühren für die Nutzung einkassieren darf!!!)

Will heißen: ist eines der in den genannten Portale eingestellten Stücke von einem Komponisten der z.B. in Deutschland Mitglied der GEMA oder von einem Österreicher, der AKM-Mitglied ist, dann wäre die GEMA mit im Boot.
Dann hätten aber auch die Portalbetreiber ein Problem bzw. hätten an die jeweilige Verwertungsgesellschaft eine Lizenz zu bezahlen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Komposition z.B. als eines Werk bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet ist (also eine Werknummer hat). Denn nach GEMA-Berechtitungsvertrag ist es z.B. so, dass alle WErke, die von einem GEMA-Mitglied während der Laufzeit eines Berechtigungsvertrages geschaffen werden, dem Verwertungsvertrag unterliegen.

Ich habe mal ein paar der als "Komponisten" aufgeführten Personen von den genannten Portalen mit der GEMA-Werkdatenbank abgeglichen. Ergebnis: keine Treffer, also auch nicht GEMA-pflichtig.
Das waren aber nur Stichproben und lässt keinen Rückschluß auf Allgemeingültigkeit zu.

Wenn Du dennoch eine Cover-Version findest und diese auf Deiner Website einbinden möchtest, dann gilt das, was im Eingangstutorial genannt wurde.

lg.
*************** / Rock.Büro SÜD
 
2 Fragen bleiben für mich:


Was ist mit Bands, in denen mindestens eine Person Mitglied der Gema ist und die ca 1:00 Min Streams gecoverter Songs auf die Page stellen wollen.

Und, was ist mit Demo CDs die auf Wunsch verschickt werden sollen?




...
 
VOXplayer schrieb:
2 Fragen bleiben für mich:
Was ist mit Bands, in denen mindestens eine Person Mitglied der Gema ist und die ca 1:00 Min Streams gecoverter Songs auf die Page stellen wollen.
Und, was ist mit Demo CDs die auf Wunsch verschickt werden sollen?...

Bei der Lizenzierung geht es nicht um die Frage, ob z.B. ein Mitglied einer Band GEMA-Mitglied ist.
Entscheidend ist, ob der Stream, den Ihr auf Eure Website stellt z.B. von diesem Komponisten/Textdichter stammt, der auch GEMA-Mitglied ist. Falls der Song von einem GEMA-Mitglied stammt, ist eine GEMA-Lizenzgebühr fällig.

Stammt der Song aus der Feder eines anderen Bandmitgliedes, das nicht GEMA-Mitglied ist und ist das GEMA-Mitglied nur als ausführender Musiker beteiligt, dann fällt KEINE GEMA-Gebühr an!

Spielt Ihr aber eine Cover-Version eines geschützten Werkes, dann ist wieder die GEMA mit dabei (siehe Tutorial Cover-Bands).

Wenn Ihr auf der Website nur angebt, dass man sich von Euch eine kostenlose Demo-CD anfordern kann, dann geht das die GEMA nichts an.

lg.
 
Vielen Dank schon mal. Ich hatte das mit den GEMA Mitgliedern dann falsch verstanden.

Ich meinte allerdings eine CD, wo gecoverte Stücke von z.B Phil Collins oder Robbie Williams drauf sind. Jeweils ca 1:00 Minute Liedgut.



...
 
Hi Bernd,

das verwirrt mich jetzt etwas:
rockbuerosued schrieb:
Wenn Ihr auf der Website nur angebt, dass man sich von Euch eine kostenlose Demo-CD anfordern kann, dann geht das die GEMA nichts an.
Wenn ich eine CD, DVD, etc. mit eingenen GMA-freien Eigenkompositionen zum Kauf anbiete geht das die GEMA ebenfalls nichts an, oder liege ich da falsch.

lg
 
silent schrieb:
Hi Bernd,
das verwirrt mich jetzt etwas:
Wenn ich eine CD, DVD, etc. mit eingenen GMA-freien Eigenkompositionen zum Kauf anbiete geht das die GEMA ebenfalls nichts an, oder liege ich da falsch. lg

Nein, Du liegst richtig! Wenn man urheberrechtlich nicht geschützten Werke "verwertet" - egal, ob bei einer Verkaufs-CD, Online als STream oder Download oder live - dann geht das die GEMA nie etwas an.

Die GEMA kommt erst ins Spiel, wenn ein Titel verwertungstechnisch geschützt ist - in Deutschland oder in den meisten anderen Ländern dieser Welt.

Für alle anderen nochmals zur ERGÄNZUNG:
Online-Gebühren der GEMA fallen nur für den Streaming oder Download-Vorgang an.

Wenn jemand CDs auf seiner Website zum Kauf anbieten will, kann er das jederzeit machen. Hier kommt dann wieder das sog. "mechanische Recht" ins Spiel. Diese sog. Vervielfältigungsgebühr wird aber nur bei der Herstellung des Tonträgers fällig. ABER: - auch das nur zur Ergänzung - Vervielfältigungsgebühr fällt nicht nur bei regulär in Presswerken hergestellten CDs an sondern auch für selbstgebrannte CDs!!!!!

lg
 
Hi,

ich hätte da auch eine Frage.

Was ist wenn man eine veränderte Cover-Akkustik Version des Bad Religion Songs "Faith Alone" auf seiner Website zum Download anbietet,aber mit dem Songwriter des Songs mündlich dies erklärt hat,dieser aber keine Einwände hat?.

Hat die Gema damit etwas zutun??Wenn man kein Gema Mitglied ist? Ich weiss ehrlich gesagt nicht ob Epitaph Gema Mitglied ist.
 
durch lesen konnte ich mir meine Frage selbst beantworten.
Hätte ich mal vorher tun sollen:) sry
Ich denke auch nicht das Epitaph in der Gema ist.
 
Wenn Epitaph etwas mit Bad Religion zu tun hat, würde ich nicht ausschließen, dass der Song von der GEMA verwertet wird.

Frag lieber nochmal nach.

lg
 

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