Hallo Leute,
hier mal ein Auszug aus Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen und zur Abwehr von Gefahren der Stadt Mühlhausen vom 07.04.1997
§ 26 Straßenmusikanten
(1)
Die Stadt Mühlhausen betrachtet Straßenmusik als eine Belebung der Innenstadt. Dennoch ist folgendes zu beachten:
1. Lautstarke Musikinstrumente und Hilfsgeräte dürfen nicht verwendet werden.
2. Musizieren ist nur zu folgenden Zeiten gestattet:
a) werktags von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
b) in den verkehrsrechtlich ausgewiesenen Fußgängerzonen der Stadt während der allgemeinüblichen Ladenöffnungszeiten;
c) an Sonn- u. Feiertagen ist Straßenmusik nicht gestattet.
3. Die Standorte sind jeweils stündlich zu wechseln.(2)
Die Ordnungsbehörde ist ermächtigt, musikalische Darbietungen an Standorten zu unterbinden,wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen erforderlich ist.
Ihr seht also, wer will der darf (kann). Ob ich mich mal als Straßenmusiker versuche, hängt von meiner Tagesform (Muffengang) und vom Wetter ab.
Nur noch einmal schlafen, morgen fahre ich schon nach Klingenthal und bring dem Ippensteiner Arbeit und am Donnerstag faher ich dann von dort nach Mühlhausen.
Bis dann, Didilu