Transkriptionsproblem auf Akkordeon

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witiwati
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Ich spiele seit 15 Monaten Akkordeon - und es geht extrem viel weiter. Sehr viel habe ich dabei gelernt Lieder herauszuhören und via musescore zu transkribieren. Mein Akkordeonlehrer hilft mir dann meistens die Griffsätze zu optimieren.

Nun versuche ich gerade dieses Intro von Chim Chim Cheree zu transkribieren
https://www.youtube.com/watch?v=It77ooffdgA

das ist mein bisheriger Erfolg
Link aus urbeherrechlichen Gründen gelöscht./klaus111

Fall mir jemand beim Ende des Intros helfen könnte wäre ich sehr dankbar - ich schaffe es einfach nicht diese letzen 2-4 Takte herauszuhören.:confused:
musescore ist opensorce für Mac und Win erhältlich, dann könnte man bei meinen Noten unkompliziert weiterschreiben und wieder hochladen.

Den Rest mach ich dann mit viel Liebe fertig.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Witiwati
 
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Hallo Witiwati,

ich würde Dir ja liebend gerne helfen, aber ich fürchte, da haben wir ein gewaltiges Copyright-Problem... :(
Robert Sherman ist ja erst 2012 gestorben und Richard Sherman lebt sogar noch (was ich ihm natürlich gönne).

Trotzdem schön, daß Du so viel Eigeninitiative entwickelst und Dich darin versuchst, etwas nachzuspielen/herauszuhören/zu transkribieren - denn nur so lernt man es! :great:

Ein wichtiger Hinweis zum Handwerklichen vorweg:
Ein wichtiger Schritt beim Schreiben eines Stücks ist es, sich über die Tonart klar zu werden.
Die Version, um die es hier geht, steht zweifellos in C-Moll. Daß es nach Moll klingt, hört man (;)) und den Grundton C hast Du ja auch schon gefunden, wie man an Deiner Baßstimme sieht. Das müßtest Du bei den Akkorden noch irgendwie kenntlich machen. In der Schreibweise mit einer Note pro Akkord würde man ein "m" für "Moll" an den Notenkopf schreiben.

Die Tonart C-Moll (siehe Quintenzirkel) hat 3 b als Vorzeichen, was enorm dabei hilft, das Notenbild übersichtlicher/lesbarer zu machen und harmonische Zusammenhänge klarer werden zu lassen.
Vor allem fallen dann Deine Kreuz- und Auflösungsorgien weg (überhaupt ist das # bei "ganz normalen" Tönen einer b-Tonart sehr unvorteilhaft), und der Melodieverlauf wird viel nachvollziehbarer usw.:

chimchim-tonart.png

Vielleicht äußert sich die Moderation dazu (Wil? :engel:), inwiefern und wie man Dir bei deinen paar fehlenden Taketen helfen darf. Es geht ja speziell um das Intro aus dem U2be-Video von "chickendanceboy" - eigentlich sind das ja nur ein paar gebrochene Akkorde... :gruebel::nix: Vielleicht könnte man da ein Auge zudrücken...?

Viele Grüße
Torsten
 
oder Du schickst es ihm einfach kurz per PN...
 
Vielleicht äußert sich die Moderation dazu (Wil? :engel:), inwiefern und wie man Dir bei deinen paar fehlenden Taketen helfen darf.

Das Copyright und die Urheberschutzrechtformulierungen sind genauso eindeutig, wie auslegungsfähig formuliert, weswegen es in dem Bereich auch etliche Rechtstreite gibt. Oder anders gesagt: Mit einem guten Anwalt und Durchhaltevermögen ist hier viel machbar...

Da wir dies aber hier nicht leisten können, handeln wir im Zweifelsfall eher so, dass keine Gefahr für eine Rechtklage aufkommt. Das ist dann im Zweifelsfall für den Fragesteller nicht unbedingt hilfreich, vermeidet aber die Gefahr, dass sich irgend ein Abmahnanwalt, die Gema oder ähnliche Schutzrechtsinsitutionen bemüßigt fühlen Klage gegen das Forum oder den User zu erheben.


nix für ungut!
:nix:
Gruß, maxito
 
oder Du schickst es ihm einfach kurz per PN...

Das ist auch 'ne Möglichkeit. Zumindest am Ende als "Auflösung" ;)


[...] handeln wir im Zweifelsfall eher so, dass keine Gefahr für eine Rechtklage aufkommt. [...]

nix für ungut!

Ja, danke, kein Problem, genau aus diesem Grund habe ich mich ja gebremst (und gefragt). Wir wollen uns ja hier keine Laus in den Pelz setzen (mit "Laus" habe ich jetzt keinen Anwalt gemeint, sondern nur eine allgemeine Redewendung strapaziert ;)).



ich schaffe es einfach nicht diese letzen 2-4 Takte herauszuhören.:confused:

Ich habe das Gefühl, es läuft schon vorher etwas aus dem Ruder - zumindest, wenn Du Dich an die Vorlage halten willst.
Am Anfang (die ersten 4 Takte) ist vor allem das durchgehend liegenbleibende c'' sehr prägnant - das hast Du weggelassen bzw. nur als eine Viertelnote das c' eine Oktave tiefer "angedeutet".

Jetzt aber zu den Takten 5 bis 10:

Es fängt mit einem g'' an - das hast Du richtig erkannt. Auch die Tonbestandteile, mit der schon erwähnten Einschränkung, daß man durch das dis statt es am Notenbild nicht gut erkennt, daß es sich eigentlich um einen (gebrochenen) C-Moll-Akkord handelt.
Aber irgendwie kommst Du mit der Anzahl Tönen nicht hin ;) - wenn Du genau hinhörst und diese schnelle, musette-typische Achtelbewegung mit dem "Hum-Ta-Ta" der Begleitung in Deckung bringst, wirst Du feststellen, daß pro Viertelschlag im Baß immer drei und nicht zwei Achtelnoten kommen.
Das nennt man "Triolen": drei Noten werden in der selben Zeit gespielt, in der sonst nur zwei Noten gespiet würden.

So einen in Einzeltöne zerlegten Akkord nennt man "Arpeggio", weil Harfen so etwas auch gerne machen. :)
Das Grundmuster (tendenzielle Melodiebewegung und Rhythmus) sieht in den Takten 5 bis 9 völlig gleich aus - nämlich so:

chimchim-2.png
Von den Ton-Bestandteilen her hast Du wie gesagt Takt 5 richtig, aber in Takt 6 übersiehst Du, daß einer dieser Töne sich um einen Halbton nach unten ändert: nämlich das c'' wird zum h'.
In Takt 7 wechselt Du schon zum F-Dur, das ist aber noch einen Takt zu früh! Erst einmal wird das Muster aus Takt 5 und 6 fortgeführt, indem das h' um einen weiteren Halbtonschritt auf das b' fällt.

Jetzt erst (in Takt 8) komm der gebrochene F-Dur-Akkord, den Du schon vorweggenommen hattest.
In Takt 9 ändert sich wieder nur ein Ton, nämlich das a' aus dem F-Dur-Akkord wird zum as' und macht ihn somit zum F-Moll.

Takt 10 schaltet von Achtel-Triolen wieder auf "normale" Achtel um, die auch noch staccato gespielt werden. Tonvorrat ist nun wieder C-Moll, nur, daß das Arpeggio mit dem es'' (nicht dem g'' wie am Anfang) beginnt.

Der Vollständigkeit halber (auch, wenn's jetzt mit den Arpeggien wieder vorbei ist) sei der zugrundeliegende D-Dur-Akkord in Takt 11 noch erwähnt, weil der den lückenlosen chromatischen Abgang (also immer in Halbtonschritten) abschließt - diese Linie bzw. deren Töne sind im nächsten Bild zur Verdeutlichung rot markiert:

chimchim-3.png
Der umgebende Akkord bleib gleich (mit den Klammern zusammengefaßt), aber der rote Ton wandert vom c'' angefangen jeden Takt einen Halbtonschritt nach unten - bis er beim dis' des D-Dur-Akkords in Takt 11 angelangt ist.

Ich hacke da so drauf rum, weil ich es fürs Hören und Erkenne für wesentlich halte, daß man lernt, in diesen Arpeggien die gleichbleibenden Töne zu bemerken, den gebrochenen Akkord im Kopf zu einem Klangbild zusammensetzen zu können und nicht zuletzt zu erkennen, welcher "Ausreißer" (der chromatisch absteigende rote) die Variable in einem sonst recht stabilen Umfeld spielt.

Wenn du das Rhythmische Muster auf die gezeigten Akkorde anwendest (Achtung: Takt 10 wiede "normale" Achtel) und beim gezeigten D-Dur-Akkord am Schluß ein a' liegenläßt und mit den beiden anderen Töne "Pause-da-da" machst, hast Du's. :D
Takt 12 besteht dann nur noch aus den Viertelnoten h' c'' d'' (gerne noch die Sexte nach unten dazugespielt) und dahinter liegt ein G-Dur- (bzw. G7)-Akkord.

Die Begleitung ist ohnehin noch ein Thema - sie ist zwar recht einfach, aber es bleibt keineswegs immer nur das C liegen wie in Deinen Aufzeichnungen.

Aber schau erst einmal, wie weit Du damit kommst. :)

Viele Grüße
Torsten

PS: Ich habe jetzt (erst) nach dem Windows-7-Upgrade wieder dropbox installiert. Hier sind die MP3-Dateien meiner Transkription. Zum Heraushören - auch langsamer und Diskant und Begleitung separat. Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

Intro aus meiner Kontroll-Abhöre (die akustische Lösung zum oben Geschriebenen)




Noch einmal in halber Geschwindigkeit, quasi "zum Mitschreiben"




Um von der Begleitung nicht abgelenkt zu sein: Diskant alleine in halber Geschwindigkeit




Wenn Du soweit alles erkannt hast, hier noch separat die Begleitung:


 
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Bin gerade von einem Akkorbatiktrainingslager in Frankreich zurückgekommen und sehe gerade, dass ich unglaublich tolle, nette und genaue Antworten bekommen habe. Vielen herzlichen Dank. Jetzt werde ich versuchen es fertig zu transkribieren.

Noch eine andere Frage bzgl. Musescore und Copyright. Falls ich es richtig verstanden habe, sollte ich lieber keine Notecover hochladen?
 
W
  • Gelöscht von klaus111
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Hallo witiwati,

na, dann mal viel Erfolg! Bei eventuell auftretenden Problemen kannst Du ja hier nachfragen. :)

Juristisch gesehen ist es auf jeden Fall höchst problematisch, Noten von urheberrechtlich geschützten Stücken ins Internet zu stellen. Dieses Forum ist da auch sehr gewissenhaft, weil man sich damit monumentalen Ärger einhandeln kann.
Es ist mir schleierhaft, daß diese MuseScore-Connect-Seiten noch existieren, weil neben Eingenkompositionen und Bearbeitungen alter (gemeinfreier) Meister dort auch zeitgenössische Stücke (die dem Urheberrecht unterliegen) zu finden sind.
Auch die Gitarren-Tabulatur-Seiten im Netz sind mir ein Rätsel... :gruebel:

Ist nun mal leider so, daß man Musik zwar hören und verstehen, aber nicht aufschreiben darf.
"Zum privaten Gebrauch" für sich persönlich darf man das zwar, aber bereits bei Benutzung eines Computers (da hinkt die Juristerei wieder hoffnungslos der Realität hinterher) gilt ein Ausdruck rechtlich als Kopie und ist somit strafbar. :ugly:

Soviel dazu, wir müssen uns irgendwie auf die erlaubten Mittel beschränken, auch, wenn's lästig und hinderlich ist.
Es gäbe keine Volkslieder (jaja, die meisten könnten gut damit leben ;)) und keine Wissenschaft, wenn es früher auch schon verboten gewesen wäre, Wissen weiterzugeben und zu kopieren/verbreiten.

Konsequenz: Man darf zwar (gegen Zahlung von Gebühren) "fremde" Musik aufführen, es ist aber verboten, sich Notizen davon zu machen :weird:, denn man muß die Noten kaufen. Dumm bloß, wenn es die ums Verrecken nicht zu kaufen gibt. :gruebel: (und das ist eigentlich der Normalfall bei nicht-klassicher Musik).

Viele Grüße
Torsten
 
thumbsup.gif

Diskant - dank deiner brillianten Bauanleitung - fühlt sich an wie Malen nach Zahlen ;-) heute hingezaubert.
Danke für die genaue Erklärung in der auch die Zusammenhänte wie Chromtischer Abgang erklärt wurden.

Beim Bass muss noch tüfteln.

Liebe Grüße Witiwati

Woher weißt du das alles? Hobbymusiker bist du vermutlich keiner :D
 
Hallo witiwati,

danke für die Rückmeldung! :)
Doch, ich bin Hobbymusiker (wie die meisten hier), denn ich verdiene mein Geld nicht mit Musik und habe auch keine Musik studiert.

Schön, daß es geholfen hat (auch, wenn ich aus Urheberrechtsgründen keine konkreten Noten einstellen durfte) - vielleicht war es so sogar besser als einfach eine fertige Lösung zu präsentieren...

[Randnotiz: ich habe witiwatis aktualisierte Version im Ausgansposting angeschaut]
Deine rechte Hand deckt sich jetzt von den Noten her genau mit dem, was ich auch aufgeschrieben hätte (bis auf Kleinigkeiten in den Voltenklammern, also am Ende).

Wenn's beim Baß noch Schwierigkeiten gibt (oder Du unsicher bist), kann ich da gerne noch was dazu schreiben.
Der Vorteil beim Tüfteln ist, daß man sehr viel dabei lernen kann (das haben wir alle so gemacht und machen es immer noch so, nur mit der Zeit wird es leichter).

Wenn Du genau hinhörst (so höre ich das zumindest), spielt er im zweiten und vierten Takt (wo Du durchgehend C cm cm hast), nur dreimal den Baßton F. Also auf jeden Fall Wechsel nach F.

D-Dur und G-Dur in Deinen letzten beiden Takten hast Du gut erkannt! :great:


Anmerkung zu Deinem Notensatz
Nur der Vollständigkeit halber:
Die punktierte Halbe im ersten Takt würde man üblicherweise mit dem Hals nach oben schreiben (die in Takt 11 auch), damit man auf den ersten Blick sieht, daß sie zur oberen Stimme gehört. Die Halsrichtung dient bei polyphoner Notation mehrerer Stimmen in einer Zeile dazu, die Stimmen auseinanderzuhalten.
Und es ist gute Praxis (muß man aber natürlich nicht), z. B. in Takt 7 ein Erinnerungs-Versetzungszeich b vor das b zu schreiben, das im vorhergehenden Takt zum h aufgelöst war. Nach den Regeln ist das zwar unnötig, weil ja Versetzungs- bzw. Auflösungszeichen immer nur in ihrem Takt gelten, aber es macht den erwähnten chromatischen Abgang offensichtlicher und erhöht die Sicherheit beim Spielen.

Bei der "Ein-Noten-Schreibweise" (wie heißt das eigentlich?) für Akkordeon mit Standard-Baß schreibt man üblicherweise bei Dur-Akkorden ein "M" dazu (im Gegensatz zur sonst üblichen Konvention: "wenn nichts dasteht, ist es Dur").

Viele Grüße
Torsten
 
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Hallo Thorsen!

Vielen Dank für Deine Hilfe! Es hilft mir sehr viel weiter Noten zu schreiben, speziell für mein musikalisches Verständis ist es super.

Jetzt hätte ich noch einige Detailfragen zum mittlerweile fast fertig Notensatz -

1) Takt 6 in dem das c zum h wird -- welche Tonart ist das, h-dur ist es sicher nicht bleibts es einfach Cm, gleiche Frage zu takt, 7
2) bleibt takt 9 Fm?
anhören tun sich beide so, darum habe ich es so notiert.

Ich habe nun das restliche Stück dazugeschrieben und dabei sind mir speziell bzgl des Bass noch Fragen untergekommen

3) G+ bedeutet 3.Ton ist die übermäßigte Quinte, also im Akkord 2 Terzen übereinander --> siehe hier https://www.musiker-board.de/harmonielehre-analyse-muth/160253-c.html
G+ = g h dis Diesen Akkord gibt es bekanntlich nicht auf der Bassseite,
was würdest du hier im Bass spielen.
Ich dachte an g Grundbass und dann einfach h h oder dis dis? mach das Sinn? h wäre als Terzbass auch gut erreichbar.

4) darf ich in einem b stück keuze verwenden?

5) fällt dir ansonsten noch etwas auf?

6) Wie sieht deine Lösung in den Voltenklammern aus?

Liebe Grüße Witiwati

PS: Ich habe schon das nächste Projekt,
https://www.youtube.com/watch?v=shV2DF9Bp88

- - - aktualisiert - - -

ad 3)
3) G+ bedeutet 3.Ton ist die übermäßigte Quinte, also im Akkord 2 Terzen übereinander --> siehe hier https://www.musiker-board.de/harmonielehre-analyse-muth/160253-c.html
G+ = g h dis=es Diesen Akkord gibt es bekanntlich nicht auf der Bassseite,
was würdest du hier im Bass spielen.
Ich dachte an g Grundbass und dann einfach h h oder dis dis? mach das Sinn? h wäre als Terzbass auch gut erreichbar.
-----
Das Arpeggio Intro von Chickendanceboy besteht in de Akkordabfolge bis auf den 2. Takt aus dem Refrain - zum Schluss
also müssen G+ und C Moll in einer engen beziehung stehen.
C Moll = C es g - ein h ist noch in der harmonischen C Moll Tonleiter
G+= g h es
ist sehr also sehr ähnlich
------
d.h. ich könnte einfach auch C Cm Cm oder G Cm Cm ? damit habe ich Punkt 3 eigentlich selber beantwortet ;-)
 
1) Takt 6 in dem das c zum h wird -- welche Tonart ist das, h-dur ist es sicher nicht bleibts es einfach Cm, gleiche Frage zu takt, 7

Vorsicht: Du mußt zwischen Tonart und Akkord unterscheiden!
Wenn das Stück in c-Moll steht (gleiche Vorzeichen wie Es-Dur - also 3 b), heißt das nicht, daß nicht auch andere Akkorde außer C-Moll vorkommen können (;)).
Die Akkorde, die man links auf dem Akkordeon spielen kann, sind naturgemäß begrenzt (auch wenn es ein paar nette Tricks gibt, durch geschickte Kombination von Baß- und Akkordknöpfen auch über Dur, Moll, Sept und Vermindert7 hinausgehende Akkorde zu erzeugen.)
Im vorliegenden Beispiel spielt er aber links einfach C-Moll weiter, währen rechts durch den chromatischen Abgang vom c zum h aus dem "einfachen" C-Moll ein C-Moll-maj7 wird (mit großer Septime, das ist hier das h). Den Grundton c spielt er rechts nicht mehr, das ändert aber nichts am Prinzip.
Im Nächsten Takt wird aus dem h ein b und somit aus unserem Akkord ein C-Moll-7 (mit "normaler", kleiner 7). Das beißt sich aber auch nicht mit dem links weitergespielten C-Moll.

2) bleibt takt 9 Fm?
anhören tun sich beide so, darum habe ich es so notiert.
Ja, Takt 9 muß Fm sein, weil ja auch rechts aus dem F-Dur aus Takt 8 (mit a statt as) ein F-Moll wird, weil das a wieder zum as erniedrigt wird.
Dur und Moll kann (und muß, sonst beißt es sich!) man auch links berücksichtigen.

3) G+ bedeutet 3.Ton ist die übermäßigte Quinte, also im Akkord 2 Terzen übereinander --> siehe hier https://www.musiker-board.de/harmonielehre-analyse-muth/160253-c.html
G+ = g h dis Diesen Akkord gibt es bekanntlich nicht auf der Bassseite,
Ein Dreiklang (und nicht nur der) besteht immer aus Terzschichtungen. Interessant ist, ob es sich um große oder kleine Terzen handelt.
Beim übermäßigen Dreiklang (wie z. B. G+) sind es eben zwei große Terzen - deshalb kommt man auf das dis (im Unterschied zum d im D-Dur-Akkord).

Im Grunde kann man es auf verschiedene Weisen sehen:
Die Töne g+h+dis ergeben schon einen G+ (das wird auch oft so aufgeschrieben), aber die hier zugrundeliegende Version bleibt links auf C-Moll - alleine aus dem Grund, daß er übermäßtiger Akkord im Standard-Baß-System nicht vorgesehen ist und stattdessen G-Dur zu spielen führt leider zu Konkurrenzkämpfen zwischen dem d im G-Dur-Akkord und dem dis in der rechten Hand. Dann lieber bei C-Moll bleiben - das c und h sehen zwar auf den ersten Blick auch nach Mißklang aus, aber als C-Moll-maj7 ist das ok und es geht ja gleich zum Cm7 weiter.
Im Baß kannst Du natürlich auch G als Baßton zum C-Moll-Akkord spielen, warum nicht?
Im "Vorbild"-Film macht er das aber nicht, und es ging ja um zunächst einmal um Transkription - also das aufzuschreiben, was gespielt wird. :)

ad 3) [...]
Ich dachte an g Grundbass und dann einfach h h oder dis dis? mach das Sinn? h wäre als Terzbass auch gut erreichbar.
G+ = g h dis=es Diesen Akkord gibt es bekanntlich nicht auf der Bassseite,
was würdest du hier im Bass spielen.
Ich dachte an g Grundbass und dann einfach h h oder dis dis? mach das Sinn? h wäre als Terzbass auch gut erreichbar.
Ich würde schon versuchen, den "Rhythmus" Baß-Akkord-Akkord hier beizubehalten. Eventuell könnte ich auf die Idee kommen, den C-Moll-Akkord weiterzuspielen, aber im Baß auch chromatisch abwärts zu laufen (wie Du schon gesagt hast, ist das h als Terzbaß direkt nebenan gut zu erreichen), also etwa nach diesem Muster:

chimchim-4.png

4) darf ich in einem b stück keuze verwenden?
Ja. Manchmal ist die Entscheidung zugegeben nicht immer leicht, aber in diesem Fall richtet es sich nach dem Akkord:
In Takt 11 hast Du rechts noch versehentlich ein f statt fis stehen. Fis (statt ges zu schreiben) ist hier trotz b-Tonart "erlaubt", weil es die Terz zum zweifellos vorliegenden D-Dur-Akkord ist. Ein Dreiklang besteht wie gesagt aus Terzen (groß und/oder klein), und d-ges-a wäre zuerst eine verminderte Quarte und übermäßige Sekunde. Das ist zwar enharmonisch verwechselt gleich, aber verschleiert die musikalischen Zusammenhänge und ist schlecht zu lesen.


5) fällt dir ansonsten noch etwas auf?
Die Bögen sehen lustig aus :D
auch 7 oder M muß man nicht wiederholen, wenn sich der Akkord wiederholt (genauso, wie Du's beim m auch gemacht hast).
Das f in Takt 11 muß ein fis sein.
C-Hals in Takt 13 nach oben.

6) Wie sieht deine Lösung in den Voltenklammern aus?
Schick ich Dir bei Gelegenheit... (morgen)


also müssen G+ und C Moll in einer engen beziehung stehen.
C Moll = C es g - ein h ist noch in der harmonischen C Moll Tonleiter
G+= g h es
ist sehr also sehr ähnlich
Genau! Wie schon gesagt: G+ = g h dis (wobei enharmonisch verwechselt dis = es), und wenn man dem C-Moll noch eine große Septime hinzufügt, hat man auch das h. Dem G+ fehlt nur ein c zum Cmmaj7, das ist hier schon austauschbar.

d.h. ich könnte einfach auch C Cm Cm oder G Cm Cm ? damit habe ich Punkt 3 eigentlich selber beantwortet ;-)
Ja, das hast Du! :great:

Viele Grüße
Torsten

PS: Sei nachsichtig mit meinem Geschreibsel, es war schon spät...
 
Konsequenz: Man darf zwar (gegen Zahlung von Gebühren) "fremde" Musik aufführen, es ist aber verboten, sich Notizen davon zu machen :weird:, denn man muß die Noten kaufen. Dumm bloß, wenn es die ums Verrecken nicht zu kaufen gibt. :gruebel: (und das ist eigentlich der Normalfall bei nicht-klassicher Musik).

Da ich gerade aus aktuellem Anlass zum Urheberrecht recherchiere, kann ich zum Thema Noten kopieren folgendes zur Orientierung zitieren:

(2) ERLAUBT, aber für öffentliche Wiedergabe nicht freigegeben sind (gemäß § 53 Abs. 4 und 6 UrhG)
a) einzelne Kopien aus geschützten Werken, die länger als zwei Jahre vergriffen
sind,
b) einzelne Kopien mittels Abschrift (hand- oder maschinenschriftlich), ...

Quelle: Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes
(zitert von Stadtbibliotheken und Uni-Bibliotheken, z.B.
http://www1.stuttgart.de/stadtbibliothek/mub/Merkblatt_Notenkopieren.pdf
http://www.ub.tu-dortmund.de/Fachinformation/Musik.html

9. Ist es richtig, dass ich Kopien anfertigen darf, wenn sie nicht mehr gedruckt werden und
vergriffen sind?
Ja, aber nur zum eigenen Gebrauch, und wenn sie mindestens 2 Jahre vergriffen sind.

Quelle: Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Metzner zum Thema "Kopieren von Musiknoten - erlaubt oder verboten?" (ausführliches pdf)
Kurzfassung auf der Seite des Nordbayerischer Musikbund e.V.

Noch eine Info an den Threadersteller: Gegen eine punktuelle Hilfe beim Heraushören ist möglicherweise urheberrechtlich nichts einzuwenden (Zitatrecht). Hingegen ist es nicht erlaubt, Bearbeitungen geschützter Werke (z.B. für ein anderes Instrument) zu veröffentlichen.

0.Bearbeitungen
Darf ich eine Bearbeitung vornehmen, wenn es ein entsprechendes Arrangement
überhaupt nicht gibt?
Das Bearbeitungsrecht liegt grundsätzlich beim Urheber bzw. evtl. beim Musikverlag.
Gemäß § 23 UrhG ist die Herstellung (!) einer Bearbeitung (also im "stillen Kämmerlein") mit
wenigen Ausnahmen zulässig, jedoch darf die Bearbeitung nie ohne Zustimmung veröffent-
licht oder verwertet werden.
Quelle: Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Metzner zum Thema "Kopieren von Musiknoten - erlaubt oder verboten?" (ausführliches pdf)

Viele Grüße
Klaus
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich gerade aus aktuellem Anlass zum Urheberrecht recherchiere, kann ich zum Thema Noten kopieren folgendes zur Orientierung zitieren: [...]

Vielen Dank, Klaus,

für die Informationen! Das bringt doch etwas Licht ins Trübe.

Das Bearbeitungsrecht liegt grundsätzlich beim Urheber bzw. evtl. beim Musikverlag.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist es also beispielsweise verboten bzw. unerschwinglich, im kleinen öffentlichen Kreis einen 90 Jahre alten Schlager mit Altsaxophon und Klavier aufzuführen, weil es die Noten nur für Violine und Klavier gibt.
Man macht sich strafbar, wenn man die (gekauften!) Violinen-Noten transponiert und dann das Stück zusammen mit einem Altsax in einem Altersheim aufführt. Dann lassen wir's eben... :nix:

Was die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber betrifft, frage ich mich gerade, wie ich einen seit 50 Jahren verstorbenen Komponisten um Erlaubnis bitten soll (ich hätte da schon Ideen, die aber vor Gericht sicher nicht standhielten... :rofl:)


Viele Grüße
Torsten
 
Hallo Torsten,

das angeschnittene Thema ist keines der Musiktheorie, daher können wir das hier nicht sehr vertiefen. Im passenden UF Musikbusiness & Recht wäre es in topic. Falls größeres Interesse an der Thematik besteht, würde ich es dorthin auslagern.

Nur so viel:

Wenn es ums Geld geht, möchte man als Kunde möglichst wenig bezahlen, andererseits für seine Arbeit möglichst gut bezahlt werden: ein ewiges Streitthema.

Möchte man die Früchte der Arbeit Anderer geniessen, so kostet das eben meist Geld. Warum soll das bei geistigem Eigentum anders sein?
O.K. ich persönlich könnte damit leben, wenn die Urheberrechte mit dem Tod des Urhebers enden. Doch das müßte dann gerechterweise auch für alle anderen Vermögenswerte gelten, die vererbt werden: Geld, Immobilen, Vermögensgegenstände...
So gesehen, sind die 70 Jahre vielleicht doch nicht ganz so ungerecht.

Wenn man für geschützte Musik im Altersheim nichts bezahlen möchte, so steht die gesamte gemeinfreie Musikgeschichte zur Verfügung, mit unzähligen Volksliedern, Opern und Traditionals, denen man machmal ein so hohes Alter gar nicht zugetraut hätte (z.B. die Melodie von Love me tender). La Paloma ist z.B. auch frei.
Möchte man auf geschützte Musik (z.B. alte Schlager) nicht verzichten, so lese ich gerade, daß die Musik für eine Veranstaltung (ohne Eintritt) im Altersheim 22,55 € (bis 100m2) bzw. 45,10 € (bis 200m2) kostet (plus 7% MWSt.).

Die Vergütung von geschützter Musik ist Gegenstand vieler Sonderregelungen. Weitere Info siehe hier.

Wenn Du jetzt speziell auf das Notenkopieren abhebst (eine Transposition wäre keine schützenswerte Bearbeitung, folglich eine Kopie), so hat man den Eindruck, daß vom Verfahren her wohl noch einiges vereinfacht werden sollte, führt man sich diesen Artikel zu Gemüte.

Die Rechte eines seit 50 Jahren verstorbenen Komponisten wurde vererbt und werden für die Erben i.d.R. von dem entsprechenden Verlag wahrgenommen. Du brauchst also keine Séance abzuhalten. :rolleyes:

Mir wäre das jetzige Verfahren für einen einzigen Schlager zu kompliziert und ich würde statt dessen ein paar schöne Volkslieder heraussuchen. Gerade die betroffene Generation hat diese noch viel gesungen.

Viele Grüße
Klaus
 
Du brauchst also keine Séance abzuhalten. :rolleyes:
Eigentlich fast schade :engel:

Mir wäre das jetzige Verfahren für einen einzigen Schlager zu kompliziert und ich würde statt dessen ein paar schöne Volkslieder heraussuchen.
Das sowieso - war ja nur ein Extrembeispiel. Schlager kann in der Regel ja auch einfach nach Gehör spielen - das ist ja erlaubt. :)
Volkslieder gibt es aber nur, weil damals Musik noch frei verbreitet, interpretiert und gesungen werden durfte. ;)

Nun aber wieder zurück zum Thema: ich denke, dem Thread-Urhebers konnte bei seinem Anliegen geholfen werden. :)

Danke und Gruß
Torsten
 
Ich bin mit meinem Transkriptionsergebnis, Dank der großzügigen Hilfe von Be-3 sehr zufrieden und möchte mich recht herzlich für die zur Verfügung gestellte neurale Glanzleistung ohne jegliches Entgelt oder Materiellen zugewinn sehr bedanken.
Leider werden sich seine Ururenkel nichts davon kaufen können, aber ich habe eine riesen freude ;-)

Schade, dass ich dieses Ergenis mit niemanden online teilen darf. Drum werde ich jetzt die Noten von musescore bis aufs Intro entfernen (Chickendanceboy hat seine Zustimmung geben)

Link aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht: Bitte halte Dich künftig an das geltende Urheberrecht!
Die Rechte zur Veröffentlichung der Noten liegen bei den Komponisten, den
Sherman-Brüdern bzw. deren Erben. Das hatte Be-3 schon erwähnt.
Du darfst keine urheberrechtlich geschützte Musik veröffentlichen!


§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html


klaus111


Ich glaube diesen Thread kann man damit beenden.
Danke an Alle
Witiwati
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

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