Thomann Rückgabeproblem

Da ist jetzt schon einiges an Kaffeesudleserei dabei. Wir wissen nicht ob @Badtzy die Gitarre gleich nach Erhalt zurückgeschickt hat oder doch erst nach 29 Tagen. Und wie sie verwendet wurde in der Zwischenzeit. Da er die Kratzer für nachvollziehbar hält, dürften sie ja erst bei ihm entstanden sein, sonst sehe ich keinen Grund für ihn da eine Minderung der Rückerstattung zu akzeptieren.
Und mit Gewährleistung hat das Rückgaberecht nichts zu tun, das ist das Recht bei einem Onlinekauf - das Thomann großzügig auf 30 Tage, statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage ausdehnt. Ist eigentlich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag - und die Ware ist dann in ordentlichem Zustand zurückzugeben, wieviele Gebrauchsspuren der Händler zu akzeptieren hat ist wohl hier die Streitfrage.
Wäre ja auch interessant ein Photo nicht nur vom Griffbrett zu bekommen, sondern auch von den Kratzern. Die aber möglicherweise dem TE gar nicht aufgefallen sind, sonst hätte er sie wohl dokumentiert...
 
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Man ist selbst so naiv wie man es anderen unterstellt. Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet einen Mangel sofort zu melden oder eine Ware sofort auf Mängel hin zu untersuchen. Selbst wenn das in den AGB stehen sollte, ist das unzulässig.

https://www.onlinehaendler-news.de/...92-verbraucher-ware-annahme-ueberpruefen.html

Ich würde selbst trotzdem immer auf Mängel prüfen, aber es kann keinem Verbraucher ein Nachteil daraus entstehen, wenn er es nicht macht. Es könnte ja sein, dass man die Ware gar nicht prüfen kann, weil man im Urlaub ist, im Krankenhaus oder auf Welttournee oder weil man so viel Gitarre übt.

Natürlich muss mal als Endkunde nicht sofort prüfen, ob ein Sachmangel vorliegt, aber darum geht es ja in dem Fall gar nicht. Die Realität läuft eben etwas anders ab als in einer Jura-Vorlesung.
Wenn ich einen Artikel kaufe und dieser nicht dem erwarteten Zustand entspricht, dann melde ich dies nach dem Auspacken selbstverständlich schriftlich dem Händler und mache davon auch Bilder. Eben um solche Situationen zu vermeiden. Der Threadersteller konnte die Gitarre vor dem Zurückschicken scheinbar auch in Augenschein nehmen. Wenn der Händler beispielsweise für jede Gitarre ein "Set-up" (machen doch einige Händler) vornimmt und dies dokumentiert hat, sieht es für den Threadersteller eher schlecht aus.

Ganz ehrlich, ich finde es absolut nicht zielführend, über ein Forum über die weitere Vorgehensweise zu diskutieren. Das Problem kann nur Thomann und der Threadersteller gemeinsam lösen. Also schreib denen eine Email, damit du das auch schriftlich hast und kläre es einfach mit Thomann. Die haben einen super Kundenservice und sind eigentlich sehr kulant.
 
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Mich würde ja jetzt auch interessieren, in welchem Zustand der TE die Gitarre zurückgeschickt hat.
Weil Kratzer auf neue Ware machen und sich nachher wundern, dass man dafür belangt wird, ist auch etwas fern ab von der Realität.
 
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Wenn die Gitarre Mängel beim Auspacken aufweist, sind diese direkt zu dokumentieren und mitzuteilen. Allein schon aus Selbstschutz.

Wenn man allerdings mit einem Instrument, bei dem man sich offenbar nicht sicher ist, ob man es denn behält, so umgeht, dass man es wertgemindert zurückgibt ("nachvollziehbare Kratzer"), macht man dem Verkäufer das Leben und die Kulanzfähigkeit nicht eben leichter.

Ich hatte bislang noch keine der geschilderten Reaktionen bei einer Thomann-Retoure. Im Vergleich würde ich den Kundenservice bei den Top 3 Händlern einsortieren, mit denen ich schon zu tun hatte. Allerdings ist meine feste Überzeugung, dass, wie man in den Wald hineinruft, es auch herausschallt.:nix:
 
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Hier muss klar unterschieden werden zwischen Gewährleistung, Rückgaberecht und (sichtbaren)Mängel bei Lieferung.
Ich muss bei Annahme die Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfend hier unverzüglich Mängel anzeigen. Oder meldet Ihr auch einen Halsbruch erst nach 28 Tagen.

Mängel die erst später auftreten wie kaputte Stimmmechaniken etc. fallen dann unter die Gewährleistung.zum Rückgaberecht hat Stoff.S ja schon alles geschrieben.

Und jetzt bin ich hier raus
Percy
 
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...Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Hi,

voran was zum Thema "Rechtsberatung". Ich denke ehrlich gesagt, dass das hier mitunter ein bisschen zu eng gesehen wird. Das Rechtsberatungsgesetz bezieht sich direkt nur auf die "geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten". Geschäftsmäßig wird dabei in der Tat recht weit verstanden, im Grunde schon wenn es mehr als einmal geschieht - auch unentgeltlich.

Die persönliche Erteilung eines Rats durch einen Einzelnen an eine andere Person ist aber zu unterscheiden von der Beteiligung an einer Diskussion über eine konkrete rechtliche Frage, selbst wenn diese durch einen konkreten Fall entstanden ist. In sofern ist es aus meiner Sicht überhaupt nicht problematisch, wenn verschiedene Foristen ihre persönliche Ansicht zur Rechtslage posten. Es sollte halt dabei erkennbar bleiben, dass man keine letztgültige Wahrheiten von sich geben will, sondern Meinungsäußerungen.

Zurück zu den zitierten AGB. Da erlaube ich mir den Hinweis, dass eine solche Formulierung ("nur, wenn.." oder auch "es sei denn,...") in Verträgen und Gesetzen verwendet wird, um eine sog. Beweislastumkehr auszudrücken. Das würde heißen, dass nicht der Kunde, sondern der Händler den Beweis führen muss, dass der Wertverlust auf einen "nicht notwendigen Umgang" zurück zu führen ist. Das ist erfahrungsgemäß nicht so ganz einfach, denn der Verkäufer muss erst einmal beweisen, dass die Beschaffenheit ursprünglich besser war.

Im konkreten Fall allerdings wird es darauf nicht unbedingt ankommen, denn offensichtlich ist es ja unstreitig, dass der Kollege da ein bisschen ungeschickt war. Über Ausmaß und Kosten muss man sich aber schon unterhalten, insbesondere, wenn man das evtl. mit einem überschaubarem Aufwand aufarbeiten könnte, der fühlbar unter dem Wertverlust liegt, der ohne Nachbesserung verbleiben würde. Bei einer dreistelligen Summe muss man die Frage schon stellen dürfen, finde ich.

--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ich muss bei Annahme die Lieferung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit prüfend hier unverzüglich Mängel anzeigen. Oder meldet Ihr auch einen Halsbruch erst nach 28 Tagen.

Liest man immer wieder, stimmt aber nicht. Tatsächlich verlangt wird es nur in § 377 HGB (Handelsgesetzbuch), wenn der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist. Als Verbraucher darf ich dagegen die Rückgabefrist voll ausschöpfen, die im Gesetz steht - oder in den AGB, wenn mir der Verkäufer eine längere einräumt. Handelt es sich um einen Sachmangel, wurde schon von anderen zu Recht auf die Gewährleistungsfristen und die Beweislastumkehr im ersten halben Jahr(!) hingewiesen.

Gruß, bagotrix
 
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@bagotrix

Der zitierte Beitrag aus den AGB bezog sich nur auf die Meinung des TE, er müsse nie für Schäden innerhalb des 14tägigen Widerrufsrechts haften.

Das von dir angesprochene Rechtsberatungsgesetz ist seit 2008 außer Kraft und wurde durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt.

Bezüglich Rechtsberatung ist das Ganze meiner Meinung nach schon eng zu sehen, da der Forenbetreiber seine Forenregeln eng gesteckt hat, um Probleme in diesem Bereich zu vermeiden. Ich bin hier aber auch beruflich vorbelastet und sehe das deswegen vielleicht auch strenger als manch anderer.

Gruß,

Thorsten
 
Asche auf mein Haupt, die Umbenennung hatte ich wohl vergessen... :embarrassed:Das kommt davon, wenn man so ein alter Knochen ist.

Hätte ich mal schön die Vorschriften zitiert, wärs mir auch aufgefallen. Inhaltlich muss ich allerdings festhalten, dass die Regelung der Rechtsberatung bei der Neufassung nicht soo sehr verändert hat. Und im Ergebnis sind die Spielräume ja sogar deutlich vergrößert worden. Es wurde auch einiges jetzt ausdrücklich ins Gesetz geschrieben, was die Rechtsprechung vorher schon bei der Auslegung aus den allgemeineren Regelungen rausgelesen hatte.

Für uns interessant dürfte vor allem § 2 RDG sein. Demnach ist Rechtsdienstleistung eine "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten". Eine bloße Diskussion ist da noch nie drunter gefallen. Der Gesetzgeber hat es freundlicherweise auch noch etwas genauer gefasst und unter § 2 Abs. 3 Ziff. 5 RDG festgehalten, dass "die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien" nicht darunter fällt. Dass ausdrücklich auch Rechtsfälle genannt sind, lässt das also ausdrücklich auch anhand von konkreten Einzelfällen zu.

Gruß, bagotrix
 
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Leute, die es nicht fertig bringen, innerhalb von 2 oder 4 Wochen ein Instrument von Kratzern verschont zu lassen, sollten eben generell keines bestellen.
 
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Leute, die es nicht fertig bringen, innerhalb von 2 oder 4 Wochen ein Instrument von Kratzern verschont zu lassen, sollten eben generell keines bestellen.
:great:Das ist mal 'ne Ansage mit Biss. Aber wo du recht hat, da hast du recht.
Folien drauflassen, Verpackungsmaterial aufheben und gesittet mit der Klampfe umgehen.
Wenn man seine Kohle korrekt zurückhaben will, dann hat Thomann auch unbeschädigte Ware zu erwarten.
 
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Ja ist ne Ansage mit biss....aber der @Badtzy hat sich schon eine Weile nicht mehr gezuckt. Vielleicht sagt er ja noch was dazu.
Er hat ja nirgends geschrieben das er die Kratzer verursacht hat. T möchte Geld haben weil Schäden an der Gitarre sind, bei Kratzern versteht er das aber wegen Schmutz wohl nicht so recht.
So habe ich das gelesen.
 
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Ja ist ne Ansage mit biss....aber der @Badtzy hat sich schon eine Weile nicht mehr gezuckt. Vielleicht sagt er ja noch was dazu.
Er hat ja nirgends geschrieben das er die Kratzer verursacht hat. T möchte Geld haben weil Schäden an der Gitarre sind, bei Kratzern versteht er das aber wegen Schmutz wohl nicht so recht.
So habe ich das gelesen.


Ich glaube ,,Er" ist eine ,,Sie" zumindest laut profil ;):D
 
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Könnte sich trotzdem an der Diskussion beteiligen, die sie losgetreten hat.
Vor allem sind wir über die Geschichte der Kratzer neugierig und wie lange es gedauert hat, bis die Gitarre retour ging.
 
Oh....hab garnicht drauf geachtet. Mein Fehler.
Also @Badtzy war nicht böse gemeint.
 
Darf man mal erfahren um welchen Betrag es überhaupt geht?
 
@Auchentoshan3 Elvis has left the building:whistle:.
 
Interessant wie sich die Diskussion sich in Flammen entfacht hat. Die Kratzer kamen bestimmt von mir, weiß zwar nicht wie, aber beim nächsten mal passe ich besser auf. Vielleicht durch das Üben im Stehen? Die Hose? Ging nur um die Kommunikation und den Dreck, der definitv nicht von mir kam. Habe den Beitrag gezahlt und gut ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Habe mit der Gitarre versucht im Stehen zu üben und ich denke, dass dadurch auf die Rückseite drei Kratzer gekommen sind. Reibung an der Hose? ...

Gürtelschnalle oder Nieten an der Jeans?! In manchen Musikläden hängen schilder, dass man beim testen der Instrumente tunlichst darauf achten sollte :D.
 

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