palmann
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MatthiasT schrieb:Hi
Tabs sind doch einfach eine Art Inhaltsangabe des Songs.
Selbst ein Powertab oder ein Midifile kommt doch nicht an das Orginal ran. Es gibt keine Stimme, die Instrumente klingen anders etc.
Während man im Orginal einen Gitarrenakkord hört, sagt ein Tab ja einfach nur: an Stelle x ist ein Gitarrenakkord. Mehr nicht, es wird einfach nur beschrieben, was jeder hören kann.
Wenn man also Tabs verbietet, müsste man sinnigerweise alle Inhaltsangaben geschützter Werke verbieten, oder hab ich da was falsch verstanden?
Tabs sind keine ,,Inhaltsangaben von Musikstücken'' sondern nach Definition des Urheberrechts grafische Aufzeichnungen von Musik. Über die Qualität wird keine Aussage getroffen. Natürlich ist diese verlußtbehaftet, daß gilt für ausnotierte Stücke aber ebenfalls, wenn auch im geringeren Maße.
lennynero hatte die Stelle bereits zitiert:
ee) Grafische Aufzeichnungen von Musik sind keine Schriftwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, sondern Werke der Musik im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, denn die Notierung ist kein Ausdrucksmittel der Sprache. Eine solche grafische Aufzeichnung von Musik ist nicht nur die traditionelle Notenschrift, sondern auch die Tabulatur, beispielsweise für die Gitarrenstimme (siehe hierzu das On-Line Guitar Archive (OLGA)).
Gruesse, Pablo