Nun, eine Rechtsberatung wäre nach meinem Verständnis detaillierte Unterstützung in einem konkreten Fall - Auskünfte über die Gesetzeslage findet man auch im Internet zuhauf. Und wenn das auf Seiten von Rechtsanwälten geschieht, sollten das im Normalfall sogar verlässliche Informationen sein.
Apropos "Laien hier ihre persönlichen Rechtsverständnisse um die Ohren hauen". Soll ich Aussagen, die nach meinem Verständnis unrichtig sind, einfach unkommentiert stehenlassen? Wäre vielleicht besser gewesen, wenn ich noch Verweise auf entsprechende Seiten im Internet mitgeliefert hätte, so steht wirklich nur Aussage gegen Aussage.
Also, wenn man's genauer wissen will, hilft nur googeln, z.B. nach "Darf ich Fakes verkaufen". Wobei man berücksichtigen muss, dass es anscheinend im Interesse von Markenverbänden und von diesen eingesetzten Rechtsanwälten ist, die Rechtslage (z.B. Markenrecht) verschleiernd darzustellen und nur die für gewerbliche Händler gültige darzustellen, ohne das explizit (oder nur einmal möglichst unauffällig in einem Nebensatz) zu erwähnen.
Wobei es natürlich auch für einen Privatmann unangenehm ist, wenn man eine Abmahnung inklusive Schadenersatzforderung von einem skrupellosen Rechtsanwalt am Bein hat. Das soll laut Internet z.B. beim Verkauf von Kleidung schon mal passieren, bei Gitarren hab ich noch nie davon gehört. Unangenehm ist es auf jeden Fall, auch wenn man "eigentlich" nichts falsch gemacht haben sollte (das ist ja hier die Streitfrage).
So, nachdem ich hier keine konkreten Aussagen über die Gesetzeslage gemacht habe, auf die man reagieren müsste, ist es vielleicht angebracht, diesen Ausflug zu beenden, zur Wertschätzung von Gitarren zurückzukehren und das Nebenthema Legalität von Verkäufen wieder ruhen zu lassen.