Zitat Rockamring.de :
F: Ich bin noch nicht volljährig, darf ich trotzdem zu Rock am Ring?
A: Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 16 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten Gelände Gültigkeit, d. h. von 16 bis 18 Jahren muss man um 24.00 Uhr das Gelände verlassen, außer man ist in Begleitung einer volljährigen Begleitperson und hat eine Einverständniserklärung der Eltern, die die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung auf die Begleitperson überträgt. Erziehungsberechtigter im Sinne des Gesetzes ist:
jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (Vater, Mutter, Vormund),
jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personen- Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen.
Das heißt: wenn Ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und Euer Personen-Sorgeberechtigter mit einer schriftlichen Vereinbarung darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Uhrzeit besuchen. Die Begleitperson muss sich dann ausweisen können.