Jean-M.B.
HCA Yamaha Keys / InEar
Eigentlich kann man es als Faustregel recht kurzfassen, auch wenn das Thema sehr umfangreich ist.
Man kann einen käuflich erworbenen Klangerzeuger absampeln und das daraus erhaltene Samplematerial für den persönlichen Gebrauch (Live-Auftritte, Song-Produktion etc.) nutzen und verwenden.
Man darf aber in keinem Fall dieses Samplematerial an Dritte weitergeben (schenken oder verkaufen). Hierfür braucht man die Genehmigung (Lizenz) des Herstellers des abgesampelten Instruments.
Man kann einen käuflich erworbenen Klangerzeuger absampeln und das daraus erhaltene Samplematerial für den persönlichen Gebrauch (Live-Auftritte, Song-Produktion etc.) nutzen und verwenden.
Man darf aber in keinem Fall dieses Samplematerial an Dritte weitergeben (schenken oder verkaufen). Hierfür braucht man die Genehmigung (Lizenz) des Herstellers des abgesampelten Instruments.
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