• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Quittung ausstellen

@Lite-MB:
Eine Gewinnerzielungsabscht wäre bei der USt sinnwidrig. Aber ein blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§2 UStG:
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Man kann auch ohne Gewinnerzielungsabsicht (also bei "Liebhaberei" im EStG) Unternehmer im Sinne des UStG sein!
 
Lite-MB schrieb:
So blöd ist nicht mal das deutsche Steuerrecht!

Richtig!
Schau mal in §15 Abs. 1a UStG was da alles vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Das ist ne ganze Menge.

@whych: Ich hab noch was wichtiges vergessen. Wenn ihr euch für Variante b entscheidet, bindet euch das auf 5 (!) Jahre (siehe §19 Abs. 2 UStG), d.h. ihr könnt nicht beliebig für jedes Jahr zwischen a) und b) hin und her wechseln!
 
Das mit dem Wecsel wusste ich. Wurde auch glaub schon hier geschrieben.
Also ich persoenlich tendiere dazu keine Umsatzsteuer zu verlangen. Gerade zwecks Gagen, CDs etc.
Alleine mit einem Studioaufenthalt haben wir einiges abgedeckt. Dazu Spritkosten etc. also brauch ich nichts um da noch was runterzudruecken.

Aber jetzt muss ich einfach mal das Zusammensitzen abwarten und was da dabei rauskommt. :)
 

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