Alexa schrieb:
§ 2 UStg: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Aufpassen!!
Die Definition gilt NUR (!) für die Umsatzsteuer. Dh. der Begriff des Unternehmers wie er in §2 UStG steht, besagt nur, wer im Sinne dieses Gesetzes (also des Umsatzsteuergesetzes) als Unternehmer betrachtet wird.
Die Pflicht Umsatzsteuer an das FA abzuführen beginnt erst irgendwo über 17500 Euro (und in diesem Rahmen besteht sogar noch ein Wahlrecht, d.h. zu Pflicht wirds erst bei noch höheren Beträgen) Jahresumsatz.
Das heißt jetzt für Whych:
Du kannst und darfst keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen. Solange ihr unter 17500 Euro Umsatz im Jahr bleibt, habt ihr mit der USt nix am Hut!
Also darum brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
Jetzt noch etwas "Aufklärung" bzgl den Steuern, weil hier doch einiges immer wieder durcheinandergebracht wird:
1) Als Band seid ihr soweit es keine besondere Vereinbarungen gibt, und noch kein Geschäftsumfang einer OHG gegeben ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Warum ist das wichtig?
-> die GbR als solche "wird nicht besteuert". Das FA nimmt die GbR nur als "Bemessungsgrundlage" für die Einkommensteuer jedes Mitglieds der GbR.
Was bedeutet das?
-> die "Band" als solche schuldet keine Einkommensteuer. Aber jedes Mitglied der Band muss Einkommenstuer zahlen. Ganz normal wie bei allen Einnahmen die du hast.
Um jetzt feststellen zu können, welche Einnahmen der Einzelne aus der Band hatte, benutz das FA die sogen. "Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung". Das bedeutet nix anderes, als dass geschaut wird, was die Band eingenommen hat und das dann auf die Mitglieder verteilt wird.
Bsp: Ihr habt 1000 Euro Einnahmen an Gage. 500 Euro Kosten für Benzin, Saiten was weiß ich. Ihr seid zu fünft in der Band.
Das FA geht jetzt hin und betrachtet sich die GbR. Die Rechnung sieht dann so aus: 1000 Euro Einnahmen - 500 Euro Ausgaben. Die Band (GbR) hat dann 500 Euro Einkünfte. Diese 500 Euro werden auf die Gesellschafter verteilt.
Ergebnis: jedes Bandmitglied muss 100 Euro bei der Einkommensteuer versteuern.
2) Dass die "Lohnsteuer" nur eine besonder Erhebungsform der Einkommensteuer ist, ist bekannt oder? Das ist also keine besondere Steuer, sonder die normale Einkommensteuer, die lediglich direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird.
3) Was bedeutet die von Topo angesprochene Liebhaberei?
Das Einkommensteuergesetz ist vom Grundsatz her ganz einfach: besteuert wird nach der individuellen Leistungsfähigkeit. D.h. "alles" was jemand eingenommen hat wird besteuert. Genauer müsste es heißen: alles was einer der in §2 EStG genannten Einkunftsarten unterfällt wird besteuert.
Da die Einnahmen alleine aber nichts über die individuelle Leistungsfähigkeit aussagen, müssen aber auch die notwendigen Ausgaben betrachtet werden. Das sind de ominösen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Diese werden von den Einnahmen abgezogen, weil sie dem Steuerpflichtigen ja nicht zur Verwendung verbleiben, sondern weil er sie bereits zur Einkünfteerzielung ausgegeben hat. Wer Geld mit dem verkauf von CDs verdienen will, muss sich halt zwangsläufig Rohlinge kaufen.
Und wer höhere Werbungskosten als Einnahmen hat, erwirtschaftete Verluste.
Das führt uns zur "Liebhaberei". Hier wird versucht, Verluste aus einer Tätigkeit dazu zu benutzen, den betrag an Einnahmen der versteuert wird zu senken.
Bsp: Jemand erzielt 100.000 Euro Gewinn aus Betrieb A. Gleichzeitig erzielt er 100.000 Euro Verlust aus Betrieb B. Nach dem Einkommenstuerrecht hat er dann Einkünfte in Höhe von 0 Euro.
Wenn jetzt jemand ständig nur Verluste erzielt, wird unterstellt, dass ihm die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. D.h. er will gar keinen Gewinn machen, sondern betreibt lediglich ein "Hobby".
Wenn er keine Gewinne einfahren kann, darf er aber auch die Verluste nicht geltend machen.
Erzielt derjenige in dem Beispiel also über Jahre nur verluste mit Betrieb B, stuft das FA das als Liebhaberei ein. Dann darf er die Verluste nicht verrechen, es bleibt bei den Einnahmen aus Betrieb A, die er iHv 100.000 Euro versteuern muss!
Bei bands die kaum Einnahmen haben, wird es auf diese Liebhaberei hinauslaufen. Denn die entstehenden Kosten (Benzinkosten für Gig, Probe, Miete, Instrumente) sind meist weitaus höher, so dass ständig nur Verluste erwirtschaftet werden.
Gruß Chris