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Willi1969
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@Fkiege
1. Du bist ehrlich, wovon wir natürlich immer ausgehen, weil wir alle ja ehrlich sind und immer das Richtige tun und gibst das Gerät als defekt zurück.
Du bewegst Dich hier im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Händler muss Dir hier den Kaufpreis nicht erstatten, sondern hat das Recht auf Reparatur oder Tausch. Hier gibt es also zwei Szenarien, die theoretisch auf Dich zu kommen können. Im besten Fall bekommst Du ein neues Gerät, im schlechtesten Fall musst Du Dein Gerät einschicken, es wird repariert und und Du sitzt zu Hause rum, bis die Reparatur erfolgt ist und das Gerät an Dich zurückgeschickt wurde.
Ich weiß nicht, wie das z.B. bei Thomann und Music Store ist, dazu müssten hier andere ihre Erfahrungen schreiben. Aus eigenen Erfahrungen kann ich Dir aber schreiben, dass ich z.B. bei Amazon aktive Monitore gekauft hatte, die nach drei Tagen Nutzung meiner Meinung nach einen Defekt aufwiesen. Ich habe die als Defekt innerhalb der Rückgabefrist an Amazon geschickt und anstandslos mein Geld zurückerhalten. Ich habe in zig Jahren Online-Kauf (und da waren schon einige defekte Geräte dabei) noch nie erlebt, dass von Reparatur gesprochen wurde. Höchstens Umtausch oder Geld zurück. Die meisten Händler betreiben gar nicht erst den Aufwand. Wie ein Mitarbeiter bei Expert Klein zu mir sagte, als ich den eine-Woche-alten Dyson Staubsauger zurückbrachte: "Mit Defekten befassen wir uns gar nicht in den zwei Jahren Gewährleistung. Wir schicken das Ding direkt an Dyson zurück."
2. Du bist nicht ehrlich und gibst das Gerät einfach so zurück. Ohne Mitteilung des Defekts.
In Fall 2 erhälst Du Dein Geld zurück und das Thema ist für Dich erledigt. Du musst den Defekt ja nicht bemerkt haben. Das Problem hat dann halt ggf. ein anderer Käufer, falls der Verkäufer die Beschaffenheit des zurückgeschickten Produktes nur oberflächlich prüft, z.B. auf Vollständigkeit und Optik und es frisch verpackt wieder verkauft wird.
Für welche Variante Du Dich nun entscheidest, musst Du mit Dir ausmachen. Ich habe immer Nr. 1 gewählt und bin da nie enttäuscht worden. Auch aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass oft genug Variante 2 zum Zuge kommt, sonst hätte ich hier nicht schon einige, eigentlich offensichtlich defekte Lieferungen angeblicher Neuware gehabt.
Fakt ist aber: Zurück mit dem Ding! Und zwar unverzüglich.
Du hast zwei Möglichkeiten:Es liegt noch in der 30 Tage Rückgabe Frist. Nun habe ich die Befürchtung, das es Schwierigkeiten geben wird,
Zwischen Garantie und Rückgabe .
Die prüfen das ja intern, und wenn dann so ein Defekt vorliegt ?
Muss ich das jetzt mit angeben ?
1. Du bist ehrlich, wovon wir natürlich immer ausgehen, weil wir alle ja ehrlich sind und immer das Richtige tun und gibst das Gerät als defekt zurück.
Du bewegst Dich hier im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Händler muss Dir hier den Kaufpreis nicht erstatten, sondern hat das Recht auf Reparatur oder Tausch. Hier gibt es also zwei Szenarien, die theoretisch auf Dich zu kommen können. Im besten Fall bekommst Du ein neues Gerät, im schlechtesten Fall musst Du Dein Gerät einschicken, es wird repariert und und Du sitzt zu Hause rum, bis die Reparatur erfolgt ist und das Gerät an Dich zurückgeschickt wurde.
Ich weiß nicht, wie das z.B. bei Thomann und Music Store ist, dazu müssten hier andere ihre Erfahrungen schreiben. Aus eigenen Erfahrungen kann ich Dir aber schreiben, dass ich z.B. bei Amazon aktive Monitore gekauft hatte, die nach drei Tagen Nutzung meiner Meinung nach einen Defekt aufwiesen. Ich habe die als Defekt innerhalb der Rückgabefrist an Amazon geschickt und anstandslos mein Geld zurückerhalten. Ich habe in zig Jahren Online-Kauf (und da waren schon einige defekte Geräte dabei) noch nie erlebt, dass von Reparatur gesprochen wurde. Höchstens Umtausch oder Geld zurück. Die meisten Händler betreiben gar nicht erst den Aufwand. Wie ein Mitarbeiter bei Expert Klein zu mir sagte, als ich den eine-Woche-alten Dyson Staubsauger zurückbrachte: "Mit Defekten befassen wir uns gar nicht in den zwei Jahren Gewährleistung. Wir schicken das Ding direkt an Dyson zurück."
2. Du bist nicht ehrlich und gibst das Gerät einfach so zurück. Ohne Mitteilung des Defekts.
In Fall 2 erhälst Du Dein Geld zurück und das Thema ist für Dich erledigt. Du musst den Defekt ja nicht bemerkt haben. Das Problem hat dann halt ggf. ein anderer Käufer, falls der Verkäufer die Beschaffenheit des zurückgeschickten Produktes nur oberflächlich prüft, z.B. auf Vollständigkeit und Optik und es frisch verpackt wieder verkauft wird.
Für welche Variante Du Dich nun entscheidest, musst Du mit Dir ausmachen. Ich habe immer Nr. 1 gewählt und bin da nie enttäuscht worden. Auch aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass oft genug Variante 2 zum Zuge kommt, sonst hätte ich hier nicht schon einige, eigentlich offensichtlich defekte Lieferungen angeblicher Neuware gehabt.
Fakt ist aber: Zurück mit dem Ding! Und zwar unverzüglich.
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