Neuer Arranger von Roland! E-A7

  • Ersteller specialplant
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@Fkiege
Es liegt noch in der 30 Tage Rückgabe Frist. Nun habe ich die Befürchtung, das es Schwierigkeiten geben wird,
Zwischen Garantie und Rückgabe .
Die prüfen das ja intern, und wenn dann so ein Defekt vorliegt ?
Muss ich das jetzt mit angeben ?
Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Du bist ehrlich, wovon wir natürlich immer ausgehen, weil wir alle ja ehrlich sind und immer das Richtige tun und gibst das Gerät als defekt zurück.

Du bewegst Dich hier im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Der Händler muss Dir hier den Kaufpreis nicht erstatten, sondern hat das Recht auf Reparatur oder Tausch. Hier gibt es also zwei Szenarien, die theoretisch auf Dich zu kommen können. Im besten Fall bekommst Du ein neues Gerät, im schlechtesten Fall musst Du Dein Gerät einschicken, es wird repariert und und Du sitzt zu Hause rum, bis die Reparatur erfolgt ist und das Gerät an Dich zurückgeschickt wurde.

Ich weiß nicht, wie das z.B. bei Thomann und Music Store ist, dazu müssten hier andere ihre Erfahrungen schreiben. Aus eigenen Erfahrungen kann ich Dir aber schreiben, dass ich z.B. bei Amazon aktive Monitore gekauft hatte, die nach drei Tagen Nutzung meiner Meinung nach einen Defekt aufwiesen. Ich habe die als Defekt innerhalb der Rückgabefrist an Amazon geschickt und anstandslos mein Geld zurückerhalten. Ich habe in zig Jahren Online-Kauf (und da waren schon einige defekte Geräte dabei) noch nie erlebt, dass von Reparatur gesprochen wurde. Höchstens Umtausch oder Geld zurück. Die meisten Händler betreiben gar nicht erst den Aufwand. Wie ein Mitarbeiter bei Expert Klein zu mir sagte, als ich den eine-Woche-alten Dyson Staubsauger zurückbrachte: "Mit Defekten befassen wir uns gar nicht in den zwei Jahren Gewährleistung. Wir schicken das Ding direkt an Dyson zurück."

2. Du bist nicht ehrlich und gibst das Gerät einfach so zurück. Ohne Mitteilung des Defekts.

In Fall 2 erhälst Du Dein Geld zurück und das Thema ist für Dich erledigt. Du musst den Defekt ja nicht bemerkt haben. Das Problem hat dann halt ggf. ein anderer Käufer, falls der Verkäufer die Beschaffenheit des zurückgeschickten Produktes nur oberflächlich prüft, z.B. auf Vollständigkeit und Optik und es frisch verpackt wieder verkauft wird.

Für welche Variante Du Dich nun entscheidest, musst Du mit Dir ausmachen. Ich habe immer Nr. 1 gewählt und bin da nie enttäuscht worden. Auch aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass oft genug Variante 2 zum Zuge kommt, sonst hätte ich hier nicht schon einige, eigentlich offensichtlich defekte Lieferungen angeblicher Neuware gehabt.

Fakt ist aber: Zurück mit dem Ding! Und zwar unverzüglich.
 
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Hallo Ihr Lieben.
Ich habe das Gerät heute Morgen bei der Post abgeliefert.
Danke Euch für die Meldungen und Ratschläge
Auch ein Werksreset hat nichts gebracht.
LG- Fkriege
 
Der Händler muss Dir hier den Kaufpreis nicht erstatten, sondern hat das Recht auf Reparatur oder Tausch
Das ist ein Gerücht, dass sich leider hält und von diversen Händlern auch gerne ausgenutzt wird. Du allein als Kunde entscheidest was mit der defekten Ware passieren soll. Die gesetzliche Grundlage findest du im §439 Absatz 1 BGB. AGBs die das BGB einschränken wollen sind übrigens nichtig.
 
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(1) "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Bitte richtig lesen und nicht Semantik betreiben! Ich habe kein Gerücht beschrieben, sondern Fakten.

Ich habe geschrieben, dass der Verkäufer das Recht auf Reparatur oder Tausch hat. Ich habe nicht geschrieben, dass er das Recht daran hat, welche Option davon gewählt wird.

Im Übrigen bezog sich meine Aussage eher darauf, dass viele Verbraucher der Meinung sind, sie hätten stets einen Anspruch auf Geldrückgabe.

Und dem ist nicht so.
 
Sorry, schlecht zitiert. Ich hoffe jetzt ist es besser zu sehen wo rauf ich mich beziehe. Und das der Händler ein Reparaturversuch fordern kann, hält sich leider als Gerücht.
Der Händler ................, sondern hat das Recht auf Reparatur oder Tausch.
Der Händler hat definitiv kein Recht Reparatur oder Tausch zu fordern. Geld zurück ist eine andere Sache. Hier kann dann u.U eine Wertminderung im Raum stehen, da die Sache bis zum Mangel genutzt wurde.
 

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