marshall valvestate auf ebay gekauft --> frage

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hmm aber es wurden doch auch schon lamborginis und ganze häuser für ganz kleines geld verkauft, zwecks das es in falscher kategorie war oder schlechtes oder falsches bild...

ich mein guter will hin oder her , man ließt sich nochmal durch was man einstellt ... man kann nciht irgendtwas einstellen und dann rumnöhlen das der preis zu niedrig ist und man sich ja so schreklich geirrt hat ... dummheit wird halt bestraft halt ... finde ich echt etwas dämlich ... zumahl ich selber nicht allzuviel geld habe (student) ..und von daher wäre mir das angebot sehr gelegen gekommen ...

hmm so dann :mad:
 
drum eben denk ich ja auch das mir die nette person da steila uch nciht für 110 oder sonstwas gibt ... :(

ebay stinkt..
 
Dann bestehe halt drauf und guck was passiert. ;) Hast du das Geld schon überwiesen?
 
nein hab noch kein geld überwiesen , würde das denn was bringen? , kontodaten hätte ich...
 
so hier nochmal eine mail vom "überaus freundlichen" verkäufer:

"Nun denn , hier zum letzten Male . Das Angebot war ein Irrtum , der Sofortkauf Preis war als Startpreis geplant ,

wurde irrtümlich als Sofortkauf eingestellt.

Hier zum rechtlichen . Da hier ganz offensichtlich ein Fehler vorlag , der auch umgehends berichtigt werden sollte , aber in der Zeit ersteigert wurde , hast Du keinen , auch rechtlich nicht , Anspruch auf den Verkauf dieses Artikels zu diesem lächerlichen Preis .

Zudem ist bei einem derart lächerlichem Preis f einen solchen Artikel jedem vernünftigem Menschen klar , daß es sich hier um einen Irrtum handelt . Frage halt Deinen RA , habe ich getan .

MfG, rockinlizzard

Desweiteren ist eine solche Verhaltensweise unverschämt und habgierig .

Bitte hiermit von weiteren mails abzusehen , habe mich diesbezüglich auch mit ebay in Verbindung gesetzt , telefonisch
"

toll , und was jetzt?
 
man sollte es einsehen wenn man etwas falsch gemacht hat ^^

ich hab dir doch 4 dinge aufgelistet...du hattest einige möglichkeiten aber jetzt glaube ich isses der zeitpunkt wo du nur noch sagen kannst: jut - scheisse gelaufen ... leben geht weiter.....

wenn er wirklich mit denen telefoniert hat sind das fakten was er schreibt...wenn nich ^^ .... musst selbst herausfinden
 
Sehr passend dazu gab es den Fall eines AUtohauses, das einen Passat bei Ebay eingstellt hatte, und der weit unter Wert versteigert wurde.

Waehrend das Autohaus beim Landesgericht noch gewonnen hatte gewann der Kaeufer den Berufungsprozess vor dem OLG. Shoen nachzulesen ist das hier.

Allerdings ist die Rechtssprechung nicht wirklich eindeutig, und wenn heute das eine Gericht so entscheidet kann ein Anderes (auf gleicher Instanzebene) die Sache ganz anders entscheiden. Die Frage die sich stellt ist halt, ob du uber die Moeglichkeit und den Willen verfuegst den Rechtsweg einzuschlagen.

Weiterhin gibt es auch zu "Irrtum" bei Vertragsgestaltung interessante Paragraphen (bei mir ging es einmal um eine falsche Produktbeschreibung), aber da muesste ich unsere Saengerin nochmal Fragen (Juristin). Wobei hier der Sofort-Kaufen Preis wirklich auf einen Irrtum hindeutet (idR bekommt man den Amp nicht unter 200 Taler, also mindestens 3mal so teuer).

EDIT: ich finde den Vorschlag recht gut einen vernuenftigen Preis auszumachen... wobei ich da 100 Taler immer noch fuer zu wenig halte.
 
ganz ehrlich, würd mich das echt aufregen. der verkäufer ist ja echt blöd im hirn..... :eek: zuerst alles falsch machen, und sich dann hinterm anwalt verstecken und weinen.

das ist doch genauso mit "ich wollte garnicht mitbieten, aber jetzt habe ich diesen artikel für den wucherpreis gekauft, ich wollte doch garnicht mitbieten, bin nur ausversehen auf diese taste gekommen"

da hätte er mal besser die auktion vorher abgebrochen!!! und dann noch sone unverschämte mail. die welt ist echt gemein, weil solche trottel auch wohl noch recht bekommen :(
 
Ach, ich würde jetzt einfach drauf scheißen und weiter nach was günstigem suchen.
 
ja der anwaltweg ist mir dafür auch etwas zu mühselig, und der verkäufer lässt da keines falls mit sich reden ... ich seh auch nicht wirklich ein 200 taler zubezahlen für einem amp zu bezahlen den ich für 66 ersteigert hab , wäre ja schlimm wenn das immer so liefe : z.B: ich ersteigere ien gitarre für 500 € und plötzlich sagt der verkäufer das ja viel zu wenig sei und er sie nciht unter 1500 € hergibt ... so ist ebay nun mal ...

nur was soll ich schon sagen wenn es nichtmal ne sichere rechtsgrundelage dazu gibt... und klagen will ich nicht , bin gespannt wie ebay entscheidet ..

von der sache bin ich mir aber sicher das ich theoretisch im recht bin...

weil was kann ich dafür das sich der verkäufer irrt ...

ist mir echt zu dämlich.. :evil:
 
Schluck einfach zwei mal und vergiss es!
Wenn er nicht geschrieben hätte, daß man noch nicht bieten soll, dann würde ich auch nicht so einfach locker lassen. Gut, es war wegen den Bildern, aber trotzdem.
Ich weiß sowieso nicht was das soll was einzustellen und dann die Bilder nachträglich anzufügen. Die paar Tage hätte er auch noch warten können. *kopfschüttel*
Naja....
 
ja sehr logsich ich stelle ein auktion ein auf die keiner bieten soll ... tze ...
 
whatever... schrieb:
so hier nochmal eine mail vom "überaus freundlichen" verkäufer:

"Nun denn , hier zum letzten Male . Das Angebot war ein Irrtum , der Sofortkauf Preis war als Startpreis geplant ,

wurde irrtümlich als Sofortkauf eingestellt.

Wichtig!

Wie du erkennen kannst wollte er den Preis als Startpreis!!! Aslo im Gegesatz zu Ebay.com wo du einen Minimalpreis eingeben kannst unter dem der Artikel nicht veräußert wird ist das bei Ebay.de anders. Ein Verkäufer kann nicht einen Artikel zu einen beliebigen Stratpreis einsetzen und wenn sein WUNSCHPREIS nicht erzielt wird vom Verkauf zurücktreten.
Der Hier erwähnte Stratpreis hätte demzufolgen auch der erzielte ENDpreis der Auktion sein können!!

Durch seine Begründung hat er sich selbst ein Bein gestellt und du hast anSnspruch auf den Artikel, egal ob ein Fehler vorlag. Hätte er jetzt argumentiert er hätte sich um eine Kommastell geirrt, wäre es ein Irrtum gewesen!!!

Hier liegt der Fall nicht vor... so das du dir gute Chancen auch vor Gericht ausrechnen kannst!!!

Bewahre die Mail mit der Aussage gut auf und poche auf den Kauf .. wenn du allerdings einen guten Stern am Himmel leuchten lassen möchtest dann kannst du ja den Preis gerne noch anheben, aber erst dann wenn du eine Chance siehst den Amp auch zu deinem Preis zu bekommen, sonst könnte ein entgegenkommen im Preis als Anerkenntnis seines Irrtums geltenund verschlechtert deine Position!!!

Viel Glück
 
Man kann keinen Verkäufer bei ebay zum Verkauf zwingen. Fertig aus.
War ja offensichtlich klar, dass er nen Fehler gemacht hat.
Wer da noch auf sein "Recht" pocht, ist ein armer Mensch in meinen Augen.

cheers
 
Doody schrieb:
Man kann keinen Verkäufer bei ebay zum Verkauf zwingen. Fertig aus.
War ja offensichtlich klar, dass er nen Fehler gemacht hat.
Wer da noch auf sein "Recht" pocht, ist ein armer Mensch in meinen Augen.

cheers


Irrtum : Ebay ist eine Verkaufsplattform wie im normalen Geschäftsleben.. du gehts mit jedem Gebot ein Kaufverpflichtung ein ebenso als Verkäufer eine Verkaufsverpflichtung!!!

Sind beide Parteien über 18 Jahre und somit voll geschäftsfähig werden rechtsverbindliche Verträge geschlossen!!!
 
michaelkle schrieb:
Irrtum : Ebay ist eine Verkaufsplattform wie im normalen Geschäftsleben.. du gehts mit jedem Gebot ein Kaufverpflichtung ein ebenso als Verkäufer eine Verkaufsverpflichtung!!!

Sind beide Parteien über 18 Jahre und somit voll geschäftsfähig werden rechtsverbindliche Verträge geschlossen!!!

Wenn mir so ein Irrtum passieren würde und Du mir so kommen würdest, würdest Du Dir eher von mir eine einfangen, als dass Du den Amp bekommen würdest.
 
Doody schrieb:
Wenn mir so ein Irrtum passieren würde und Du mir so kommen würdest, würdest Du Dir eher von mir eine einfangen, als dass Du den Amp bekommen würdest.


Sorry hast du dir meinen Post #34 durchgelesen ?? Dann weißt du wo der Haken beim Verkäufer liegt! Das hat nichts mit unhöflich zu tun. nur mit seiner Argumentation!
 
Man kann den Verkäufer schon zwingen!

Da gabs doch mal eine Fall, in dem ein Autohaus ein Auto versteigert hat und nicht den gewünschten Preis erzielte. Das Autohaus wollte das Fahrzeug nicht rausrücken und wurde dann gerichtlich gezwungen.
 
Macht euch doch nich lächerlich, Jungs!
Dem Kerl ist ein Irrtum unterlaufen und gut is !
Jedem, der nen Gesunden Verstand hat, is klar, dass er - zumindest moralisch - keinen Anspruch auf das Teil hat. Für den Rest trifft der Punkt mit der "Habgier" absolut zu.
 

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