marshall valvestate auf ebay gekauft --> frage

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hallo

hier der text der auktion:
"Superschöner Marshall VS 65 R in absolutem Neuzustand . - Blauer Tolexbezug - und außergewöhnlich schöner Frontbespannung , -Sammlerstück- . Der amp ist absolut Neuwertig , ohne jegliche Gebrauchsspuren !!!!!Amp wird in Originalverpackung geliefert incl. Bedienungsanleitung .Wohnimmergerät , sehr selten gespielt .

Features : 65 Watt , 2 channels , clean / gain , Reverb / Hall , tone shift switch , channel 1 / 2 switch

Röhrenvorstufe , ECC 83 tube , Input , Netzanscluß , Headphones , Externer LS -

anschluß , Effect Send / Return , D.I. Output Marshall Goldback Speaker



clean channel volume , bass , middle , treble

gain channel gain , bass , contour , treble , volume

Footswitch ist 0ptional , aber gg Aufpreis v. 30,- € kann der passende Fußschalter , dto absoluter Neuzustand , erworben werden .

Bitte noch nicht bieten , da ich Samstag noch Bilder einstellen werde .

Nach neuem EU - Recht weise ich darauf hin , daß dies ein Privatverkauf ist , ohne Garantie . Gleichwohl versichere ich , daß die gemachten Angaben absolut den Tatsachen entsprechen .

"

Der ganze spass für 66,66 taler , ich vermute mal der verkäufer hat sich im preis geirrt bzw. "bitte noch nicht biten , samstag stelle ich bilder ein"

verwirrt mich etwas...

was meint ihr soweit alles rechtlich ok?
bzw. was kostet so ein amp normal ind em zustand?
kann ich darauf pochen das mir der amp für den preis verkauft wird , und de r verkäufer sich nicht mit etwaigen ausreden" habe preis falsch gesetzt" oder so?

Danke schonmal!

bitte zügig antworten :great:

mfg

stephan
 
Eigenschaft
 
per Sofortkauf?
 
ja genau sofort kauf , habe ich vergessen zu erwähnen
 
na dann herzlichen glückwunsch , wenn er ihn für sofortkauf reinsetzt !!! selber schuld , hat er startpreis 1 euro gemacht ???Er meinte wohl noch nicht bieten falls zb. die fotos nicht so gut sind und zb doch einer das gebot zurückzieht hmm???

Hast du den link ?????
 
der verkäufer hat mit geantwortet :

"Hallo,
Tut mir echt leid , aber dies war ein Mißverständnis.
Hoffe Sie verstehen das , der amp wurde versehentlich für Sofortkaufen
eingestellt . Bis ich das ändern konnte , hatten Sie schon geboten"

"Dir muß ja wohl auch klar gewesen sein , daß das nicht sein kann ."


was soll ich tun? :(

ach man ...
 
wenn du mies bist auf die regeln von ebay pochen - wenn du nett bist nicht....

also

1. Möglichkeit: du gibst dem amp ein schönes zuhause und kommst eher in den himmel

2. möglichkeit: du bist nett und pochst nicht drauf - kommst eher in den himmel

3. möglichkeit: du pochst drauf und schickst mir den amp fürs geld - kommst eher in den himmel

4. möglichkeit: du versaust alles und dein leben wirst du wohl an einer anderen stelle verbessern müssen........

entscheide dich weise *auf nr. 3 zeig* ^^
 
Ich würd auch a bissl mit den Ebay regeln kommen. Er hatte ja schließlich die Möglichkeit, die Auktion vorzeitig zu beenden.
Hat er aber nicht getan.

Aber biete ihm dann nen fairen Preis an, also einer, der dir passt.

Wenn er den nicht annimmt, kannste immer noch mit ebay kommen ;)
 
der preis passt mir ja ;) , nur ich werd wohl auf den himmel sche****
ich brauch nen amp , günstig und bla , pech gehabt , dafür sidn regeln da ...

hab mich jetzt mal bei ebay deswegen gemeldet ,mal schauen was sie dazu sagen ...

danke dann schonmal
 
jo - kannst ja noch sagen was draus geworden is ^^
 
wer mich noch in meinem "demonsichen verhalten unterstützen möchte" :cool: heißt mir vormulierungen schicken wie ich den amp für die 66 taler bekomme ...
tut das bitte

danke!

mfg
 
Geschäft ist Geschäft
 
whatever... schrieb:
was meint ihr soweit alles rechtlich ok?
bzw. was kostet so ein amp normal ind em zustand?
kann ich darauf pochen das mir der amp für den preis verkauft wird , und de r verkäufer sich nicht mit etwaigen ausreden" habe preis falsch gesetzt" oder so?
Er hat sich Dir gegenüber ja schon auf Irrtum berufen (irrtümlich als Sofortkauf eingestellt und nicht schnell genug ändern können vor Deinem Gebot).

Ich bin kein Jurist aber ich denke hier würde dies hier greifen bzw. er sich darauf berufen können:

BGB §119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

und, noch wichtiger:

BGB §133 Auslegung einer Willenserklärung

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Eingedenk dieser Grundlagen solltest Du eine Klage auf Erfüllung gleich vergessen... gegen eine Privatperson kommst Du mit einer Erfüllungsklage niemals durch, das Ganze wird Dir ausser den Kosten für den Anwalt und fürs Gericht nichts einbringen, aber ist natürlich Deine Entscheidung.

Ich an Deiner Stelle würde jedenfalls davon ausgehen das er Dir den Amp nicht "kampflos" für diesen Preis überlassen wird, würdest Du an seiner Stelle ganz sicher auch nicht tun, es sei denn Du bist reich und verschenkst öfter mal einfach so Geld :D
 
Also ehrlich gesagt würde ich auch wenns a bissl weh tut dem Verkäufer entgegen kommen. Stell dir vor du hättest diesen Fehler gemacht! Wenns es aber ein professioneller Händler wäre, würde ich sagen:"Gekauft ist gekauft!"
Und sind wir mal ehrlich, nie nie nie würde man diesen Amp für den Preis bekommen.
Biete ihm doch ein bissl mehr und dann haste den Amp immer noch für ein Schnäppchen! Dann können beide relativ zufrieden sein.
 
Ich bin auch kein Jurist, nur wird sich erstens mal der Aufwand nicht lohnen so was einzuklagen und zweitens find ich es nicht korrekt. Der hat sich halt geirrt, na und? Kann jedem mal passieren.
 
Außerdem hat er ja auch ganz unten geschrieben bitte noch nicht bieten (okay, weil er erst noch Bilder reinstellen wollte..)

Aber andererseits, warum stellt er es rein wenn er sowieso erst heute (? Samstag?) Gebote erwünscht?!

Oh man, komischer Typ, ich würd auch erstmal versuchen mich mit ihm über n anderen Preis zu verhandeln..

Man weiss ja nich, ob es n armer kleiner Schüler is, der sein ganzes Geld in sein Gitarren Hobby steckt und somit jeden Cent sammelt?


Oh man, verzwickte Lage ;)
 
biete dem einfach 100 oder 110 € und sagst dem mit fussschalter. <(schrecklich 3xS)
ich hab 200€ für diesen amp bezahlt.
110 € is immernoch billig!
 
franky_fish2002 schrieb:
fussschalter. <(schrecklich 3xS)


Eigentlich nicht, Fuß wird immer noch mit ß geschrieben, weil das u lang gesprochen wird ;)

Fußschalter schaut gleich garnichtmehr so schlimm aus =D
 
LoneLobo schrieb:
Eigentlich nicht, Fuß wird immer noch mit ß geschrieben, weil das u lang gesprochen wird ;)

Fußschalter schaut gleich garnichtmehr so schlimm aus =D


Mensch, da hat jemadn aufgepasst! :great:
 
Warte ab, wie er sich verhält. Wenn er pampig wird, würd ich eiskalt auf die EBAY-Regelung bestehen, wenn nicht, würde ich ihm entgegenkommen. Denn der arme Kerl ist ja kein Ebay Händler, sondern nur eine Privatperson. Juristisch gesehen weiß ich nicht, wer letztendlich im Recht wäre.
 

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