Für ca 150 Euro mehr hättest du ne neue bekommen...
Also, wenn Du Rechtschutz hast, dann da mal Anrufen und den Fall Schildern.
Die Sagen Dir dann ob Sie es übernehmen und Du kannst dann mal einen Termin beim Anwalt machen.
Wenn der sagt das Du Chancen hast, wird es schon, aber da in der Auktion steht, das es sich um Gebrauchte Ware handelt hast Du kaum Chancen.
Du hattest die Möglichkeit dir Bilder schicken zu lassen und Fragen zu stellen.
Solltest Du das nicht haben, hast Du Null Chance, da Dir jeder Anwalt unterstellen wird, Du hättest gewußt was Du dir kaufst , sonst hättest du nachgefragt, da in der Auktion MEHRMALS stand, das es sich um Gebrauchtware handelt....
Und wenn Du doch gefragt hast, nimm die Mails mit zum Anwalt.
Auch der zusätzliche Hinweis des Verkäufers auf einen Gebraucht Artikel, hätte dich Stutzig machen sollen (Heist meist, das der Verkäufer nicht erwartet hat, das er soviel bekommt, da die Ware mangelhaft ist...).
Das einzige was positiv für dich ist, ist die Tatsache, dsas er sagte die Gitarre sei 100% technisch in Ordung. Da kann dein Anwalt sch drauf berufen, auf die optischen Mangel leider nicht, da diese durch die Bemerkung "GEBRAUCHT", "erwähnt" wurden...
Alles in allem ist es eh eine langwierige Sache.
Ich hab vor 4 Jahren mal bei Ebay was ersteigert für 130 DM, hab es nie bekommen und bin 3 mal vertröstet worden. Bin nach 2,5 Monaten zum Anwalt und hab den die Sache übergeben. Mit dem Resultat, das der Typ zwar blechen musste, aber keine Kohle hatte. So wurde per Gerichtsvollzieher das Geld eingetrieben, was nochmal ein Jahr dauerte...
Aber es ging gut aus...