Ich will 'ne Tab-Werkstatt :D

  • Ersteller gangstafacka
  • Erstellt am

Würdet ihr eine "Tab-Werkstatt" befürworten ?

  • Ja

    Stimmen: 94 87,0%
  • Nein

    Stimmen: 14 13,0%

  • Umfrageteilnehmer
    108
gangstafacka schrieb:
Außerdem kann so ein Disclaimer doch auch nicht schaden, also
warum nicht ? Sicher ist sicher :p

Die meisten im Internet stehenden Disclaimer waeren das Papier nicht Wert (wenn man sie denn ausdrucken wuerde).

Btw.: der Olga Disclaimer:

Olga schrieb:
These files are the author's own work and represent their interpretation of the song.
You may only use these files for private study, scholarship, or research.

Bzgl. PowerTab vs. Guitar Pro hatten wir uebrigens schon einige Threads... das zeigt mir wie intensiv du dich bereits hier mit dem Forum (und der dort vorhandenen Tab-Ecke) auseinandergesetzt hast ;)


@36 cRaZyFiSt: Du kannst es nutzen, darfst du es denn noch? :rolleyes:
 
Man haette die Zeit und Energie die hier hereingesteckt wurde auch in ein WiKi-Projekt investieren koennen.... aber es gibt ja Leute die diskutieren lieber und lassen andere machen ;)
 
lennynero schrieb:
Bzgl. PowerTab vs. Guitar Pro hatten wir uebrigens schon einige Threads... das zeigt mir wie intensiv du dich bereits hier mit dem Forum (und der dort vorhandenen Tab-Ecke) auseinandergesetzt hast ;)
Aber aber, wer wird denn hier zu solch später Stunde solch schweres
Geschütz vorfahren ^.^
Ich sagte MUSIK, nicht FORUM. Ergo verbringe ich lieber Zeit damit, zu
spielen, oder Musik anzuhören, als im Forum einen Beitrag nach dem
nächsten durchzukauen... und wohlmöglich auch noch über die Archiv-Suche :rolleyes: :p
 
lennynero schrieb:
Man haette die Zeit und Energie die hier hereingesteckt wurde auch in ein WiKi-Projekt investieren koennen.... aber es gibt ja Leute die diskutieren lieber und lassen andere machen ;)

Du, vielleicht hast du schon gemerkt, dass ich um das Thema Wikiwa, oder
wie das heißt, einen großen Bogen gemacht habe. Und warum ?
Weil ich keinen Plan habe, was es damit auf sich hat, und ich, wenn ich
mal irgendwo keine Ahnung hab', einfach mal die ... ;) Ne, du weißt schon ;D

Das reizvolle an einer "Tab-Werkstatt" wäre halt mal abgesehen davon, dass
mehrere Leute gemeinsam an einer Tab mit entsprechend gutem Ergebnis
arbeiten, dass dort erstens mit einem MTE herumhantiert und nicht mit
solchen schäbigen Tabs ohne ordentliche Rhythmusangaben :D und
zweitens, dass man hier auf deutsch kommuniziert, was selbst jemandem
wie mir, der die englische Sprache keineswegs scheut, den Umgang
erheblich erleichtert !
Da, nimm' das ! Kann das dein Wiki-dingsbums auch ? ;D ;D ;D
Und selbst wenn dem so ist, würde das gegen eine "Tab-Werkstatt"
sprechen ? Wenn man nach der Logik vorangehen würde, dass alles,
was keine Innovation ist, keine Daseinsberechtigung und Sinn hat und keine
Bereicherung für ein Forum darstellt, könnte man gleich mindestens 30 %
des Forums hier dicht machen :rolleyes:
 
gangstafacka schrieb:
Aber aber, wer wird denn hier zu solch später Stunde solch schweres
Geschütz vorfahren ^.^
Ich sagte MUSIK, nicht FORUM. Ergo verbringe ich lieber Zeit damit, zu
spielen, oder Musik anzuhören, als im Forum einen Beitrag nach dem
nächsten durchzukauen... und wohlmöglich auch noch über die Archiv-Suche :rolleyes: :p

https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=7556

2. Thread im "Tabs und Spieltechniken", sticky, da muesstest du nicht mal tief graben.

Dazu noch:
http://www.powertabs.net/

und schau an, die Seite hat sogar noch eine Request-Sektion:

http://www.powertabs.net/pta.php?page=requests



gangstafacka schrieb:
Du, vielleicht hast du schon gemerkt, dass ich um das Thema Wikiwa, oder
wie das heißt, einen großen Bogen gemacht habe. Und warum ?
Weil ich keinen Plan habe, was es damit auf sich hat, und ich, wenn ich
mal irgendwo keine Ahnung hab', einfach mal die ... ;) Ne, du weißt schon ;D

Du kennst es nicht und bist dagegen?

gangstafacka schrieb:
Das reizvolle an einer "Tab-Werkstatt" wäre halt mal abgesehen davon, dass
mehrere Leute gemeinsam an einer Tab mit entsprechend gutem Ergebnis
arbeiten, dass dort erstens mit einem MTE herumhantiert und nicht mit
solchen schäbigen Tabs ohne ordentliche Rhythmusangaben :D und
zweitens, dass man hier auf deutsch kommuniziert, was selbst jemandem
wie mir, der die englische Sprache keineswegs scheut, den Umgang
erheblich erleichtert !
Da, nimm' das ! Kann das dein Wiki-dingsbums auch ? ;D ;D ;D
Und selbst wenn dem so ist, würde das gegen eine "Tab-Werkstatt"
sprechen ? Wenn man nach der Logik vorangehen würde, dass alles,
was keine Innovation ist, keine Daseinsberechtigung und Sinn hat und keine
Bereicherung für ein Forum darstellt, könnte man gleich mindestens 30 %
des Forums hier dicht machen :rolleyes:

Wiki ist innovativ, aber bisher scheinbar genauso an dir vorbei gegangen wie der PowerTab-Editor (dessen Ergebnis ueberigens nicht schaebig ist, und sogar Rythmusangaben hat! ;) ).

Es tut mir leid, aber auf mich machst du den Eindruck das du erstmal alles ablehsnt was du nicht kennst ("Powertabs? Wasn das? Kenn ich nicht, und ich bin ja total vernarrt in Musik.")... waere bis dahin ja nicht schlimm, schlimmer ist dann dein Widerstand gegen etwas was du nicht kennst.

Was mich jetzt mal interessiert:

Btw.: ich habe nirgends bestritten das GP mehr Benutzer hat, mich wunderte nur das du das wusstest obwohl du PT nicht kennst (ich kenne auch mehr Deutsche als Chinesen, also kann es ja gar nicht sein das es mehr Chinesen gibt ;) ).

IMHO ist eine Freeware fuer solch einen Zweck definitiv besser geeignet.
 
lennynero schrieb:
Was mich jetzt mal interessiert:

Btw.: ich habe nirgends bestritten das GP mehr Benutzer hat, mich wunderte nur das du das wusstest obwohl du PT nicht kennst (ich kenne auch mehr Deutsche als Chinesen, also kann es ja gar nicht sein das es mehr Chinesen gibt ;) ).

Wie ? Ach, dann stört dich also, dass jemand mit meinem nicht ganz so
großen Wissensstand zu MTEs gesagt hat, dass GP mehr Nutzer als
PT hat. Achso, wenn das so ist, hol ich kurz einen Bekannten von mir,
der sich etwas intensiver als ich mit unterschiedlichen Musikprogrammen
auseinandersetzt, und der dir das Gleiche sagen wird und schon ist nichts
mehr dagegen zu sagen ;)

lennynero schrieb:
Wiki ist innovativ, aber bisher scheinbar genauso an dir vorbei gegangen wie der PowerTab-Editor (dessen Ergebnis ueberigens nicht schaebig ist, und sogar Rythmusangaben hat! ;) ).

Ähm, ich glaub', da liegt ein Missverständnis vor. "schäbig" bezog' sich auf
so eine Art von Tab


Intro
slide up slide down
|---------------------------------------------|
|--------------------14--12-14\\\\\\\\\\\\\\\\|
|--7-7///////////////-------------------------|
|---------------------------------------------|

Bridge (faster)
|--------------------------|------------------------------------|
|--5-55555-5-7-4-44444-4-4-|------------------------------------|
|--------------------------|5h7-777777777777775h7-77777777777777|
|--------------------------|------------------------------------|

Verse 1
|----------------------------------------------------------------------|
|-5-555555555555574-44444444444444-------------------------------------|
|----------------------------------5h7-777777777777775h7-77777777777777|
|----------------------------------------------------------------------|

Verse 2
|----------------------------------------------------------------------|
|-5--------------74----------------------------------------------------|
|----------------------------------5h7-777777777777775h7-77777777777777|
|----------------------------------------------------------------------|

und nicht auf Tabs von MTEs :)

lennynero schrieb:
Es tut mir leid, aber auf mich machst du den Eindruck das du erstmal alles ablehsnt was du nicht kennst ("Powertabs? Wasn das? Kenn ich nicht, und ich bin ja total vernarrt in Musik.")... waere bis dahin ja nicht schlimm, schlimmer ist dann dein Widerstand gegen etwas was du nicht kennst.
Ähm, das wird mir ehrlich gesagt jetzt zu persönlich, wenn man sich mal
wieder darauf zurück besinnt, was hier eigentlich das Thema ist, aber
wenn ich einmal einen kritischen Lebensberater brauche, werde ich auf dich
zurück kommen :great: :D
Mein persönlicher GESCHMACK steht übrigens genau wie deiner bei dieser Aktion
außenvor. Das einzige was zählt ist, was die Mehrheit für einen MTE
für eine "Tab-Werkstatt" haben will, damit diese Aktion so reibungslos
wie möglich über die Bühne läuft und so wenig User wie möglich von diesem
Sub-Forum ausgeschlossen werden. Und ob letztendlich GP, Powertab,
oder TaBazar gewinnt - dazu können wir einen ganz kleinen Beitrag leisten,
aber es nicht voll bestimmen.
Und falls du jetzt wieder mit Wikiwawa ankommst, möchte ich dich nochmal
kurz darauf verweisen, dass so eine "Tab-Werkstatt", nur weil es bereits zuvor
Wikiwuwa gab, welches praktisch die Funktion einer "Tab-Werkstatt" hat,
die "Tab-Werkstatt" für dieses Forum nicht weniger zu einer Bereicherung
macht. Und der Wunsch danach (z.Zt. 66 Votes (~88 %) für eine "Tab-
Werkstatt") ist ja offensichtlich vorhanden.
Und wie gesagt: Eine "Tab-Werkstatt", in der deutsch gesprochen wird UND
ein MTE verwendet wird; das ist doch geil !!! :great:
 
gangstafacka schrieb:
Wie ? Ach, dann stört dich also, dass jemand mit meinem nicht ganz so großen Wissensstand zu MTEs gesagt hat, dass GP mehr Nutzer als PT hat.

Exakt das hat mich gestoert, du kanntest es nicht, bist dir aber automatisch sicher das es weniger Nutzer hat. Das hat nichts mit Wissensstand zu tun (den niemand kann alles wissen), sondern zeigt mir deine Bereitschaft dich ueber Sachen zu informieren (bzw. die scheinbar fehlende Bereitschaft).

http://www.powertabs.net/

Und erstaunlicherweise gibt es dort sogar eine Rubrik "Request a song":

http://www.powertabs.net/pta.php?page=requests

dazu noch vom Seitenbetreiber die Bitte, nicht jedes Lied neu zu tabben, sondern sich mit einem Autor in Verbindung zu setzen um ggf. gemeinsam an einem Tab zu arbeiten.

gangstafacka schrieb:
Ähm, ich glaub', da liegt ein Missverständnis vor. "schäbig" bezog' sich auf so eine Art von Tab

Okay.

gangstafacka schrieb:
Und falls du jetzt wieder mit Wikiwawa ankommst, möchte ich dich nochmal
kurz darauf verweisen, dass so eine "Tab-Werkstatt", nur weil es bereits zuvor
Wikiwuwa gab, welches praktisch die Funktion einer "Tab-Werkstatt" hat,
die "Tab-Werkstatt" für dieses Forum nicht weniger zu einer Bereicherung
macht. Und der Wunsch danach (z.Zt. 66 Votes (~88 %) für eine "Tab-
Werkstatt") ist ja offensichtlich vorhanden.
Und wie gesagt: Eine "Tab-Werkstatt", in der deutsch gesprochen wird UND
ein MTE verwendet wird; das ist doch geil !!! :great:

WiKi ist kein MTE, sondern ein Redaktionssystem, das es allen gestattet an Artikeln zu arbeiten (frag dochmal deinen Bekannten, vielleicht kennt der das ja ;) ). Damit waere es die derzeit beste Plattform fuer eine Tabwerkstatt. Mit welchem Programm man dann die eigentlichen Tabs bearbeitet ist mir im Grunde egal, aber du solltest bedenken, das du mit Guitar Pro alle die ausschliesst die das Programm nicht kaufen wollen (koennen... gerade hier im Board haben wir sehr viele Schueler, die gerade mal 200 Euro fuer Gitarre und Amp ausgeben koennen, glaubst du die koennen die 50 Euro fuer GuitarPro eruebrigen?????), PowerTab bleibt kostenlos.

Und nochmal: WiKi Software gibt es frei, den entsprechenden Server (MySQL, Apache oder aehnliche mit PHP) gibt es relativ guenstig, es hindert dich keiner das Projekt http://www.tabwerkstatt.de ins Leben zu rufen.
 
klärt mich mal bitte auf was gp4 und der gleichen sein soll.

Ich kenne nur Tabs zum lesen und dann nachspielen.
Was soll den des sein; und was noch viel wichtiger ist wozu das ganze??????
:confused:
 
Huba schrieb:
klärt mich mal bitte auf was gp4 und der gleichen sein soll.

Ich kenne nur Tabs zum lesen und dann nachspielen.
Was soll den des sein; und was noch viel wichtiger ist wozu das ganze??????
:confused:

Hier ist erstmal 'ne Kurzbeschreibung von Guitar Pro

Guitar Pro ist ein Mehrspur-Tabulatur-Editor (MTE) für Gitarre, Banjo und Bass. Über
die Erstellung von Partituren hinausgehend bietet Guitar Pro viele Funktionen,
mit deren Hilfe Gitarristen ihre instrumentalen Fähigkeiten verbessern, Songs
für ihre Band komponieren oder z.B. auf mehreren Spuren eine "virtuelle"
Begleit-Band zusammenstellen können, die beim Üben für ein solides
Fundament sorgt.
Guitar Pro bietet Optionen wie z.B: Wiedergabe der Partitur, Import und
Export von Dateien im MIDI und ASCII - Format (hierdurch kann der Anwender
auf unzählige im Internet verfügbare Partituren zurückgreifen),
Transponierung, Transkription einer Partitur in Standard-Notation und vieles
mehr. Darüber hinaus stellt Guitar Pro eine ganze Reihe nützlicher Funktionen
zur Verfügung: Akkord-Diagramme, Metronom, Stimmgerät, diverse
Assistenten usw.
Dieses Programm ist vor allem auch aus dem Grund sehr reizvoll, weil
man mit diesem Programm versuchen kann, seine Lieblingssongs zu tabben,
was das Erlernen der Songs zum Nachspielen selbstverständlich erheblich
erleichtert.
Allerdings bietet ein in Form von einer gp4-datei getabbter Song mehr
Komfort und Genauigkeit, als das bei der herkömmlichen Tabbing-methode
der Fall ist.

Bsp.:

"normal" getabbter Song:

Kyuss - el rodeo

Intro
e------------------------------------------------|
B------------------------------------------------|
G--12---12h13p12-15-12-12h13p12--12-11--3-3333-55|
D------------------------------------------------|
A------------------------------------------------|
E------------------------------------------------|

Everything else

e--------------------|------------|
B--------------------|------------|
G--88888888--7777777-|------------|
D--88888888--7777777-|-1010101010-|X2 then from start of verse again
A--66666666--5555555-|-1010101010-|
E--------------------|/88888888---|

Mit Guitar Pro getabbter Song:

74d17e90.jpg


Zusätzlich kann man in diesem Programm natürlich auch den Song in dieser
Form abspielen, damit man einen Eindruck vom Song bekommt. Allerdings
ist ja klar, dass dann lediglich ein paar midi-töne erklingen und kein fantastisches,
glasklares Orchester ;)
Im Bild ist auch noch zu sehen, wie der Song nicht nur in Partitur dargestellt
wird, sondern auch auf dem Griffbrett. Diese beiden Darstellungen des
Songs zusammen, helfen einen auch sehr beim Nachspielen :) .

Auf mysongbook.com gibt's einen riiiiesigen Haufen Tabs in Form von gp3- und
4-dateien.

Wozu das ganze ?
Nun, wenn man sich mal den Unterschied zwischen einem normal getabbten
Song und dem gleichen Song als gp4-datei vergegenwärtigt, dürfte wohl
klar sein, weshalb hier so auf die Benutzung eines MTE gepocht wird :rolleyes:
Die musikalische Ausdrucksfähigkeit geht beim letzteren viel tiefer, da
man mit MTEs in Tabs Pausen und Rhythmen exakt und präzise festhalten
kann, ohne den pragmatischen Vorteil normaler Tabs einbüßen zu müssen
(siehe Griffbrett-Darstellung).
Ich würd' echt Bausteine staunen, wenn einer einen "normal" getabbten Song gegenüber
den gleichen bloß mit einem MTE getabbten Song bevorzugen würde. :D
 
Huba schrieb:
klärt mich mal bitte auf was gp4 und der gleichen sein soll.

Ich kenne nur Tabs zum lesen und dann nachspielen.
Was soll den des sein; und was noch viel wichtiger ist wozu das ganze??????
:confused:
tja, mein Schlagzeuger mal wieder. :D
 
sonofdeath schrieb:
tja, mein Schlagzeuger mal wieder. :D

Du hast doch gar keinen Schimmer von Tabs als Sänger.

Ich kenn wenigstens meine Drummtabs und Gitarrentabs von MXtabs.net.

Des reicht ja wohl fürs erste!!!!!!!!!!! :mad:
 
Huhu Leute, es gibt neues zu berichten, allerdings nichts gutes :(

Erstmal werde ich hier die Mail reinsetzen, die ich der GEMA geschickt habe.
Daraufhin folgt dann die Antwort der GEMA plus Anhang ...




Die E-mail:

Serves Gema-Team,

Um mein Anliegen, auf das ich gleich eingehen werde, für
Außenstehende etwas verständlicher zu machen, folgt zu allererst
eine Kurzbeschreibung von einem Programm für Musiker namens Guitar
Pro, das eine wesentliche Rolle in meiner Fragestellung spielen wird.


Guitar Pro ist ein Mehrspur-Tabulatur-Editor für Gitarre, Banjo und
Bass. Über die Erstellung von Partituren hinausgehend bietet Guitar
Pro viele Funktionen, mit deren Hilfe Gitarristen ihre instrumentalen
Fähigkeiten verbessern, Songs für ihre Band komponieren oder z.B. auf
mehreren Spuren eine "virtuelle" Begleit-Band zusammenstellen können,
die beim Üben für ein solides Fundament sorgt. Guitar Pro bietet
Optionen wie z.B: Wiedergabe der Partitur, Import und Export von
Dateien im MIDI und ASCII - Format (hierdurch kann der Anwender auf
unzählige im Internet verfügbare Partituren zurückgreifen),
Transponierung, Transkription einer Partitur in Standard-Notation und
vieles mehr. Darüber hinaus stellt Guitar Pro eine ganze Reihe
nützlicher Funktionen zur Verfügung: Akkord-Diagramme, Metronom,
Stimmgerät, diverse Assistenten usw. Dieses Programm wirkt für
Musiker vor allem auch aus dem Grund sehr reizvoll, weil man mit
diesem Programm versuchen kann, seine Lieblingssongs in Form von
Notenschrift festzuhalten (auch "tabben" genannt), was das Erlernen
der Songs zum Nachspielen selbstverständlich erheblich erleichtert.
Der folgende Link führt aus Veranschaulichungszwecken zu einem Bild,
auf dem man die Grafik-Oberfläche dieses Programms sehen kann.
http://images.5star-network.com/screenshots/large/g/u/guitar-pro.gif

Gut, das wär' so weit geschafft. Als ich mit einem Bekannten dabei
war, einen sehr guten Song einer Rock-Band zu tabben, sind wir recht
gut mit der Arbeit voran gekommen, da 4 Ohren bekanntlich mehr
heraushören können als 2. Allerdings stießen wir dann an einem Punkt,
an dem keiner von uns so recht wusste, inwiefern die die
selbstgemachte gp4-datei vom Original abwich; wir wussten nur, DASS
sie abwich bzw. wir den Song an einer Stelle nicht korrekt in Noten
festgehalten haben. Nebenbei bemerkt ist es ja logisch, dass man,
wenn man alleine versucht, einen Song zu tabben, viel häufiger in
solch eine "akkustische Sackgasse" fährt. Jedenfalls kam uns da die
Idee, dass man doch in einem Forum nach Gleichgesinnten suchen
könnte, die ebenfalls Gitarristen sind, und Interesse haben, mithilfe
einer gp4-datei einen Song x zu erlernen und nachzuspielen. So hätten
ich und mein Bekannter eine Plattform, bei der uns andere Musiker,
die ebenfalls mit diesem Programm umgehen können, unterstützen
könnten und uns auf Fehler, die uns entgehen, aufmerksam machen.

Das Prinzip wär' dabei ganz simpel:
1. Man eröffnet einen Beitrag, in dem man die gp4-datei, die man
selbst angefertigt hat, uploadet und schreibt zusätzlich auf, welche
Stelle einem Kopfzerbrechen bereitet.
2. Andere Musiker, die mit dem Programm umgehen können, laden sich
die Datei runter, hören sich die Datei an, und korrigieren diese
gegebenfalls falls ihnen Fehler auffallen, und uploaden die neue
Datei anschließend in den Beitrag. Oder sie geben einfach eine
verbale Kritik ab (Bsp.: "Das ist soweit ganz gut, aber am Ende des.
2. Taktes kommt eine punktierte Viertelnote hin")

Und nun die alles entscheidende Frage: Darf man denn sowas überhaupt
machen ? Prinzipiell ist das Tabben von bekannten Songs ein alter
Hut; das einzig neue ist halt, dass man versucht, nicht nur alleine
den Song zu tabben, sondern mit mehreren.

Ich möchte zum Schluß noch einmal betonen, dass wir durch das Tabben
von Songs nichts Böses im Sinn haben und die Dateien auf keinen Fall
kommerziell vertreiben wollen. Die Dateien haben klanglich
bestenfalls die Qualität von Midi-Dateien, lassen sich nicht auf CD
gebrannt auf irgend welchen Ausgabegeräten wie z.B. einem DVD, mp3-
oder CD- Player anhören. Das einzige, wozu gp4-Dateien nützlich sind,
ist halt das Nachspielen von Songs. Und es wird sicherlich keinen
Menschen auf der Welt geben, dem eine gp4- datei eines Songs x
reicht, so dass er sich diesen Song nicht mehr kaufen wird. Nach
mehrfachen Diskussionen ist uns beiden kein Punkt eingefallen, durch
den der Urheber der Songs Schaden erleiden könnte.

Falls irgendwelche Verständnisfragen Sie daran hindern, meiner Frage
zu antworten, teilen Sie es uns bitte mit.

Wir warten gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen, ******



Die Antwort:

Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diesbezüglich können wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Vorhaben
hinsichtlich der Vervielfältigungsrechte seitens der GEMA mit dem
Tarif VR-OD 2 lizenziert werden würde (siehe Anhang). Nähere
Informationen hierzu lesen Sie bitte im beigefügten Infoschreiben.

Wir weisen Sie überdies daraufhin, dass es sich bei Punkt 2 Ihres
unten dargestellten Prinzips um genehmigungspflichtige Bearbeitungen
gemäß § 23 Urheberrechtsgesetz handelt. Dieses Bearbeitungsrecht der
zu nutzenden Werke müssen Sie direkt bei den Urhebern einholen, da
dies der GEMA nicht zur Wahrnehmung übertragen wurde. Erst wenn
dieses Recht von Ihnen erworben wurde, kann eine Lizenzierung
hinsichtlich der Vervielfältigungsrechte von der GEMA vorgenommen
werden.

Mit besten Grüssen


Saskia Röpke
---------------------------------------------------------
GEMA - Bereich Online
Direktion Industrie
Rosenheimer Strasse 11
D-81667 München

Fon +49 89 48003 844
Fax +49 89 48003 357
mailto:sroepke@gema.de
http://www.gema.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kurcubic, Katja Im Auftrag von Industrie, Info
Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2005 11:49
An: Röpke, Saskia
Betreff: WG: Rechtsfrage zu gp4-dateien in Internetforen

Hallo Frau Röpke,

Da Frau Veseli leider immer noch krank ist, möchte ich Sie bitte
diese speziellere Anfrage zu beantworten.

Vielen Dank
Lg
Katja Kurcubic

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Wohlgemuth, Stefan
Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2005 08:44
An: Multimedia, Abteilung
Betreff: WG: Rechtsfrage zu gp4-dateien in Internetforen




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rosenberger, Dagmar Im Auftrag von Info, GEMA
Gesendet: Donnerstag, 30. Juni 2005 07:20
An: Wohlgemuth, Stefan
Betreff: WG: Rechtsfrage zu gp4-dateien in Internetforen

Infoschreiben_MoD_Jan_2005 schrieb:
Informationen zu Musik On Demand mit/ohne Download auf eine Speichereinheit (Festplatte) des Endnutzers für Anbieter (Content Provider), deren Geschäftsfeld der kommerzielle Vertrieb von Musikwerken über das Internet oder andere Netzwerke ist

Stand: Januar 2005


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken Ihnen für Ihre Anfrage.


Vom Content Provider zu erwerbende Rechte :


1. Nutzungsrechte der Urheber (Vervielfältigungsrecht, Recht der Zugänglichmachung):

Diese Rechte an dem Musikwerk wurden von den Urhebern, also den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern an die GEMA zur Wahrnehmung übertragen. Die Vergütung dieser Nutzungsrechte erfolgt nach den im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifen VR-OD 2 und VR-OD 3 (näheres hierzu siehe Seite 2).


2. Recht zur Benutzung (sog. Herstellungsrecht) eines Musikwerkes bzw. Werkteiles:

Das Recht zur Benutzung ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z.B. Textwerke, Bildwerke. Der Berechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) vergibt das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes bzw. Werkteiles selbst. Die Höhe der Vergütung für das Recht zur Benutzung wird von Urheber bzw. vom Musikverlag festgelegt.

Insbesondere ist es bei Websites von Unternehmen, die sich bzw. ihr Produkte präsentieren, unerlässlich, das Einverständnis zur Nutzung des Musikwerkes in Zusammenhang mit einem Unternehmen bzw. Produkt bei dem jeweiligen Verlag bzw. bei unverlegten Werken beim Komponisten einzuholen. Informationen zu Verlagen erhalten Sie bei unserer Dokumentationsstelle in Berlin (Herrn Krubert, Tel. 030 - 212 45 450 / Frau Köhncke, Tel. 030 - 212 45 460, Email: gema@gema.de) oder über unsere Online-Recherche auf unserer Website unter http://www.gema.de/repertoiresuche/ .


3. Leistungsschutzrecht der Interpreten und Produzenten:

Des Weiteren sind die Rechte an der Aufnahme, die sog. Leistungsschutzrechte, abzuklären bzw. mit einem Inhaber dieser Rechte eine Vereinbarung über die Nutzung seiner Aufnahmen zu treffen. Rechteinhaber dieser Aufnahmen sind in der Regel die Tonträgerhersteller (Leistungsschutzrechtsinhaber). Bitte klären Sie vorab ab, ob Ihnen die Aufnahmen für Ihr Angebot zur Verfügung stehen. Es ist nicht zulässig, ohne vorherige Klärung Aufnahmen von im Handel erworbenen CDs in ein digitales Format umzuwandeln und über ein Netzwerk anzubieten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Vereinigung der Tonträgerhersteller in Deutschland (IFPI) (www.ifpi.de).



GEMA-Vergütung

Die Vergütung für die von der GEMA wahrgenommenen Rechte (siehe oben Ziffer 1) wird auf der Grundlage der im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife VR-OD 2 bzw. VR-OD 3 berechnet. Preisgrundlage ist der Netto-Endverbraucherpreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% ist hinzuzurechnen.

Meldung

Die Meldung an die GEMA hat unter Angabe der üblichen Autorendaten (Komponist, Musikverlag, Textdichter), sowie des Musikwerkes, Spieldauer, Anzahl der Abrufe, Netto-Endverbraucherpreis je Abruf zu erfolgen. Die GEMA stellt ein elektronisches Meldeformat für Ihre Anmeldung bereit (sogenanntes "message protocol"). Um dieses Meldeformat zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Infostelle der Direktion Industrie (Email: info-ind@gema.de), Stichwort "message protocol", GEMA Generaldirektion München, Rosenheimerstraße 11, 81667 München, Tel. 089/48003-800, Fax -395. Wenn Sie Fragen zum technischen Ablauf haben, wenden Sie sich bitte auch dorthin; Ihre Anfrage wird an unsere technischen Mitarbeiter weitergeleitet und beantwortet.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich bzw. nach Beendigung des Angebotes. Wir benötigen dazu die Abrufzahlen sowie den Netto-Endverbraucherpreis. Sie werden dann von uns eine Rechnung erhalten.

Vertrag

Wenn Sie beabsichtigen, Musikwerke zu o.a. Bedingungen dauerhaft in größerem Umfang anzubieten, bieten wir Ihnen den Abschluß eines Lizenzvertrages mit der GEMA an. Gerne senden wir Ihnen eine Ausfertigung dieser Vereinbarung für Ihr Unternehmen zu.

Fragenkatalog

Wir bitten Sie jedoch zunächst, uns zu dem nachfolgenden Fragenkatalog bzgl. Ihres geplanten Angebotes eine entsprechende schriftliche Nachricht per Fax oder Brief (bitte nicht per Email) zukommen zu lassen. Wir benötigen folgende Informationen:

1. Ist der juristische Sitz Ihres Unternehmens in Deutschland? Wenn nicht, in welchem Land befindet sich dieser?
2. Legt Ihr Unternehmen Inhalt und Preis des Music-on-Demand-Dienstes fest, d.h. welche Musikwerke zu welchem Preis angeboten werden? Wenn nicht, wer hat die Inhalts- und Preishoheit inne?
3. Fliessen Ihrem Unternehmen die Erträge aus dem Dienst zu? Wie erfolgt die Abrechnung beim Endkonsumenten; bedienen Sie sich dazu eines Dritten, der das Inkasso vornimmt?
4. Sollten Sie technische Dienstleister zur Abwicklung des Music-on-Demand-Dienstes in Anspruch nehmen, haben Sie dennoch jederzeit Einblick in alle technischen Abläufe?
5. Erhalten wir von Ihnen die Anzahl der Abrufe? Bedienen Sie sich zur Dokumentation der Abrufe über Ihren Dienst eines Dritten?
6. Ist Ihr Dienst nur auf Deutschland beschränkt? Wenn nicht, in welche Länder bieten Sie die Downloads/Streamings an?

Die GEMA kann auch Nutzungen im Ausland nach vorheriger Rücksprache mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft lizenzieren. Sollten Sie Downloads/Streamings auch außerhalb von Deutschland anbieten, so ist es notwendig, daß die Dokumentation der Abrufe länderbezogen an die GEMA gemeldet wird.
7. Adresse(n) der Websites, auf der Sie die Musikwerke zum Download/Streaming anbieten bzw. andere Arten des Vertriebs (z.B. 0900-Nummer etc.)
8. Ab wann beginnen Sie mit Ihrem Dienst? Werden Sie die Musikwerke zum Download oder zum reinen Streaming anbieten?
9. Wie hoch ist der Brutto-Endverbraucherpreis pro Download/Streaming?
10. Wie viele Musikwerke stellen Sie anfangs ein?
11. Können die Musikwerke vorab angehört werden? Wenn ja, wie bzw. wo?
12. Haben Sie bereits Vereinbarungen mit Labels (Tonträgerherstellern) bzgl. des Leistungsschutzrechtes getroffen? Wenn ja, mit welchen?


Mit freundlichen Grüßen


GEMA
Direktion Industrie
Bereich Online
Rosenheimer Strasse 11
D-81667 München

Fon +49 89 48003 800
Fax +49 89 48003 357
mailto:info-ind@gema.de
http://www.gema.de

VR-OD 2-Tarif schrieb:
GEMA
Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte
Berlin
Vergütungssätze VR-OD 2
für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires
Music-on-Demand mit Download beim Endnutzer
zum privaten Gebrauch (ausgenommen Ruftonmelodien)
Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer
I. Anwendungsbereich
Die Vergütungssätze gelten ausschließlich für Music-on-Demand Audio-Angebote mit
Download im Internet oder ähnlichen Datennetzen, welche die Speicherung von Werken
(Upload) sowie deren Übermittlung (Streaming) und die Speicherung der Werke beim
Endnutzer (Download) zum Gegenstand haben, ausgenommen Ruftonmelodien.
Die Übermittlung und die Speicherung beim Endnutzer erfolgt aufgrund der Auswahl
eines oder mehrerer Werke oder der Auswahl einer vorgegebenen Zusammenstellung von
Werken durch den Endnutzer zum privaten Gebrauch.
Endnutzer ist diejenige Person, welche das Music-on-Demand Angebot mit Download
zum privaten Gebrauch wahrnimmt.
II. Vergütung
1. Die Vergütung beträgt vorbehaltlich nachstehender Absätze
10 % gültig bis 31.12.2005,
12,5 % gültig vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006,
15
% gültig ab 01.01.2007
der Vergütungsgrundlage (ausschließlich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer)
gemäß Abschnitt II., Ziff. 3., mindestens jedoch
€ 0,125 gültig bis 31.12.2005,
€ 0,15 gültig vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006,
€ 0,175 gültig ab 01.01.2007
für jedes abgerufene Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
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Veröffentlicht im Bundesanzeiger
Nr. 198 vom 23.10.2002, Seite 23-956,
Nr. 220 vom 25.11.2003, Seite 24 657,
Nr. 150 vom 12.08.2004, Seite 17984,
Nr. 248 vom 30.12.2004, Seite 24721
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Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, werden für jeweils jede weitere
Minute eine Vergütung je Werk von einem Fünftel der Mindestvergütung gemäß
vorstehendem Absatz zusätzlich berechnet.
2. Gibt es im Rahmen des Music-on-Demand Angebots mit Download keine Marktpreise
gemäß Abschnitt II, Ziff. 3., beträgt die Vergütung
€ 0,1875 gültig bis 31.12.2005,
€ 0,225 gültig vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006,
€ 0,2625 gültig ab 01.01.2007
pro abgerufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, werden für jeweils jede weitere
Minute eine Vergütung je Werk von einem Fünftel der Mindestvergütung gemäß
vorstehendem Absatz zusätzlich berechnet.
3. Als Vergütungsgrundlage gilt der Preis, den der Endnutzer für die Leistungen des
Music-on-Demand Angebots mit Download bezahlt. Werden Leistungen des Music-
on-Demand Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z.B.
Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen
oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese
Beträge Bestandteil der Vergütungsgrundlage. Soweit Abschnitt II. Ziffer 3., Satz 2
einschlägig ist, muss zeitlich vor Beginn der Nutzung der Werke aus dem GEMA-
Repertoire mit der GEMA eine Vereinbarung über die Vergütungsgrundlage getroffen
werden.
III. Allgemeine Bestimmungen
1. Umfang der Einwilligung
(1) Die Einwilligung für das Music-on-Demand Angebot mit Download umfasst nur
die folgenden Rechte der GEMA:
-
Das Recht, Werke des GEMA-Repertoires aufzunehmen und für die
Nutzung technisch aufzubereiten.
-
Das Recht, Werke des GEMA-Repertoires in Datenbanken,
Dokumentationssystemen oder in Speichern ähnlicher Art (z.B.
Serverrechner) einzubringen (Upload).
-
Das Recht, Werke des GEMA-Repertoires die in Datenbanken,
Dokumentationssystemen oder in Speichern ähnlicher Art (z.B.
Serverrechner) eingebracht sind, elektronisch oder in ähnlicher Weise zu
übermitteln ("Right of Communication to the Public and Making
Available").
-
Das Recht zur Speicherung des Werkes auf einen Datenträger beim
Endnutzer zum privaten Gebrauch (Download).
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(2) Die Einwilligung erstreckt sich nicht auf andere Rechte, insbesondere nicht auf
das Recht zur Verbindung von Werken des GEMA-Repertoires mit Werken
anderer Gattungen, nicht auf das Angebot von dramatisch-musikalischen
Werken, weder vollständig, noch als Querschnitt, noch in größeren Teilen (sog.
"Große Rechte"), sowie nicht auf graphische Rechte oder Rechten am Notenbild
oder Textbild.
(3) Nicht umfasst von der Einwilligung ist die Benutzung eines Werkes zur
Werbung.
(4) Das Urheberpersönlichkeitsrecht darf nicht verletzt werden. Änderungen an
einem Werk, um dieses im Music-on-Demand Angebot mit Download zu
verwenden, insbesondere die Kürzung des Werkes, müssen den möglichen
Anforderungen der §§ 14 und 39 Urheberrechtsgesetz genügen.
2. Rechtzeitiger Erwerb der Einwilligung
Die Rechte gelten nur als eingeräumt, wenn die Einwilligung der GEMA vor der
Einbringung
von
Werken
des
GEMA-Repertoires
in
Datenbanken,
Dokumentationssystemen oder in Speichern ähnlicher Art (Upload) für die Rechte
gemäß Abschnitt III. Ziffer 1. Absatz (1) eingeholt wurde.
3. Abgrenzung
Die Vergütungssätze finden keine Anwendung für die Nutzung von Werken des
GEMA-Repertoires in Form vom Ruftonmelodien Music-on-Demand mit Download
beim Endnutzer zum privaten Gebrauch.
Soweit das Music-on-Demand Angebot mit Download auch andere als die mit diesen
Vergütungssätzen geregelten Nutzungen umfasst und/oder Rechte berührt, sind die
betreffenden Rechte gesondert nach den einschlägigen Vergütungssätzen zu erwerben.
Falls das Music-on-Demand Audio-Angebot mit Download noch andere Angebote
aufweist, können für das Gesamtangebot angemessene Vergütungen festgesetzt
werden, auch wenn für dieses Gesamtangebot unmittelbar keine einschlägigen
Vergütungssätze Anwendung finden.
4. Rechte Dritter
Rechte Dritter, beispielsweise bei reversgebundenen Werken, bleiben unberührt.
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5. Räumliche Geltung
Diese Vergütungssätze gelten für die Speicherung der Werke beim Endnutzer
(Download), die innerhalb Deutschlands erfolgen.
6. Gesamtvertrag
Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für
die Vergütungssätze VR-OD 2 geschlossen hat, wird bei Abschluss des
Einzelvertrages ein Gesamtvertragsnachlass von 20 % auf die jeweiligen
Vergütungssätze eingeräumt. Eine Bedingung für den Abschluss eines
Gesamtvertrages ist die Vereinbarung elektronischer Nutzungsmeldungen sowie der
Schutz der Werke gegen unrechtmäßige Nutzungen, entsprechend der verfügbaren
technischen Standards.
7. Zeitliche Geltung
Die Vergütungssätze treten mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.
Der Vorstand

Tja, damit wird wohl nichts aus unserer Tab-Werkstatt :mad:
Ich hab' getan, was ich konnte :( ...
 
Ich denke wenn du sie auf nen US Server stellst wird das kaum Probleme machne ,oder?
 
hallo,
ich hab ein bisschen webspace zur verfügung und etwa 5gb traffik im monat (das sollte doch reichen) ich wäre bereit ein portal zu verfügung zu stellen. Die tabs sollten dan allerdigs im ascii format zu verfügung gestellt werden. Vielleicht ist auch eine kombination aus beidem möglich. Das ganze is mit ner menge arbeit verbunden und ich brauch noch 1-2 leute die mir helfen. Es ginge da hauptsächlich um sachen wie promotion und regeln schreiben und so was. Ich breuchte auch noch jemanden der mir ein logo macht usw. . Als portal habe ich ein MediaWiki(viele kennens sicher von wikipedia.de) installiert das scheint mir ziemlich geeignet für unsere zwecke. Die Url www.tab-werkstatt.de sollte in den nächsten tagen fertig eingerichtet sein. Also wie siehts aus hat jemand lust mir zu helfen?

MFG

SpiritX
 

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