Also, ein Vorführmodell ist gebraucht, vor allem, wenn es durch x Hände gegangen ist (bei einem Bodentreter z.B. ist eine Abnutzung durch x Tester nicht so markant). Ich hätte gesagt, sowas zwischen 1200 und 1600 . Da würde ich auch den normalen Gebrauchtpreis sehen - heutzutage. Wenn in nächster Zeit keine maßgebliche Konkurrenz auftaucht, wird sich der Gebrauchtpreis meiner Meinung nach etwa konstant halten über 3 bis 5 Jahre. Daher kann man nur bedingt Prognosen abgeben (kommt ein tolles Sondermodell zu moderatem Preis, gehen die Gebrauchten der letzten Baujahre schneller und/oder noch ein Bisschen mehr nach unten).
Aber bei Schibbsohn machste nie viel falsch, wenn Du gebraucht kaufst. Über 20 Jahre wird der Preis nicht auf die Hälfte Deines Einkaufspreises gehen oder so. Im Detail kommt es dann auch noch auf den jeweiligen Zeitgeschmack an, der sich auch nicht vorhersagen lässt (kommt ein neuer Gitarrengott mit genau so einer Farbe, wird sie wahrscheinlich mehr nachgefragt, ...).
Wenn es ein Ladenhüter ist, der aus der Buchhaltung raus muss, dann eher zwischen Neu- und Gebrauchtpreis, hätte ich gesagt.
Aber das ganze "günstiger Preis" Gedöhns ist doch eh relativ und egal. Wenn sie Dir taugt - wie Du schreibst -, dann ist es das, was Du haben solltest, wenn Du die Kohle hinkriegst und die Klampfe brauchst oder haben musst. Alternativ kannst Du, wenn Du sie jetzt nicht nimmst, 50 Jahre bei jeder Gitarre sagen, aber so gut wie damals die LP ... klingt sie nicht, aber sie ist um 50 billiger, und Du wirst auch die dann nicht kaufen. Derweilen spielst Du mit der Drittbesetzung: Auch gut, aber halt lange nicht das, was jetzt die LP ... bringen würde. Bedenke, 50 einzelne lange Jahre lang. Und dann findest Du sie wieder und kannst sie nicht mehr spielen, weil Du Gicht in den Fingern hast (verdammter Schweinebraten).
Bei einer original 59er für 50000 würde ich wegen dem Geld rummachen (vor allem, weil ich es nicht habe), aber in dem Bereich, gibt es nur taugt = kaufen. Handeln ist natürlich nicht verboten: Beißen, Kratzen, Spucken, Würgen, Strampeln, Hüpfen, ... alles ist erlaubt! Ich würde bei einem Gebot mit 1000 anfangen, egal ob Vorführer oder Ladenhüter.