§ 309
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
1. (Kurzfristige Preiserhöhungen)
eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;
http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html
Nach Vertragsschluss den Preis anzuheben, ist nicht zulässig. Ein Bauunternehmer oder -Handwerker haftet bis 10% über Vertragspreis.
Ob Du etwas von Preiserhöhungen gewusst hast, scheint unerheblich zu sein.
Vielleicht lässt Du Dich mal von einem Anwalt beraten?