Tomcat
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FuckingHostile schrieb:Eben! Ind en meisten Online-Shop AGBs steht, dass der Preis am Tag der Auslieferung gilt und nicht der zu dem man im Zweifelsfall wochen vorher bestellt hat.
eine solche klausel in AGBs ist ungültig, wenn nicht wenigstens 4 Monate(!!) zwischen Bestellung und Lieferung liegt, siehe BGB §309 I
zu der Sache mit dem Verkäufer: wenn er ein falsches Preisschild hat, liegt ein Erklärungsirrtum vor. Man kann also nicht auf den niedrigen Preis beharren. Allerdings, wenn der Verkäufer niedrige Preise ausweist, um Kunden anzulocken, kann er von der Gewerbeaufsicht angezeigt werden.
Erklärungsirrtümer sind anfechtbar nach § 119 BGB