Gitarre bestellt, unverschämte Preiserhöhung...was tun?

wogawi
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Heyho,
ich hab mir am 3. Februar eine Fender 57er American Vintage Strat bestellt. Das war ein paar Tage bevor die Preiserhöhung kam. Mein Händler sagte mir Lieferzeit 6-8 Wochen. Der Preis zu der Auslieferung wird dann schon der neue sein. Im Februar hat er die Gitarre in white blonde mit Eschekorpus für 1399€ verkauft (hat extra noch telefoniert deswegen) und mir erklärt "also erhöhung um 3-10% maximal...es werden aber wohl eher so 6% sein...denk ich mal..."

Heute schau ich nach meinen Mails und siehe da, man teilt mir den neuen Preis von 1569€ mit :eek: . Ich hab gedacht ich spinn!! Das sind ja über 12%

Was kann ich machen, wie soll ich vorgehen um den Preis ein bisschen zu drücken? Ich habe gerade gesehen, dass Musik Produktiv die Gitarre noch für ca. 1500 im Online-Shop stehen hat.

Für mich als Schüler is das schon happig!! stellt euch mal vor, einfach so 170€ mehr zahlen?!!!
 
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Man muss nur das zahlen was draufsteht, wenn also im Laden auf der gitarre irrtümlicherweise drauf steht "100 Euro" und sie kostet eigentlich 10000 und das wollen die an der Kasse haben, muss man nur die 100 Euro zahlen ^^ selbiges wird auch hier gelten!
 
kingcools schrieb:
Man muss nur das zahlen was draufsteht, wenn also im Laden auf der gitarre irrtümlicherweise drauf steht "100 Euro" und sie kostet eigentlich 10000 und das wollen die an der Kasse haben, muss man nur die 100 Euro zahlen ^^ selbiges wird auch hier gelten!

jaja, das problem is ja: die hatten die klampfe nicht im laden und auch nicht in ner anderen farbe oder so... dann hat er beim Fender Deutschland Vertrieb angerufen und mir gesagt, dass sie momentan 1399€ kostet, allerdings in den nächsten Tagen dann ja eine Preiserhöhung kommt ...siehe oben... oder meinst du jetzt, dass ich nicht mehr wie die angekündigten 10% zahlen muss?
 
Der Typ hat dir also gesagt das es ne Preiserhöhung gibt bevor du dir die Klampfe bestellt hast....,Da scheitert wahrscheinlich der beste Anwalt. Weil du hast sie im Mitwissen der Preiserhöhung gekauft. Du musst wahrscheinlich den vollen Preis zahlen.
Oder den Auftrag stonieren was glaub ich bei Fender möglich ist.
Viel Glück Digger
 
wogawi schrieb:
Heyho,
ich hab mir am 3. Februar eine Fender 57er American Vintage Strat bestellt.
Den Preis für den du bestellt hast muss du zahlen.
Außer irgendwo im Kleingedruckten stand Preisschwankungen von 12 % möglich. :D
Hast du dir den Beleg der Bestellung gespeichert?
 
wogawi schrieb:
jaja, das problem is ja: die hatten die klampfe nicht im laden und auch nicht in ner anderen farbe oder so... dann hat er beim Fender Deutschland Vertrieb angerufen und mir gesagt, dass sie momentan 1399€ kostet, allerdings in den nächsten Tagen dann ja eine Preiserhöhung kommt ...siehe oben... oder meinst du jetzt, dass ich nicht mehr wie die angekündigten 10% zahlen muss?


Was erwartest du von deinem Haendler? Soll der den Kram verschenken?

Das sinnvollste was du machen kannst ist auf den Preis von MP hinweisen, evt. kommt er dir dann etwas entgegen. Du kannst ihn da auch nochmal darauf hinweisen, das er dir erzaehlt hatte das er maximal 10% mehr erwartet hatte... aber darauf festnageln wirst du ihn nicht koennen (als Haendler wird der sich schon bei der Formlierung den Ausweg offen gehalten haben... ausserdem ist der Preis im Laden afair ein Angebot von Seiten des Haendlers, ein gueltiger Vertrag kommt erst zustande wenn er auch gewillt ist dir das Produkt zu verkaufen.
 
kingcools schrieb:
Man muss nur das zahlen was draufsteht, wenn also im Laden auf der gitarre irrtümlicherweise drauf steht "100 Euro" und sie kostet eigentlich 10000 und das wollen die an der Kasse haben, muss man nur die 100 Euro zahlen ^^ selbiges wird auch hier gelten!

du hast sehr viel ahnung vom bgb! sprich 0

real_no_one und Abyss haben recht
da er dir gesagt hat, dass der preis steiegen wird, bist du am ende der dumme.
kannst ja versuchen dem händler deine lebensumstände zu erläutern und zu hoffen, dass er dir ein stück entgegenkommt.
 
oops, sorry ... Doppelpost...bitte löschen
 
LennyNero schrieb:
Was erwartest du von deinem Haendler? Soll der den Kram verschenken?

Das sinnvollste was du machen kannst ist auf den Preis von MP hinweisen, evt. kommt er dir dann etwas entgegen. Du kannst ihn da auch nochmal darauf hinweisen, das er dir erzaehlt hatte das er maximal 10% mehr erwartet hatte... aber darauf festnageln wirst du ihn nicht koennen (als Haendler wird der sich schon bei der Formlierung den Ausweg offen gehalten haben... ausserdem ist der Preis im Laden afair ein Angebot von Seiten des Haendlers, ein gueltiger Vertrag kommt erst zustande wenn er auch gewillt ist dir das Produkt zu verkaufen.

also...mit Wirtschafts-Leistungskurs (und somit auch ausführlicher rechtslehre) darf ich erst mal sagen, dass ein gültiger Kaufvertrag nach §433BGB zustande gekommen ist :D . soll heißen 2 übereinstimmende Willenserklärungen.

Ich will ja jetzt nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, weil ich sonst nochmal 8 Wochen auf die Drecksklampfe warten darf bis die endlich aus USA rübergeschafft wird.
In Deutschland gibts die Farbe ja nur bei guitar24 (da kostets mittlerweile genausoviel) und MP übers Netz zu beziehen. Mein Händler hat mir (nach einer Anfrage meinerseits mit wieviel ich jetzt rechnen muss) eine mail geschickt, dass er die Preise erst kalkulieren, recherchieren und dann mit den Kollegen besprechen muss. Da find ichs schon klasse, dass man sich einfach an den 2 anderen Geschäften orientiert damit man selber auch noch was drauf schlagen kann...


Jetzt kann ich wirklich bloß versuchen den Händler gnädig zu stimmen... genauso wie Lenny es beschrieben hat.

Wieviel Rabatt konntet ihr bis jetzt beim Gitarrenkauf in dieser Preisklasse vor Ort raushandeln?
 
Es ist eine Verhandlungssache, eine rechtliche Handhabe hast Du nicht.
Ich würde in dem Verhandlungsgespräch herausstellen, dass Du wie besprochen von 6% ausgegangen bist, dass Du einfach nicht mehr Kohle hast und dass Du wenn es bei dem derzeitigen Stand bleibt, eher vom Kauf zurücktreten wirst und Dich leider gezwungen siehst, das Teil dann für 1500 € woanders zu kaufen.

Ich würde schauen, dass es bei 6% bleibt.

Du solltest die Gitarre möglichst original verpackt lassen und auf jeden Fall vermeiden, dass irgendwelche Gebrauchsspuren verhindern, dass die Gitarre nicht mehr zurückgenommen wird.

Viel Glück,

x-Riff
 
in der preisklasse dürfte je nach händler schon einiges gehen wenn man glück hat. den größten rabatt wo ich dabei war hat mal ein freund von mir bekommen, als wir einen e-bass für 570 statt 700€ gekauft haben :)
 
wogawi schrieb:
also...mit Wirtschafts-Leistungskurs (und somit auch ausführlicher rechtslehre) darf ich erst mal sagen, dass ein gültiger Kaufvertrag nach §433BGB zustande gekommen ist :D . soll heißen 2 übereinstimmende Willenserklärungen.
Echt? Mir scheint, die Willenserklärungen divergieren in dem Punkt, in dem es um die akzeptable Preiserhöhung geht, oder hättest du sonst den Thread aufgemacht? Was, wenn der neue Preis 30.000€ gewesen wär? Von einem Vertrag kann IMO keine Rede sein.
 
wogawi schrieb:
Jetzt kann ich wirklich bloß versuchen den Händler gnädig zu stimmen... genauso wie Lenny es beschrieben hat.

Wieviel Rabatt konntet ihr bis jetzt beim Gitarrenkauf in dieser Preisklasse vor Ort raushandeln?

Das ist Megaschwer, wir wissen nicht wie scharf MP und dein Haendler kalkulieren mussten damit "nur" 70 Taler Preisunterschied bei rauskommen. Die beiden Laeden hier vor Ort koennen bei einigen Sachen die Preise der Grossen mithalten, bei anderen Sachen nenne ich nur den Preis eines Versandhaendlers, und du hoerst den Haendler nur mal kurz Luft holen.
 
wogawi schrieb:
Heyho,
ich hab mir am 3. Februar eine Fender 57er American Vintage Strat bestellt. Das war ein paar Tage bevor die Preiserhöhung kam.

Definiere doch mal bitte Bestellung.

Hat er sie aufgrund deines Interesses bestellt, damit Du sie Dir erst mal unverbindlich angucken kannst? Darin wäre noch kein Kaufvertrag zu sehen, so dass Du wohl den neuen Preis zahlen musst oder die Gitarre im Laden lässt.

Oder hat er Dir verbindlich (kannst Dus nachweisen?) zugesagt, für diesen Fixpreis verkaufe ich Dir eine Gitarre diesen Typs? Allerdings kann ich mir das nicht vorstellen, denn welcher Händler verkauft eine Gitarre, wenn er selbst den Einkaufspreis noch nicht kennt, oder?

Ein Kaufvertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.

Zu welchem Preis hat er Dir die konkrete Gitarre, als sie da war angeboten (Preisschild)? Er hat gesagt, ich verkauf sie Dir für 1569,00 €. Zu diesen Preis, zu dem er sie Dir anbietet (1569,00 €), kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn Du sein Angebot annimmst.

Nimmst Du sein Angebot nicht an, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.

Alles klar?
 
Eben! Ind en meisten Online-Shop AGBs steht, dass der Preis am Tag der Auslieferung gilt und nicht der zu dem man im Zweifelsfall wochen vorher bestellt hat. Wenns Dich zu hart trifft, darfst du bis 14 Tage nach Erhalt die Ware zurückschicken und bekommst den Preis voll rückerstattet, bis vielleicht auf Porto.
 
RokhA schrieb:
Definiere doch mal bitte Bestellung.

Hat er sie aufgrund deines Interesses bestellt, damit Du sie Dir erst mal unverbindlich angucken kannst? Darin wäre noch kein Kaufvertrag zu sehen, so dass Du wohl den neuen Preis zahlen musst oder die Gitarre im Laden lässt.

Oder hat er Dir verbindlich (kannst Dus nachweisen?) zugesagt, für diesen Fixpreis verkaufe ich Dir eine Gitarre diesen Typs? Allerdings kann ich mir das nicht vorstellen, denn welcher Händler verkauft eine Gitarre, wenn er selbst den Einkaufspreis noch nicht kennt, oder?

Ein Kaufvertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.

Zu welchem Preis hat er Dir die konkrete Gitarre, als sie da war angeboten (Preisschild)? Er hat gesagt, ich verkauf sie Dir für 1569,00 €. Zu diesen Preis, zu dem er sie Dir anbietet (1569,00 €), kommt ein Kaufvertrag zustande, wenn Du sein Angebot annimmst.

Nimmst Du sein Angebot nicht an, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.

Alles klar?

also...erstmal zur Info: Der Laden is in meiner Stadt und ich bin persönlich da gewesen und die haben auch gar keinen Online-Shop. (nur von wegen auspacken und zurückschicken etc...)

Ich habe im B-Ware Lager eine 57er Strat mit Lackschaden angespielt und mir hat eben bloß die Farbe nicht gefallen und ich wollte auch eine neue Klampfe und keine B-Ware.
Also hab ich mit dem Gitarrenmenschen diskutiert, dass ich die Klampfe möchte...allerdings in white blonde ... er hat beim fender vertrieb angerufen und angefragt ob sie im Deutschlandlager vorrätig ist...war sie aber nicht. Der Fender-Typ meinte, dass sie 6-8 Wochen Lieferzeit hat weil sie erst wieder frisch aus USA kommt...sind allerdings dann schon alle in weiß vorreserviert, wenn ich allerdings eine will, dann packen sie die noch mit in den Container rein.
Da hat dann der Gitarrenverkäufer auch gefragt, was da mit der Preiserhöhung drohend im Raume stand. Fender sagte: 3-10% ... aber das wisst ihr ja schon alles :D

Der Verkäufer fragt, ob er sie für mich bestellen soll...ich konnt mich noch nicht entscheiden, weil ich nicht wusste ob mir die Gitarre dann doch 10% mehr wert ist. Ich hab mich dann nochmal genau erkundigt und gesagt "Also ok, 10% wäre absolute Obergrenze aber ich überlegs mir nochmal und ruf dich später an" ... anruf erfolgt, der typ bestellt sie noch am selben Tag. Der Preis war nicht fest ausgemacht, allerdings von mir als oberste Grenze 10% angegeben. (Somit ist meiner Meinung nach schon ein Kaufvertrag zustande gekommen, fernmündlich per telefon!)

zu der Sache mit Thomann...ich werd jetzt mal ne mail schreiben für wieviel die ne white blonde strat besorgen könnten und wie lange das dauern würde...dann hab ich ein paar vergleichspunkte damit die gitarrenabteilung von meinem händler auch mal luft holen darf ;-)

greetz
 
wogawi schrieb:
Somit ist meiner Meinung nach schon ein Kaufvertrag zustande gekommen, fernmündlich per telefon!

Wenn der gelten sollte, dann müsste aber ebenso die (ebenfalls telefonisch vereinbarte) preisliche Obergrenze von 10% Aufpreis gelten, da diese dann ja ebenfalls Vertragsgegenstand wäre.

kingcools schrieb:
Man muss nur das zahlen was draufsteht, wenn also im Laden auf der gitarre irrtümlicherweise drauf steht "100 Euro" und sie kostet eigentlich 10000 und das wollen die an der Kasse haben, muss man nur die 100 Euro zahlen

Menschen dürfen also keine Fehler machen...
Der Verweis auf´s BGB irgendwo weiter oben sagt alles. Wobei, ist das überhaupt BGB-geregelt? Die Sache mit den 14 Tagen Umtauschrecht ist ja auch so ein weit verbreiteter Irrglaube...



EDIT: Wenn´s die 10% geworde wären, läge der Preis bei gut 1540. Nun sind´s noch mal 30€ mehr, das ist zwar blöd, aber in der Preislage weit entfernt von unverschämt. Fiel mir nur gerade zu dem Threadtitel ein.

Ich glaube, die ganze Diskussion wirst Du nach einen kurzen Schnack mit dem Händler vergessen können.
 
Earforce schrieb:
Wenn der gelten sollte, dann müsste aber ebenso die (ebenfalls telefonisch vereinbarte) preisliche Obergrenze von 10% Aufpreis gelten, da diese dann ja ebenfalls Vertragsgegenstand wäre.
EDIT: Wenn´s die 10% geworde wären, läge der Preis bei gut 1540. Nun sind´s noch mal 30€ mehr, das ist zwar blöd, aber in der Preislage weit entfernt von unverschämt.

Vielleicht eher sowas wie ein Satz Saiten und ein paar Pleks zusätzlich und gut ist.
Da dürfte sich der Händler drauf einlassen und ihr habt weiterhin eine gute Beziehung zueinander.
 

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