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wary
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Ich habe heute Anwaltlichen Rat eingeholt (Rechtsschutz sei Dank J)
Da frag ich mich doch, warum Du das nicht gleich als erstes gemacht hast
Alleine die Beschreibung: ... Die Gitarre ist 4 Jahre alt, berechtigt zum Rücktritt. Es ist unerheblich ob die Gitarre vom Käufer vor 4 Jahren erworben wurde da sie offensichtlich und belegbar 1999 Hergestellt wurde.
Ist ja auch einleuchtend oder würdest du den gleichen Preis für ein Auto BJ 1999 wie für eines BJ 2004 bezahlen? Das Auto erleitet wie eine Gitarre eben einen Wertverlust wenn sie Jahrelang beim Händler als Ladenhüter rumhängt. Jedenfalls ist so anscheinend die Rechtslage.
Puh... schwierig.
Im Gegensatz zu einem Auto ist das Baujahr bei Instrumenten übrigens nicht unbedingt zwingend ein Wertbildender Faktor (wir reden jetzt mal nicht vom Vintage-Markt). Der Vergleich zu einem KFZ hinkt gewaltig.
Ob ein Verkäufer die Pflicht hat bei Verkauf das tatsächliche Baujahr zu recherchieren? Noch dazu weil man dafür nicht einfach nur in den Fahrzeugschein schauen muss, sondern ein gewisses Fachwissen bezüglich Seriennummern vorliegen muss?
Ich würde dazu tendieren, das eine Gitarre die vor vier Jahren im Geschäft als Neu erworben wurde, auch als 4 Jahre alte Gitarre verkauft werden darf. Aber das müsste im Zweifelsfall vor Gericht entschieden werden. Aber wenn der von dir konsultierte Anwalt da sicher ist...
PS: Auf einige Postings reagiere ich nicht weil der Verfasser offensichtlich darauf aus ist mit der Keule um sich zu schlagen, deswegen keine Reaktion auf solche sinnlosen Posts und zurück in die Höhle
Hmm... irgendwie finde ich es unhöflich hier so zu reagieren, nachdem sich doch Einige ernsthaft mit deinem Problem beschäftigt haben. Auch dann, wenn nicht alle Antworten in deinem Sinne war