pat.lane
Mod Emeritus
Tja... es gab wohl Entscheidungen in Streitfällen über zu zahlende Telefonsexgebühren, die darauf hinaus liefen das bei dem Anrufenden keine freie Willensbildung mehr vorlag. Die in relativ kurzer Zeit zusammentelefonierte Summe war exorbitant, und auch andere Tatsachen liessen die Annahme einer psychischen Abhängigkeit des Anrufenden von der Dame an der anderes Seite zu.
Ob man aber einen Richter findet der GAS soweit anerkennt, das eine freie Willensbildung beim Kauf nicht vorlag? Da müsste der Richter schon selber Gitarrist sein
also heißt es dann zukünftig "in dubio pro GAS?"
tut mir leid herr richter, ich wollte ihn nicht mit der billig-strat-kopie erschlagen, aber er hatte sich hinterrücks und aus purer niedertracht das letzte modell der xyz gegriffen und das wollte ich eigentlich. ich habe ihn in einem anfall von GAS gemeuchelt und bitte diesbezüglich um mildernde umstände. sie müssen doch selbst einsehen, dass hier von niederen beweggründen keine rede sein kann.
die reaktion auf dieses plädoyer würde mich interessieren
vor allem dann, wenn der richter wirklich ein GAS-abhängiger Gitarrist ist