Behörde untersagt Haus-Verlosung
Internet-Aktion: Behörde untersagt Haus-Verlosung
Der Plan war clever: Weil ein Hausbesitzer sein Eigenheim in der Nähe von München auf normalen Wege nicht verkaufen konnte, wollte er es im Internet verlosen. 48.000 Lose zu je 19 Euro sollten das gewünschte Geld einbringen. Doch eine Behörde in Mittelfranken hat den Mann jetzt gestoppt.
Die Regierung von Mittelfranken hat die Verlosung eines in einem Vorort von München gelegenen Hauses untersagt. Den Angaben zufolge hatte ein Münchner dafür im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro angeboten. Die Verlosung verstoße in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht, teilte die Behörde am Dienstag in Ansbach mit. Sollte der Mann die Verlosung nicht bis zu diesem Donnerstag um 16 Uhr eingestellt haben, müsse er ein beträchtliches Zwangsgeld bezahlen.
Das Glücksspiel ist den Angaben zufolge so konzipiert, dass die angepeilte Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden sollte. Unter diesen sollten dann das Haus, ein Kleinwagen sowie kleinere Preise verlost werden.
Nach Angaben der Behörde kann die erforderliche Erlaubnis für die Verlosung aber nicht erteilt werden. Glücksspiele im Internet seien generell verboten, private Lotterien dürften grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern und für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden.
Der Münchner habe angegeben, seine Verlosung sei kein Glücksspiel, sondern ein Geschicklichkeitsspiel, da überwiegend das Wissen der Teilnehmer über die Gewinner entscheide. Die Regierung sei jedoch der Ansicht, dass das Zufallselement überwiege. Über den Hausgewinner entscheide letztlich das Losglück. Die Regierung von Mittelfranken ist für die Glücksspielaufsicht im Internet in ganz Bayern zuständig.
DPA