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Gema Kosten-Gebühren für Songs auf der Homepage

  • Ersteller m?chtegenauwisse
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ich weiß nicht ob jemand von euch die seite bands-live.de kennt. das ist ein neues bandportal bei dem ich unsere band angemeldet habe. die haben nun alle demosongs runtergenommen. wenn man wieder einen hochladen möchte erscheint das hier "Hinweis: Der DEMO-SONG DARF NICHT länger als 45 sek. sein, ansonsten müsstet Ihr GEMA-Gebühren für diesen Song bezahlen!BANDS-LIVE übernimmt keine Haftung, wenn Ihr einen Song übertragt, der länger ist.Dieses neue Gesetz der GEMA gilt für alle Websites, auch wenn Ihr auf Eurer Homepage diesen Song anbietet" was soll man nun glauben und was nicht?
 
Unter diesem Link http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/prelistenings.shtml
ist ein PDF zum Tarif VR-W 2

Meiner Meinung steht dort ganz klar und deutlich geschrieben, dass die Tarife ausschließlich Commerce betreffen und keine privaten Webseiten.

Wo commerzielle Seiten Vergütungen bezahlen müssen, gibt es für unterschiedliche Längen auch unterschiedliche Tarife. Private Seiten werden dort gar nicht erwähnt. Deshalb meine ich, dass dann dort auch die Länge der Stücke uninteressant ist.

Was genau das von dir genannte Portal bezweckt, weiß ich nicht, habe leider die Seite noch nicht gesehen. Wenn dieses Portal allerdings Werbeflächen vermietet, kann es denen als Commerce ausgelegt werden, egal wer die Stücke hochläd. Ist halt nicht so einfach :(
 
Velse schrieb:
ich weiß nicht ob jemand von euch die seite bands-live.de kennt. das ist ein neues bandportal bei dem ich unsere band angemeldet habe. die haben nun alle demosongs runtergenommen. wenn man wieder einen hochladen möchte erscheint das hier "Hinweis: Der DEMO-SONG DARF NICHT länger als 45 sek. sein, ansonsten müsstet Ihr GEMA-Gebühren für diesen Song bezahlen!BANDS-LIVE übernimmt keine Haftung, wenn Ihr einen Song übertragt, der länger ist.Dieses neue Gesetz der GEMA gilt für alle Websites, auch wenn Ihr auf Eurer Homepage diesen Song anbietet" was soll man nun glauben und was nicht?
Also wenn überhaupt zahlt der Homepagebesitzter und nicht die Band für die auf der Homepage bereitgestellten Musikstücke. Und er hat auch so die entsprechenden Gebühren für die gekürtzten Stücke gemäß GEMA zu etnrichten.

Gruß,
Alexandra
 
strassi schrieb:
Meiner Meinung steht dort ganz klar und deutlich geschrieben, dass die Tarife ausschließlich Commerce betreffen und keine privaten Webseiten.

Wo commerzielle Seiten Vergütungen bezahlen müssen, gibt es für unterschiedliche Längen auch unterschiedliche Tarife. Private Seiten werden dort gar nicht erwähnt. Deshalb meine ich, dass dann dort auch die Länge der Stücke uninteressant ist
Die Länge der Stücke ist nie uninteressant, es gibt z.B. oft eine 5 Minuten-Grenze, der Tarif gilt nur bis 5 Minuten Länge, und dann fallen Zusatzkosten je weiterer Minute an. Und es gelten z.B. oft 2 Ausschnitte bis 1:45 im Tarif als ein Werk.
 
strassi schrieb:
Unter diesem Link http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/prelistenings.shtml
ist ein PDF zum Tarif VR-W 2

Meiner Meinung steht dort ganz klar und deutlich geschrieben, dass die Tarife ausschließlich Commerce betreffen und keine privaten Webseiten.

Wo commerzielle Seiten Vergütungen bezahlen müssen, gibt es für unterschiedliche Längen auch unterschiedliche Tarife. Private Seiten werden dort gar nicht erwähnt. Deshalb meine ich, dass dann dort auch die Länge der Stücke uninteressant ist.

Was genau das von dir genannte Portal bezweckt, weiß ich nicht, habe leider die Seite noch nicht gesehen. Wenn dieses Portal allerdings Werbeflächen vermietet, kann es denen als Commerce ausgelegt werden, egal wer die Stücke hochläd. Ist halt nicht so einfach :(
Da würd ich dir mal raten, einfach mal weiter zu suchen, denn es gibt auch für diese Seiten Titel und Zeitbegrenzungen mit entsprechender Kostenabrechnung die eingehalten werden müssen.
Ließ dir dazu mal den Beitrag auf diesem Blog durch:
http://thebigeasy-band.de/system-cgi/blog/index.php?itemid=134#more

Gruß,
Alexandra
 
@00Schneider
Natürlich ist die Länge interessant, aber doch nur, wenns ums bezahlen geht.

@Alexa
das sind auch nur Auszüge der GEMA, aus denen nicht klar hervorgeht, was eine reine private Nutzung kostet.

Ich nehme mal als Beispiel an, du machst eine Coverversion deiner Band und stellst sie auf deine HP. Sie wird gegen herunterladen geschützt und ist nur 45 sec lang. Alternativ auch volle Länge.
Dazu habe ich bisher keine konkreten Zahlen gefunden und genau darum wird es der GEMA auch nicht gehn. Es geht doch um illegale Vervielfältigung und das kann auf einer privaten Bandpage nicht der Fall sein.

Ich lasse mich gern weiter aufklären :)
 
strassi schrieb:
@Alexa
das sind auch nur Auszüge der GEMA, aus denen nicht klar hervorgeht, was eine reine private Nutzung kostet.
Also beim von mir angegebenem Link, steht doch eindeutig zum nachlesen wieviel Titel zu welcher Länge für den Zeitraum von einem Jahr und zu welchem Preis eine Coverband Titel auf ihrer Homepage anbieten darf.
Was ist daran unklar?

Gruß,
Alexandra
http://thebigeasy-band.de/system-cgi/blog/index.php?itemid=134
 
OK - die rechtliche Seite wurde ja schon erörtert. Als kostenbewußter Mucker wähle ich natürlich die Variante "Nur Streamen" 10 Titel (=5 Werke) a max 1:45min. für 100 Euro/Jahr - das ist teuer genug. Nur ich hab keine Ahnung vom Streamen - wie geht das, In welches Format muß die Musikdatei gebracht werden (Dateiendung), welche - wenn's geht kostenlose - Software brauche ich dazu. Das ganze sollte beim User mit dem Windowsmediaplayer problemlos anzuhören sein. Bin für eine Antwort unendlich dankbar !!!- Aber : Bitte nur antworten, wer wirklich Ahnung hat, und bitte bitte - keine Belehrungen welche unendlich vielen Webseiten unendlich viele Möglichkeiten anbieten, die ich IT-Dilletant erst lesen sollte. Ich bin Musiker und brauch meine Zeit zum Üben, deshalb kann ich leider nicht ewig rumsurfen. Vielen Dank für einen praktischen Hinweis.
 
@Alexa
sorry, habe das einfach nur überlesen. Man sollte alles lesen :)
Ich glaub ich werd alt - oder bin schon???
 
Velse schrieb:
ich weiß nicht ob jemand von euch die seite bands-live.de kennt. das ist ein neues bandportal bei dem ich unsere band angemeldet habe. die haben nun alle demosongs runtergenommen. wenn man wieder einen hochladen möchte erscheint das hier "Hinweis: Der DEMO-SONG DARF NICHT länger als 45 sek. sein, ansonsten müsstet Ihr GEMA-Gebühren für diesen Song bezahlen!BANDS-LIVE übernimmt keine Haftung, wenn Ihr einen Song übertragt, der länger ist.Dieses neue Gesetz der GEMA gilt für alle Websites, auch wenn Ihr auf Eurer Homepage diesen Song anbietet" was soll man nun glauben und was nicht?

Hi, das gleiche war bei www.germanysfirst.de der Fall gewesen. 1 Tag nachdem die Songs runtergenommen wurden, kam folgendes Schreiben:

...wir haben gestern abend noch fleissig recherchiert und können für viele
von Euch Entwarnung geben. Wer seine Songs nicht bei der GEMA gemeldet hat
und kein GEMA Material, also bereits veröffentlichte Stücke benutzt, kann
seine Songs weiter auf seiner und unserer Homepage zum Download zur
Verfügung stellen. Coverbands, die fremde Stücke spielen, müssen Ihre
Songs auf unter 45 Sekunden kürzen, dann können wir sie ebenfalls wieder
einstellen. Trotzdem war es richtig, dass wir erst mal alle songs aus dem
Netz genommen haben, denn wir hatten reichlich GEMA Material dazwischen.
Wir denken, es war auch richtig, Euch gleich zu warnen, denn es gibt viele
von Euch, die sich nicht so gut auskennen, und sich auf uns verlassen. Wir
wollen ein Portal sein, das in erster Linie die Belange der Amateuer
Musiker vertritt und da gehört es eben dazu, dass wir Euch bei
vermeintlichen Gefahren sofort warnen. Bitte versteht, dass wir auf über
tausend Briefe von Euch nicht persönlich zu diesem Thema Stellung nehmen
können. Wir werden heute noch auf unserer HP alles Wichtige über dieses
Thema veröffentlichen. ...

Dieses ganze Song-runtergenehme ist nur die Reaktion auf eine E-Mail, die vor kurzem die Runde gemacht hat und die zur Aussage hatte, daß jemand der Lieder auf seiner Website hatte angeblich eine enorme Strafe zahlen mußte.
 
Hi Leudz,

diese Diskussion hatten wir im Gitarrenboard auch schon. Das Problem ist immer die Auslegung mancher Sachen. Das Wort GEMA-Repertoire sagt ganz eindeutig: Alles was bei denen gemeldet ist. Für die Songs eines ehemaligen Mitmusikers (der sich angemeldet hat und seine Songs alle anmeldet, weil in Mülheim mal das Gerücht die Runde machte ein bekannter deutscher Rockmusiker hätte den Song einer lokalen Mädchenband geklaut) hätten wir im Falle von Hörproben Gebühren entrichten müssen. Sogar das Anbieten eines Tonträgers ist kostenpflichtig, wobei ich nicht sicher wüßte, ob der Hinweis auf die Existenz einer CD schon gebührenpflichtig wäre, wenn die Songs zum GEMA-Repertoire gehören.

Falls übrigens einer seiner Songs "geklaut" würde, zB. eine der neuen bekannten Deutschrockbands spielt einfach eines der Lieder ein und meldet es unter einem anderen Titel selbst an, würde die GEMA sich da erst mal nicht drum kümmern. Wollte unser Kollege zu seinem Recht kommen, müßte er einen Anwalt einschalten, den sicher nicht die GEMA bezahlen würde. Da schließt man vielleicht besser eine Rechtsschutzversicherung ab, statt eine Mitgliedschaft in der GEMA.
Die GEMA ist also nicht für die Einhaltung der Urheberrechte, sondern wie schon gesagt wurde, für die Eintreibung von Gebühren zuständig.

Und diese, treiben sie nicht nur bei anderen, sondern auch bei den eigenen Mitgliedern ein :twisted:
Was mich persönlich stört an dem Verein ist, dass man im Prinzip alles aus der Hand gibt, wenn man dort Mitglied ist. Man kann zum Beispiel nicht sagen: Treibt bei den Profis, die sich mit meinem Song eine goldene Nase verdienen gnadenlos ein, aber schont mir die Band der Pfarrjugend, die auf dem Basar für die dritte Welt spielt.
Der Gesetzgeber hat da meines Erachtens nicht genug Ausnahmen geschaffen, wobei sicher aber auch nie eine Hobbyband versucht hat eine Lobby für Freiräume ins Leben zu rufen !
 
jemflower schrieb:
Und diese, treiben sie nicht nur bei anderen, sondern auch bei den eigenen Mitgliedern ein :twisted:
Was mich persönlich stört an dem Verein ist, dass man im Prinzip alles aus der Hand gibt, wenn man dort Mitglied ist. Man kann zum Beispiel nicht sagen: Treibt bei den Profis, die sich mit meinem Song eine goldene Nase verdienen gnadenlos ein, aber schont mir die Band der Pfarrjugend, die auf dem Basar für die dritte Welt spielt.
Der Gesetzgeber hat da meines Erachtens nicht genug Ausnahmen geschaffen, wobei sicher aber auch nie eine Hobbyband versucht hat eine Lobby für Freiräume ins Leben zu rufen !
Was mich persönlich noch interessieren würde:

Angenommen, man ist Musiker ohne GEMA Anmeldung, will aber dennoch, weil einer seiner Songs im Radio läuft, wenigstens ein bisschen Geld dafür bekommen :rolleyes: ...

Dürfen Radiosender ohne Genehmigung Nicht-GEMA Songs spielen?
Ich nehme an, ja, nun aber die Frage:
Wie kann ich dennoch Gebühren vom Sender verlangen, wieviel darf ich überhaupt verlangen? (Tarifliche Regelung im Gesetz?)

Mir ist klar, dass dieses unterfangen schier unmöglich ist, die GEMA soll ja genau diese Aufgabe übernehmen. Trotzdem würde ich das auf theoretischer Ebene gerne mal wissen.

MfG, Max
 
Es ist so, dass der Radiosender beim Urheber die Lizenz zur Nutzung erwerben müßte. Die Gema "wirbt" ja auch damit, dass das alles durch sie viel einfacher wäre ;-)
Rein rechtlich müßte der Sender also sich erst mal bei dir melden und fragen.
 
Trifft hier auch der Satz:
"Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden."
wie er z.B. in § 52 (siehe anderer Topic) UhRG steht, zu??

@ jemflower:
Ich habe mal gehört, ein Musiker kann sich nicht dagegen wehren, dass von ihm gecovert wird, sofern nichts verändert wird, er bekommt ja Geld über die GEMA.
Gilt dies aber auch nur bei GEMA - Stücken und nicht bei "privaten" Stücken?

Max
 
also nochma :)

ich habe eine homepage und habe dort zu einem haufen mp3s von bands, mit deren einverständnis verlinkt. nun kam ja dieses gerücht hier auf und dewegen habe ich das erstma dich gemacht... nun würde ich aber gerne wissen ob ich die verlinken downloads wieder anbieten darf oder nicht. wie gesagt, ist bloss verlinkt, das sheisst das die eigentlcihe mp3 bei den bands auf m webspace liegt. sobald ich das 100pro weiss stell ich die download-sektion wieder online.
 
wenn du dir die Forenbeiträge aufmerksam durchliest, stellst du fest, dass für Stücke, die bei NIcht GEMA oder GVL gemeldet sind, auch nichts bezahlt werden muss. Wenn die Band das genehmigt und dir bestätigt, dass diese Songs nicht gemeldet sind, brauchst du dir keine Sorgen machen
 
Hallo,

ich blicke momentan bei dem Wirrwarr der GEMA Tarife nicht durch, bzw. finde für meinen Fall nichts passendes.

Wie sieht es aus wenn ich als Band (Mitglieder als Komponisten/Texter bei der GEMA angemeldet) auf unserer Homepage (mit Bestellmöglichkeit von GEMA-lizensierten CDs, keine Werbebanner) Songs, die bei der GEMA gemeldet sind (Urheber stimmen einer Veröffentlichung zu), frei zum Download in voller Länge (quasi anstelle einer CD Veröffentlichung) anbieten will?

Welcher Tarif ist für mich maßgebend? Ist das der Music-on-Demand Tarif? Aber ich verlange ja keine Gebühren. :confused:

Da steht:

GEMA-Vergütung
Die Vergütung für die von der GEMA wahrgenommenen Rechte (siehe oben Ziffer 1) wird auf der Grundlage der im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife VR-OD 2 bzw. VR-OD 3 berechnet.
Preisgrundlage ist der Netto-Endverbraucherpreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% ist hinzuzurechnen.

Was ist der Bundesanzeiger? Trifft der Tarif auf meinen Fall zu?

MfG milfina
 
Also, ich hab den Bundesanzeiger gefunden, ist ebenfalls von der Tarifübersichtsseite verlinkt. Allerdings bin ich jetzt immer noch nicht schlauer, welchen Tarif ich anwenden kann. Oder heist das schlichtweg, dass das was ich will nicht möglich ist und ich sehen kann wo ich bleibe. Ich bedauere zutiefst diesem Mistladen beigetreten zu sein.

MfG milfina
 
auch mal eine frage:

was ist, wenn ich z.b. nur die glocken am anfang von hells bells (ac/dc) verwenden möchte. ich sample also eine mal den glockenschlag und loop denn dann. es handelt sich hier ja nicht um harmonien, melodien etc.

wäre das auf einer webseite ok?
 
LEGALE Einbindung von EIGENEN MP3´s auf der Webseite.

Für alle Bands welche EIGENE Songs haben (GEMA angemeldet oder GEMAFREI) und für Ihre Songs auch Geld nehmen können/wollen ist jetzt ein einstellen von 20 Minuten Songmaterial kostenlost möglich!!!!

Bitte testet mal ob Euch das so gefällt!

hier der Link (ist im BETATEST!) http://30709.webhosting9.1blu.de/m4u

gruß frank ;-)
 
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