petereanima
Registrierter Benutzer
Mal abgesehen von der Frage, ob es sich um versuchte Abgabenhinterziehung handelt, würde das nichts bringen. Die Ware wird dann nämlich geschätzt. Frag mich jetzt nicht, ob die immer einen Sachverständigen einschalten.
die meisten zollbeamten verlangen (zumindest von firmenkunden, is mir aber auch schon privat passiert) einen katalog, eine aktuelle preisliste oder ähnliches...in letzter zeit sind die auch schon draufgekommen dass man auch online meistens gültige preise findet und dann wird (auch gebrauchtes) nach neupreis berechnet.
am besten wirklich den ebay ausdruck mitnehmen.